Einkommensteuer-Rechner | Selbstständige | Freiberufler:innen Steuerrechner
Der Einkommensteuer-Rechner auf dieser Seite ist aktuell für 2026 und richtet sich an Angestellte, Selbstständige und Freiberufler:innen. Berechne deine Einkommensteuer mit unserem Online-Rechner und erfahre, wie die Einkommensteuer-Berechnung für alle Steuerzahler funktioniert.
Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige und Freiberufler:innen
So funktioniert der Finom Einkommensteuer-Rechner
Um Deine Einkommensteuer mit dem Finom Einkommensteuer-Rechner online zu berechnen, gehst Du folgendermaßen vor:
- Schritt 1: Wähle Dein Bundesland aus.
- Schritt 2: Gib Dein zu versteuerndes Einkommen ein.
- Schritt 3: Trage eventuelle Entgeltersatzleistungen ein, die Du erhalten hast.
- Schritt 4: Entscheide, ob Du das Ehegattensplitting nutzt.
- Schritt 5: Gib Deine außerordentlichen Einkünfte an.
- Schritt 6: Wähle aus, ob Du kirchensteuerpflichtig bist.
- Schritt 7: Klicke auf „Berechnung“ und erhalte Deine voraussichtliche Steuerlast.
Der Finom Einkommensteuer-Rechner berücksichtigt dabei nicht nur Deine reine Einkommensteuer, sondern auch andere relevante Abgaben wie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. So erhältst Du ein realistisches Bild Deiner gesamten steuerlichen Belastung als Selbstständige:r. Der Abgaben-Rechner für Selbstständige hilft Dir somit, Deinen Gewinn besser einzuordnen und Rücklagen für Steuern und weitere Abgaben frühzeitig einzuplanen.
Finom steht für transparentes und effizientes Finanzmanagement. Der Einkommensteuer-Rechner ist eines von vielen Tools, die Dich als Selbstständige:r oder Freiberufler:in dabei unterstützen, Deine Finanzen im Blick zu behalten und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Was ist die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates und dient der Finanzierung öffentlicher Investitionen. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Einkommensteuer bildet das Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Einkommensteuertarif in Deutschland ist progressiv gestaltet, was bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt. Der Steuersatz beginnt bei 0 % (Grundfreibetrag) und kann bis zu 45 % (Reichensteuer) erreichen. Dies soll eine gerechte Verteilung der Steuerlast sicherstellen. Für zu versteuernde Jahreseinkommen unter der Grenze des Grundfreibetrages von 12.348 € im Jahr 2026 fällt keine Einkommensteuer an.
Einkommensteuertabelle für Selbstständige, Freiberufler:innen und Angestellte 2026
Die folgende Einkommensteuer-Tabelle für Selbstständige 2026 bietet Dir einen schnellen Überblick, wie hoch Deine Einkommensteuer je nach zu versteuerndem Einkommen ausfällt. Sie gilt sowohl für Selbstständige und Freiberufler:innen als auch für Angestellte und orientiert sich am aktuellen progressiven Steuertarif.
| Einkommen (2026) | Steuersatz (2026) |
| bis 12.348 € | 0 % (Grundfreibetrag) |
| 12.349 € – 17.799 € | Progressionszone 1 (Formel; effektiv ca. 14% → 24%) |
| 17.800 € – 69.878 € | Progressionszone 2 (Formel; effektiv ca. 24% → 42%) |
| 69.879 € – 277.825 € | 42 % (Spitzensteuersatz, linear) |
| ab 277.826 € | 45 % (Reichensteuer) |
Wenn Du die Steuern für das Jahr 2025 berechnen musst, nutze unseren Einkommensteuer-Rechner 2025.
Wer zahlt die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuerpflicht betrifft grundsätzlich alle natürlichen Personen, die in Deutschland wohnen oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Angestellten: Sie erhalten ihr Einkommen in der Regel durch ein Arbeitsverhältnis. Ihre Steuer wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt.
- Selbstständigen und Freiberufler:innen: Sie sind selbst für die Abführung ihrer Steuer verantwortlich und müssen regelmäßig Vorauszahlungen leisten.
Die digitale Plattform von Finom unterstützt Selbstständige und Freiberufler:innen sowie KMU.
