In diesem Artikel erfährst Du, wie Du als Kleingewerbe steuerfrei bleiben kannst und welche Freibeträge und Regelungen für Dich relevant sind. Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema sind besonders für Gründer, Selbstständige und alle, die ein Kleingewerbe führen, nützlich.

Inhalt

Was ist im Kleingewerbe steuerfrei?

Ob und wann Dein Kleingewerbe steuerfrei ist, hängt von der jeweiligen Steuerart ab. Für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gelten unterschiedliche Freibeträge und Umsatzgrenzen. Die folgende Übersicht zeigt Dir kompakt, was 2026 gilt:

Was?Wie viel? (2026)Wann steuerfrei?Hinweise
Einkommensteuer (Grundfreibetrag)12.348 € (Single) / 24.696 € (Zusammenveranlagung)Wenn Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegtGilt für alle Steuerpflichtigen, nicht nur für Kleingewerbe
Gewerbesteuer24.500 € FreibetragWenn Dein Gewerbeertrag unter 24.500 € bleibtGilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung)25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes JahrWenn Du unter den Umsatzgrenzen bleibstKeine Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug

Wichtig: Steuerfrei bedeutet nicht automatisch komplett steuerfrei. Ob und in welchem Umfang Steuern anfallen, hängt von Deinem Gewinn, Deiner Rechtsform und Deinen gesamten Einkünften ab.

Steuerfreibetrag im Kleingewerbe 2026: Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Wenn Du ein Kleingewerbe betreibst, ist für die Einkommensteuer der sogenannte Grundfreibetrag entscheidend. Er stellt sicher, dass das steuerliche Existenzminimum nicht besteuert wird. Dieser Freibetrag gilt nicht speziell für ein Kleingewerbe, sondern für alle natürlichen Personen.

Im Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei:

  • 12.348 € für Alleinstehende 
  • 24.696 € für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner bei Zusammenveranlagung

Erst wenn Dein zu versteuerndes Einkommen diese Grenze übersteigt, fällt Einkommensteuer an. Besteuert wird also nur der Teil, der über dem Freibetrag liegt, nicht Dein gesamtes Einkommen.

Für Dich als Kleingewerbetreibende:r ist wichtig:

  • Maßgeblich ist Dein Gewinn, nicht Dein Umsatz 
  • Zum Gewinn zählen Einnahmen minus Betriebsausgaben 
  • Weitere Einkünfte, zum Beispiel aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung, werden zusammengerechnet 
  • Der Grundfreibetrag wirkt sich auf Dein gesamtes Einkommen aus, nicht nur auf das Gewerbe

Wer online nach dem Steuerfreibetrag im Kleingewerbe sucht, meint in der Regel genau diesen Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer.

Einkommensteuer im Kleingewerbe: Wie wird Dein Einkommen besteuert?

Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag, wird nur der darüberliegende Teil besteuert, nicht Dein gesamtes Einkommen.

Ein Beispiel: Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen bei 15.000 € und der Grundfreibetrag bei 12.348 €, wird nur der Differenzbetrag von 2.652 € besteuert.

Wichtig: Der häufig genannte Betrag von 24.500 € gehört nicht zur Einkommensteuer, sondern ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer: Freibetrag im Kleingewerbe richtig einordnen

Neben der Einkommensteuer spielt bei gewerblichen Tätigkeiten auch die Gewerbesteuer eine Rolle. Hier gibt es einen eigenen Freibetrag, der oft mit dem Grundfreibetrag verwechselt wird.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € pro Jahr. Erst wenn Dein Gewerbeertrag diesen Betrag übersteigt, wird Gewerbesteuer festgesetzt.

Wichtig zu wissen:

  • Der Freibetrag gilt pro Unternehmen, nicht pro Person 
  • Er betrifft ausschließlich die Gewerbesteuer 
  • Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG haben keinen solchen Freibetrag

Damit wird klar: Beim Thema Freibetrag im Kleingewerbe musst Du immer unterscheiden, um welche Steuerart es geht.

