Wir erklären, was eine Rechtsform ist, welche Rechtsformen es in Deutschland gibt, welche Vor- und Nachteile sie haben und wie man die optimale Rechtsform wählt

Inhalt

Rechtsformen bestimmen vor allem rechtliche Rahmen für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen

Die Rechtsform legt die rechtlichen Eigenschaften von Unternehmen fest, auf deren Grundlage dann Geschäfte abgewickelt werden. Anhand der Rechtsform einer Firma kann man vieles über das Unternehmen herausfinden. Beispielsweise gibt sie Aufschluss über den Grad der Haftung der Aktionäre bezüglich der Verpflichtungen des Unternehmens.

Die Frage nach der Wahl der Rechtsform ist eine der ersten, die sich bei der Gründung eines Unternehmens stellt, denn darauf basiert die Finanz-, Steuer- und Geschäftspolitik des Unternehmens.

Die Arten, Merkmale und Strukturmerkmale von Organisations- und Rechtsformen sind gesetzlich festgelegt. Die gewählte Rechtsform eines Unternehmens ist dem Finanzamt und der zuständigen Kammer zur Kenntnis zu bringen. Bei der Auswahl einer Rechtsform sind viele Aspekte zu beachten. Dazu gehören die Art des Unternehmens, die Anzahl der Mitarbeiter und der geplante Umsatz, um nur einige zu nennen. Die gewählte Organisations- und Rechtsform ist bis zur Liquidation der Gesellschaft gültig.

Rechtsformen Übersicht: Welche Rechtsformen gibt es?

Bemerkenswert ist, wie viele Alternativen sich bei der Wahl der Rechtsformen Deutschlands bieten. Generell lassen sich drei Hauptkategorien von Rechtsformen unterscheiden:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften 

Einzelunternehmen

Die Besonderheit von Einzelunternehmen besteht darin, dass sie nur einen Eigentümer haben. Der Inhaber des Unternehmens führt seine Geschäfte in voller Eigenverantwortung. Er erstattet niemandem Bericht, nimmt keine Weisungen von Dritten entgegen und seine Geschäftsentscheidungen bedürfen keiner Genehmigung. Er ist auch der alleinige Empfänger des Gewinns. Diese maximale Handlungsfreiheit und Unabhängigkeit sind der Hauptvorteil dieser Rechtsform.

Man muss jedoch auch die Nachteile von Einzelunternehmen berücksichtigen. Erstens trägt der Einzelunternehmer alle Risiken vollständig selbst. Im Falle eines möglichen Schadens haftet er mit seinem gesamten Vermögen, also sowohl Firmen- als auch Privatvermögen. Im Einzelunternehmertum gibt es daher keine Haftungsbeschränkung.

Personengesellschaften 

Die Personengesellschaft wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet. Dies können zwei und mehr natürliche Personen oder eine natürliche und eine juristische Person sein. Sie haben in der Regel ein gemeinsames Ziel, das im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Firma realisiert wird. Die Gründer unterzeichnen in freier Form einen Gesellschaftsvertrag. Darin werden die Rechte und Pflichten der Gesellschafter:innen geregelt. Diese Rechtsform setzt laut Gesetzgebung keine Kapitaleinlage voraus. In der Praxis setzt man jedoch häufig Kapital ein.

Hauptformen der Personengesellschaften:

Kapitalgesellschaften

Das eingezahlte Kapital ist bei Kapitalgesellschaften von großer Bedeutung. Gründer einer Kapitalgesellschaft können mindestens zwei natürliche oder juristische Personen sein. Eine Kapitalgesellschaft gilt als juristische Person und hat somit ihre eigenen Rechte und Pflichten. Sie besitzt bestimmte Vermögenswerte und kann klagen und verklagt werden.

Zu den Hauptformen der Kapitalgesellschaften in Deutschland gehören:

Eine Voraussetzung für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist die Erbringung eines Mindeststammkapitals. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Seine Höhe variiert je nach Rechtsform und kann bis zu 120.000 Euro betragen. Für die Gesellschafter gilt die beschränkte Haftung. Dabei handelt es sich um keine persönliche Haftung, weil das Vermögen der Gründer aus der Haftung ausgeschlossen wird. 

Der abzuschließende Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beglaubigt werden. Nach der Eintragung kann die Kapitalgesellschaft ihre Tätigkeit beginnen. Sie muss laut den Vorschriften des Handelsgesetzbuches geführt werden.

