Nebengewerbe anmelden – Das müssen Sie wissen.

Ein Nebengewerbe anzumelden, ist eine besondere Form der Registration von Kleinstunternehmen. Der Unternehmer arbeitet in diesem Fall beispielsweise in Vollzeit als Angestellter und wird nebenberuflich tätig. Eine andere Form der Gründung eines Nebengewerbes liegt vor, wenn es sich bei dem gegründeten Unternehmen nicht um eine hauptberufliche Existenzgründung handelt. Das bedeutet, dass die Erträge nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt des Unternehmers vollständig zu finanzieren.
Viele von uns träumen davon, die Chance zu bekommen, von 9 bis 17 Uhr im Büro zu sein und dann den eigenen Weg zu gehen. Es ist ein attraktiver Lebensstil, aber auf diesem Weg gibt es ein paar Hürden. Eine Möglichkeit, diese Hürden zu überwinden, besteht darin, sie schrittweise anzugehen. Anstatt zu hoffen, dass Sie mit Ihrer Idee in einem großen Sprung in völlige finanzielle Unabhängigkeit schaffen, sollten Sie außerhalb Ihrer normalen Arbeitszeiten darauf hinarbeiten – mit einem Nebengewerbe.
Was ist ein Nebengewerbe?
Der Begriff Nebengewerbe lässt sich leicht erklären. Wenn Sie in Deutschland arbeitslos sind, sind 15 Stunden pro Woche die Grenze für Ihre Hauptbeschäftigung. Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, darf Ihre selbstständige wöchentliche Arbeitszeit 18 Stunden nicht überschreiten. Auch Ihr Verdienst ist beschränkt: Was Sie aus Ihrem Nebenjob beziehen, darf nicht höher sein als das, was Sie als Arbeitnehmer verdienen.
Vor- und Nachteile eines Nebengewerbes
Die Gründung eines Nebengewerbes bietet Unternehmern viele Chancen, ist aber nicht ohne Risiken. Das Abwägen der Vor- und Nachteile eines geplanten Geschäftsvorhaben ist der erste Schritt, den jeder angehende Sidepreneur unternehmen sollte. Werfen Sie einen Blick auf unsere Liste der Vor- und Nachteile, um Ratschläge zu erhalten, wie Sie Ihr Nebengewerbe angehen können.
Vorteile:
- Reduzierte Risiken
- Geringe finanzielle Anforderungen
- Testphase (Selbständigkeit trotz unbefristeten Arbeitsvertrags)
- Weniger Zeitaufwand als im „Vollzeitbetrieb“
- Nebengewerbe zum Erwerbseinkommen
Nachteile:
- Möglicher Mangel an Qualifikationen im Bereich des neuen Geschäftskonzepts
- Unzureichende betriebswirtschaftliche Erprobung des Konzeptes
- Finanzierungsprobleme und unzureichende Sicherheiten
- Fehlende Kontakte im Bankensektor
5 Schritte zum Nebengewerbe
Nun, da wir die allgemeineren Dinge aus dem Weg geräumt haben, ist es an der Zeit, die spezifischen Aufgaben einzugrenzen und in Angriff zu nehmen, um ein Sidepreneur in Deutschland zu werden. Dies sind die fünf Schritte, die Sie unternehmen müssen, um das gewünschte Ziel zu erreichen:
- sich für eine Idee entscheiden und einen Businessplan erstellen
- die notwendigen Vorkenntnisse erlangen und Ressourcen klären
- Ihren Arbeitgeber benachrichtigen
- die Versicherungsgesellschaft benachrichtigen
- Ihre Tätigkeit beim Finanzamt und ggf. beim Gewerbeamt anmelden
Da dies nur die grundlegenden Schritte für die meisten Menschen sind, kann Ihre Situation anders sein, je nachdem, welches Rechtsformular Sie ausfüllen müssen. Wenn Sie beispielsweise als Freiberufler tätig sind, brauchen Sie das Gewerbeamt nicht zu benachrichtigen.
Nebengewerbe-Anmeldung
Wie oben erwähnt, hängt dies davon ab, ob Ihr Nebengewerbe es erfordert, dass Sie nebenberuflich selbstständig werden oder ein Gewerbe anmelden.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel im jeweiligen Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung. Außerdem besteht heutzutage die Möglichkeit, online Ihr Nebengewerbe anzumelden. Ein weiteres Plus bei der Online-Anmeldung ist, dass Ihre Angaben automatisch an andere Stellen wie das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer weitergeleitet werden. Die Gewerbeanmeldung ist relativ einfach und kostet nicht viel Geld. Normalerweise stellt die Behörde eine Schritt-für-Schritt-Online-Anleitung zur Verfügung, um den Prozess zu erleichtern. Das spart wirklich viel Zeit, da Sie sonst einen Termin beim Gewerbeamt vereinbaren müssten. Dort geben Sie an, ob Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden möchten.