Daneben sind auch Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die in Deutschland Einkünfte erzielen, beschränkt steuerpflichtig. Dies betrifft insbesondere Einkünfte aus deutschen Quellen wie Vermietung und Verpachtung oder Tätigkeiten als Künstler:in und Berater:in.
Freibeträge und Sonderausgaben können die Steuerlast mindern, was besonders für Selbstständige und Freiberufler:innen von Bedeutung ist.
Welche Einkünfte unterliegen der Einkommensteuerpflicht?
Die Einkommensteuer wird in in sechs Einkommensarten unterteilt:
1. Gehalt: Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
- Lohn und Gehalt: regelmäßige Zahlungen vom Arbeitgeber
- Sachbezüge: Firmenwagen, Wohnung, geldwerte Vorteile
- Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni
2. Mieteinnahmen: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Wohnungsmiete: Vermietung von Wohnraum
- Gewerbemiete: Vermietung von Gewerbeimmobilien
- Pacht: Verpachtung von landwirtschaftlichen oder gewerblichen Flächen
3. Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Kapitalvermögen
- Zinsen: Erträge aus Sparguthaben oder Anleihen
- Dividenden: Gewinnbeteiligungen aus Aktien
- Kapitalgewinne: Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren
4. Selbstständige Einkünfte: Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit oder freiberuflicher Arbeit
- Gewerbliche Einkünfte: Gewinne aus Gewerbebetrieben
- Freiberufliche Einkünfte: Einnahmen von z. B. Ärzten, Anwälten, Architekten
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Es umfasst das gesamte steuerpflichtige Einkommen einer Person abzüglich der Steuerabzüge und Freibeträge.
5. Gewerbliche Einkünfte: Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit
- Handel: Verkauf von Waren
- Produktion: Herstellung von Gütern
- Dienstleistungen: Erbringung gewerblicher Dienstleistungen
Mit unseren Materialien kannst Du auch die Gewerbesteuer berechnen. Wir möchten dabei daran erinnern, dass die Gewerbesteuer zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet und so optimiert werden kann.
6. Sonstige Einkünfte: Renten, Unterhaltsleistungen und ähnliche Einkünfte
- Renten: Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Unterhaltsleistungen: gesetzlich verpflichtende Zahlungen
- Abgeordnetenbezüge: Einkommen von Abgeordneten
Das Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich aller Abgaben und Steuern. Es ist der Betrag, den eine Person am Ende tatsächlich zur Verfügung hat. Du kannst diesen Betrag mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners für Selbständige, Freiberufler:innen und Angestellte berechnen.
Wie hoch ist die Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler:innen in Deutschland?
Die Höhe der Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler:innen hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Sie wird folgendermaßen berechnet.
Zu versteuerndes Einkommen als „hauptberuflich Selbstständige:r”:
Wichtig: Berücksichtige lediglich die Positionen, die auch tatsächlich anfallen! Hast Du beispielsweise keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kannst Du diese Position auslassen.
Summe aller Einkünfte =
- Einkünfte aus selbstständiger gewerblicher Tätigkeit
- Einkünfte aus selbstständiger Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbstständiger freiberuflicher Tätigkeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (sofern keine Abgeltungssteuer anfällt, z. B. Zinsen, Beteiligungsgewinn)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Zu versteuerndes Einkommen =
- Vorsorgeaufwendungen
- Freibeträge (nicht Grundfreibetrag, sondern bspw. Kinderfreibeträge)
- anrechenbare Verluste aus den Vorjahren
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen / Aufwendungen (bspw. Unterhaltszahlungen oder Spenden)
Zu versteuerndes Einkommen als „nebenberuflich Selbstständige:r”:
Wichtig: Berücksichtige lediglich die Positionen, die auch tatsächlich anfallen! Hast Du beispielsweise keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kannst Du diese Position auslassen.
Summe aller Einkünfte =
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Brutto-Gehalt oder -Lohn)
- Einkünfte aus selbstständiger gewerblicher Tätigkeit
- Einkünfte aus selbstständiger Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbstständiger freiberuflicher Tätigkeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (sofern keine Abgeltungssteuer anfällt, z. B. Zinsen, Beteiligungsgewinn)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Zu versteuerndes Einkommen =
- Vorsorgeaufwendungen
- Freibeträge (nicht Grundfreibetrag, sondern bspw. Kinderfreibeträge)
- anrechenbare Verluste aus den Vorjahren
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen / Aufwendungen (bspw. Unterhaltszahlungen oder Spenden)
Einkommensteuerberechnung: Beispiel
- hauptberuflich Selbstständige:r: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 € beträgt die Einkommensteuer nach dem Einkommensteuertarif 2026 etwa 10.548 €.