Unternehmen dieser Form sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Kapitalgesellschaften müssen zudem einen Jahresabschluss erstellen. Er besteht grundsätzlich aus einer Jahresbilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Es besteht auch die Pflicht der Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger. 

Die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können selbst Gesellschafter:innen sein. In der Regel bestimmt man jedoch einen Leiter oder einen Vorstand. Die Gewinne und Verluste der Kapitalgesellschaft werden unter allen Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung verteilt.

Sonderformen

Es gibt auch Rechtsformen, die bestimmte Besonderheiten aufweisen. Im Großen und Ganzen entsprechen sie den Hauptrechtsformen, weisen jedoch Eigenheiten bezüglich ihrer Gründung und Tätigkeit auf. 

Dazu gehören:

Einzelunternehmen

Im Jahr 2021 agieren über 2.000.000 Einzelunternehmer auf dem deutschen Markt. 

Diese am meisten verbreitete Rechtsform wird in drei Tätigkeitsarten eingeteilt:

Sie zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

Die Gründungsanforderungen hängen von der spezifischen Tätigkeitsform ab. Kaufleute müssen ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt registrieren und ins Handelsregister eintragen. Für Kleingewerbetreibende gilt ebenfalls eine Registrierungspflicht, sie sind jedoch von der Eintragung ins Handelsregister befreit. Freiberufler erhalten nur eine Steuernummer und bestätigen beim Finanzamt ihre Selbstständigkeit.

Die Auflösung des Unternehmens erfolgt nach dem Beschluss des Inhabers. Er kann entweder seine Betriebsgrundlagen verkaufen oder in sein Privatvermögen überführen. Als Grund der Auflösung kann auch die Änderung der Rechtsform dienen.

Obwohl diese Rechtsform viel Freiheit bietet und flexibel und einfach ist, hat sie auch einige Nachteile:

VorteileNachteile
  • Alleinentscheidungen des Inhabers bezüglich der Geschäftstätigkeit
  • keine Buchhaltungspflicht für Freiberufler und Kleingewerbetreibende 
  • Pflicht zur doppelten Buchhaltung für eingetragene Kaufleute
  • einfaches Gründungsverfahren
  • keine vorgeschriebene Höhe des Startkapitals
  • volle Haftung mit dem gesamten Vermögen einschließlich des Privatvermögens des Gründers
  • volle Risikoübernahme des Eigentümers 

 

Personengesellschaften

Die wichtigsten gemeinsamen Merkmale der Personengesellschaften sind folgende:

  • Sie werden von zwei und mehr Personen gegründet. Rund 70 Prozent der Personengesellschaften in Deutschland haben zwei Beteiligte.
  • Die Gesellschafter sind bestrebt, einen gemeinsamen Geschäftszweck zu verfolgen.
  • Eine der Voraussetzungen der Unternehmensgründung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Diese Rechtsform wird auch als BGB-Gesellschaft oder GbR bezeichnet. Diese Art der Personengesellschaft ermöglicht die Zusammenarbeit von mehreren, mindestens jedoch zwei Gründern mit einem gemeinsamen Ziel. Für die Gründung einer GbR ist kein Startkapital erforderlich. Der Haftungsumfang umfasst das gesamte Privatvermögen aller Gesellschafter. Diese Rechtsform ist besonders gut für einfache Geschäftsaufgaben geeignet.

Die Gründung einer GbR erfolgt nach §§ 705-740 BGB. Mindestens einer der Gründer muss eine natürliche Person sein. Andere Gründer können auch juristische Personen handeln. Eine Anmeldung im Handelsregister ist nicht notwendig. Bei einer gewerblichen Tätigkeit der GbR ist jedoch eine Anmeldung beim Gewerbeamt unumgänglich. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist keine Anmeldung erforderlich, sondern nur die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt.

Die Auflösung einer GbR erfolgt nach § 723 BGB. Alle Gesellschafter werden in freier Form darüber informiert, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes festgesetzt ist. 

VorteileNachteile
  • die einfachste Form der Personengesellschaft mit einfachem Gründungsprozess
  • kein Mindeststammkapital
  • keine Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht
  • persönliche und gesamtschuldnerische Haftung
  • Angabe der Namen der Gründer in der Bezeichnung einer GbR
  • keine Firmierung

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Aus dem Namen wird klar, dass der Hauptzweck einer OHG eine Handelstätigkeit ist. Alle OHG müssen im Handelsregister eingetragen werden. Für sie gilt die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung. 