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Finanzamt automatisch einen Fragebogen, mit dem Sie sich steuerlich anmelden. Dieser Schritt bildet die Grundlage für Ihre Anmeldung als Selbständiger und ist verpflichtend. Auch hier sollte in den meisten Fällen eine Anleitung bereitgestellt werden.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre Steuer-ID, mit denen Sie Geschäfte tätigen werden. Übrigens: Eine Umsatzsteuer-ID muss separat beantragt werden. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie am sogenannten innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Rechtsformen für ein Nebengewerbe
Der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bestimmt, wie Sie Ihre Steuern zahlen, daher ist es entscheidend, dass Sie das Richtige auswählen und ihn korrekt ausfüllen. Ihre Wahl hängt davon ab, was am besten zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Aktivität passt.
Das Formular für Einzelunternehmen ist das einfachste. Es ist wesentlich unbürokratischer als die anderen; Sie müssen lediglich Ihre Selbständigkeit anmelden.
Die Gründung eines Unternehmens mit mehreren Personen erfordert die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dafür ist kein Stammkapital erforderlich. Sie brauchen nur eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Gründern vorzulegen. Obwohl es für die Registrierung nicht erforderlich ist, ist es eine gute Idee, einen Partnerschaftsvertrag zu erstellen, in dem die zugewiesenen Aufgaben und die voraussichtlichen Gewinne und Verluste aufgeführt sind.
Eine GmbH zu gründen, ist auch für Privatpersonen möglich und erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro. Die Eintragung als GmbH ist mit gewissen Buchhaltungspflichten verbunden, Sie sind jedoch geschützt, da Sie nicht mehr mit Ihrem gesamten Vermögen für die Gesellschaft haften.
Ähnlich wie bei der GmbH hat die UG-Gründung einen weniger komplizierten Prozess und erfordert nur 1 Euro Stammkapital. Die Idee ist, dass dieses Kapital durch Reserven erhöht wird.
Nebengewerbe als Freiberufler?
Wenn Sie planen, sich als Freiberufler zu registrieren, müssen Sie einige Dinge mit den deutschen Steuerbehörden klären. Bei der Registrierung Ihrer Nebentätigkeit müssen Sie klären, was Sie tun werden. Um sich als Freiberufler zu registrieren, muss Ihre Tätigkeit in eine dieser Kategorien fallen:
- Heilberufe
- Berufe der Rechts- und Unternehmensberatung
- Technisch-naturwissenschaftliche Berufe
- Medien- und Sprachberufe
Was ist bei einem Nebengewerbe zu beachten?
Jeder Selbstständige in Deutschland zahlt Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Liegt Ihr Jahresverdienst jedoch unter 22.000 Euro, fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung und sind von der Umsatzsteuer befreit. Ob Sie auch Gewerbesteuer zahlen, hängt davon ab, welches Rechtsformular Sie ausfüllen. Wenn Sie diesbezüglich Zweifel haben, konsultieren Sie einen Steuerberater, bevor Sie große Entscheidungen treffen.
Versicherungstechnisch sind Sie als Sidepreneur weiterhin wegen Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit über Ihren Arbeitgeber versichert. Die Leistungen, die Sie im Nebenberuf erbringen, sollten Sie dennoch über eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Arbeitnehmer, die ein Nebengewerbe betreiben, zahlen wie alle Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte tragen die Arbeitgeber. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslose. Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht, aber die Auswahl ist groß: es gibt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung; für Letztere gibt es dutzende Anbieter. Um sich für eine private Krankenversicherung zu qualifizieren, müssen Sie jedoch mehr als 59.400 Euro pro Jahr verdienen oder selbstständig sein und sich einem Gesundheitscheck unterziehen – der Sie bei Vorerkrankungen aus der privaten Krankenversicherung ausschließen kann.
Auch bei den Kammerbeiträgen gibt es Besonderheiten. Unterschreiten Sie einen bestimmten Jahresgewinn oder Jahresgewerbeertrag, können Sie sich von der Zahlung des verdienstabhängigen Kostenanteils an die Industrie- und Handelskammer und von der Zahlung des Mehrbetrags an die Spurenkammer befreien lassen.
