Was ist das Gewerbeamt?
Das Gewerbeamt ist eine Behörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die für die An-, Ab- und Ummeldung von gewerblichen Tätigkeiten zuständig ist. Es fungiert als zentrale Anlaufstelle für Gewerbetreibende, um Informationen, Anträge und Formulare zu erhalten und einzureichen.
Aufgaben des Gewerbeamtes: Was macht das Gewerbeamt?
Das Gewerbeamt übt folgende Tätigkeiten aus:
- Neuanmeldung von Gewerben
- Erteilung von Gewerbeerlaubnissen
- Führung des Gewerberegisters und Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister
- Übermittlung der Gewerberegister-Daten an zuständige Behörden wie Finanzamt und soziale Einrichtungen
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für kleine und mittlere Unternehmen
- Beratung beim Gewerbe-Anmelden, -Abmelden und -Ummelden
Obwohl die Hauptfunktionen des Gewerbeamtes mit der Erfassung der Arbeit örtlicher Gewerbe verbunden sind, nimmt es auch eine Reihe weiterer, nicht so offensichtlicher Aufgaben wahr. In der Regel ist das Gewerbemeldeamt jedoch aktiv am Leben der Gemeinde beteiligt.
Sehr oft werden mit seiner Unterstützung oder unter seiner Schirmherrschaft lokale Messen, Volksfeste und Märkte für lokale Produkte organisiert. Diese Veranstaltungen stehen in engem Zusammenhang mit der Tätigkeit der regionalen Gewerbe.
Welche Dokumente sind für das Gewerbeamt erforderlich?
Man muss Gewerbeämtern bei der Anmeldung eines Gewerbes in der Regel folgende Dokumente vorlegen:
- ausgefülltes Gewerbeanmeldeformular
- Personalausweis
- Auszug aus einem gültigen Handelsregister
- einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung bei der Gründung von juristischen Personen
In bestimmten Fällen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein:
- Konformitätserklärung: Obligatorisch bei Online-Anmeldungen.
- Bevollmächtigung: Erforderlich, wenn ein Vertreter die Anmeldung vornimmt.
- Aufenthaltsgenehmigung: Erforderlich für Nicht-EU-Bürger, wenn sie ein Unternehmen anmelden möchten.
Wohin sendet das Gewerbeamt Informationen?
Anhand der oben angeführten Unterlagen registrieren die Gewerbeämter das neue Unternehmen. Der Unternehmer beginnt daraufhin seine gewerbliche Tätigkeit.
Das Gewerbeamt ist seinerseits verpflichtet, eine Reihe von Behörden und Einrichtungen über das Gewerbe-Anmelden zu benachrichtigen. Informationen werden an folgende Organisationen gesendet:
- zuständiges Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer und ggf. auch Handwerkskammer.
- Statistisches Landesamt
- Gewerbeaufsicht
Zwecke der Informationsübermittlung
Diese Informationen sind für die zuständigen Ämter zur Durchführung ihrer Tätigkeiten erforderlich. Nach Erhalt dieser Angaben werden sie entsprechend verarbeitet.
Beispielsweise nutzt das Finanzamt die Unternehmensdaten für eine ordnungsgemäße Besteuerung. Die Industrie- und Handelskammer muss über neue Unternehmen in ihrer Region informiert sein, um entsprechende Dienstleistungen anbieten zu können. Und das Statistische Landesamt erstellt basierend auf den gesammelten Daten eine Analyse und Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung der Region nach Branchen.
Was sind die Unterschiede zwischen den Gewerbeämtern in den verschiedenen Bundesländern?
In den meisten Bundesländern ist die Arbeitsweise der Gewerbeämter gleich. Allerdings gibt es gewisse Unterschiede zwischen den Gewerbeämtern, die vom konkreten Bundesland abhängen. Diese Unterschiede hängen mit den Besonderheiten des Landesrechtes und der regionalen gesetzlichen Bestimmungen zusammen.
Online- und Offline-Anmeldung
In einigen Bundesländern kann man sich bei dem Gewerbeamt auch online anmelden. Die Online-Anmeldung ist aber bislang noch nicht zur üblichen Praxis geworden. In bestimmten Bundesländern muss der Gewerbetreibende daher einen persönlichen Termin mit dem Gewerbeamt abstimmen.
Zuständigkeit des Gewerbeamts
Die Antwort auf die Frage “Welches Gewerbeamt ist zuständig?” ist nicht immer eindeutig. Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland. Nicht jede Stadt verfügt außerdem über ein eigenes Gewerbeamt. In diesem Fall werden seine Funktionen anderen Behörden zugewiesen.