Die Haftung der Beteiligten erstreckt sich auf das gesamte Eigentum jedes einzelnen Gesellschafters, einschließlich Betriebs- und Privatvermögen. Sie ist unbeschränkt und solidarisch. Außerdem gilt diese Haftung unmittelbar. Die Kreditoren können ihre Forderungen also direkt bei einem Gesellschafter eintreiben. 

In Bezug auf die Geschäftsführung wirkt der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung. Somit kann einer der Gesellschafter seine gewöhnlichen Betriebsgeschäfte ohne Einflussnahme oder Zustimmung der anderen ausüben. Die gesamte Entscheidung aller Gesellschafter ist nur im Fall von großen oder besonders wichtigen Transaktionen und Geschäften nötig. 

Jeder Gesellschafter einer OHG trägt ein großes Risiko, weil er mit seinem ganzen Privatvermögen haftet. Mindestens zwei Gesellschafter müssen eine OHG gründen. Darunter können auch juristische Personen sein. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital, es ist jedoch empfehlenswert, eine Summe und die Anteile der einzelnen Gesellschafter im OHG-Gesellschaftsvertrag festzulegen. 

Die Offene Handelsgesellschaft unterliegt der Eintragungspflicht im Handelsregister. Auch beim lokalen Amtsgericht muss eine OHG angemeldet werden. Zudem ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt erforderlich. 

Die häufigsten Gründe der Auflösung einer OHG sind die folgenden:

  • Abschluss des Gesellschaftsvertrags für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen
  • Entscheidung der Gesellschafter über die Auflösung
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • gerichtliche Entscheidung
VorteileNachteile
  • kein vorgeschriebenes Mindestkapital
  • einfacher und schneller Gründungsprozess
  • flexible Unternehmensführung
  • Pflicht zur doppelten Buchführung
  • unbeschränkte Haftung
  • keine nachträgliche Änderung des Gesellschafterkreises

Kommanditgesellschaft (KG)

Diese Rechtsform ist ideal für Gesellschafter. Sie sind an zusätzlichem Kapital interessiert. Gleichzeitig möchten sie Entscheidungsträger bleiben und die volle Kontrolle behalten. Die Kommanditgesellschaft erlaubt es, die Befugnisse und Haftung jedes Gesellschafters klar zu bestimmen. Eine Kommanditgesellschaft umfasst einen Komplementär (oder einige Komplementäre) und Kommanditisten.

Diese zwei Gesellschafterarten unterscheiden sich in ihren Funktionen und Rechten. Der Komplementär führt alle Geschäfte und verfügt über das Vertretungsrecht. Die Kommanditisten beschäftigen sich hingegen nicht mit der Geschäftsführung und können die Gesellschaft nicht vertreten.

Die Haftung in der KG hängt von der Gesellschafterart ab. Der Komplementär haftet mit dem Betriebs- und Privatvermögen. Die Haftung des Kommanditisten ist auf die Höhe seiner Einlage begrenzt und beginnt erst nach der Eintragung im Handelsregister.

Gesetzlich ist für die KG kein Mindeststartkapital vorgeschrieben. Die Gründungsvoraussetzungen sind lediglich die Existenz mindestens eines Komplementärs und eines Kommanditisten. Die Eintragung einer KG im Handelsregister ist obligatorisch. Man kann den Gesellschaftsvertrag in freier Form unterzeichnen.

Eine Auflösung muss notariell beglaubigt werden. Dabei ist es empfehlenswert, den Grund der Auflösung anzugeben. Nach dieser notariellen Eintragung ist die Auflösung offiziell. 

VorteileNachteile
  • kein Mindestkapital nötig
  • beschränkte Haftung des Kommanditisten
  • Entscheidungsrecht des Komplementärs
  • volle Haftung des Komplementärs
  • obligatorische Eintragung im Handelsregister

Kapitalgesellschaften

Es gibt verschiedene Arten von Kapitalgesellschaften.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Diese Rechtsform wird vor allem von den Gründern gewählt, die ihre Haftung beschränken möchten. Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro. Eine Voraussetzung für die Gründung ist die Einzahlung von mindestens der Hälfte des Stammkapitals (12.500 Euro) auf das Geschäftskonto. 

