Kontoführungsgebühren sind ein lästiger, aber oft unvermeidbarer Kostenpunkt im Alltag. Doch wussten Sie, dass Sie diese Kosten unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzen können? Ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Vermieter – die Möglichkeit zur steuerlichen Geltendmachung von Kontoführungsgebühren besteht für viele Steuerpflichtige. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie diese Kosten optimal in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen und so Ihre Steuerlast reduzieren können.
Die Kontoführungsgebühren sind von Steuern absetzbar. Wenn Sie Ihr privates Girokonto nutzen, um Gehaltszahlungen von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten, oder wenn Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Vermieter sind und das Konto auch für berufliche Zwecke verwenden, können Sie die Kontoführungsgebühren zumindest teilweise steuerlich geltend machen. Darin enthalten sind alle Kosten der Kontoführung, die für berufliche Überweisungen genutzt werden und somit der Sicherung und Aufrechterhaltung Ihres Einkommens oder Ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Diese Gebühren gelten per Definition als Betriebsausgaben oder Werbungskosten und können in der jeweiligen Anlage Ihrer Steuererklärung eingetragen werden: Anlage N für Arbeitnehmer, Anlage EÜR für Selbstständige und Freiberufler, sowie bei Vermietern als Werbungskosten.
Wie viel kann man für Kontoführungsgebühren absetzen?
Alle Finanzämter erkennen einen Höchstbetrag von bis zu 16 Euro pro Jahr als Kontoführungsgebühren an. Dies gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auch wenn Ihre Bank jährlich 30 Euro für die Kontoführung erhebt, dürfen Sie dennoch nur 16 Euro davon ohne Nachweise absetzen.
Kontoführungsgebühren für Angestellte und Selbstständige
Arbeitnehmer können die Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen – es kann eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig davon, in welchem Monat Sie Ihr Konto eröffnet haben. Wenn Sie Ihr Konto im August eröffnet haben, können Sie dennoch für das gesamte Jahr die Pauschale von 16 Euro beanspruchen.
Selbstständige: Wenn Ihnen eine Kontoführungsgebühr von mehr als 16 Euro pro Jahr entsteht, müssen Sie diese dem Finanzamt nachweisen. Beispiel: Frau Müller ist Selbstständige und zahlt 40 Euro im Jahr für die Führung ihres Geschäftskontos. Da sie mehr als die Pauschale von 16 Euro zahlt, kann sie durch Einreichen von Kontoauszügen die vollen 40 Euro als Betriebsausgaben absetzen.
Deutschland bietet auch andere Steuerabzüge für Selbstständige, um die Entwicklung ihres Geschäftsumfelds zu verbessern und zu fördern.
Kontoführungsgebühren für Vermieter
Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, und Ihr Konto privat und beruflich nutzen, können Sie für jedes hierfür genutzte Konto einen Betrag von 16 Euro als Werbungskosten absetzen. Diese werden ebenfalls in den Miet- und Pachteinnahmen beschrieben. Anders verhält es sich, wenn Sie das Konto ausschließlich im Rahmen der Vermietertätigkeit nutzen. In diesem Fall können Sie in Ihrer Steuererklärung neben Grundsteuern auch die tatsächlichen Kontoführungsgebühren angeben. Diese können durch beleghafte Überweisungen und sonstige Buchungen leicht über den Pauschalbetrag von 16 Euro hinausgehen und Sie hätten einen steuerlichen Nachteil, wenn Sie diese steuerlich absetzbaren Kosten nicht geltend machen würden.
Übrigens tragen viele gängige Steuerprogramme die 16 Euro Kontoführungsgebühren selbstständig in der Steuererklärung von Arbeitnehmern ein, sodass Sie sich darüber keine Gedanken mehr machen müssen. Wenn Sie Ihre Erklärung jedoch auf klassischen Formularen oder über Elster erstellen, müssen Sie diesen Eintrag im Anhang N berücksichtigen. Um diese Abzüge geltend zu machen, müssen Sie genaue Aufzeichnungen führen und Ihre monatliche Buchhaltung im Auge behalten. Wir erledigen Ihre Buchhaltung für Sie. Wenn Finom Ihre Buchhaltung führt, erfassen wir diese Abzüge auch, damit Sie sicher sein können, dass Sie alles erfasst und Ihre Steuerpflicht minimiert haben. Betrachten Sie Ihre Steuersaison als kopfschmerzfrei!
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Steuerliche Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren
Jeder Steuerpflichtige, der eine Kontoführungsgebühr zu zahlen hat, kann dies in seiner Steuererklärung angeben. Dies hilft, einen Teil der Finanzierungskosten zu erstatten. Auf diese Weise kann ein Teil der Kosten abgesetzt werden. Damit die Erstattung von Ausgaben möglich ist, muss man wissen, wie man eine Kontoführungsgebühren Steuererklärung korrekt erstellt und wo genau man die Ausgaben für die Kontoführungsgebühren Steuer angeben muss.
Die Gebühr für die Führung des Steuerkontos wird für Arbeitnehmer und Unternehmer sowie für Selbstständige und Freiberufler unterschiedlich festgelegt.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, müssen Sie Ihre Ausgaben in der „Anlage N" der Einkommensteuer eingeben. Diese sind unter dem Abschnitt „Weitere Werbungskosten", Zeile 47 bis 49, zu finden. Bitte beachten Sie, dass die Zeilennummern von Jahr zu Jahr leicht variieren können.
Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler tragen ihre Kosten für geschäftliche Konten in die „Anlage EÜR" ein. Diese werden in den Abschnitt „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben", Zeile 66, eingetragen. Die abzugsfähigen Bankgebühren werden von den deutschen Steuerbehörden als pauschale Kontoführungsgebühr in Höhe von 16 Euro pro Jahr behandelt.
Beachten Sie dabei Folgendes:
- Es ist notwendig, alle Ausgaben, die sich auf das Geschäftskonto beziehen, zusammenzurechnen.
- Sie haben ein mit Prämie geführtes Konto (oder Mietkonto) eröffnet. Sie sollten wissen, dass die Prämien der Bank in Ihrer Steuererklärung angegeben werden müssen. Allerdings nur, wenn sie 250 Euro pro Jahr übersteigen.
- Sie müssen Ihre Kontoaufwendungen im entsprechenden Abschnitt eintragen. Wenn Sie Einnahmen aus Bankprämien angeben müssen, werden diese in der Spalte „Sonstige Einkünfte“ der Steuererklärung eingetragen.
- Möglicherweise müssen Sie dem Finanzamt auf dessen Aufforderung hin Nachweise vorlegen.
Die Pauschale für Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung
Die Kontoführungsgebühr bezieht sich auf die Werbekosten. Bei Arbeitnehmern sind dies alle Ausgaben, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich sind. Dazu können beispielsweise Reisekosten, berufliche Fortbildung oder der Kauf von Arbeitskleidung gehören.
Für die Werbungskosten gilt § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Wenn Sie die Kontoführungsgebühr von Ihrem Einkommen als Arbeitnehmer abziehen möchten, müssen Sie eine pauschale Kontoführungsgebühr von 16 Euro angeben. Allerdings ist dies nur sinnvoll, wenn Sie die jährliche Pauschale von 1.230 Euro für umsatzabhängige Werbungskosten überschreiten.
Tatsächliche Ausgaben für die Führung eines Kontos sind nur zulässig, wenn Sie nachweisen können, dass das Girokonto ausschließlich für den Erhalt Ihres monatlichen Gehalts verwendet wird. Der Nachweis kann z. B. durch einen Kontoauszug erbracht werden.
In den meisten Fällen wird das Konto auch für private Zwecke genutzt. Die Trennung von privaten und beruflichen Einkünften ist mit viel Aufwand verbunden.
Wenn Sie ein kostenloses Girokonto haben, können Sie den Pauschalbetrag von 16 Euro nicht als Betriebsausgabe absetzen.
Fazit
Sowohl Selbstständige als auch Angestellte können die Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto steuerlich absetzen. Dazu müssen beruflich veranlasste Überweisungen als Betriebsausgaben in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Gleiches gilt auch, wenn ein Konto nur der Verwaltung von Mieten dient und somit aus den Mieteinnahmen Werbungskosten entstehen. Für jedes Girokonto, das für Buchungen im Zusammenhang mit Mietobjekten oder beruflicher Tätigkeit verwendet wird, können die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dafür wird eine Pauschale von 16 Euro angesetzt. 16 Euro sind nicht viel, aber kleine Wassertropfen machen bekanntlich einen mächtigen Ozean und Sie sollten nicht alles, was Ihnen per Gesetz zusteht, dem Finanzamt geben. Es lohnt sich, in Ruhe zu überlegen, ob zusätzliche Kosten anfallen, die Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen können.
FAQ
1. Was sind Kontoführungsgebühren?
Hierbei handelt es sich um eine monatliche Gebühr, die von den Banken für die Führung eines Girokontos erhoben wird.
2. Wo werden in der EÜR Kontoführungsgebühren Steuerabzug eintragen?
Arbeitnehmer müssen Ihre Ausgaben in der „Anlage N“ der Einkommensteuer im Abschnitt „Weitere Werbungskosten“, Zeile 47 bis 49, angeben.
3. Sind Kontogebühren Werbungskosten?
Ja, die Kontoführungsgebühr stellt Werbekosten dar.
4. Muss ich den vollen Betrag der Kontoführungsgebühren absetzen oder nur den beruflich genutzten Anteil?
Nein, Sie können nur den Teil der Kontoführungsgebühren absetzen, der für berufliche Zwecke verwendet wird. Wenn Sie das Konto auch privat nutzen, müssen Sie den Anteil schätzen und nachweisen, welcher Teil der Gebühren beruflich bedingt ist.
5. Kann ich auch Gebühren für ein Gemeinschaftskonto absetzen?
Ja, wenn das Gemeinschaftskonto beruflich genutzt wird und Sie nachweisen können, welcher Teil der Gebühren auf berufliche Transaktionen entfällt, können Sie diesen Teil absetzen. Beachten Sie, dass der Nachweis beim Finanzamt erforderlich ist, wenn die Gebühren 16 Euro überschreiten.
6. Kann ich Kontoführungsgebühren auch rückwirkend absetzen?
Ja, Sie können Kontoführungsgebühren auch für die vergangenen Jahre geltend machen, in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend.
7. Kann ich Kontoführungsgebühren absetzen, wenn ich ein kostenloses Konto habe?
Nein, wenn Sie keine Kontoführungsgebühren zahlen, können Sie auch keine absetzen.
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