Kontoführungsgebühren Steuer sind Kosten, die viele Steuerpflichtige in ihrer Steuererklärung absetzen können. In der Regel gilt eine jährliche Pauschale von 16 Euro. Doch sind Ihre tatsächlichen Gebühren höher als 16 Euro, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, diese steuerlich absetzbar zu machen. Erfahren Sie hier, wie genau Sie Kontoführungsgebühren absetzen und wo diese in Ihrer Steuererklärung einzutragen sind.

Inhalt

Steuerliche Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren

Die Kontoführungsgebühren sind steuerlich absetzbar. Nutzen Sie Ihr privates Girokonto beispielsweise für Gehaltszahlungen Ihres Arbeitgebers oder verwenden Sie es als Selbstständiger, Freiberufler oder Vermieter für berufliche Zwecke, können Sie diese Gebühren zumindest teilweise von der Steuer absetzen. In der steuerlichen Pauschale enthalten sind sämtliche Kosten der Kontoführung, die für berufliche Überweisungen anfallen und der Sicherung oder Aufrechterhaltung Ihres Einkommens oder Ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Diese Kontoführungsgebühren gelten steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten und müssen in Ihrer Steuererklärung entsprechend angegeben werden: Anlage N für Arbeitnehmer, Anlage EÜR für Selbstständige und Freiberufler sowie als Werbungskosten bei Vermietern.

Wie viel kann man für Kontoführungsgebühren absetzen?

Alle Finanzämter erkennen einen Höchstbetrag von bis zu 16 Euro pro Jahr als Kontoführungsgebühren an. Dies gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auch wenn Ihre Bank jährlich 30 Euro für die Kontoführung erhebt, dürfen Sie dennoch nur 16 Euro davon ohne Nachweise absetzen.

Kann ich auch Gebühren für Kreditkarten absetzen?

Ja, Kreditkartengebühren können steuerlich absetzbar sein, jedoch nur, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Kreditkarte ausschließlich oder überwiegend für berufliche Zwecke verwendet wird. Wenn Sie Ihre Kreditkarte sowohl privat als auch beruflich nutzen, müssen Sie den beruflichen Anteil klar berechnen und nachweisen (zum Beispiel durch Kreditkartenabrechnungen über mehrere Monate). Nur der anteilige Betrag, der auf die berufliche Nutzung entfällt, darf als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Kontoführungsgebühren für Angestellte und Selbstständige

Arbeitnehmer können die Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen – es kann eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig davon, in welchem Monat Sie Ihr Konto eröffnet haben. Wenn Sie Ihr Konto im August eröffnet haben, können Sie dennoch für das gesamte Jahr die Pauschale von 16 Euro beanspruchen.

Selbstständige: Wenn Ihnen eine Kontoführungsgebühr von mehr als 16 Euro pro Jahr entsteht, müssen Sie diese dem Finanzamt nachweisen. Beispiel: Frau Müller ist Selbstständige und zahlt 40 Euro im Jahr für die Führung ihres Geschäftskontos. Da sie mehr als die Pauschale von 16 Euro zahlt, kann sie durch Einreichen von Kontoauszügen die vollen 40 Euro als Betriebsausgaben absetzen. 

Deutschland bietet auch andere Steuerabzüge für Selbstständige, um die Entwicklung ihres Geschäftsumfelds zu verbessern und zu fördern.

Kontoführungsgebühren Steuer höher als 16 Euro

Wenn Ihre Kontoführungsgebühren höher als die jährliche Pauschale von 16 Euro sind, können Sie diese ebenfalls steuerlich absetzen. Allerdings müssen Sie hierbei konkret nachweisen können, dass Ihr Konto ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird. Dieser Nachweis erfolgt meist durch Kontoauszüge oder andere Dokumentationen, die die beruflichen Transaktionen eindeutig belegen. Beachten Sie, dass eine rein private Nutzung ausgeschlossen sein muss, um höhere Kontoführungsgebühren steuerlich geltend zu machen.

Kontoführungsgebühren Steuererklärung wo eintragen?

Die höheren Gebühren werden je nach Ihrer Tätigkeit unterschiedlich eingetragen:

  • Arbeitnehmer tragen höhere Gebühren in Anlage N, Abschnitt "Weitere Werbungskosten", Zeilen 48 und 49 ein.
  • Selbstständige und Freiberufler in der Anlage EÜR, Zeile 66 unter "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben".
  • Vermieter in Anlage V bei den entsprechenden Werbungskosten.

Kann man Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?

Ja, grundsätzlich sind Kontoführungsgebühren steuerlich absetzbar. Arbeitnehmer, Selbstständige, Vermieter und Rentner haben die Möglichkeit, eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr als Kontoführungsgebühr geltend zu machen. Sollten Ihre tatsächlichen Kosten höher sein, müssen diese wie bereits beschrieben detailliert nachgewiesen werden. Dabei sollten Sie genau darauf achten, die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung richtig einzutragen, um Ihre Steuerlast optimal zu reduzieren.

