Wir erklären, was GbR und GmbH sind, erläutern ihre wichtigsten Merkmale und Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der beiden Rechtsformen

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Eine GbR oder GmbH zu gründen, ist eine bedeutende Entscheidung, die das Potenzial hat, die Zukunft eines Unternehmens nachhaltig zu prägen. Beide Rechtsformen haben ihre eigenen Vorteile und Besonderheiten und eignen sich daher für unterschiedliche Unternehmenskonstellationen. Während eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oft als die einfachere und flexiblere Lösung angesehen wird, bietet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Vorteil der beschränkten GmbH-Haftung und verleiht dem Unternehmen in der Regel mehr Glaubwürdigkeit. Diese Unterschiede können in vielfältiger Weise Auswirkungen auf die Struktur, die Haftungsrisiken und die betrieblichen Abläufe eines Unternehmens haben. In diesem Artikel werden wir uns die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von GbR und GmbH genauer ansehen, um Ihnen bei Ihrer Entscheidung der passenden Rechtsform zu helfen.

Was ist eine GmbH? Die Merkmale einer GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH, ist eine Form einer Kapitalgesellschaft, die neben Deutschland auch in vielen anderen Ländern existiert. Sie wurde geschaffen, um Unternehmern eine Unternehmensstruktur zu bieten, die Haftungsrisiken begrenzt, und wird oft von mittleren bis großen Unternehmen gewählt.

GmbH werden in das Handelsregister eingetragen und haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass diese Rechtsform selbst Verträge abschließen, vor Gericht klagen und verklagt werden kann. Auch Eigentum wie Grundstücke und andere Vermögenswerte hält die GmbH in ihrem eigenen Namen.

Die Tätigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nicht auf kaufmännische oder kommerzielle Zwecke beschränkt. Sie kann auch gemeinnützige (wohltätige) und andere nichtkommerzielle Aktivitäten durchführen.

  • Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden, die natürliche Personen, Personengesellschaften oder andere Kapitalgesellschaften sein können. Sie verbindet hohe Flexibilität mit relativ wenigen Verpflichtungen.
  • Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Zbeträgt mindestens 25.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Registrierung muss mindestens die Hälfte des Mindestkapitals (also 12.500 Euro) tatsächlich und nachweislich auf einem Bankkonto eingezahlt sein. Kapitaleinlagen werden grundsätzlich in bar geleistet, können aber auch ganz oder teilweise in Sachleistungen erbracht werden. Im letzteren Fall muss der Gesellschaftsvertrag das einzubringende Vermögen und den Geldwert der Kapitaleinlage genau angeben. Die Gründungsgesellschafter sind verpflichtet, einen besonderen Bericht zu erstellen, der die Angemessenheit der Bewertung der Sacheinlage nachweist.
  • Der größte Vorteil einer GmbH: Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern mit dem Gesellschaftsvermögen.
  • Das Verfahren der Gründung einer GmbH ist relativ unkompliziert, da sie von dem/den Gesellschafter(n) gegründet wird, indem im Beisein eines Notars ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt wird, wodurch Notargebühren anfallen. Die Gründung ist in der Regel mit dem Eintrag in das Handelsregister gültig. Die GmbH kann ihre Geschäftstätigkeit vor der Eintragung aufnehmen, aber bis zur Eintragung in das Handelsregister haftet jeder Gesellschafter einer GmbH persönlich für die der Gesellschaft entstandenen Schulden.
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat grundsätzlich zwei Organe: die Gesellschafterversammlung und einen oder mehrere eingetragenen Geschäftsführer. Geschäftsführer können nur natürliche Personen sein. Ein drittes Organ der Gesellschaft, der Aufsichtsrat, ist nur dann zwingend erforderlich, wenn die GmbH mehr als 500 Angestellte hat.
  • Die Übertragung der Anteile an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf der notariellen Beurkundung. Die Aktien einer GmbH können nicht an der Börse gehandelt werden.
  • Als Handelsunternehmen ist eine GmbH zur doppelten Buchführung verpflichtet. Sie ist verpflichtet, zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz (Jahresbilanz) und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Außerdem soll der Jahresabschluss im Anhang um Erläuterungen ergänzt werden.

