Jeder Unternehmer kann aus den Rechtsformen Kapitalgesellschaft oder Partnerschaft wählen, um ein neues Unternehmen zu gründen.

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Eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft kann gegründet werden, indem sich Unternehmer entweder für eine entscheiden oder ihre Geschäfte über eine in Deutschland ansässige Zweigniederlassung führen. Die Wahl der Rechtsform richtet sich grundsätzlich nach der beabsichtigten Rolle und Funktion der Gesellschafter, ihrer Haftung und den Besteuerungsbedingungen.

Die Rechtsform aller Gesellschaftsformen ist gesetzlich geregelt, was für Berechenbarkeit und Rechtssicherheit sorgt. Bei der Wahl der Rechtsform des Unternehmens ist eine Kapitalgesellschaft für etablierte Unternehmen in der Regel die bevorzugte Wahl. Es gibt nach deutschem Recht vier Arten von Kapitalgesellschaften:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung ("Mini-GmbH")
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person mit eigenen gesetzlichen Rechten und Pflichten, d. h. Inhaber dieser Rechte und Pflichten ist nicht der einzelne Gesellschafter, sondern die selbstständige juristische Person. Folglich schließt die Körperschaft selbst Verträge ab, hält Vermögen und ist steuerpflichtig. Die Haftung einer Kapitalgesellschaft ist auf ihr Betriebsvermögen einschließlich ihres Stammkapitals beschränkt. Es ist ein Mindeststammkapital erforderlich.

Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft erfolgt von beliebig vielen Gesellschaftern. Das Stammkapital kann in bar oder durch Sacheinlagen (z. B. Immobilien, Büromöbel oder Patente) eingebracht werden. Die Gründungsurkunde, die im Wesentlichen den Gesellschaftsvertrag umfasst, muss von einem Notar beurkundet werden. Für bestimmte Gesellschaftsformen sind zusätzliche Gründungsschritte erforderlich. Das Gründungsverfahren endet mit der Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Handelsregister. Die Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaft wird erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist von dem/den Geschäftsführer(n) persönlich vor einem Notar zu unterzeichnen, zu beglaubigen und in elektronischer Form beim zuständigen Handelsregister einzureichen. Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft ist dem Gewerbe-/Ordnungsamt die jeweilige Geschäftstätigkeit der neuen Kapitalgesellschaft anzuzeigen.

Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Eine in Deutschland steuerlich ansässige Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag (insgesamt 16,825%) sowie der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird anhand eines Hebesatzes berechnet, der von den örtlichen Behörden festgesetzt wird. So beträgt der Steuersatz derzeit in Frankfurt 16,1% des Gewinns und in München 17,15%. Allerdings könnte sich die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung durch gewisse Beschränkungen beim Abzug von Aufwendungen erhöhen. Unter anderem sind Zinsen und Mietaufwendungen gewerbesteuerlich nicht voll abzugsfähig.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die „kleinere“ Version der Kapitalgesellschaft und die am weitesten verbreitete Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Sie verbindet hohe Flexibilität mit relativ wenigen gesetzlichen Verpflichtungen. Die Gründung einer GmbH ist unkompliziert und innerhalb kurzer Zeit zu bewerkstelligen.

Das erforderliche Mindeststammkapital zur Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro (dieses kann durch Sacheinlage gebildet werden). Zum Zeitpunkt der Registrierung muss mindestens die Hälfte des Mindestkapitals (also 12.500 Euro) tatsächlich und nachweislich auf einem Bankkonto eingezahlt werden.

Das Gründungsverfahren einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist relativ unkompliziert. Sie wird von den Gründungsgesellschaftern gegründet wird, die vor einem in Deutschland zugelassenen Notar einen Gründungsvertrag und einen Gesellschaftsvertrag ausfertigen. Idealerweise beträgt der Zeitraum für die Gründung einer GmbH bis zu vier Wochen. Die geschätzten Gerichts- und Notarkosten für die Gründung einer GmbH-Kapitalgesellschaft betragen ca. 800 Euro zuzüglich der Anwaltskosten.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von ihren Geschäftsführern geleitet und gesetzlich vertreten. Es muss mindestens ein Geschäftsführer (der nicht Gesellschafter oder Einwohner Deutschlands sein muss) vorhanden sein. Durch Erteilung verbindlicher Weisungen an die Geschäftsführer können die Gesellschafter unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftsführung der GmbH nehmen.

Mini-GmbH

Die Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft UG, haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit einem Mindestkapital von weniger als 25.000 Euro und einer Barzeichnung. Damit ist es möglich, in Deutschland eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur 1 Euro Stammkapital zu gründen. Allerdings muss angemerkt werden, dass eine Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH mit solch einem absoluten Minimum an Stammkapital in Deutschland kaum als seriöser Geschäftspartner gelten wird und nur als ultimatives Startup-Modell in Betracht gezogen werden sollte, um möglichst schnell weiter kapitalisiert zu werden.

Um den anfänglichen Kapitalmangel auszugleichen, muss die UG ein Viertel ihres Jahresgewinns einbehalten, bis sie das Mindestgesellschaftskapital einer gewöhnlichen GmbH (das sind 25.000 Euro) angesammelt hat. Das angesammelte Kapital kann dann in Stammkapital umgewandelt und die Mini-GmbH in eine normale GmbH umgewandelt werden.