Wann greift die Umsatzsteuerbefreiung durch die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Dich von der Erhebung der Umsatzsteuer, wenn Deine Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Seit 2025 gelten folgende Schwellenwerte, die auch 2026 maßgeblich sind:

  • Dein Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 € betragen haben 
  • Im laufenden Jahr darf Dein Umsatz 100.000 € nicht überschreiten

Erfüllst Du diese Voraussetzungen, stellst Du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und führst auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer fallen unabhängig davon an.

Beispiel zur Kleinunternehmerregelung 2026

Du hast im Jahr 2025 einen Umsatz von 21.000 € erzielt. Für 2026 planst Du mit 60.000 € Umsatz. Da Dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und Du im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibst, kannst Du die Kleinunternehmerregelung anwenden.

Sobald Du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschreitest, entfällt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung. Ab diesem Umsatz musst Du Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Wichtige Regeln zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung

  • Du darfst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen 
  • Die Anwendung ist freiwillig 
  • Entscheidest Du Dich gegen die Regelung, bist Du in der Regel fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden

Nebenberufliches Kleingewerbe: Wann bleibt es steuerfrei?

Führst Du Dein Kleingewerbe nebenberuflich, gelten grundsätzlich dieselben steuerlichen Regeln wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Es gibt keinen eigenen Steuerfreibetrag nur für ein Nebengewerbe.

Entscheidend ist Dein gesamtes Einkommen. Dein Gewinn aus dem Nebengewerbe wird mit Deinem Gehalt aus dem Hauptjob zusammengerechnet. Erst danach prüft das Finanzamt, ob der Grundfreibetrag überschritten wird.

Welche Steuerfreibeträge und Grenzen gelten im Nebengewerbe? 

BereichWann fällt keine Steuer an?Was ist entscheidend?
EinkommensteuerWenn Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegtGewinn aus Nebengewerbe + Gehalt + weitere Einkünfte
GewerbesteuerWenn Dein Gewerbeertrag unter 24.500 € bleibtGilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
UmsatzsteuerWenn Du die Kleinunternehmerregelung anwendest und unter 25.000 € (Vorjahr) bzw. 100.000 € (laufendes Jahr) bleibstKeine Umsatzsteuer auf Rechnungen

Das zeigt: „Steuerfrei nebenbei“ bedeutet nicht automatisch komplett steuerfrei. Es hängt davon ab, welche Steuerart betrachtet wird.

Diese Punkte solltest Du im Nebengewerbe im Blick behalten

  • Dein Gewinn aus dem Nebengewerbe erhöht Dein Gesamteinkommen und kann Deinen persönlichen Steuersatz beeinflussen 
  • Sozialversicherungsbeiträge laufen bei Angestellten in der Regel über den Hauptjob. Bei höheren Gewinnen aus dem Nebengewerbe kann sich jedoch insbesondere die Krankenversicherungspflicht ändern 
  • Das Finanzamt erwartet eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht. Fehlt diese, kann die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft werden. Verluste wären dann steuerlich nicht abziehbar

Wenn Du Dein Nebengewerbe steuerlich optimieren willst, kommt es also nicht nur auf einzelne Freibeträge an, sondern auf die Gesamtbetrachtung Deiner Einkommenssituation.

Steuererklärung für Kleingewerbe: Selbst machen oder Steuerberater engagieren?

Die Steuererklärung kann für Kleingewerbetreibende eine echte Herausforderung darstellen. Du hast die Wahl, ob Du die Steuererklärung selbst machen möchtest oder einen Steuerberater beauftragst. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile.

Verschaffen wir uns einen schnellen Überblick über die Vorteile:

Selbst machenSteuerberater beauftragen
Kostenersparnis: Keine Gebühren für SteuerberaterFachwissen: Professionelle Unterstützung bei komplexen Fragen
Flexibilität: Du arbeitest in Deinem eigenen TempoZeitersparnis: Kein Aufwand für die Erstellung und Verwaltung der Steuererklärung
Kontrolle: Du behältst alle Details selbst im BlickFehlervermeidung: Geringeres Risiko, dass Fehler auftreten

Betrachten wir uns die Vor- und Nachteile einzeln und im Detail.