- nebenberuflich Selbstständige:r: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 € liegt die Einkommensteuer 2026 bei etwa 1.570 €.
Um die Einkommensteuer für verschiedene Einkommensstufen zu berechnen, wird in Deutschland ein progressiver Steuersatz verwendet, der mit steigendem Einkommen zunimmt. Es wird also kein einzelner Steuersatz auf das gesamte Einkommen angewendet, sondern das Einkommen in einzelne Stufen aufgeteilt, die dann unterschiedlich besteuert werden. Hier ist eine vereinfachte Erklärung und Berechnung der Einkommensteuer für die gegebenen Beispiele:
1. Hauptberuflich Selbstständige:r mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 €:
- bis 12.348 €: Steuersatz von 0 %
- von 12.349 € bis 17.799 €: progressiver Steuersatz 14 % bis ca. 24 %
- von 17.800 € bis 50.000 €: progressiver Steuersatz 24 % bis 42 %
2. Berechnung:
- auf die ersten 12.348 €: 0 € Steuer
- auf die nächsten 5.450 € (12.349 € bis 17.799 €):
ca. 494 € Steuer (angenommener durchschnittlicher Steuersatz von ca. 9,1 %) - auf die nächsten 32.200 € (17.800 € bis 50.000 €):
ca. 10.054 € Steuer (angenommener durchschnittlicher Steuersatz von ca. 31,22 %)
3. Gesamte Steuer: 0 € + 494 € + 10.054 € = 10.548 €
4. Nebenberuflich Selbstständige:r mit einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 €:
- bis 12.348 €: Steuersatz 0 %
- von 12.349 € bis 17.799 €: progressiver Steuersatz 14 % bis ca. 24 %
von 17.800 € bis 20.000 €: progressiver Steuersatz 24 % bis 42 %
5. Berechnung:
- auf die ersten 12.348 €: 0 € Steuer
- auf die nächsten 5.450 € (12.349 € bis 17.799 €):
ca. 494 € Steuer (angenommener durchschnittlicher Steuersatz von ca. 9,1 %) - auf die nächsten 2.200 € (17.800 € bis 20.000 €):
ca. 1.076 € Steuer (progressiver Steuersatz nach gesetzlicher Formel)
6. Gesamte Steuer: 0 € + 494 € + 1.076 € = 1.570 €
Diese Berechnungen sind vereinfacht und dienen nur zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Einkommensteuer kann je nach individueller Situation, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträgen sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abweichen.
Für die Berechnung kann man auch die Tabellen für Einkommensteuerberechnungen benutzen.
Hauptberuflich Selbstständige:r:
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer |
| 10.000 € | 0 € |
| 20.000 € | ca. 1.570 € |
| 30.000 € | ca. 4.217 € |
| 40.000 € | ca. 7.209 € |
| 50.000 € | ca. 10.548 € |
| 60.000 € | ca. 14.233 € |
| 70.000 € | ca. 18.264 € |
| 80.000 € | ca. 22.464 € |
| 90.000 € | ca. 26.664 € |
| 100.000 € | ca. 30.864 € |
Nebenberuflich Selbstständige:r:
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer |
| 5000 € | 0 € |
| 10.000 € | 0 € |
| 15.000 € | ca. 435 € |
| 20.000 € | ca. 1.570 € |
| 25.000 € | ca. 2.850 € |
| 30.000 € | ca. 4.217 € |
| 35.000 € | ca. 5.670 € |
| 40.000 € | ca. 7.209 € |
| 45.000 € | ca. 8.835 € |
| 50.000 € | ca. 10.548 € |
Hinweis: Die angegebenen Tabellenwerte dienen der vereinfachten Orientierung. Sie basieren auf dem Einkommensteuertarif 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 € und berücksichtigen keine Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer. Für exakte Berechnungen nutze bitte den Einkommensteuer-Rechner.
Selbstständige und Freiberufler:innen sollten zudem zwei zusätzliche Aspekte beachten:
- Vorauszahlungen: Selbstständige müssen quartalsweise Vorauszahlungen auf ihre Einkommensteuer leisten.
