Rechnungen ohne Mehrwertsteuer sind für viele Unternehmer eine praktische Möglichkeit, ihre Angebote günstiger zu gestalten. Doch welche Bedingungen gelten dafür? In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige zur Ausstellung von Rechnungen ohne Umsatzsteuer und welche Regeln du beachten musst.

Inhalt

Wann sollte eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden?

Was ist eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer? In Deutschland haben kleinere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Wenn Dein Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen hat, kannst Du diese Regelung in Anspruch nehmen.

Dies hat zur Folge, dass Du für Deine Waren und Dienstleistungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellst und umgekehrt auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. In diesem Fall bist Du berechtigt, die Rechnung ohne Mehrwertsteuer zu stellen.

In bestimmten Fällen können auch Unternehmen, die keine Kleinunternehmen sind, eine Rechnung schreiben, ohne die Mehrwertsteuer zu berechnen. Zum Beispiel wenn:

  • Du innerhalb der Europäischen Union Waren lieferst, die nicht steuerpflichtig sind (Reverse-Charge-Rechnung).
  • Deine Lieferungen grenzüberschreitend sind .

Eine mehrwertsteuerfreie Rechnung hat für Aussteller eine Reihe von Vorteilen:

  • Der Verkauf erfolgt zu einem niedrigeren Nettopreis, was zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten und einem höheren Umsatz führen kann. 
  • Kleinunternehmer müssen keine Fristen für die Einreichung einer Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einhalten. 
  • Es werden keine Anstrengungen unternommen, die Vorsteuer auszugleichen. 

Gesetzliche Vorgaben und Rechnungen ohne Umsatzsteuer

In Deutschland müssen bei der Ausstellung von umsatzsteuerfreien Rechnungen bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, z.B. nach der Kleinunternehmerregelung. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Nach § 19 UStG können Unternehmer, deren Jahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Kleinunternehmer sind von der deutschen Umsatzsteuer befreit und erhalten eine umsatzsteuerfreie Rechnung.
  • Nach 4 UStG gibt es auch Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht für bestimmte Dienstleistungen. Das sind: Bildung, Kultur, Sport, Landwirtschaft, religiöse Dienste, Medizin und Pflege und Vermietung.
  • Kleinunternehmer sind zur Vorlage von Rechnungen verpflichtet. Dies gilt insbesondere, wenn sie Waren an andere Unternehmer oder juristische Personen liefern.
  • Die Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten, auch wenn keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

Welche Unternehmen sind berechtigt, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen?

Rechnungen ohne Mehrwertsteuer können von Unternehmen ausgestellt werden, die in der Lage sind, die Vorteile der Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Sowohl Selbstständige und Freiberufler sowie Unternehmen und sogar Vereine können Kleinunternehmer werden. Dazu müssen sie beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen.

Wenn Du als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nutzt, bleibt der Rechnungsbetrag der gleiche wie der Nettobetrag, da keine Umsatzsteuer erhoben wird. Dies bedeutet jedoch, dass Du die Vorsteuer aus Deinen Eingangsrechnungen nicht beim Finanzamt in der Umsatzsteuererklärung geltend machen kannst. Die selbst gezahlte Mehrwertsteuer kannst Du jedoch, sofern sie betriebliche Kosten betrifft, im Rahmen der Gewinnermittlung als Aufwand verbuchen.

So erstellen Unternehmen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer

Kleinunternehmer sind nicht berechtigt, Umsatzsteuer in ihren Rechnungen auszuweisen, was ihnen den buchhalterischen Aufwand für die Umsatzsteuervoranmeldung und -abrechnung erspart. Sie sind jedoch verpflichtet, Rechnungen zu schreiben. Um diese gültig zu machen, muss ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung angebracht werden.

Diese Verpflichtung leitet sich aus § 14 Absatz 4 Nr. 8 UStG ab. Der Gesetzgeber schreibt jedoch keine bestimmte Formulierung für diesen Steuerbefreiungsbescheid vor.

Wir haben für Dich einige typische Beispiele vorbereitet, die ein Weglassen der Umsatzsteuer auf den Rechnungen rechtfertigen können:

  • “Gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig”.
  • “In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des UStG ist diese Rechnung umsatzsteuerfrei”. 
  • “Die erbrachten Dienste unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht”.
  • “Da der Rechnungssteller von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, enthält diese Rechnung keinerlei Umsatzsteuer."
  • „Umsatzsteuerbefreiung nach §19 Abs. 1 UStG.“
  • „Dieser Rechnungsbetrag ist gemäß §19 Abs. 1 UStG umsatzsteuerfrei.“
  • “Gemäß § 19 UStG wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Leistung als Kleinunternehmertätigkeit steuerfrei ist. Daher ist in dieser Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen”.

Sie können eine dieser Formulierungen verwenden oder Ihre eigene verfassen. Beachten Sie jedoch, dass auf den ersten Blick klar sein sollte, warum der Händler, Selbständige oder das Unternehmen keine Mehrwertsteuer anführt.

Umsatzsteuerfreie Lieferungen und Leistungen

Lieferungen aus Deutschland in andere EU-Länder sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die gesetzliche Grundlage für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sind insbesondere die §§ 4 Nr. 1 Buchstabe b und 6a Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie die §§ 17a bis 17d Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). In § 4 UStG werden nicht weniger als 28 einzelne Möglichkeiten für die Umsatzsteuerbefreiung beschrieben.

Die Umsatzsteuerbefreiung dient in erster Linie dazu, eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Außerdem gibt es sie auch aus sozialen und kulturellen Gründen.

Rechnungen ohne Mehrwertsteuer für Kunden im Ausland

Auch Unternehmen, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, können in bestimmten Situationen die Option oder sogar die Verpflichtung haben, eine Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Rechnung von einer Firma an eine andere ohne MwSt. ins EU-Ausland geschickt wird.

In der Fachwelt bezieht man sich in solchen Fällen auf eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer, das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. Nach diesem Spezialfall müssen die Leistungsempfänger:innen (Kunden) und nicht die leistenden Unternehmer:innen die Umsatzsteuer entrichten.

Wie bei der Kleinunternehmerregelung besteht auch hier die Verpflichtung, einen Hinweis auf der Rechnung anzubringen. Ein möglicher Hinweis könnte wie folgt formuliert sein: „In dieser Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da die Steuerpflicht beim Empfänger der Leistung liegt (Reverse-Charge-Verfahren).“

Die Rechnung muss die folgenden Pflichtangaben enthalten:

  • Name und Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger sowie Umsatzsteuer Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Datum bzw. Zeitraum der Leistungserbringung
  • Art und Menge der Lieferung bzw. Umfang der erbrachten Leistung
  • Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer).

FAQ

Ist eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer rechtsgültig?

Ja, eine Rechnung kann auch ohne Ausweis der Mehrwertsteuer rechtsgültig sein, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Am häufigsten ist dies der Fall, wenn der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet.

Welche Unternehmen dürfen Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen?

Vor allem Kleinunternehmen mit einem Umsatz von höchstens 22.000 € im laufenden Jahr oder höchstens 50.000 € im folgenden Jahr sind zur Nutzung der Kleinunternehmerregelung berechtigt. Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, auch für Unternehmen, die nicht von kleinen Unternehmen reguliert werden, eine Rechnung ohne MwSt. zu erstellen. Beispielsweise im Falle eines Reverse-Charge-Verfahrens.

Wie stelle ich als Kleinunternehmer eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus?

Als Kleinunternehmer kannst Du in Deutschland Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen, wenn Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst. Kleinunternehmer weisen in ihren Rechnungen ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen und dürfen.

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