Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? Die Antwort hängt vor allem von der Art Deiner Tätigkeit und deren Ziel ab. In unserem Leitfaden erfährst Du, wie und wann Du ein Unternehmen in Deutschland anmeldest und was Du dabei beachten musst.
Definition von Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden
Wenn Du ein Unternehmen gründest, musst Du unterscheiden, ob Du als Gewerbetreibende:r tätig sein oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben wirst. Da für beide Kategorien unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden müssen, solltest Du die Art Deines Unternehmens frühzeitig gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) identifizieren.
Freiberufler:innen erbringen Dienstleistungen in den sogenannten freien Berufen. In Deutschland sind dies unter anderem Künstler:innen, Lehrer:innen, Ärzt:innen, Ingenieur:innen, Wissenschaftler:innen, Softwareentwickler:innen, Designer:innen, Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen. Land- und Forstwirtschaft werden ebenfalls nicht als ein Gewerbe angesehen. Gilt Deine Geschäftsidee aber nicht als freiberuflich, bist Du Gewerbetreibende:r.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich muss jede:r, der oder die sich selbstständig machen und Gewinn erzielen möchte, sein Gewerbe anmelden und einen Gewerbeschein beim örtlichen Gewerbeamt erwerben. Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung ist in § 14 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Die Frage “Ab wann Gewerbe anmelden?” wird so beantwortet: Sobald eine entsprechende Tätigkeit aufgenommen wird.
Allerdings gibt es eine entscheidende Ausnahme von dieser Regel: Eine freiberufliche Tätigkeit muss nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden. Der Unterschied ist sehr wichtig.
Nur Kaufleute im Sinne des § 1 HGB sind verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende sind laut § 2 HGB von dieser Pflicht befreit und dürfen ihre Geschäfte ohne Handelsregistereintragung führen. Ob Du als Freiberufler:in oder Kleingewerbe giltst, hängt von der Art Deiner Tätigkeit ab. Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt ausschließlich bei dem für Dich zuständigen Gewerbeamt. Im Anschluss übermittelt das Gewerbeamt Deine Daten automatisch an das Finanzamt. Eine separate Anmeldung beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Beim Selbstständigkeit anmelden und beim Kleingewerbe anmelden können sich die Schritte etwas unterscheiden; wir haben dazu in eigenen Artikeln genauer geschrieben.
Benötige ich eine besondere Erlaubnis für mein Gewerbe?
Für einige Gewerbeberufe benötigst Du eine Gewerbeerlaubnis, um Dein Gewerbe anmelden und eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen zu können. Anders sieht es bei einem normalen Gewerbeschein aus.
Gegebenenfalls kannst Du diese Sondergenehmigung per Online-Formular bei Deinem örtlichen Gewerbeamt beantragen. Alternativ kannst Du auch persönlich vorstellig werden.
Dabei wirst Du aufgefordert, einige oder alle der folgenden Angaben zu übermitteln:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Berufsqualifikation (amtlich anerkannt)
- Auszug aus dem Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und Rathaus
- SCHUFA-Bonitätsauskunft
Ob Du zur Ausübung Deines Gewerbes eine Gewerbeberechtigung benötigst, erfährst Du beim zuständigen Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer.
Wie trage ich mich in das Handelsregister ein?
Die Eintragung in das Handelsregister kannst Du mithilfe eines/einer Notar:in beantragen. Sobald die Dokumente ausgefüllt sind, wird der/die Notar:in sie unterschreiben und elektronisch an das Amtsgericht übermitteln. Die Eintragung Deines Unternehmens in das Handelsregister dauert in den meisten Fällen 14 bis 21 Tage. Im Anschluss erhältst Du eine Handelsregisternummer. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Nummer, die jedem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen zugeteilt wird.
Was ist ein Kleingewerbe?
Vor der Eintragung ins Handelsregister stellt sich für viele Menschen die Frage, was ein Kleingewerbe ist und worin es sich von normalen Gewerben unterscheidet.
Das Kleingewerbe ist nicht mit Kleinunternehmer:innen zu verwechseln. Dies sind zwei verschiedene Klassifikationen.
Sowohl Freiberufler:innen als auch Gewerbetreibende können sich als Kleinunternehmer:innen gemäß der Kleinunternehmerregelung registrieren und verschiedene Vorteile genießen, darunter hauptsächlich der Entfall der Umsatzsteuerpflicht.
Der Begriff „Kleingewerbe“ bezeichnet hingegen ein gewerbliches Unternehmen – also keine:n Freiberufler:in –, dessen Betreiber, ein Kaufmann oder eine Kauffrau, nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) gebunden ist und das nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss. Diese Unternehmen werden in der Regel von Einzelpersonen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben, wobei letztere aus zwei oder mehr Personen bestehen können, die sich zusammenschließen, um ein gemeinsames Geschäft zu betreiben.
So meldest Du ein Gewerbe in Deutschland an
Nachdem Du Deine Handelsregisternummer und alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen erhalten hast, ist es an der Zeit, Dein lokales Gewerbeamt aufzusuchen und Dein Gewerbe anzumelden. Du erhältst ein Formular zur Gewerbeanmeldung, das Du ausfüllen musst. Im Anschluss erhältst Du einen Gewerbeschein – Deine Eintrittskarte als Gewerbetreibende:r in Deutschland.
