Eine GbR zu gründen bedeutet, dass sich mindestens zwei Personen für einen gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Hier erfährst Du, wann diese Rechtsform passt, welche Voraussetzungen gelten und wie die Gründung Schritt für Schritt funktioniert.
Was ist eine GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine Personengesellschaft. Sie entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag, in dem sich mindestens zwei Gesellschafter:innen verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern.
Als Gesellschafter:innen kommen natürliche Personen, juristische Personen und andere rechtsfähige Gesellschaften infrage. Der Zweck kann gewerblich, freiberuflich oder vermögensverwaltend sein. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht.
Eine GbR ist rechtsfähig, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter:innen selbst am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie kann dann eigene Rechte erwerben, Verträge schließen und Verbindlichkeiten eingehen. Die gesetzlichen Grundlagen stehen in den §§ 705 bis 740c des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was ist eine eGbR?
Eine eGbR ist eine GbR, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Nach der Eintragung muss sie den Zusatz «eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts» oder «eGbR» verwenden.
Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig. Sie ist jedoch erforderlich, wenn die GbR bestimmte Rechte erwerben oder übertragen möchte, die in einem öffentlichen Register stehen. Das betrifft zum Beispiel Grundstücke sowie bestimmte Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
Wie unterscheiden sich GbR und eGbR bei der Gründung?
| Punkt | GbR | eGbR |
| Gesellschaftsvertrag | erforderlich, grundsätzlich formfrei | erforderlich, grundsätzlich formfrei |
| Registereintrag | nicht erforderlich | Eintragung ins Gesellschaftsregister |
| Anmeldung zum Gesellschaftsregister | nicht erforderlich | durch alle Gesellschafter:innen über eine:n Notar:in |
| Namenszusatz | Bei einer GbR sind die Namen der Gesellschafter:innen und der Zusatz „GbR“ nicht vorgeschrieben. Auch ein Fantasie- oder Branchenname ist möglich. | «eGbR» oder ausgeschriebener Zusatz erforderlich |
| Angaben bei der Registeranmeldung | entfällt | Name, Sitz und Anschrift der Gesellschaft sowie Angaben zu Gesellschafter und Vertretungsbefugnis |
Wann solltest Du eine GbR gründen?
Eine GbR passt, wenn mindestens zwei Personen unkompliziert zusammenarbeiten möchten. Typische Beispiele sind gemeinsame Beratungsprojekte, Agenturen, Praxen, Arbeitsgemeinschaften oder kleine Gewerbebetriebe.
Die Rechtsform eignet sich besonders, wenn:
- Ihr ohne gesetzliches Mindestkapital starten möchtet
- der Verwaltungsaufwand überschaubar bleiben soll
- Ihr Entscheidungen direkt miteinander treffen möchtet
- die persönliche Haftung für Euch vertretbar ist
- Euer Betrieb kein Handelsgewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuchs darstellt
Erfordert Euer Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb, handelt es sich rechtlich grundsätzlich um eine OHG und nicht mehr um eine GbR. Eine GmbH oder Unternehmergesellschaft kann sinnvoller sein, wenn Ihr die persönliche Haftung begrenzen oder externe Investor:innen aufnehmen möchtet.
Wann lohnt sich die Gründung als eGbR?
Die eGbR eignet sich, wenn Geschäftspartner:innen klare und öffentlich prüfbare Angaben zu Sitz und Vertretung benötigen. Eine Eintragung ist außerdem relevant, wenn die Gesellschaft als Eigentümerin eines Grundstücks im Grundbuch stehen soll.
Welche Vorteile hat die GbR-Gründung?
- kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital
- einfache und schnelle Gründung
- grundsätzlich kein Notartermin erforderlich
- flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
- vergleichsweise geringer Verwaltungsaufwand
Welche Nachteile hat die GbR-Gründung?
- persönliche und grundsätzlich unbeschränkte Haftung
- mögliche Konflikte ohne detaillierten Vertrag
- erschwerte Entscheidungen bei unklaren Zuständigkeiten
- ungeeignet für ein Handelsgewerbe
- zusätzliche Formalitäten bei der eGbR
Eine ausführliche Gegenüberstellung findest Du im Beitrag zu den GbR Vor- und Nachteilen.
Welche Voraussetzungen gelten für die GbR-Gründung?