- Betriebsausgaben: Diese können von den Einkünften abgezogen werden, was die Steuerlast reduziert.
Einkommensteuer für Einzelunternehmer:innen
Auch als Einzelunternehmer:in zahlst Du Einkommensteuer auf Deinen Gewinn, nicht auf Deinen Umsatz. Grundlage ist Dein zu versteuerndes Einkommen, das sich aus Einnahmen minus Betriebsausgaben ergibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du freiberuflich oder gewerblich tätig bist. Die Angabe erfolgt immer über Deine persönliche Einkommensteuererklärung, die einmal im Jahr abgegeben werden muss.
Aufgrund des progressiven Steuersatzes erhöht sich mit steigendem Gewinn auch Dein durchschnittlicher Steuersatz. Bis zum Grundfreibetrag bleibt Dein Einkommen steuerfrei, darüber greift der reguläre Einkommensteuertarif. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen.
Für die Planung ist es wichtig, Deine Steuerlast realistisch einzuschätzen. Ein Steuerrechner für Einzelunternehmer:innen hilft Dir dabei, auf Grundlage Deines erwarteten Gewinns die voraussichtliche Einkommensteuer zu berechnen. So erkennst Du frühzeitig, ob Rücklagen nötig sind oder Steuervorauszahlungen auf Dich zukommen.
Gerade im ersten Jahr lohnt sich dieser Überblick. Wer seine Einkommensteuer kennt, führt sein Einzelunternehmen deutlich entspannter und vermeidet böse Überraschungen am Jahresende.
Steuerfreibeträge zur Verringerung der Steuerlast
Es gibt auch Steuerfreibeträge, die Du beachten solltest:
- Kinderfreibetrag: Eltern können pro Kind einen Freibetrag von 9.756 € geltend machen. Dieser Freibetrag setzt sich aus dem Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag sowie dem Kinderfreibetrag zusammen.
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag: Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 4.260 € absetzen. Dieser Freibetrag soll die besondere Belastung von Alleinerziehenden berücksichtigen und sie steuerlich entlasten.
Wichtige steuerliche Aspekte und ihre Auswirkungen
Folgende steuerliche Aspekte spielen eine große Rolle. Du solltest deshalb prüfen, ob sie sich auch auf Deinen Fall auswirken:
- Steuerjahr: Das Steuerjahr entspricht meist dem Kalenderjahr. Für Unternehmen kann ein abweichendes Wirtschaftsjahr gelten.
- außerordentliche Einkünfte: Einkünfte wie Abfindungen oder Veräußerungsgewinne unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen und können die Steuerlast beeinflussen.
- Entgeltersatzleistungen: Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, wodurch sie die Steuerbelastung erhöhen können.
- Kirchensteuer: Diese beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer.
- Ehegattensplitting: Ehepaare können vom Splittingtarif profitieren, der oft zu einer geringeren Steuerlast führt.
Wenn Du ein Kleingewerbe führst, solltest Du nicht vergessen, neben der Einkommensteuer auch andere Kleingewerbe-Steuern zu berücksichtigen.
Einkommensteuer für Kleinunternehmer:innen
Für Kleingewerbe gibt es keine eigene Einkommensteuer. Auch als Kleinunternehmer:in fällst Du unter den normalen Einkommensteuertarif. Entscheidend ist Dein Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Ob Du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht, ändert daran nichts. Sie betrifft nur die Umsatzsteuer.
Ein Einkommensteuer-Rechner für Kleingewerbe hilft Dir dabei, Deine voraussichtliche Steuerlast besser zu planen.
Hier ein vereinfachtes Beispiel zur Orientierung:
| Jahresgewinn | Einkommensteuer |
| 12.348 € | 0 € |
| 25.000 € | ca. 2.700 €–2.900 € |
| 40.000 € | ca. 7.200 €–7.400 € |
FAQ
Was ist ein Einkommensteuer-Rechner und warum sollte ich ihn nutzen?
Ein Einkommensteuer-Rechner berechnet das zu versteuernde Einkommen und die voraussichtliche Einkommensteuer anhand eingegebener Daten. Er hilft dabei, eine genaue Schätzung der Steuerlast zu erhalten, bevor die offizielle Steuererklärung eingereicht wird. Dies erleichtert die finanzielle Planung und verhindert mögliche Fehler bei der Steuererklärung.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler?