Die Gesellschafter wählen einen Geschäftsführer, mit dem ein Dienstvertrag unterschrieben wird. Wichtige Entscheidungen werden von der Gesellschafterversammlung getroffen. Falls die Anzahl der Mitarbeiter der GmbH 500 übersteigt, muss zudem ein Aufsichtsrat organisiert werden. Die kleineren Gesellschaften können nach ihrem Wunsch ebenso dieses Organ zur Kontrolle der Geschäftsführung haben. 

Die Haftung einer GmbH umfasst ihr Betriebsvermögen. Sie tritt nach der Eintragung im Handelsregister in Kraft. Die Haftung der Gesellschafter ist mit der Höhe ihrer Stammeinlage begrenzt.

Ein einzelner Gesellschafter kann eine GmbH gründen. In diesem Fall handelt es sich um eine Ein-Personen-GmbH. Der Gesellschaftsvertrag muss in jedem Fall notariell beglaubigt werden. Anstelle des Stammkapitals können auch Maschinen oder Ausrüstung eingebracht und als Sacheinlage genutzt werden. 

Die GmbH kann nach dem Beschluss der Gesellschafter aufgelöst werden. Andere Gründe sind in § 60 GmbHG angeführt. Die Auflösung muss mit einer Mehrheit von 75 % beschlossen werden. 

VorteileNachteile
  • beschränkte Haftung mit dem Betriebsvermögen
  • einfacher Wechsel der Gesellschafter und Verkauf der Gesellschaft
  • hohes Stammkapitals 
  • große Verwaltungsaufwände
  • Veröffentlichungs- und Buchführungspflicht

Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG)

Was ist eine Rechtsform Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt? Oft wird sie auch als “mini GmbH” beschrieben. Für diese Rechtsform gelten in vielerlei Hinsicht dieselben Vorschriften wie für eine GmbH. Sie kann von einer natürlichen Person gegründet werden. Die Höhe ihres Stammkapitals ist nach dem Gesetz symbolisch und beginnt ab 1 Euro. In dieser Rechtsform werden einige Vorteile von Einzelunternehmen (Einzelgründer) und Kapitalgesellschaften (Haftungsbeschränkung) kombiniert. 

Bei der UG wird ein Teil der Gewinne zurückgehalten. Die Höhe der Rücklage beträgt ein Viertel des Jahresüberschusses (abzüglich des Verlustvortrages aus dem vorherigen Jahr). Diese Ansparpflicht besteht, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht hat. Ab diesem Moment hat der Gesellschafter das Recht, die UG in eine GmbH umzuwandeln. Die UG kann somit als Übergangsform zur GmbH dienen, was sich vor allem für eine GmbH planende Unternehmer anbietet.

VorteileNachteile
  • beschränkte Haftung auf das Firmenvermögen
  • Stammkapital von 1 Euro
  • Möglichkeit der Umwandlung in eine GmbH
  • Zurückhaltung eines Teils des Gewinns

 

Aktiengesellschaft (AG)

Die in dieser Rechtsform gegründete juristische Person hat Rechte und Pflichten, die nicht von den Gesellschaftern (Aktionären) abhängig sind. Die Gesellschaftsanteile werden in Form von Aktien verteilt; die Miteigentümer der Gesellschaft sind somit Aktionäre. Die Gesellschaft kann jederzeit neue Aktien ausgeben. Jeder Aktionär kann die Tätigkeit der AG entsprechend seines Anteils an den gehaltenen Aktien beeinflussen.

Diese Rechtsform ermöglicht es, durch den Verkauf von Aktien Kapital von vielen Gesellschaftern zu sammeln und damit ein großes Stammkapital zu erreichen. Die börsennotierten Unternehmen können ihre Aktien an der Börse verkaufen, was die Erhöhung des Kapitals wesentlich erleichtert.

Die Anforderungen an das Stammkapital sind bei der AG hoch. Für die Gründung muss man einen Betrag von mindestens 50.000 Euro heranziehen.

Die AG verfügt über Organe, die alle voneinander unabhängig sind:

  • Vorstand: Abwicklung der Geschäfte der AG
  • Aufsichtsrat: Kontrolle der Arbeit des Vorstands
  • Hauptversammlung: Sie besteht aus allen Aktionären und fasst wichtige Beschlüsse und genehmigt Jahresabschlüsse.

Die Haftung einer AG begrenzt sich auf das Unternehmensvermögen, das Privatvermögen bleibt unberührt.