In Berlin erfüllt beispielsweise das Ordnungsamt die Aufgaben des Gewerbemeldeamts. Dort gibt es für verschiedene Gewerbearten spezifische Regelungen, die beachtet werden müssen.
In Hamburg ist eine Anmeldung über die Industrie- und Handelskammer möglich, was in anderen Bundesländern nicht immer der Fall ist. Allerdings melden sich nicht alle Unternehmen bei der IHK an, da das Gewerbeamt weiterhin für andere Arten der Gewerbeanmeldung zuständig ist.
Wo finde ich das Gewerbeamt?
Der Standort des Gewerbeamtes kann sich ebenfalls unterscheiden. Das Gewerbeamt befindet sich in der Regel in Gebäuden der Stadtverwaltung. Informationen zum Standort findest Du jedoch auf den offiziellen Webseiten der Städte und Gemeinden. Beachte dabei, dass es in Kleinstädten oft überhaupt keine Gewerbeämter gibt. In diesem Fall solltest Du Dich an das Ordnungsamt wenden.
Aktuelle Informationen zur Zuständigkeit der Gewerbeämter findest Du auch auf der offiziellen Website www.gewerbeanmeldung.de.
Wie melde ich mich beim Gewerbeamt an?
Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt musst Du einige Besonderheiten beachten.
Erstens musst Du Dich darüber informieren, welches Gewerbeamt für Dich und Deine Gewerbeanmeldung zuständig ist. Dies hängt in der Regel von Deinem Wohnsitz oder dem Standort des Unternehmens ab.
Zweitens solltest Du Dich im Vorfeld über die erforderlichen Dokumente informieren, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen vollständig sind. Es empfiehlt sich, einen Termin zu vereinbaren, insbesondere wenn eine persönliche Vorsprache notwendig ist, um Wartezeiten zu vermeiden.
Drittens ist es wichtig, die Gebühren für die Anmeldung zu berücksichtigen, die je nach Bundesland und Art des Gewerbes variieren können. Zuletzt solltest Du Dich über eventuelle zusätzliche Genehmigungen oder Auflagen informieren, die für bestimmte Gewerbe erforderlich sein könnten.
Besonderheiten der Online- und Offline-Registrierung
Wenn die Option der Online-Anmeldung an Deinem Standort zur Verfügung steht, erfolgt sie in der Regel über die jeweiligen Stadt- und Landesportale. Dabei wird das entsprechende Online-Formular ausgefüllt.
Bei der Offline-Registrierung ist ein persönlicher Besuch des Gewerbeamts erforderlich. Der Unternehmer muss dafür in der Regel einen Termin vereinbaren. Er reicht dann seine Unterlagen ein und füllt das Registrierungsformular aus.
Besonderheiten der Abmeldung
Wenn Du ein Gewerbe abmelden möchtest, musst Du dafür ebenfalls ein Formular ausfüllen. Die Vorlage erhältst Du beim Gewerbeamt oder auf der Website der Stadtverwaltung.
Als Bestätigungsdokumente dienen in diesem Fall der Personalausweis oder der Reisepass.
Besonderheiten der Ummeldung
Gründe einer Ummeldung können folgende Ereignisse sein:
- Ein Gewerbetreibender verlegt sein stehendes Gewerbe innerhalb einer Gemeinde.
- Ein Gewerbetreibender ändert seinen Namen, z.B. beim Wechsel des Tätigkeitsbereichs des Gewerbes.
Für die Ummeldung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltstitel in elektronischer Form (falls vorhanden)
Ein Bevollmächtigter muss zudem eine Vollmacht vorlegen, wenn er als Vertreter des Gewerbetreibenden handelt.
Bin ich beim Gewerbeamt meldepflichtig?
Laut § 14 Gewerbeordnung unterliegt man der Anzeigepflicht, wenn man einen selbständigen Betrieb der stehenden Gewerbe gründet.
Rechtsform | Wer ist anzeigepflichtig? |
Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) | Geschäftsführende Gesellschafter |
Juristische Person (GmbH, AG) | Gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer) |
Bestimmte Arten von Unternehmen, die nicht in gewerblichen Tätigkeitsbereichen agieren, sind nicht anzeigepflichtig. Darunter sind:
- Sogenannte Urproduktionsbetriebe: Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Fischereien, Garten- und Weinbaufirmen usw.
- Eine selbständige Tätigkeit ausübende Personen: freie Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller usw.
- eigenes Vermögen verwaltende Personen