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Freiberufler oder Kleingewerbe – der Unterschied

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Freiberufler oder Kleingewerbe

Freiberufler oder Kleingewerbe - Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie diesen Unterschied verstehen.

Sie leben also in Deutschland und möchten eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Nichts Kompliziertes – keine GmbH, keine zu verwaltenden Mitarbeiter. Nur Sie. Das denken Sie zumindest.

In Deutschland gibt es eine wichtige rechtliche Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Arten selbständiger Tätigkeit. Sind Sie ein Kleingewerbe oder Freiberufler? Diese Frage stellt sich jeder Selbstständige am Anfang.

In diesem Artikel werden wir untersuchen, was diese Begriffe bedeuten, wie sie sich unterscheiden und was dies für Sie bedeutet.

Was ist ein Freiberufler?

Freiberufler sind Selbstständige in einer:

  • wissenschaftlichen Tätigkeit
  • künstlerischen Tätigkeit
  • literarischen Tätigkeit
  • Lehrtätigkeit
  • pädagogischen Tätigkeit

In Deutschland hat jede dieser Tätigkeiten (bzw. Berufe) eine gesetzliche Definition. Anhand dieser Definitionen bestimmt das zuständige Finanzamt (mithilfe des Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung), welcher Gewerbetyp Sie sind (Freiberufler oder Gewerbetreibender) und welche Steuern Sie folglich zahlen müssen. Also, wie funktioniert das genau? Durch die Einführung einer Kategorie von Berufen, die als „freie Berufe“ klassifiziert werden.

Was ist ein „freier Beruf“?

Technisch gesehen ist ein Freiberufler jemand, der einen „freien Beruf“ ausübt.

Freie Berufe sind in § 18 EStG aufgeführt. Auf der Website der Regierung finden Sie auch eine vollständige Aufschlüsselung der freien Berufe.

Freie Berufe selbst werden in Kategorien eingeteilt, darunter Katalogberufe und ähnliche Berufe.

Was sind Katalogberufe?

Zu den Katalogberufen gehören:

  • Gesundheitsberufe: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Tierärzte, Apotheker, Hebammen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten
  • Rechts-, Steuer- und betriebswirtschaftliche Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, Unternehmensberater
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Ingenieure, Biologen, Umweltgutachter, Wirtschaftschemiker
  • Kreative Berufe oder Kultur- oder Medienberufe: Schriftsteller, Fotografen, Übersetzer, Journalisten

Zusammenfassend macht Sie die Ausübung eines dieser Katalogberufe zum Freiberufler.

Ähnliche Berufe

Zu den Freien Berufen gehören auch eine Reihe von „ähnlichen Berufen“. Damit Ihre freiberufliche Tätigkeit als vergleichbarer Beruf qualifiziert werden kann, müssen Ihre Ausbildung und konkrete berufliche Tätigkeit mit einer Katalogtätigkeit vergleichbar sein. Das heißt, wenn Sie für einen Katalogberuf (z.B. Ergotherapeut) eine Erlaubnis vom Gesundheitsamt benötigen, brauchen Sie diese auch für einen vergleichbaren Beruf.

Eine Anmerkung zum Begriff „Freelancing“ in Deutschland

Wenn Sie neu in der deutschen Selbstständigkeitsszene sind, bekommen Sie vielleicht den Eindruck, dass der englische Begriff „freelancer“ gleichbedeutend mit „Freiberufler“ ist. Aber das ist streng genommen nicht korrekt. Das deutsche Äquivalent zu „Freelancer“ ist eigentlich „Freier Mitarbeiter“ – ein Beruf, der auch als unabhängiger Berater oder Auftragnehmer bezeichnet wird.

Wenn Sie in Deutschland „Freiberufler“ sind, bezieht sich dies nicht auf Ihre Geschäftsart, sondern auf die Art Ihrer beruflichen Beziehungen zu Kunden (d.h. die Funktion, in der Sie eingestellt werden).

„Freelancing“ bedeutet grob gesagt, dass Sie nicht als fest angestellter Arbeitnehmer (mit Gehalt, Gesundheitsversorgung usw.) arbeiten.

Stattdessen arbeiten Sie an Jobs für verschiedene Unternehmen, meist zeitlich befristet. Sie können weiterhin unter eine von zwei selbstständigen Unternehmensarten fallen: Gewerbe oder Freiberuflichkeit, zwei rechtlich unterschiedliche Klassifizierungen.

Lassen Sie uns nach dieser Klärung auf den Unterschied zwischen Freiberufler und Kleingewerbe eingehen.

Vorteile als Freiberufler

Es wird oft angenommen, Freiberufler zu sein sei besser, als ein Kleingewerbe zu führen, aber das stimmt nicht automatisch. Es hängt alles davon ab, was Sie freiberuflich tun. Freiberufler zu sein hat aber auch seine Vorteile.