Das Aktiengesetz (AktG) legt strenge Vorschriften für die Gründung dieser Art von Gesellschaft fest. Die Gründungsschritte lauten wie folgt:

  1. Erstellung und notarielle Beglaubigung der Satzung
  2. Bestimmung der Anteile aller Gründer
  3. Organisierung und Bestellung aller Organe der AG
  4. Erstellung eines Gründungsberichts
  5. Hinterlegung der Einlagen in Geldform oder als Sachwerte
  6. Eintragung der AG im Handelsregister

Bei ordentlicher Auflösung wird der entsprechende Beschluss durch die Generalversammlung getroffen. Dazu sind zwei Drittel der vertretenen Stimmen erforderlich. 

VorteileNachteile
  • zusätzliches Kapital durch neue Aktionäre
  • höhere Liquidität und gute Handelbarkeit der Aktien, besonders bei börsennotierten Gesellschaften
  • begrenzte Haftung
  • Einbringung von Sacheinlagen ins Stammkapital möglich
  • hohes Mindeststammkapital
  • drei Organe erforderlich
  • strenge Anforderungen an die Buchführung
  • Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses 
  • komplizierte Gesellschaftsform laut Vorgaben des Aktiengesetzes inkl.der Offenlegunspflicht

Sonderformen

Es gibt auch Sonderformen von Gesellschaften, die sich keiner der drei Hauptformen von Gesellschaften zuweisen lassen. Sie vereinen die Merkmale mehrerer Gesellschaftstypen in sich oder leiten sich von einer bestimmten Rechtsform ab.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Diese Rechtsform ist von der Kommanditgesellschaft abgewandelt. Sie stellt eine Kombination der Personengesellschaft und der GmbH dar. Als Gründer fungieren natürliche Personen und eine GmbH. Die GmbH tritt als Komplementär auf. So wird eine Personengesellschaft gegründet, deren Haftung beschränkt ist.

Natürliche Personen sind hier Kommanditisten mit beschränkter Haftung. Der Komplementär haftet in der GmbH & Co. KG ebenfalls beschränkt. 

Der Hauptunterschied zwischen einer GmbH & Co. KG und einer GmbH besteht darin, dass sie zu verschiedenen Kategorien von Rechtsformen gehören. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die GmbH & Co. KG hingegen gilt als Personengesellschaft. 

In Bezug auf die Gewinnverteilung werden die Grundsätze einer Kommanditgesellschaft angewendet. Jeder Gesellschafter bekommt am Ende des Finanzjahres seinen entsprechenden Gewinnanteil. 

Für die Gründung der GmbH & Co. KG muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Die Vertragsparteien sind eine bestehende oder speziell gegründete GmbH und ein oder mehrere Kommanditisten. Die gegründete Gesellschaft wird im Handelsregister eingetragen.

Für die Auflösung ist ein Beschluss der Mehrheit der Gesellschafter erforderlich. Weitere Auflösungsgründe sind in HGB festgelegt. 

VorteileNachteile
  • beschränkte Haftung
  • Möglichkeit der Einsetzung eines Dritten als Geschäftsführer
  • kein festgesetztes Stammkapital für GmbH& Co.KG (dabei muss die GmbH als Komplementärin ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro haben)
  • Veröffentlichungspflicht
  • kompliziertes Gründungsverfahren (es muss bereits eine GmbH existieren)

Gemeinnützige GmbH (gGmbH)

Diese Rechtsform stellt eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung dar. Unternehmen mit dieser Rechtsform müssen einen gemeinnützigen Zweck haben. Alle erwirtschafteten Erträge werden in diesen erklärten Zweck investiert. 

Das Finanzamt muss die Gemeinnützigkeit der gegründeten gGmbH bestätigen. Dazu überprüft es die Satzung und die Geschäftsführung der gGmbH.

Diese Rechtsform wird vor allem von Gründern genutzt, die im sozialen Bereich arbeiten. Sie stellt eine Kombination der gesetzlichen Grundlagen einer GmbH mit den Privilegien des Gemeinnützigkeitsrechts dar.

Die Eintragung und Organe einer gGmbH sind mit denen einer GmbH identisch. Im Unterschied zu einer gemeinnützigen Stiftung oder einem Verein führt eine gGmbH wirtschaftliche Tätigkeit aus. Dabei strebt sie danach, Gewinne zu erzielen. Der erwirtschaftete Gewinn darf jedoch nur für nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden.