Kontoführungsgebühren für Vermieter

Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, und Ihr Konto privat und beruflich nutzen, können Sie für jedes hierfür genutzte Konto einen Betrag von 16 Euro als Werbungskosten absetzen. Diese werden ebenfalls in den Miet- und Pachteinnahmen beschrieben. Anders verhält es sich, wenn Sie das Konto ausschließlich im Rahmen der Vermietertätigkeit nutzen. In diesem Fall können Sie in Ihrer Steuererklärung neben Grundsteuern auch die tatsächlichen Kontoführungsgebühren angeben. Diese können durch beleghafte Überweisungen und sonstige Buchungen leicht über den Pauschalbetrag von 16 Euro hinausgehen und Sie hätten einen steuerlichen Nachteil, wenn Sie diese steuerlich absetzbaren Kosten nicht geltend machen würden.

Übrigens tragen viele gängige Steuerprogramme die 16 Euro Kontoführungsgebühren selbstständig in der Steuererklärung von Arbeitnehmern ein, sodass Sie sich darüber keine Gedanken mehr machen müssen. Wenn Sie Ihre Erklärung jedoch auf klassischen Formularen oder über Elster erstellen, müssen Sie diesen Eintrag im Anhang N berücksichtigen. Um diese Abzüge geltend zu machen, müssen Sie genaue Aufzeichnungen führen und Ihre monatliche Buchhaltung im Auge behalten. Wir erledigen Ihre Buchhaltung für Sie. Wenn Finom Ihre Buchhaltung führt, erfassen wir diese Abzüge auch, damit Sie sicher sein können, dass Sie alles erfasst und Ihre Steuerpflicht minimiert haben. Betrachten Sie Ihre Steuersaison als kopfschmerzfrei!

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Kontoführungsgebühren für Rentner

Auch Rentner haben Anspruch darauf, die Kontoführungsgebühren von 16 Euro als Werbungskosten geltend zu machen, wenn das Konto für die Verwaltung der Rentenzahlungen genutzt wird. Sollten weitere Konten für Kapitalanlagen vorhanden sein, gelten separate Regelungen.

Kontoführungsgebühren für Anleger

Für Anleger gibt es zusätzlich den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro, der unabhängig von der Kontoführungsgebühr gilt. Kontoführungsgebühren, die speziell im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings gilt hier durch die Abgeltungsteuer häufig eine eingeschränkte Abzugsfähigkeit.

Steuerliche Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren 

Jeder Steuerpflichtige, der eine Kontoführungsgebühr zu zahlen hat, kann dies in seiner Steuererklärung angeben. Dies hilft, einen Teil der Finanzierungskosten zu erstatten. Auf diese Weise kann ein Teil der Kosten abgesetzt werden. Damit die Erstattung von Ausgaben möglich ist, muss man wissen, wie man eine Kontoführungsgebühren Steuererklärung korrekt erstellt und wo genau man die Ausgaben für die Kontoführungsgebühren Steuer angeben muss. 

Die Gebühr für die Führung des Steuerkontos wird für Arbeitnehmer und Unternehmer sowie für Selbstständige und Freiberufler unterschiedlich festgelegt.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, müssen Sie Ihre Ausgaben in der „Anlage N" der Einkommensteuer eingeben. Diese sind unter dem Abschnitt „Weitere Werbungskosten", Zeile 47 bis 49, zu finden. Bitte beachten Sie, dass die Zeilennummern von Jahr zu Jahr leicht variieren können.

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler tragen ihre Kosten für geschäftliche Konten in die „Anlage EÜR" ein. Diese werden in den Abschnitt „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben", Zeile 66, eingetragen. Die abzugsfähigen Bankgebühren werden von den deutschen Steuerbehörden als pauschale Kontoführungsgebühr in Höhe von 16 Euro pro Jahr behandelt.

Wo genau trage ich die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung ein?

  • Für Arbeitnehmer: Anlage N, Abschnitt "Weitere Werbungskosten", Zeilen 48 und 49
  • Für Selbstständige und Freiberufler: Anlage EÜR, Abschnitt "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben", Zeile 66
  • Für Vermieter: Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), als Werbungskosten im Zusammenhang mit Mietobjekten

Was genau zählt zu den Kontoführungsgebühren?

Kontoführungsgebühren umfassen nicht nur die Basisgebühr für die Kontoeröffnung und -führung, sondern auch:

  • Gebühren für Buchungen wie Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge
  • Entgelte für Kontoauszüge
  • Kosten für Girokarten, Debitkarten und Kreditkarten
  • Zusatzgebühren für besondere Bankleistungen (z.B. Ausstellung von Schecks)

Beachten Sie dabei Folgendes

  • Es ist notwendig, alle Ausgaben, die sich auf das Geschäftskonto beziehen, zusammenzurechnen. 
  • Die tatsächliche Freigrenze für „sonstige Einkünfte“ (§ 22 Nr. 3 EStG), zu denen solche Zuwendungen üblicherweise gehören, liegt bei 256 € pro Jahr. Erreicht oder übersteigt die Summe dieser Einkünfte innerhalb eines Jahres 256 €, ist der gesamte Betrag (nicht nur der darüber hinausgehende) steuerpflichtig.
  • Sie müssen Ihre Kontoaufwendungen im entsprechenden Abschnitt eintragen. Wenn Sie Einnahmen aus Bankprämien angeben müssen, werden diese in der Spalte „Sonstige Einkünfte“ der Steuererklärung eingetragen.
  • Möglicherweise müssen Sie dem Finanzamt auf dessen Aufforderung hin Nachweise vorlegen.