Auch Personen, die ein Nebengewerbe gründen, müssen Aufzeichnungen führen:
- Die mit dem Unternehmen verbundenen grundlegenden Geschäftsvorfälle (Einnahmen und Ausgaben) sollten alle täglich in einem Kassenbuch erfasst werden. Die aus dem Kassenbuch errechnete Barreserve muss mit dem tatsächlichen Kassenbestand übereinstimmen.
- Jeder Handelsbetrieb ist verpflichtet, Daten zu eingekauften Halb- und Fertigwaren, aber auch zu Roh- und Hilfsstoffen (Datum, Lieferant, Warenbezeichnung, Preis, Beleg) zu erfassen. Wenn keine doppelte Buchführung eingerichtet ist, muss ein Einkaufsjournal verwendet werden.
- Ein Warenausgangsbuch muss nur unter bestimmten Umständen geführt werden. Beispielsweise liefern Sie als Großhändler Waren an andere Handelsunternehmen. Datum, Kunde, Warenbezeichnung, Preis und Wareneingang sind zu protokollieren.
Dauerhafte Verluste akzeptiert das Finanzamt bei einer selbstständigen Tätigkeit im Nebengewerbe nicht. Anstelle einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wird dann davon ausgegangen, dass es sich bei der Tätigkeit um ein Hobby handelt, für das es keine Steuerentlastung gibt. Betriebsausgaben können erstattet werden, wenn sie steuerlich absetzbar sind. Natürliche Personen, die ein Nebengewerbe betreiben, müssen den gemeinsamen Wert beider Einkünfte versteuern. Folgende Punkte sollten Sie bei der Planung der Gründung eines Nebengewerbes beachten:
- Das Geschäftskonzept sollte mit geringen laufenden Kosten (z.B. Miete) und Investitionen (z.B. Büroausstattung) tragfähig sein.
- Eine solide Kalkulation und Preisfestsetzung ist zu beachten.
- Es muss sichergestellt werden, dass das Unternehmen mit diesem Geschäftskonzept auch tatsächlich im Stundentakt betrieben werden kann (Die Obergrenze beträgt 20 Stunden). Dies ist beispielsweise bei einem Einzelhandelsgeschäft unrealistisch.
- Das Geschäftskonzept sollte Weiterentwicklungspotential aufzeigen.
- Auch neu gegründete Nebengewerbe müssen die Anmeldung beim Gewerbeamt regeln und weitere gesetzliche Vorschriften beachten.
- Ob und in welchem Umfang Sie neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine selbstständige Tätigkeit ausüben dürfen, regelt Ihr Arbeitgeber. Bitte informieren Sie sich hierzu.
- In einigen Fällen muss der Arbeitgeber der zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit zustimmen.
Müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihr Nebengewerbe informieren?
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen die Arbeit als Freiberufler nicht verbieten, aber es gibt ein paar Vorbehalte:
- Ihre selbstständige Tätigkeit darf nicht in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen
- Die Qualität Ihrer Arbeit im Hauptberuf darf nicht unter Ihrem Nebenberuf leiden
- Während einer Krankschreibung dürfen Sie nicht für Ihr eigenes Unternehmen arbeiten
- Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber sicherheitshalber über Ihren Nebenjob informieren
Die ersten Schritte einer Gründung müssen sehr genau befolgt werden – dieser Grundsatz gilt besonders für eine Unternehmensgründung. Es geht um die zukünftige Steuerbelastung, die Wahl der Rechtsform, die Liquiditätsplanung und viele weitere Entscheidungen.
Gerne unterstützen wir bei Finom Sie bereits im Vorfeld bei den ersten Überlegungen vor der Gründung. Steht die Entscheidung für eine bestimmte Eigentümerstruktur und Rechtsform [z.B. GmbH, gGmbH, UG, Einzelunternehmen, Freiberufler oder Selbstständiger] bereits fest, übernehmen und verwalten wir die steuerliche Anmeldung für Sie.
Fazit
Hoffentlich haben wir Ihnen geholfen, Ihnen auf Ihrem Weg zum Nebengewerbe, zur gewählten Rechtsform und möglicherweise zur Vollzeitarbeit eine Orientierungshilfe zu geben. Behalten Sie vor allem Ihre Ziele im Blick und Ihre Erwartungen im Zaum und füllen Sie die erforderlichen Unterlagen immer pünktlich und korrekt aus. Dann bleibt für Sie nur noch, die verbleibenden Schritte abzuschließen.