Die Gründung einer gGmbH ist für die Umsetzung von Ideen im Bereich des sozialen Unternehmertums sinnvoll. Diese Rechtsform ist vor allem in folgenden sozialen Bereichen gefragt:

  • Bildungsprojekte und ihre Förderung (Privatschulen, Museen, Workshops)
  • Förderung von wissenschaftlichen Projekten
  • Umweltschutz und Tierschutz
  • Sport und Kunst
  • Gesundheitswesen
VorteileNachteile
  • steuerliche Privilegien (keine Körperschafts- und Gewerbesteuer, Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer)
  • Haftung in Höhe der Stammeinlage
  • ständige Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks
  • Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro
  • rechtliche Konsequenzen bei Verstoß gegen Gemeinnützigkeitsrecht
  • hoher Gründungsaufwand

Eingetragene Genossenschaft (eG)

Diese Sonderform bezieht sich nicht eindeutig auf Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Wie bei Personengesellschaften ist für eine eG kein Mindestkapital vorgeschrieben, es erfolgt jedoch die Prüfung der Eigenkapitalausstattung.

Eine eG muss von mindestens drei Personen gegründet werden. Darüber hinaus ist eine Satzung nötig. Darin werden die Genossenschaftsanteile und Verfahren der Generalversammlung festgelegt. Die Haftung der eG beschränkt sich auf das Vermögen des Unternehmens. 

Die Eintragung erfolgt im Genossenschaftsregister. In diesem Register werden tatsächliche und rechtliche Informationen über die Genossenschaften aufbewahrt. Man kann dort Angaben wie den Sitz einer eG, Vorstand und Vertretungsbefugnis sowie Informationen zu einer Auflösung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens finden. 

Laut Genossenschaftsgesetz kann die Auflösung einer eG durch eine Generalversammlung mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

VorteileNachteile
  • unbürokratischer Ein- und Austritt
  • Haftung in Höhe der Kapitalbeteiligung
  • keine Anforderungen an Mindestkapital
  • Mitgliedschaft in einem Verband nötig
  • Buchhaltungs- und Prüfpflicht

 

Rechtsformen Unternehmen Übersicht

Diese Rechtsformen Tabelle fasst noch einmal die Grundmerkmale verschiedener Rechtsformen zusammen.

RechtsformMinimale Anzahl der GründerHaftungMindeststammkapital
Einzelunternehmen1 Personvolle Haftungkeins
GbR2 und mehr Personenvolle Haftungkeins
OHG2 und mehr Personenunbeschränkt und solidarischkeins
KGab 2 Personen (Komplementär und Kommanditist)

Komplementär: volle Haftung

Kommanditist: in der Höhe der Einlage

keins
GmbH1 Personbeschränkte Haftung25.000 Euro
UG1 Personbeschränkte Haftung1 Euro
AG2 Personenbeschränkte Haftung50.000 Euro
GmbH & Co. KG2 Personenbeschränktkeins
gGmbH1 Personbeschränkte Haftung25.000 Euro
eGmindestens 3 Personenbeschränkt auf den GeschäftsanteilEs muss ein Mindestkapital vorhanden sein, jedoch gibt es keine festgelegte Mindestsumme.

Auswahl der geeigneten Rechtsform 

Bei der Wahl der optimalen Rechtsform sollte man unter anderem folgende Kriterien berücksichtigen:

  • Selbstständigkeit bei der Beschlussfassung: Wenn man ohne gleichberechtigte Partner arbeiten und alle Entscheidungen allein treffen möchte, eignen sich Rechtsformen wie Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbHs.
  • Umfang der Formalitäten: Einen minimalen Aufwand für jegliche Formalitäten bieten vor allem Einzelunternehmen und GbRs auf. Die Tätigkeit von AGs ist hingegen am meisten formalisiert.
  • Haftung: Der Haftungsumfang kann von beschränkter bis voller Haftung variieren. Abhängig von der Rechtsform haftet der Gesellschafter mit dem Firmenvermögen oder mit seinem Betriebs- und Privatvermögen. 
  • Buchführungspflicht: Einzelunternehmer müssen dem Finanzamt nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereitstellen. Eine GmbH muss einen Jahresabschluss erstellen. Für alle Kapitalgesellschaften und Kaufleute besteht die Buchführungspflicht.
  • Publizitätspflicht und Prüfpflicht: Kapitalgesellschaften müssen eine Bilanz beim Handelsregister einreichen. Einige Gesellschaftsformen unterliegen zudem einer Prüfung, darunter GmbH, AG und eG.
  • Vorschriften zum Mindeststammkapital: An Einzelunternehmen, GbR und OHG werden keine Anforderungen bezüglich des Stammkapitals gestellt. Bei der GmbH & Co. KG wird das Stammkapital nicht durch die gesetzlichen Vorschriften, sondern durch die gesellschaftsvertraglichen Regelungen bestimmt. Eine GmbH muss ein Stammkapital von 25.000 Euro haben. Die Hälfte des Kapitals (12.500 Euro) muss bei der Gründung eingezahlt werden. Die Höhe des Mindestkapitals für eine AG beträgt 50.000 Euro.  