  • Keine Gewerbeanmeldung – Freiberufler müssen ihr Gewerbe nicht beim Gewerbeamt anmelden
  • Keine IHK – Freiberufler müssen kein Mitglied der IHK (Industrie- und Handelskammer) werden
  • Keine Gewerbesteuer – Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit
  • Weniger Verwaltungsaufwand – Freiberufler können die einfache Buchführung (Einnahmeüberschussrechnung) betreiben, im Gegensatz zur doppelten Buchführung, die zwingend vorgeschrieben ist, wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

Was ist ein Gewerbe?

Als Gewerbe gelten alle selbstständigen Berufe, die nicht den freien Berufen zuzuordnen sind, und wer sie ausübt, gilt als Gewerbetreibender bzw. (Einzel-)Unternehmer. Der Betrieb eines Kaufmanns wird oft auch als „Handelsbetrieb“ bezeichnet.

Gewerbetreibende sind verpflichtet, in Deutschland Gewerbesteuer zu zahlen, es sei denn, sie verdienen weniger als 24.500 Euro pro Jahr. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde des Gewerbetreibenden abgeführt.

Vorteile eines Gewerbes:

Die Einstufung als Gewerbe hat einige nützliche Vorteile, aber der Hauptvorteil ist die laufende Unterstützung durch die IHK. Außerdem bieten IHKs eine Reihe von Beratungsleistungen und Seminaren für ihre Mitglieder an.

Kleingewerbe – der Einstieg als „Kleinunternehmer“

Ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, Sie können sich als Kleinunternehmer oder Kleingewerbe anmelden. Dies ist eine weitere gesetzliche Einstufung, die sich auf Ihre Steuern auswirkt.

Wenn Ihr Umsatz im ersten Betriebsjahr nicht höher als 22.000 Euro war und in den Folgejahren 50.000 Euro (für einen Zeitraum von 5 Jahren) nicht überschreiten wird, können Sie Kleinunternehmer werden und müssen auf Ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen (Umsatzsteuer – USt). Das bedeutet aber auch, dass Sie von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer nicht von den Betriebsausgaben abziehen dürfen.

Vorteile als Kleinunternehmer:

  • Wettbewerbsvorteil – da Sie keine Mehrwertsteuer berechnen, können Sie Produkte oder Dienstleistungen zu einem niedrigeren Preis anbieten
  • Weniger Verwaltungsaufwand – keine monatlichen oder vierteljährlichen Mehrwertsteuerzahlungen!
  • Steuererleichterung – Sie müssen keine jährliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben

Nachteile als Kleinunternehmer:

  • Keine Vorsteuerabzüge – Sie können die Vorsteuer nicht von Geschäftsausgaben abziehen
  • Ruf als kleiner Player – das Fehlen der Mehrwertsteuer macht sich auf Rechnungen bemerkbar, und während Ihre Kunden gerne weniger bezahlen, werden sie Sie als kleines Unternehmen wahrnehmen. Je nach Branche kann dies einen schlechten Eindruck hinterlassen.

Indem Sie sich als Kleinunternehmer anmelden, binden Sie sich für 5 Jahre an diese Entscheidung. Es versteht sich von selbst, dass alles, was 5 Jahre hält, nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Wenden Sie sich an einen Steuerberater, um zu entscheiden, ob es für Sie sinnvoll ist, als Kleinunternehmer zu arbeiten.

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Warum also gibt es diese Unterscheidung?

Warum werden die sogenannten Freien Berufe unterschiedlich behandelt? Gute Frage. Die Gesetze wurden unter der Annahme geschaffen, dass Wirtschaftsunternehmen, etwa ein Bauunternehmen, die örtliche Infrastruktur intensiver nutzen als etwa ein Anwalt oder ein Journalist. Denn die Gewerbesteuer wird als Steuer auf den Unternehmensgewinn und die objektive Rentabilität eines Unternehmens erhoben. Sie ist regional unterschiedlich und dient der Aufrechterhaltung der lokalen Infrastruktur.

Ist das nicht ungerecht? Das ist eine vernünftige Frage. Denn DJs, die fremde Musik mixen, nutzen Straßen und Bahnhöfe genauso wenig wie Komponisten. Täglich entstehen neue Berufsbilder und klassische Ausbildungswege verlieren immer mehr an Bedeutung, sodass die Zweiteilung der Selbstständigen als überholt erscheint.

Finanziell gibt es jedoch keinen wesentlichen Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibende. Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, die jedoch mit einer geringeren Einkommensteuerschuld verrechnet wird.

Fazit

Bereits in der Gründungsphase sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob Ihre unternehmerische Tätigkeit als Freier Beruf oder Gewerbe einzustufen ist. Besprechen Sie das Thema mit Ihrem Steuerberater oder recherchieren Sie, bis Sie sicher sind, und füllen Sie dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. So vermeiden Sie Streitigkeiten und Nachzahlungen und starten auf dem richtigen Weg.

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