Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? Lesen Sie unseren Leitfaden, wie und wann Sie ein Unternehmen in Deutschland anmelden und was Sie dabei beachten müssen
Ab wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist eine Frage, die viele zukünftige Unternehmer quält. Bevor Sie offiziell Ihr eigener Chef werden können, müssen jedoch einige administrative Angelegenheiten erledigt werden.
Eine gute Vorbereitung ist bei der Existenzgründung in Deutschland der Schlüssel zum Erfolg. Hier dürfen Sie keine halben Sachen machen. Braucht man ein Gewerbe, so sollte man sich rechtzeitig über die entsprechenden Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen informieren.
Definition von Freiberuflern und Gewerbetreibenden
Angenommen, Sie planen, sich selbstständig zu machen und sich den Unternehmern anzuschließen. In diesem Fall müssen Sie unterscheiden, ob Sie als Gewerbetreibender tätig sind oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Da Sie für beide Kategorien unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen, müssen Sie die Kategorie gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) für Ihr Unternehmen von Anfang an identifizieren.
Freiberufler erbringen Dienstleistungen in den sogenannten freien Berufen. In Deutschland sind dies typischerweise unter anderem Künstler, Lehrer, Ärzte, Ingenieure, Wissenschaftler, Softwareentwickler, Designer, Rechtsanwälte und Steuerberater. Außerdem werden Land- und Forstwirtschaft auch nicht als ein Gewerbe angesehen. Gilt aber Ihre Geschäftsidee nicht als Freiberufler, sind Sie anschließend Gewerbetreibender.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Das ist die große Frage. Grundsätzlich muss jeder, der sich selbstständig machen und einen Gewinn erzielen möchte, sein Gewerbe anmelden (komplette Gewerbeanmeldung) und einen Gewerbeschein beim örtlichen Gewerbeamt erwerben. Wir haben in diesem Artikel darüber geschrieben, wie man eine Selbständigkeit in Deutschland anmeldet, und in diesem Artikel erklärt, wie man ein Kleingewerbe anmeldet. Dies ist in § 14 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Also ergibt die Frage “Ab wann Gewerbe anmelden” die folgende Antwort: Sobald eine Tätigkeit aufgenommen wird.
Allerdings gibt es eine entscheidende Ausnahme von dieser Regel: Freiberufliche Tätigkeit muss nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden. Der Unterschied ist sehr wichtig.
Gewerbetreibende müssen einen Gewerbeschein erwerben und Gewerbesteuer zahlen. Sie müssen zudem im Handelsregister eingetragen sein und unterliegen teilweise anderen Rechnungslegungsvorschriften. Diese Dinge müssen Sie erledigen, bevor Sie Ihr Gewerbe beim Finanzamt anmelden. Wer ein Gewerbe im Nebengewerbe ausübt, muss sein Gewerbe weiterhin beim örtlichen Gewerbeamt anmelden.
Benötige ich eine besondere Erlaubnis für mein Gewerbe?
Für einige Gewerbeberufe benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis, bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden und eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen können. Anders sieht es bei einem normalen Gewerbeschein aus.
Gegebenenfalls können Sie diese Sondergenehmigung bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt per Online-Formular beantragen. Alternativ können Sie sich auch persönlich bewerben.
Sie werden aufgefordert, einige oder alle der folgenden Angaben zu übermitteln:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Berufsqualifikation (amtlich anerkannt)
- Auszug aus dem Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Rathaus
- SCHUFA-Bonitätsauskunft
Ob Sie zur Ausübung Ihres Gewerbes eine Gewerbeberechtigung benötigen, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer.
Wie trage ich mich in das Handelsregister ein?
Wenn Sie weder Freiberufler noch Kleingewerbe sind, ist die Handelsregistereintragung ein wesentlicher Schritt für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und die Aufnahme einer Gewerbetätigkeit.
Die Eintragung in das Handelsregister können Sie mithilfe eines Notars beantragen. Sobald die Dokumente ausgefüllt sind, wird der Notar sie unterschreiben und elektronisch an die zuständige Stelle – das Amtsgericht – senden. Die Eintragung Ihres Unternehmens in das Handelsregister dauert dann 14 bis 21 Tage und anschließend erhalten Sie eine Handelsregisternummer. Eine Handelsregisternummer ist die eindeutige Nummer, die jedem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen zugeteilt wird.
Was ist ein Kleingewerbe?
Kleingewerbe ist nicht mit Kleinunternehmer zu verwechseln. Dies sind zwei verschiedene Klassifikationen.
Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende können sich als Kleinunternehmer gemäß der Kleinunternehmerregelung registrieren und den Vorteil eines Kleingewerbes genießen (hauptsächlich keine Umsatzsteuerpflicht).
Kleingewerbe hingegen bezeichnet ein gewerbliches Unternehmen (d.h. kein Freiberufler), dessen Betreiber (der Kaufmann) nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) gebunden ist und bei dem keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist. Diese Unternehmen werden in der Regel von Einzelpersonen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) betrieben, wobei letztere aus zwei oder mehr Personen bestehen können, die sich zusammengeschlossen haben, um ein gemeinsames Geschäft zu betreiben.
So melden Sie ein Gewerbe in Deutschland an
Nachdem Sie Ihre Handelsregisternummer und alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen erhalten haben, ist es an der Zeit, Ihr lokales Gewerbeamt aufzusuchen und Ihr Gewerbe anzumelden. Sie erhalten ein Formular zur Gewerbeanmeldung, das Sie ausfüllen müssen. Die Gewerbeanmeldung ist die Anmeldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt. Nach Abschluss erhalten Sie einen Gewerbeschein – das ist Ihre Eintrittskarte als Gewerbetreibender in Deutschland.
Was benötige ich, um mein Gewerbe in Deutschland anzumelden?