Für eine GbR-Gründung brauchst Du:
- Mindestens zwei Gesellschafter:innen: Eine einzelne Person kann keine GbR errichten.
- Einen gemeinsamen Zweck: Dieser muss erlaubt und ausreichend bestimmt sein.
- Einen Gesellschaftsvertrag: Die Beteiligten müssen sich über die gemeinsame Förderung des Zwecks einigen.
- Beiträge der Gesellschafter:innen: Möglich sind Geld, Gegenstände, Rechte oder Arbeitsleistungen.
- Notwendige Erlaubnisse: Für bestimmte Berufe und Tätigkeiten gelten Qualifikations- oder Genehmigungspflichten.
- Eine Geschäftsanschrift: Behörden und Geschäftspartner:innen benötigen eine erreichbare Adresse.
- Kein Mindestkapital: Die Beteiligten bestimmen selbst, welche Mittel sie einbringen.
Wie wählst Du den Namen der GbR?
Für eine nicht eingetragene GbR gelten keine besonderen gesetzlichen Vorgaben für die Namenswahl. Möglich sind die Namen der Gesellschafter:innen, ein Tätigkeits- oder Fantasiename oder eine Kombination daraus, solange diese nicht irreführend ist. Der Zusatz «GbR» ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
Die eGbR kann ebenfalls einen eigenen Namen führen. Dieser muss den Zusatz «eGbR» oder «eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts» enthalten. Vor der Entscheidung solltest Du prüfen, ob der Name bereits verwendet wird oder geschützte Markenrechte verletzt.
Weitere Hinweise findest Du im Artikel über die Wahl von Firmennamen.
Ist ein Gesellschaftsvertrag für die GbR-Gründung erforderlich?
Ja. Ohne Gesellschaftsvertrag entsteht keine GbR. Das Gesetz schreibt für den Vertrag im Regelfall jedoch keine bestimmte Form vor. Auch eine mündliche Vereinbarung kann genügen.
Ein schriftlicher Vertrag schützt alle Beteiligten vor späteren Missverständnissen. Er sollte mindestens folgende Punkte regeln:
- Zweck und Sitz der Gesellschaft
- Beiträge der Gesellschafter:innen
- Geschäftsführung und Vertretung
- Abstimmungen und Mehrheiten
- Verteilung von Gewinn und Verlust
- Entnahmen und Vergütungen
- Haftung im Innenverhältnis
- Aufnahme und Ausscheiden von Personen
- Kündigung und Auflösung
- Umgang mit Streitfällen
Bei Grundstücksgeschäften oder anderen formbedürftigen Vereinbarungen kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
Mehr über Finom erfahrenSo gründest Du eine GbR in 7 Schritten
Schritt 1: Beteiligte und Geschäftszweck festlegen
Bestimmt, wer sich beteiligt und welches gemeinsame Ziel Ihr verfolgt. Klärt außerdem, ob die Tätigkeit gewerblich, freiberuflich oder vermögensverwaltend ist.
Schritt 2: Gesellschaftsvertrag erstellen
Haltet Rechte, Pflichten, Einlagen und Entscheidungswege schriftlich fest. Regelt auch, was bei Krankheit, Streit, Kündigung oder dem Tod einer beteiligten Person geschieht.
Schritt 3: Namen wählen und prüfen
Recherchiert, ob die gewünschte Bezeichnung bereits verwendet wird. Prüft dazu Suchmaschinen, Branchenverzeichnisse und das Register des Deutschen Patent- und Markenamts. Bei gewerblichen Gründungen könnt Ihr zusätzlich eine Einschätzung der zuständigen IHK oder HWK einholen.
Schritt 4: Tätigkeit anmelden
Bei einer gewerblichen GbR muss grundsätzlich jede:r Gesellschafter:in das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dabei wird angegeben, dass die Tätigkeit gemeinsam in Form einer GbR ausgeübt wird.
Eine freiberufliche GbR benötigt keine Gewerbeanmeldung. Damit ihre Einkünfte als freiberuflich gelten, müssen grundsätzlich alle Gesellschafter:innen die Voraussetzungen für die jeweilige freiberufliche Tätigkeit erfüllen und fachlich mitwirken. Die steuerliche Anmeldung bleibt trotzdem erforderlich.
Schritt 5: Steuerliche Erfassung abschließen
Übermittelt den «Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft» grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über ELSTER. Das Finanzamt vergibt anschließend die Steuernummer der Gesellschaft.