Jeder Unternehmer muss selbst bestimmen, welche Rechtsform sich in seiner Situation und für seine Geschäftszwecke am besten eignet. Falls Fragen bestehen, kann man zudem einen Notar, einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater konsultieren.

Möchte ein junger Unternehmer beispielsweise ein Unternehmen gründen, sollte er verschiedene Formen in Betracht ziehen. Wenn es sich um den Verkauf von handgefertigten Postkarten und Schreibwaren handelt und er allein agieren möchte, könnte ein Einzelunternehmen ideal sein. Sollte er die Geschäftseröffnung mit seinen Freunden planen, könnte man als mögliche Rechtsform eine OHG oder GmbH in Betracht ziehen. 

Finom und die KMU

Finom erbringt finanzielle Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige. Das Unternehmen hilft bei der umfassenden Verwaltung von Finanzen und erweitert sein Portfolio an Leistungen ständig. Derzeit bietet Finom folgende Funktionen an:

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Fazit

Die richtig gewählte Rechtsform ist der Schlüssel zum Erfolg eines neuen Unternehmens.

Das deutsche Rechtssystem zeichnet sich durch eine große Vielfalt an Rechtsformen für die Geschäftstätigkeit aus. Junge Unternehmer, etablierte Geschäftsleute und ausländische Investoren können problemlos eine geeignete Unternehmensform finden. 

Traditionell sind Einzelunternehmen in Deutschland sehr gefragt. Die Deutschen sind auch mit geringem Startkapital bereit, ein neues Unternehmen zu gründen. Darüber hinaus gibt es inzwischen Finanzierungsformen wie Mikrokredite und Crowdfunding, die sich besonders gut für Startups eignen. Es liegt auf der Hand, dass diese Rechtsform auch in Zukunft gefragt sein wird.

Der führende Wirtschaftstrend der letzten Jahrzehnte ist die Internationalisierung und Vermischung von Unternehmen aus verschiedenen Ländern. Darauf reagiert das deutsche Recht unter anderem mit der Einführung neuer Rechtsformen. Diese sind vielversprechende Formen der Unternehmensregistrierung – die Europäische Aktiengesellschaft oder die Europäische Gesellschaft (SE). Die SE ist eine Art universelle Form der Unternehmensorganisation. Sie kann ohne Sondergenehmigung auf dem Territorium jedes beliebigen EU-Staates tätig sein.

Es gibt keine “perfekte” Rechtsform. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile. Wenn Sie sich bei der Wahl unsicher sind, können und sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

FAQ

Welche Rechtsform ist in Deutschland besonders gefragt?

Nach der Zahl der rechtlichen Einheiten sind die Einzelunternehmen in Deutschland am meisten vertreten.

Für welche Zwecke ist die Kommanditgesellschaft optimal geeignet?

Die Kommanditgesellschaft (KG) eignet sich besonders für Unternehmensstrukturen, bei denen es Gesellschafter gibt, die ohne persönliche Haftung Kapital bereitstellen möchten, und andere Gesellschafter, die das Unternehmen aktiv führen und persönlich haften. Es ermöglicht eine Trennung zwischen persönlich haftenden (Komplementären) und beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten).

Welches Organ fasst in einer Aktiengesellschaft Beschlüsse?

In einer Aktiengesellschaft (AG) werden operative Entscheidungen vom Vorstand getroffen. Strategische Entscheidungen und bestimmte fundamentale Angelegenheiten, wie z.B. Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen, werden von der Hauptversammlung beschlossen. Es gibt keinen "Geschäftsführer" in einer AG; das entsprechende Organ ist der Vorstand.

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