Was benötige ich, um mein Gewerbe in Deutschland anzumelden?
Die Gewerbeanmeldung muss meist persönlich beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen, in einigen Bundesländern ist jedoch auch eine Online-Anmeldung möglich.
Für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt musst Du Folgendes mitbringen:
- gültiger Ausweis wie Reisepass oder Personalausweis (kein Führerschein)
- Anmeldebescheinigung
- ggf. Visum oder Aufenthaltserlaubnis, um eine selbständige Tätigkeit auszuüben
- Handelsregisternummer (falls zutreffend)
- Nachweis über Qualifikationen und ggf. erforderliche Erlaubnisse
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Nachdem Du Dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast, erhältst Du als Bestätigung Deines Gewerbescheins eine abgestempelte Kopie des Anmeldeformulars. Dann werden Deine Angaben automatisch an das zuständige Finanzamt sowie Deine Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer weitergeleitet. Danach erhältst Du vom örtlichen Finanzamt eine Mitteilung, in der Du in der Regel aufgefordert wirst, einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Nachdem Du dieses Formular ausgefüllt und zurückgesendet hast, erhältst Du Deine Steuernummer – eine eindeutige Kennung für Dich als Unternehmen, die sich von Deiner Steuer-ID unterscheidet – und Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Du benötigst diese beiden Nummern, um Rechnungen versenden und Umsatzsteuer berechnen zu können.
Gewerbesteuer in Deutschland
Auf Grundlage der in Deinem Formular gemachten Schätzungen übersendet Dir das Finanzamt einen Zeitplan für die Steuerzahlungen. Deutsche Unternehmer:innen und Gewerbetreibende sind abhängig von ihrem Jahresumsatz und ihrer Rechtsform unterschiedlich gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer fällt auf den Gewinn an, allerdings erst ab einem Freibetrag von 24.500 €. Der darüber hinausgehende Betrag wird zunächst mit einer Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Der daraus resultierende Messbetrag wird dann mit dem kommunalen Hebesatz verrechnet, der je nach Gemeinde zwischen 200 % und 600 % liegt. Daraus ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von etwa 7 % bis über 21 %.
Steuerfreier Betrag
Bei den meisten Unternehmen werden die ersten 24.500 Euro Gewinn nicht besteuert. Wenn Du beispielsweise 100.000 Euro Gewinn machst, zahlst Du nur auf 75.500 Euro Gewerbesteuer. Dieser steuerfreie Betrag ist der Freibetrag.
FAQ
Wie hoch muss der Umsatz sein, um ein Gewerbe anzumelden?
Es gibt keine feste Umsatzgrenze, ab der ein Gewerbe angemeldet werden muss. Sobald Du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest, bist Du zur Anmeldung verpflichtet – unabhängig vom Umsatz. Das Gewerbeamt vor Ort hilft Dir bei Fragen zur Einstufung Deiner Tätigkeit und den nächsten Schritten.
Wer muss kein Gewerbe anmelden?
Laut §14 der Gewerbeordnung müssen grundsätzlich alle Selbstständigen ihr Gewerbe anmelden. Freiberufler:innen wie Ärzt:innen, Anwält:innen, Künstler:innen oder Journalist:innen sind jedoch von dieser Pflicht befreit. Auch Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft fallen nicht unter die Gewerbepflicht. Wenn Du zu einer dieser Gruppen gehörst, genügt meist eine Anmeldung beim Finanzamt.
Was ist nach der Gewerbeanmeldung zu tun?
Nach der Anmeldung erhältst Du Deinen Gewerbeschein. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt sowie die zuständigen Kammern. Vom Finanzamt erhältst Du dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – indem Du ihn ausfüllst, erhältst Du Deine Steuernummer und ggf. die Umsatzsteuer-ID.
Wie teuer ist es, ein Gewerbe anzumelden?
Die Anmeldung kostet im Schnitt zwischen 20 € und 60 €, abhängig vom Ort und der Art der Tätigkeit. Wenn zusätzliche Qualifikationen, wie etwa eine Handwerkskarte, nötig sind, können weitere Gebühren in Höhe von etwa 80 bis 150 € hinzukommen.
Was kostet ein Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein ist das Dokument, das Du nach der Anmeldung erhältst – hierfür fallen in der Regel keine zusätzlichen Kosten an.
Wie melde ich ein Kleingewerbe an?
Ein Kleingewerbe meldest Du genauso an wie ein reguläres Gewerbe: per Formular beim örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Je nach Gemeinde kann dies persönlich, schriftlich oder online eingereicht werden. Anschließend füllst Du den steuerlichen Fragebogen des Finanzamts aus und erhältst auch hier die Steuernummer und ggf. USt‑ID.
Was kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden?
Die Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes liegen in der gleichen Bandbreite wie für ein normales Gewerbe: bei rund 20 € bis 60 € je nach Gemeinde. Zusätzlich können – je nach Gewerbeart – Gebühren für bestimmte Nachweise wie polizeiliches Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug anfallen.
Ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe muss ab dem Zeitpunkt angemeldet werden, an dem Du eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst – unabhängig vom Umsatz oder davon, ob Du haupt- oder nebenberuflich tätig bist. Formell geregelt ist dies in § 14 der Gewerbeordnung (GewO).
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