Ein Nebengewerbe anmelden klingt nach einem einfachen Schritt in die Selbstständigkeit. Doch schnell tauchen Fragen auf: Welche Kosten entstehen? Welche Steuern fallen an? Und welche Rechtsform passt zu Deinem Vorhaben? Dieser Artikel erklärt, wie die Anmeldung funktioniert und worauf Du achten solltest.

Inhalt

Was ist ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe ist kein eigener rechtlicher Begriff im deutschen Recht. Gemeint ist eine gewerbliche Tätigkeit, die Du zusätzlich zu Deinem Hauptberuf ausübst.

In der Praxis wird ein Nebengewerbe oft als Kleingewerbe oder als Einzelunternehmen geführt. Diese Formen lassen sich mit wenig Bürokratie starten.

Ob eine Selbstständigkeit als nebenberuflich gilt, hängt vor allem vom Umfang der Tätigkeit ab. Häufig dient eine Grenze von etwa 20 Stunden pro Woche als Orientierung. Diese ist jedoch kein Gesetz. Krankenkassen berücksichtigen zusätzlich Dein Einkommen und manchmal auch, ob Du Mitarbeitende beschäftigst. Auch eine passende Versicherung fürs Kleingewerbe kann sinnvoll sein.

In vielen Arbeitsverträgen musst Du eine Nebentätigkeit melden. Steuerlich gibt es keine eigene Kategorie „Nebengewerbe“. Entscheidend ist, wie Deine Einnahmen besteuert werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen Nebentätigkeit und nebenberuflicher Selbstständigkeit?

  • Nebentätigkeit ist ein Sammelbegriff für jede Tätigkeit neben Deinem Hauptjob, zum Beispiel einen zweiten Job, freiberufliche Arbeit oder ein kleines Unternehmen.
  • Nebengewerbe bezeichnet eine nebenberufliche Tätigkeit, die rechtlich als Gewerbe gilt.
  • Nebenberufliche Selbstständigkeit ist ein Begriff, den Behörden oder Krankenkassen häufig für selbstständige Tätigkeiten neben einer hauptberuflichen Beschäftigung verwenden.
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Welche Rechtsform passt zu einem Nebengewerbe?

Wenn Du ein Nebengewerbe startest, musst Du Dich auch für eine passende Rechtsform entscheiden. Sie bestimmt den rechtlichen Rahmen Deiner Tätigkeit, beeinflusst die Struktur Deines Unternehmens und legt fest, wer haftet.

Die häufigste Rechtsform ist das Einzelunternehmen, weil es sich schnell und ohne Startkapital gründen lässt. Wenn mehrere Personen gemeinsam gründen, ist häufig eine GbR sinnvoll. 

Wer die persönliche Haftung reduzieren möchte, kann auch eine juristische Gesellschaft wie eine UG oder eine GmbH wählen. Grundsätzlich ist also auch eine GmbH als Nebengewerbe möglich. In der Praxis lohnt sich das aber selten: Du brauchst ein Stammkapital von 25.000 €, führst eine doppelte Buchhaltung und musst regelmäßige Berichte erstellen.

Welche Rechtsformen gibt es für ein Nebengewerbe?

RechtsformStrukturRechtlicher RahmenTypische Nutzung im Nebengewerbe
EinzelunternehmenEine Person führt das Unternehmeneinfache Anmeldung, volle persönliche Haftunghäufigste Rechtsform bei Nebengewerbe
GbRZwei oder mehr Personen betreiben das Unternehmen gemeinsamGesellschaftsvertrag, gemeinsame HaftungNebengewerbe mit Geschäftspartner:innen
UG (haftungsbeschränkt)juristische Gesellschaft mit eigener RechtspersönlichkeitHaftung auf Gesellschaftsvermögen begrenztwenn Haftung reduziert werden soll
GmbHjuristische Gesellschaft mit Stammkapitalstrenger rechtlicher Rahmen und mehr Verwaltunggrößere oder risikoreichere Nebengewerbe

Muss ein Nebengewerbe angemeldet werden?