Für Selbstständige und Freiberufler:innen gelten spezifische steuerliche Regelungen. Beispielsweise kannst Du Betriebsausgaben wie Büromaterial, Reisekosten und Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherungsbeiträge steuermindernd geltend machen. Zusätzlich sind Selbstständige und Freiberufler:innen oft zur Vorauszahlung der Einkommensteuer verpflichtet, um Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Steuerlast zu leisten. Auch das Ehegattensplitting kann genutzt werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen.
Was kann man von der Einkommensteuer absetzen?
Absetzbar sind verschiedene Ausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, etwa Krankenversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Sonderausgaben, beispielsweise Spenden, und Betriebsausgaben von Selbstständigen. Diese Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und können die Steuerlast senken.
Wie berechne ich die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer errechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen, das sich wiederum aus allen Einkunftsarten abzüglich Freibeträge und abzugsfähige Ausgaben ergibt. Die Steuerprogression sorgt dafür, dass höhere Einkommen höher besteuert werden.
Wann muss ich Einkommensteuer zahlen?
Die Einkommensteuer wird fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2026 beträgt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende 12.348 €. Liegt das Einkommen darüber, muss die Steuer gezahlt werden.
Wann ist die Einkommensteuer-Vorauszahlung fällig?
Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen basieren auf einer Schätzung der Steuerschuld und müssen quartalsweise im Voraus gezahlt werden. Dies betrifft vor allem Selbstständige und Freiberufler:innen, um eine gleichmäßige Steuerbelastung über das Jahr zu gewährleisten.
Wie lange kann das Finanzamt Einkommensteuer nachfordern?
Das Finanzamt kann Einkommensteuer bis zu vier Jahre rückwirkend nachfordern. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann diese Frist auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. So können Steuerhinterziehung oder Fehler über einen längeren Zeitraum verfolgt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?
Die Einkommensteuer wird auf das gesamte zu versteuernde Einkommen erhoben, während die Lohnsteuer direkt von Arbeitgeber:innen über das Arbeitsentgelt abgezogen und abgeführt wird. Die Einkommensteuer betrifft alle Einkunftsarten, die Lohnsteuer hingegen das Einkommen aus einer Anstellung.
Was bedeutet „verbleibender Betrag der Einkommensteuer”?
Die endgültige Einkommensteuerschuld ergibt sich nach Abzug von Vorauszahlungen, Steuerabzügen und Vergünstigungen. Sie zeigt, wie viel Steuer zum Ende des Steuerjahres tatsächlich zu entrichten ist. Der Betrag ist entscheidend für die Berechnung der endgültigen Steuerlast und zeigt an, ob Nach- oder Rückzahlungen anstehen.
Wie lange muss man Belege für die Einkommensteuer aufbewahren?
Selbstständige und andere Steuerpflichtige sollten Belege für die Einkommensteuererklärung mindestens sechs Jahre lang aufbewahren. Dazu gehören Einkommensnachweise, Ausgabenbelege, Quittungen für Sonderausgaben und relevante Steuerbescheide. Sie könnten gebraucht werden, falls das Finanzamt eine Prüfung durchführt oder Rückfragen hat. Die Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren gewährleistet, dass alle steuerlich relevanten Transaktionen und Einkünfte dokumentiert und nachvollziehbar bleiben.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Deutschland?
Der reguläre Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt 19 %. Für bestimmte Leistungen und Produkte gilt der ermäßigte Satz von 7 %, zum Beispiel für Lebensmittel, Bücher oder kulturelle Angebote. Welche Umsatzsteuer anfällt, hängt immer von der konkreten Leistung ab.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer für Selbstständige?
Selbstständige zahlen grundsätzlich ebenfalls 19 % Umsatzsteuer, sofern keine Steuerermäßigung greift. Nutzt Du die Kleinunternehmerregelung, weist Du jedoch keine Umsatzsteuer aus. Entscheidend sind dabei Deine Umsätze, nicht ob Du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.
Ab wann muss man Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer fällt an, sobald Dein Gewerbeertrag über 24.500 € pro Jahr liegt. Dieser Freibetrag gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer. Die tatsächliche Höhe hängt vom Hebesatz Deiner Gemeinde ab.
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