Wir erklären Ihnen, was eine AG (Aktiengesellschaft) ist, wer sie leitet, welche Verantwortung die Aktionäre haben und welchen Steuern sie unterliegt

Inhalt

Zur AG-Gründung ist mindestens ein Gründungsgesellschafter erforderlich, der eine natürliche oder juristische Person oder eine andere rechtsfähige Gesellschaft (z. B. OHG oder KG) sein kann. AGs sind im Vergleich zu Mini-GmbHs in der Regel umsatzstarke Großunternehmen, da das deutsche Recht sowohl bei der Gründung als auch in allen weiteren Phasen hohe organisatorische Anforderungen stellt.

Was ist eine AG?

Eine AG steht für "Aktiengesellschaft" und ist eine Rechtsform für Unternehmen in vielen deutschsprachigen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, der Schweiz und Österreich. Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die durch die Beteiligung der Aktionäre am Grundkapital gekennzeichnet ist. Diese Aktionäre sind die Eigentümer des Unternehmens und haften für dessen Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe ihrer Einlage, also dem Wert ihrer Aktien.

Eine AG wird durch einen Vorstand geführt, der für das operative Geschäft verantwortlich ist. Die Aktionäre wählen den Aufsichtsrat, der den Vorstand kontrolliert und wichtige Entscheidungen trifft. Die Hauptversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ einer AG und findet in der Regel einmal im Jahr statt.

Die AG ist eine geeignete Rechtsform für große Unternehmen, da sie es ermöglicht, Kapital von einer Vielzahl von Investoren einzusammeln, indem sie Aktien an der Börse handelt. Die Gründung einer AG ist jedoch mit höheren Kosten und strengeren regulatorischen Anforderungen verbunden als bei anderen Rechtsformen, wie zum Beispiel der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Das für die Gründung einer AG erforderliche Grundkapital beträgt mindestens 50.000 Euro und ist in Aktien eingeteilt. Eine Alternative dazu ist eine vermögenswirksame Stiftung, wobei die eingebrachten Wirtschaftsgüter (Immobilien, Firmenanteile, Maschinen etc.) ebenfalls einen gemeinsamen Wert von mindestens 50.000 Euro haben müssen.

Hauptmerkmale einer AG

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer AG aufgezählt:

Gründung: Mindestens ein Aktionär mit mindestens drei natürlichen Personen im Aufsichtsrat; Satzung; Eintrag ins Handelsregister

Kapital: Mindestens 50.000 Euro, eingeteilt in Aktien; 12.500 Euro davon müssen zum Zeitpunkt der Registrierung auf einem Bankkonto sein

Geschäftsführung: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung

Haftung: Bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens

Besteuerung: Steuerpflichtig für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer.

Wie gründe ich eine Aktiengesellschaft in Deutschland?

Eine AG benötigt ein Grundkapital in Höhe von 50.000 Euro, das in Aktien im Wert von mindestens einem Euro je Aktie aufgeteilt ist. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien und ihr Wert sind in der Satzung festgelegt. Mindestens ein Viertel (12.500 Euro) dieses Grundkapitals muss bereitgestellt werden, bevor die Gesellschaft notariell ins Handelsregister eingetragen werden kann. Danach können die Gründer die Existenzgründung durch die Anmeldung beim Finanzamt, bei der Handelskammer und beim Gewerbeamt abschließen.

Folgende Schritte sind für die Gründung einer AG erforderlich, wobei der Firmensitz in Deutschland sein muss:

  • Muss notariell beurkundet sein
  • Einzahlung von einem Viertel des Nennwertes jeder Aktie (mindestens 12.500 Euro)
  • Benennung einer deutschen Geschäftsadresse für die AG
  • Antrag auf Eintragung in das Handelsregister des Bezirks, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat
  • Steuerliche Anmeldung beim zuständigen deutschen Finanzamt
  • Gewerbeanmeldung beim zuständigen örtlichen Gewerbeamt

Die Gesamtkosten einer AG-Gründung liegen in der Regel zwischen 2.000 und 3.000 Euro.

Anmeldung und Eintragung

Eine AG entsteht nach der Feststellung der Satzung und Übernahme der Aktien. Der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister muss von den Gründungsgesellschaftern, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung genehmigt werden, bevor er von einem Notar unterzeichnet wird. Außerdem muss die AG bei dem örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt angemeldet sein.

Wer leitet eine Aktiengesellschaft?

Eine AG hat drei leitende Organe: den Vorstand, Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

Eine Aktiengesellschaft muss mehrere Mitglieder im Vorstand haben, wobei hier nur natürliche Personen berufen werden können. Der Vorstand ist zur Geschäftsführung der AG befugt und wird vom Aufsichtsrat ernannt.

Ferner ist ein Aufsichtsrat zu bestellen, der die Tätigkeit des Vorstandes überwacht. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen, die von der Hauptversammlung der AG gewählt werden. Ein Mitglied des Vorstandes kann nicht gleichzeitig eine andere Führungsposition in der Gesellschaft innehaben.

AGs & Buchhaltung

Die AG unterliegt wie eine GmbH den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Dies bedeutet, dass die Rechtsform der Aktiengesellschaft zur doppelten Buchführung, zur Erstellung von Jahresabschlüssen (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz usw.) und zu deren Offenlegung verpflichtet sind.