Wenn Deine Tätigkeit als Gewerbe gilt, musst Du sie beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das geschieht über eine Gewerbeanmeldung. Ein Nebengewerbe wird häufig von Angestellten, Studierenden oder Rentner:innen betrieben, die neben ihrem Hauptjob selbstständig arbeiten.

Wichtig: Nicht jede nebenberufliche Tätigkeit ist automatisch ein Gewerbe. Wenn Du als Freiberufler:in in Deutschland arbeitest, musst Du in der Regel kein Gewerbe anmelden.

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Wie meldest Du ein Nebengewerbe an und gründest Deinen Betrieb?

Wenn Du ein Nebengewerbe anmelden möchtest, läuft der Prozess meist in wenigen Schritten ab.

  1. Zuerst klären, ob Deine Tätigkeit ein Gewerbe ist: Ob Du ein Gewerbe anmelden musst, hängt von der rechtlichen Einordnung Deiner Tätigkeit ab.
  2. Arbeitsvertrag checken: Wenn Du angestellt bist, solltest Du Deinen Arbeitsvertrag ansehen. In vielen Fällen musst Du eine Nebentätigkeit zumindest anzeigen, bevor Du Dich neben Deinem Hauptjob selbstständig machst oder ein Kleingewerbe eröffnest.
  3. Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden: Danach meldest Du Deinen Gewerbebetrieb beim zuständigen Gewerbeamt an. Die Kosten liegen je nach Stadt meist zwischen etwa 15 und 60 Euro.
  4. Steuerlich registrieren: Nach der Anmeldung reichst Du über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein. Anschließend erhältst Du vom Finanzamt Deine Steuernummer.
  5. Krankenversicherung und Kammern klären: Zum Schluss solltest Du Deinen Status bei der Krankenkasse klären. IHK oder HWK melden sich meist automatisch bei Dir. Für bestimmte Tätigkeiten können zusätzliche Genehmigungen nötig sein.

Was ist bei einem Nebengewerbe zu beachten?

Wenn Du ein Nebengewerbe startest, solltest Du einige organisatorische und steuerliche Punkte im Blick behalten. Besonders wichtig sind Anmeldung, Steuern, Versicherung und Deine Pflichten gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt.

  • Anmeldung beim Gewerbeamt: Ein Nebengewerbe gilt rechtlich als Gewerbebetrieb und muss deshalb beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.
  • Steuern richtig einordnen: Gewinne aus dem Nebengewerbe unterliegen der Einkommensteuer. Je nach Umsatz kann auch Umsatzsteuer anfallen. Viele kleine Betriebe nutzen jedoch die Kleinunternehmerregelung.
  • Kranken- und Sozialversicherung prüfen: Wenn Du neben Deinem Hauptjob selbstständig arbeitest, kann sich Deine Versicherungs- oder Sozialversicherungssituation ändern.
  • Arbeitgeber informieren: In vielen Arbeitsverträgen musst Du eine Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen. Prüfe deshalb vor dem Start die entsprechenden Regelungen.
  • Einnahmen und Ausgaben dokumentieren: Auch ein Nebengewerbe braucht eine saubere Buchhaltung. In vielen Fällen reicht eine Einnahmenüberschussrechnung, solange Dein Unternehmen nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist.

Welche Steuern fallen bei einem Nebengewerbe an?

Auch ein Nebengewerbe unterliegt grundsätzlich der Besteuerung. Die Gewinne aus Deiner Tätigkeit werden über die Einkommensteuer versteuert. Viele fragen sich, ob ein Kleingewerbe neben dem Hauptjob steuerfrei ist. In der Praxis stimmt das so nicht: Auch bei einem kleinen Nebengewerbe können Steuern anfallen, abhängig von Gewinn und Umsatz.

Viele kleine Betriebe nutzen die Kleinunternehmerregelung. Dadurch wird keine Umsatzsteuer erhoben, solange bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Nach der Gewerbeanmeldung musst Du außerdem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER einreichen. Dadurch erhältst Du Deine Steuernummer. Laut ELSTER muss dieser Schritt in der Regel innerhalb eines Monats nach Beginn Deiner Tätigkeit erfolgen.

Grundsätzlich kann auch Gewerbesteuer anfallen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr

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