Eine deutsche GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer, dem Solidaritätszuschlag – einer zusätzlichen Abgabe zur Förderung gesellschaftlich nützlicher Projekte – und der Gewerbesteuer, einer besonderen Gemeindesteuer, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist.

Eine GmbH-Gründung eignet sich insbesondere für Klein- und Mittelunternehmen.

Was ist eine GbR? Die Merkmale einer GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine Form einer Personengesellschaft. Sie wird durch einen Gesellschaftsvertrag begründet, in dem sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.

Im Gegensatz zur GmbH ist die Gründung einer GbR weniger formell und es wird kein Mindestkapital benötigt. Das macht die GbR besonders für kleinere Unternehmungen oder Projekte interessant. Allerdings haften alle Gesellschafter einer GbR grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird auch durch ihre Gesellschafter vertreten, es sei denn, es wurde ein Geschäftsführer bestimmt.

Die GbR ist die einfachste deutsche Gesellschaftsform und wird häufig für kurzfristige Projekte, kleinere Unternehmungen oder von Freiberuflern gewählt.

  • Im Gegensatz zu einer Einzelfirma muss diese Gesellschaft nicht zwingend ins Handelsregister eingetragen werden. Personengesellschaften bürgerlichen Rechts unterliegen den §§ 705 ff. BGB und dienen ausschließlich nicht-gewerblichen Zwecken. Außerdem muss bei der GbR-Gründung kein Mindestkapital aufgebracht werden.
  • Auch sonst sind die Voraussetzungen für die Gründung einer GbR relativ minimal. Gesellschafter können natürliche und juristische Personen in jeder denkbaren Form oder Kombination sein. Ein Vertragsabschluss zwischen den Geschäftspartnern wird jedoch dringend empfohlen, da die beteiligten Personen nicht nur mit ihrem Betriebsvermögen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können.
  • Eine GbR basiert auf einem mündlichen oder schriftlichen Vertrag zwischen den Partnern und dient dazu, einen gemeinsamen Zweck der Partner zu unterstützen. Alle Gesellschafter haften vollumfänglich persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es ist kein Mindestkapital oder eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
  • Gleichwohl wird anerkannt, dass die GbR Rechtsbeziehungen aufbauen und eigene Rechte erwerben und Pflichten eingehen kann. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat die Rechtsfähigkeit, Verträge abzuschließen, Eigentümer von Immobilien zu sein und Dritte im eigenen Namen zu verklagen und auch von Dritten verklagt zu werden.
  • Als nicht kaufmännisches Unternehmen ist eine GbR nicht verpflichtet, Handelsbücher zu führen. Sie kann ihre Geschäftsvorgänge (insbesondere für das Finanzamt) auch in Form eines Kassenbuchs oder einer Kassenbuchführung dokumentieren.
  • Besteuert wird nicht die Personengesellschaft selbst (wie bei Kapitalgesellschaften), sondern die einzelnen Gesellschafter. Der steuerpflichtige Gewinn wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und den Gesellschaftern entsprechend ihren Anteilen zugeteilt. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst unterliegt nur der Gewerbesteuer. Die verschiedenen Arten von Personengesellschaften unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Eventualverbindlichkeiten der Gesellschafter und der erforderlichen Eintragungspflichten.
  • Die durchschnittliche Steuerbelastung von Unternehmen beträgt weniger als 30 Prozent. In einigen Regionen Deutschlands liegt sie aufgrund eines örtlich variablen Gewerbesteuerhebesatzes unter 23 Prozent. Der Steuersatz, dem ein Gesellschafter einer Personengesellschaft unterliegt, kann optional an den Steuersatz von Körperschaften angepasst werden.

Partnerschaften bürgerlichen Rechts sind sehr beliebt für die Praxen von Freiberuflern wie Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Ärzten, Architekten, Immobilienmaklern usw.