Schritt 6: eGbR anmelden (falls erforderlich)
Soll die Gesellschaft ins Gesellschaftsregister, meldet Ihr sie über eine:n Notar:in an. Die Anmeldung enthält unter anderem den Namen, den Sitz, die Anschrift sowie Angaben zu den Gesellschafter:innen und ihrer Vertretungsbefugnis.
Schritt 7: Weitere Anmeldungen erledigen
Abhängig von Tätigkeit und Branche kommen weitere Stellen infrage:
- Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
- zuständige Berufs- oder Standeskammer
- Berufsgenossenschaft
- Bundesagentur für Arbeit bei Beschäftigten
- Sozialversicherungsträger
- wirtschaftlich Berechtigte der eGbR an das Transparenzregister melden
- Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden
Deine Checkliste für die GbR-Gründung
- Es gibt mindestens zwei Gesellschafter:innen.
- Der gemeinsame Geschäftszweck steht fest.
- Alle notwendigen Genehmigungen liegen vor oder wurden beantragt.
- Der Gesellschaftsvertrag ist erstellt.
- Der Name der GbR wurde geprüft.
- Das Gewerbe wurde angemeldet oder die freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet.
- Der steuerliche Erfassungsbogen wurde über ELSTER eingereicht.
- Falls erforderlich, wurde die eGbR im Gesellschaftsregister eingetragen.
- Alle erforderlichen Anmeldungen und Versicherungen sind erledigt.
FAQ
Wie viel kostet es, eine GbR zu gründen?
Ohne Registereintrag fallen bei einer gewerblichen GbR meist nur kommunale Gebühren für die Gewerbeanmeldung an. Ihre Höhe unterscheidet sich je nach Gemeinde. Zusätzliche Kosten entstehen zum Beispiel für Beratung, Genehmigungen oder einen individuell erstellten Vertrag.
Bei einer eGbR kommen Notar- und Registerkosten hinzu. Mehr erfährst Du im Beitrag Die Kosten für die Gründung einer GbR.
Kannst Du eine GbR online gründen?
Eine gewöhnliche GbR könnt Ihr weitgehend online vorbereiten. Ein formfreier Gesellschaftsvertrag lässt sich grundsätzlich auch elektronisch schließen. Ob die Gewerbeanmeldung digital möglich ist, hängt von der zuständigen Kommune ab. Für eine eGbR benötigt Ihr eine öffentlich beglaubigte Registeranmeldung über eine:n Notar:in.
Welche Haftung entsteht bei der GbR-Gründung?
Die GbR haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Zusätzlich haften die Gesellschafter:innen grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das Gesetz regelt diese persönliche Haftung in § 721 BGB.
Weitere Infos findest Du im Artikel zur GbR-Haftung.
Muss die GbR neu gegründet werden, wenn jemand ausscheidet?
Nein. Scheidet eine Person aus und bleiben mindestens zwei Gesellschafter:innen übrig, besteht die GbR grundsätzlich fort. Bleibt nur eine Person zurück, erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht auf die verbleibende Person über.
Ist ein Geschäftskonto für die GbR Pflicht?
Ein separates Geschäftskonto ist für eine gewöhnliche GbR gesetzlich nicht generell vorgeschrieben. Es trennt private und betriebliche Zahlungen jedoch sauber und erleichtert Buchhaltung, Steuererklärung und Zusammenarbeit.
Welche Steuern zahlt eine GbR?
Die GbR selbst zahlt grundsätzlich keine Einkommensteuer. Das Finanzamt stellt den Gewinn einheitlich fest und ordnet ihn den Gesellschafter:innen zu. Diese versteuern ihren Anteil mit ihrer persönlichen Einkommensteuer.
Eine gewerbliche GbR unterliegt außerdem der Gewerbesteuer. Für Personengesellschaften gilt dabei ein Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag. Umsatzsteuer fällt an, sofern keine Befreiung oder Kleinunternehmerregelung greift.
Welche Buchhaltung braucht eine GbR?
Eine GbR darf ihren Gewinn häufig mit einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Eine Bilanz ist insbesondere erforderlich, wenn die Gesellschaft ein Handelsgewerbe betreibt oder das Finanzamt wegen der steuerlichen Schwellenwerte eine Buchführungspflicht feststellt. Diese Schwellen liegen 2026 bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn.
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