Zur unkomplizierten standardisierten Gründung einer Mini-GmbH werden Musterartikel bereitgestellt. Diese Artikel müssen weiterhin notariell beglaubigt werden, jedoch zu einer reduzierten Gebühr. Damit reduzieren sich die Gründungskosten für eine Mini-GmbH auf insgesamt rund 300 Euro zuzüglich der Anwaltskosten.

Abgesehen von den oben genannten Sonderregelungen unterliegt die Mini-GmbH – von Gesetzes wegen – grundsätzlich den gleichen Pflichten und Rechten wie die Standard-GmbH.

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist die „größere“ Variante einer Kapitalgesellschaft, die auch börsennotiert sein kann. Die AG genießt bei Geschäftspartnern allgemein eine hohe Marktreputation. Allerdings sind die Gründungsformalitäten und -kosten einer AG sowie die laufenden jährlichen Kosten für Prüfung, Steuererklärung und Berichterstattung deutlich höher als bei der GmbH. Zudem unterliegt die AG im Tagesgeschäft umfangreichen Organisationspflichten. Die AG unterliegt der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer.

Grundsätzlich kann eine AG von jeder natürlichen Person gegründet werden. Generell sind nur zwei Gründungspflichten zu beachten. Erstens muss eine AG über ein Mindeststammkapital von mindestens 50.000 Euro verfügen und zweitens muss der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beglaubigt werden. Angesichts der komplexeren gesetzlichen Pflichten ist für die Satzungsgestaltung und die gesamte rechtliche Ausgestaltung einer AG eine umfassende Rechtsberatung dringend angeraten. 

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vereint die Strukturen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Kommanditgesellschaft (KG). Sie verbindet das unternehmerische Engagement und die persönliche Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) mit der Funktion der AG als Publikumsgesellschaft und Kapitalgeber. Die KGaA kann als Aktiengesellschaft mit persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) anstelle eines Vorstands bezeichnet werden. Die KGaA muss in das Handelsregister eingetragen und beim örtlichen Gewerbeamt registriert werden.

Jeder kann in Deutschland ein Unternehmen gründen – unabhängig von Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Es gibt keine spezifischen Investitionsgesetze für ausländische Unternehmer. Finom hilft Ihnen gerne dabei. Von der Beratung zur Rechtsform bis zur Eröffnung eines Geschäftskontos beraten wir Sie bei jedem Schritt.

Vor- und Nachteile einer Kapitalgesellschaft

Obwohl die Kapitalgesellschaft wichtige Vorteile gegenüber den wichtigsten alternativen Organisationsformen (Partnerschaften) hat, hat sie auch Nachteile, die ihre Attraktivität für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschränkt. Infolgedessen entschieden sich die meisten Unternehmen, sich nicht als Kapitalgesellschaft zu organisieren, als sie die Wahl treffen mussten, sondern für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die die Vorteile der juristischen Person und der Aktiengesellschaft mit einer flexiblen internen Organisationsstruktur kombiniert. Die Personengesellschaft hat zwar klare Nachteile, aber das gilt auch für die Kapitalgesellschaft. Firmen mit vielen Eigentümern, deren Ziel handelbare Investitionen sind, haben kaum eine andere Wahl, als sich als Kapitalgesellschaften zu organisieren. Aber die meisten KMU haben wenige Eigentümer und ihr Eigenkapital wird nicht gehandelt; daher sind sie möglicherweise weniger bereit, die Nachteile dieser Unternehmensform auf sich zu nehmen. Zu den anderen Nachteilen von Kapitalgesellschaften gehören der Zeitaufwand und die doppelte Buchführung sowie die strengen Formalitäten und Protokolle, die befolgt werden müssen.

Unterschiede zwischen einer Partnerschaft und Kapitalgesellschaft

Das Hauptmerkmal einer Partnerschaft ist das persönliche Engagement der Partner für ihre Arbeitsleistung für die Partnerschaft. Jede Partnerschaft erfordert mindestens zwei Partner. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind Personengesellschaften keine selbstständigen juristischen Personen, sondern Personenvereinigungen. Bei Personengesellschaften haften die einzelnen Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (einschließlich Privatvermögen). Haftungsbeschränkungen einzelner Gesellschafter sind nur eingeschränkt möglich. Es ist kein Mindeststammkapital erforderlich und die Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten sind weniger umfangreich als bei Kapitalgesellschaften. Eine Partnerschaft eignet sich für Start-ups oder Freiberufler, die gemeinsam mit anderen eine Geschäftsidee auf den Weg bringen möchten.

Für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen vereinen Kapitalgesellschaften alle erforderlichen Eigenschaften – sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, ermöglichen eine einfache Mittelbeschaffung und bieten vor allem das Privileg der beschränkten Haftung.

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Fazit

Kleinunternehmer haben bei der Gründung der Rechtsform verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Strukturierung als Kapitalgesellschaft. Obwohl es mehrere Gründe gibt, warum diese Gründungsform für Ihr Unternehmen von Vorteil sein kann, gibt es auch einige Nachteile, die Sie beachten sollten.

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