Die Haftung einer Aktiengesellschaft

Einer der Hauptvorteile der Gesellschaftsform AG ist wie bei einer GmbH die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Aktionäre beteiligen sich durch den Kauf von Aktien; wenn die Gesellschaft pleite geht, riskieren die Aktionäre nur den Verlust ihrer Aktien.

Deutsche Steuerpflicht einer Aktiengesellschaft

Alle AGs unterliegen den Gewerbesteuern wie Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer. Wenn das Unternehmen Angestellte hat, müssen diese auch Lohnsteuer zahlen. Eine Körperschaft muss eine jährliche Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung erstellen, ggf. sind sie damit einhergehend verpflichtet, eine elektronische Jahresrechnung (E-Bilanz) zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Die Steuererklärungen müssen bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres eingereicht werden.

Körperschaften müssen die Vorsteuer in 4 jährlichen Raten abführen (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer).

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Unterschied zwischen einer AG und GmbH

Die AG ist die bevorzugte Gesellschaftsform für Großunternehmen. Mit der Einführung der „kleinen Aktiengesellschaft“ wurde die AG eine attraktive Alternative zur GmbH. Die AG genießt nach außen ein besseres Image, einfach weil sie eine höhere Kapitalausstattung erfordert. Dies ist vorteilhaft im Umgang mit Banken, Lieferanten und Kunden. Um diese positiven Eigenschaften nutzen zu können, bedarf es allerdings erheblicher Vorarbeit, denn die Gründung einer AG ist aufwendiger als die einer GmbH und die Kapitaleinlagen sind mindestens doppelt so hoch wie bei einer GmbH-Gründung. Auch der Verwaltungsaufwand ist höher, bedingt durch die strengen Regelungen im Aktiengesetz. Im Gegensatz zu den Geschäftsführern einer GmbH haben die Mitglieder des Vorstands einer AG mehr Gestaltungsspielraum, da sie keinen Weisungen von Aufsichtsrat oder Gesellschaftern unterliegen. Der Unterschied zwischen einer AG und einer GmbH liegt auch in den Risiken der Geschäftsführung: Die Vorstände haben eine höhere Sorgfaltspflicht, aber ein Durchbrechen der Firmenblase trifft schneller auf die Geschäftsführer einer GmbH zu, sodass sie auch mit ihrem Privatvermögen haften. Anteile sind wesentlich einfacher zu übertragen als Beteiligungen an einer GmbH, deren Übertragung notariell beurkundet werden muss. Der Unterschied zwischen einer AG und einer GmbH liegt in der Möglichkeit der AG, neues Kapital schneller aufzunehmen. Auch wird die Aktiengesellschaft unabhängiger von den Eigentümern. Beide Gesellschaftsformen haben daher Vor- und Nachteile. Die Wahl der Rechtsform hängt maßgeblich davon ab, welche Tätigkeiten die Gründer mit der Gesellschaft in welchem ​​Umfang ausüben wollen und inwieweit ein Einfluss der Gesellschafter erwünscht ist.

Vor- und Nachteile einer Aktiengesellschaft

Unternehmen entscheiden sich für eine Aktiengesellschaft, weil die Vorteile dieser neuen Struktur die Nachteile überwiegen. Der Börsengang hat mehrere große Vorteile, aber der Wandel erfordert auch erhebliche Veränderungen in der Managementstruktur.

Vorteile einer Aktiengesellschaft

Zu Vorteilen einer Aktiengesellschaft gehören unter anderem:

  • Das Unternehmen kann durch Aktienverkäufe Kapital aufnehmen
  • Dieses aufgebrachte Kapital kann Expansion und neue Möglichkeiten finanzieren
  • Kapital kann auch zur Schuldentilgung verwendet werden
  • Werbung steigert die Markenbekanntheit
  • Der Börsengang kann den Ruf und das Prestige des Unternehmens steigern
  • Öffentliche Aufzeichnungen können die Gewinnung von Geschäftspartnern erleichtern
  • Transparenz kann die Wahrnehmung der Marke durch die Kunden verbessern

Nachteile einer Aktiengesellschaft

Obwohl eine Aktiengesellschaft mehr Sicherheit bietet, bringt sie auch Folgendes mit sich:

  • Ein sehr hohes Gründungskapital
  • Aktionär kann jeder sein, der sich für einen Kauf entscheidet, was eine einheitliche Unternehmensvision verwässern kann
  • Verwundbarer – je mehr Aktionäre es gibt, desto mehr Macht wird verteilt
  • Eine Aktiengesellschaft muss eine jährliche Hauptversammlung abhalten

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Fazit

Die AG genießt als Rechtsform ein sehr hohes Ansehen und einen guten Ruf. Dies ist ein großer Vorteil im Umgang mit Banken und Kunden. Um diese positiven Eigenschaften nutzen zu können, müssen jedoch erhebliche Vorleistungen erbracht werden, da die Gründung einer Aktiengesellschaft im Gegensatz beispielsweise zur UG-Gründung teuer ist. Nicht jeder kann sich den Gründungsprozess und die Einlagen leisten, die sehr hoch sind. Hinzu kommt ein hoher Verwaltungsaufwand durch die strengen Vorschriften des Aktiengesetzes.

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