Vor- und Nachteile der Selbstabgabe

Die Kleingewerbe-Steuererklärung selbst zu machen, kann Dir erheblich Kosten sparen, da Du die Gebühren für einen Steuerberater vermeidest. Moderne Software und Online-Plattformen machen diesen Prozess heute einfacher denn je und bieten viele Hilfsmittel zur Unterstützung. 

Allerdings erfordert dies ein gewisses Maß an Wissen und Zeit. Wenn Du Dein Kleingewerbe anmeldest, solltest Du Dich daher gründlich informieren, um später keine steuerlichen Nachteile zu erleiden. Eine sorgfältige Vorbereitung und regelmäßige Recherchen zu steuerlichen Regelungen können Dir helfen, die Steuererklärung korrekt und effizient selbst zu erstellen.

Vor- und Nachteile von Steuerberatern

Ein Steuerberater kann Dir dabei helfen, alle steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen und mögliche Fehler in Deiner Steuererklärung zu vermeiden. Seine Expertise ist besonders bei komplexen steuerlichen Fragestellungen oder bei Unsicherheiten hinsichtlich spezifischer steuerlicher Regelungen wertvoll.

Allerdings sind die Kosten für einen Steuerberater nicht unerheblich und sollten sorgfältig in Dein Budget eingeplant werden. Es ist wichtig, die finanziellen Aspekte abzuwägen und zu entscheiden, ob die Unterstützung durch einen Fachmann die Kosten rechtfertigt, um mögliche steuerliche Vorteile zu gewährleisten und Fehler zu vermeiden.

Wähle die Option, die am besten zu Deinen Bedürfnissen, Deinem Budget und Deinem Komfort passt. Wenn Du Dich gut auskennst und die nötige Zeit investieren kannst, kann die Selbstabgabe der Steuererklärung die bessere Lösung sein. 

Falls Du jedoch komplexere steuerliche Fragen hast oder sicherstellen möchtest, dass alles korrekt und vollständig erledigt wird, könnte die Beauftragung eines Steuerberaters die bessere Wahl sein.

Checkliste: Was Du für Deine Steuererklärung benötigst

Für Deine Kleingewerbe-Steuererklärung ist eine genaue Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben entscheidend, um Fehler zu vermeiden und steuerliche Vorteile nutzen zu können. Um Dir den Prozess zu erleichtern, haben wir eine Checkliste der wichtigsten Unterlagen zusammengestellt, die Du für Deine Steuererklärung benötigst:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Diese einfache Methode zur Gewinnermittlung zeigt Deine Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Jahr. Die EÜR ist für Kleingewerbetreibende die Standardmethode für die Gewinnermittlung.
  • Ausgabenbelege: Alle Betriebsausgaben müssen dokumentiert werden, da sie den Gewinn mindern und somit Deine Steuerlast reduzieren. Stelle sicher, dass Du alle Quittungen und Rechnungen für gewerbliche Ausgaben aufbewahrst.
  • Nachweise für Steuerfreibeträge: Falls Du Anspruch auf Steuerfreibeträge hast, wie etwa den Grundfreibetrag oder besondere Abzugsbeträge, müssen diese ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Dies kann durch bestimmte Bescheinigungen oder Unterlagen erfolgen.
  • Ggf. Umsatzsteuererklärung (falls keine Kleinunternehmerregelung): Solltest Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen oder Dich entschieden haben, auf deren Anwendung zu verzichten, bist Du verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. Diese gibt Auskunft über die im Jahr erzielten Umsätze und die fällige Umsatzsteuer.

Ein kleines Gewerbe steuerfrei zu führen, ist mit der richtigen Planung und den passenden Freibeträgen gut möglich. Achte darauf, dass Du alle Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllst und Deine Gewinne innerhalb der Freibeträge bleiben. So kannst Du sicherstellen, dass Du die Steuerlast für Dein Kleingewerbe minimierst.

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