Die Gewerbeanmeldung muss persönlich beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen.
Für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt müssen Sie Folgendes mitbringen:
- Gültiger Ausweis wie Reisepass oder Personalausweis (kein Führerschein)
- Anmeldebescheinigung
- Visum oder Aufenthaltserlaubnis, um eine selbständige Tätigkeit auszuüben
- Handelsregisternummer (falls zutreffend)
- Nachweis über Ihre Qualifikationen und ggf. erforderliche Erlaubnisse
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Nachdem Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet haben, erhalten Sie als Bestätigung Ihres Gewerbescheins eine abgestempelte Kopie des Anmeldeformulars. Dann werden Ihre Angaben automatisch an Ihr zuständiges Finanzamt sowie an Ihre Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer weitergeleitet. Danach erhalten Sie von Ihrem örtlichen Finanzamt eine Mitteilung, in der Sie in der Regel aufgefordert werden, einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Nachdem Sie dieses Formular ausgefüllt und zurückgesendet haben, erhalten Sie Ihre Steuernummer (eine eindeutige Kennung für Sie als Unternehmen, die sich von Ihrer Steuernummer unterscheidet) und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie benötigen diese beiden Nummern, bevor Sie Rechnungen versenden und die Mehrwertsteuer berechnen können.
Gewerbesteuer in Deutschland
Auf Grundlage der von Ihnen in Ihrem Formular gemachten Schätzungen übersendet Ihnen das Finanzamt einen Zeitplan für die Steuerzahlungen. Unternehmer und Gewerbetreibende in Deutschland sind abhängig von ihrem Jahresumsatz und ihrer Rechtsform unterschiedlich gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf alle Gewinne über 24.500 Euro. Den größten Teil davon können Sie von Ihrer Einkommensteuer anrechnen. Sie zahlen mit der Gewerbesteuer 0% bis 3% mehr Steuern auf Ihren Gewinn.
Steuerfreier Betrag
Bei den meisten Unternehmen werden die ersten 24.500 Euro Gewinn nicht besteuert. Wenn Sie beispielsweise 100.000 Euro Gewinn machen, zahlen Sie nur auf 75.500 Euro Gewerbesteuer. Dieser steuerfreie Betrag wird Freibetrag von 24.500 Euro genannt.
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Fazit
Bei so vielen zu beachtenden Aspekten ist es unmöglich, alle Einzelheiten der Registrierung und Gründung eines Unternehmens in einem lesbaren Artikel abzudecken. Es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die die Schritte Ihres neuen und spannenden Weges als Gewerbetreibender festlegen.
Wenn eine Existenzgründung einmal unüberwindbar erscheint, gibt es immer Ansprechpartner wie Steuerberater, Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer, die Ihnen dabei helfen, wann Sie Gewerbe anmelden müssen.
FAQ
Wie hoch muss der Umsatz sein, um ein Gewerbe anzumelden?
Ab wie viel Umsatz muss man ein Gewerbe anmelden? Es gibt keine pauschale Umsatzschwelle, ab der ein Gewerbe angemeldet werden muss, da dies von der Art der Tätigkeit abhängt. Grundsätzlich muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn eine selbstständige und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit ausgeübt wird. Einige Geschäftsaktivitäten gelten unabhängig vom Umsatz als Gewerbe und erfordern daher eine Registrierung.
Die genauen Informationen zu den Umsatzgrenzen und den Anmeldeverfahren erhält man beim örtlichen Gewerbeamt oder der entsprechenden Behörde. Diese Stellen bieten detaillierte Auskünfte zur Unternehmensregistrierung und klären darüber auf, welche Schritte für eine Geschäftsanmeldung in Deutschland erforderlich sind.
Wer muss kein Gewerbe anmelden?
Gemäß §14 der Gewerbeordnung sind grundsätzlich alle Selbstständigen dazu verpflichtet, ihre geschäftlichen Aktivitäten durch eine Gewerbeanmeldung anzuzeigen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Pflicht: Die Selbständigkeit in Deutschland.
Personen, die in freiberuflichen Berufen als Ärzte, Anwälte, Künstler oder Journalisten tätig sind, sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Ebenso müssen Forscher, die in ihrer Tätigkeit wissenschaftliche oder experimentelle Arbeit ausüben, nicht zwingend ein Gewerbe anmelden. Des Weiteren fallen landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeiten nicht unter die Gewerbeordnung, sodass Landwirte und Waldbesitzer kein Kleingewerbe anmelden müssen.
Diese Ausnahmen sind wichtige Kriterien, die das Anmeldeverfahren für bestimmte Berufe und Tätigkeiten klären und verdeutlichen, wer vom Erfordernis einer Gewerbeanmeldung ausgenommen ist.
Was ist nach der Gewerbeanmeldung zu tun?
Nach der Gewerbeanmeldung sind einige wichtige Schritte zu beachten. Zunächst erhält man eine Bestätigung des Unternehmens durch das Gewerbeamt in Form einer offiziell gestempelten Kopie des Anmeldeformulars. Dies markiert den offiziellen Start des Unternehmens. Danach erfolgt die automatische Weiterleitung der Angaben an das zuständige Finanzamt. Hierbei ist es essenziell zu überlegen, ob für die Geschäftstätigkeit eine Gewerbeerlaubnis notwendig ist oder ob man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann.
Darüber hinaus wird die Information an die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Handwerkskammer weitergeleitet. Die IHK Mitgliedschaft ist für einige Unternehmen verpflichtend und bringt Vorteile wie Beratung, Networking und Unterstützung bei rechtlichen Fragen. Insgesamt ist es wichtig, sich nach der Gewerbeanmeldung um diese Schritte zu kümmern, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und von den angebotenen Unterstützungen zu profitieren.
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