Was gilt, wenn ich mehrere Konten habe?

Der Pauschalbetrag von 16 € wird grundsätzlich einmal pro Steuerpflichtigem für alle relevanten Konten geltend gemacht. Übersteigen die tatsächlichen berufsbedingten Kosten auf mehreren Konten den Betrag von 16 €, können diese höheren Kosten mit Nachweis und entsprechender Aufteilung geltend gemacht werden.

Die Pauschale für Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung 

Die Kontoführungsgebühr bezieht sich auf die Werbekosten. Bei Arbeitnehmern sind dies alle Ausgaben, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich sind. Dazu können beispielsweise Reisekosten, berufliche Fortbildung oder der Kauf von Arbeitskleidung gehören.

Für die Werbungskosten gilt § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Wenn Sie die Kontoführungsgebühr von Ihrem Einkommen als Arbeitnehmer abziehen möchten, müssen Sie eine pauschale Kontoführungsgebühr von 16 Euro angeben. Allerdings ist dies nur sinnvoll, wenn Sie die jährliche Pauschale von 1.230 Euro für umsatzabhängige Werbungskosten überschreiten.

Tatsächliche Ausgaben für die Führung eines Kontos sind nur zulässig, wenn Sie nachweisen können, dass das Girokonto ausschließlich für den Erhalt Ihres monatlichen Gehalts verwendet wird. Der Nachweis kann z. B. durch einen Kontoauszug erbracht werden.

In den meisten Fällen wird das Konto auch für private Zwecke genutzt. Die Trennung von privaten und beruflichen Einkünften ist mit viel Aufwand verbunden.

Wenn Sie ein kostenloses Girokonto haben, können Sie den Pauschalbetrag von 16 Euro nicht als Betriebsausgabe absetzen.

Fazit

Sowohl Selbstständige als auch Angestellte können die Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto steuerlich absetzen. Dazu müssen beruflich veranlasste Überweisungen als Betriebsausgaben in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Gleiches gilt auch, wenn ein Konto nur der Verwaltung von Mieten dient und somit aus den Mieteinnahmen Werbungskosten entstehen. Für jedes Girokonto, das für Buchungen im Zusammenhang mit Mietobjekten oder beruflicher Tätigkeit verwendet wird, können die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dafür wird eine Pauschale von 16 Euro angesetzt. 16 Euro sind nicht viel, aber kleine Wassertropfen machen bekanntlich einen mächtigen Ozean und Sie sollten nicht alles, was Ihnen per Gesetz zusteht, dem Finanzamt geben. Es lohnt sich, in Ruhe zu überlegen, ob zusätzliche Kosten anfallen, die Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen können.

FAQ

Was sind Kontoführungsgebühren?

Hierbei handelt es sich um eine monatliche Gebühr, die von den Banken für die Führung eines Girokontos erhoben wird.

Wo werden in der EÜR Kontoführungsgebühren Steuerabzug eintragen?

Arbeitnehmer müssen Ihre Ausgaben in der „Anlage N“ der Einkommensteuer im Abschnitt „Weitere Werbungskosten“, Zeile 47 bis 49, angeben. In der Anlage EÜR, typischerweise unter 'Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben' (z.B. Zeile 66).

Sind Kontogebühren Werbungskosten?

Ja, die Kontoführungsgebühr stellt Werbekosten dar.

Muss ich den vollen Betrag der Kontoführungsgebühren absetzen oder nur den beruflich genutzten Anteil?

Nein, Sie können nur den Teil der Kontoführungsgebühren absetzen, der für berufliche Zwecke verwendet wird. Wenn Sie das Konto auch privat nutzen, müssen Sie den Anteil schätzen und nachweisen, welcher Teil der Gebühren beruflich bedingt ist. Die Pauschale von 16 Euro vereinfacht dies, da bis zu diesem Betrag kein Nachweis des beruflichen Anteils nötig ist.

Kann ich auch Gebühren für ein Gemeinschaftskonto absetzen?

Ja, wenn das Gemeinschaftskonto beruflich genutzt wird und Sie nachweisen können, welcher Teil der Gebühren auf berufliche Transaktionen entfällt, können Sie diesen Teil absetzen. Beachten Sie, dass der Nachweis beim Finanzamt erforderlich ist, wenn die Gebühren 16 Euro überschreiten.

Kann ich Kontoführungsgebühren auch rückwirkend absetzen?

Ja, Sie können Kontoführungsgebühren auch für die vergangenen Jahre geltend machen, in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend.

Kann ich Kontoführungsgebühren absetzen, wenn ich ein kostenloses Konto habe?

Nein, wenn Sie keine Kontoführungsgebühren zahlen, können Sie auch keine absetzen.

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