Unterschied zwischen GmbH und GbR

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform in Deutschland kann sehr komplex sein. Die Erläuterungen zeigen, dass grundsätzlich zwischen der Kapitalgesellschaft (GmbH) und der Personengesellschaft (GbR) zu unterscheiden ist. 

Während die Kapitalgesellschaft eine eigenständige juristische Person darstellt und ihre Kapitalbeteiligung im Vordergrund steht, handeln bei Personengesellschaften die einzelnen Gesellschafter für die Gesellschaft, die auch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (einschließlich des Privatvermögens) verantwortlich sind. Haftungsbeschränkungen einzelner Gesellschafter sind nur eingeschränkt möglich. 

Diese grundsätzliche Unterscheidung von GbR vs. GmbH betrifft die Stellung der Gesellschafter untereinander, das Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft, Haftungsfragen, die Besteuerung der Gesellschaft und Gesellschafter sowie die Transparenz der Verhältnisse durch das Handelsregister in Deutschland.

Der wichtigste Vorteil einer GmbH ist es, dass der Gründer nicht persönlich für die Gesellschaft haften muss, sondern dass ein Stammkapital in die Gesellschaft eingebracht wird, das als Haftungsobergrenze gilt. Mit anderen Worten zahlen Sie einmal Geld und können dann nicht mehr Geld verlieren als dieses eingezahlte Kapital.

Im Gegensatz zur GmbH haften bei einer GbR die Gründer selbst für das Unternehmen. Alles, was Ihr Startup an möglichen Schulden anhäuft, müssen Sie als Gründer bezahlen, wenn dem Startup das Geld ausgeht. Gerade in Bereichen, in denen ein Produkt, falls es nicht richtig funktioniert, hohe Schäden anrichten kann oder hohe Investitionen zur Gründung notwendig sind, kann eine GbR für den Gründer sehr teuer werden. Andererseits muss zu Beginn kein Stammkapital eingebracht werden.

Das Gute an einer GbR ist der geringe formale Aufwand: Sie benötigen keinen Gesellschaftsvertrag und sparen sich den Weg zum Notar und die Kosten für die gesamte Abwicklung der Formalitäten in den frühen Gründungsphasen. Denn wer eine GmbH gründet, benötigt in jedem Fall eine notarielle Beurkundung und sollte sich vor Abschluss eines solchen Gesellschaftsvertrages bestenfalls auch rechtlich beraten lassen.

Bei einer GbR hingegen reicht die Absicht, ein gemeinsames Unternehmensziel zu verfolgen, und die Gründung ist dann bereits durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) rechtlich abgesichert.

Nun erscheint es natürlich verlockend, mit einer GbR in das Geschäft einzusteigen und später, wenn ein langfristiger Unternehmenserfolg absehbar ist, eine rechtliche Umwandlung des Startups vorzunehmen. Dies kann sich jedoch, wenig überraschend, als sehr kompliziert herausstellen. 

Gerade bei Startups, deren Vermögen überwiegend aus geistigem Eigentum einschließlich Software besteht, ist eine Überführung in die neue Gesellschaftsform aufwendig. Kurz gesagt: Hier verdienen die Anwälte, was ihnen durch die Gründung der Gesellschaft als GbR zunächst entgangen ist.

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Fazit

Es kann schwierig sein, festzustellen, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung die geeignetere Rechtsform für ein Geschäftsvorhaben ist. Es hängt von der Art des Unternehmens, den Finanzierungsquellen, den lang- und kurzfristigen Zielen der Eigentümer und vielen anderen Faktoren ab. Die richtige Wahl zu treffen, erfordert auch ein solides Verständnis dafür, was eine GbR und was eine GmbH ist, wie sie sich ähneln und wie sie sich unterscheiden. Die Besteuerung ist ein Bereich, in dem sie sich unterscheiden. 

Es kann vorkommen, dass Ihnen eine Rechtsform im ersten Jahr attraktive Steuervorteile bietet und Sie im zweiten Jahr die Nachteile dieser Gesellschaftsform zu spüren bekommen. Existenzgründer und ihre Berater sollten sich dieser Unterschiede bewusst sein, um die richtige Wahl zu treffen.

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