Was ist eine Mini-GmbH?
Eine Mini-GmbH ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), abgekürzt UG (haftungsbeschränkt), in Deutschland. Die Mini-GmbH wurde im Jahr 2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Deutschland eingeführt. Die Mini-GmbH ist eine Unterform der klassischen GmbH. Der Unterschied zwischen den beiden Gesellschaftsformen ist das Stammkapital, denn die deutsche Mini-GmbH erfordert ein Stammkapital von einem Euro, im Gegensatz zu der GmbH, für die ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich ist. Die Mini-GmbH ist jedoch verpflichtet, das fehlende Anfangskapital durch Rücklage eines Viertels ihres Jahresgewinns auszugleichen, bis das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht ist. Mit Erreichen des Betrages wird aus der Mini-GmbH eine GmbH.
Wer kann eine Mini-GmbH gründen?
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person eine Mini-GmbH in Deutschland gründen. Das bedeutet, dass sowohl Einzelpersonen als auch mehrere Personen gemeinsam oder juristische Personen, wie beispielsweise eine andere GmbH oder eine AG, eine Mini-GmbH gründen können.
Es ist wichtig, vor der Gründung einer Mini-GmbH steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte zu prüfen und sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt, Steuer- oder Gründungsberater beraten zu lassen.
Wie gründet man eine Mini-GmbH?
Die Mini-GmbH wird wie die reguläre GmbH von einem Notar mit der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages gegründet. Das Verfahren ist jedoch wesentlich einfacher, denn eine Mini-GmbH mit Gesellschafter reicht aus, um einen Mustervertrag auszufüllen. Der Gründer muss auch den Reisepass sowie den Nachweis über die Einreichung des Mindeststammkapitals vorlegen. Zu beachten ist, dass eine Mini-GmbH in Deutschland ihr geringes Stammkapital in bar einzahlen muss, da eine vermögenswirksame Stammkapitaleinzahlung nicht zulässig ist. Auch wenn die Mini-GmbH mehr als einen Gesellschafter hat, empfiehlt es sich, einen individuellen Vertrag. Der Firmenname enthält den Zusatz zur Firmenform, UG haftungsbeschränkt, und nicht GmbH.
Die Mini-GmbH muss beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung gemeldet sein. Es ist auch wichtig, zu beachten, dass dieses Unternehmen nach der Registrierung bei den zuständigen Behörden zusätzlich alle relevanten Sondergenehmigungen und Lizenzen beantragen muss, die für das jeweilige Geschäftsfeld, in dem es tätig ist, erforderlich sind.
Sind alle Formalitäten erledigt, schickt der Notar die Unterlagen ab und die Eintragung ins Handelsregister wird durchgeführt. Ausländische Investoren, die eine UG gründen, können auch ein deutsches virtuelles Büro gründen, an das die Gründungsurkunde gesendet wird.
Was sind die Vorteile einer Mini-GmbH?
Die Gründung einer UG, Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH in Deutschland hat neben dem niedrigen Stammkapital noch viele weitere Vorteile. Dazu zählen das unkomplizierte Registrierungsverfahren und die geringeren Gründungskosten. Außerdem ist die Mini-GmbH eine gute Alternative zum deutschen Einzelunternehmer, da die Haftung des Gründers auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird und keine persönliche Haftung gilt.
Die Anforderungen an die Geschäftsführung einer Mini-GmbH sind niedriger als bei einer regulären GmbH, was für manche Anleger auch ein wichtiger Vorteil sein kann. Für diese Gesellschaftsform kann ein Geschäftsführer ausreichend sein, der durch einen Gesellschafterbeschluss (oder wie in der Satzung der Gesellschaft festgelegt) ernannt wird.
In der Besteuerung unterliegen die deutsche Mini-GmbH den gleichen Steuerpflichten wie alle anderen Unternehmen. Zu den wichtigsten Steuern zählen:
- die Körperschaftsteuer: Diese beträgt 15% und ist die Hauptsteuer für Unternehmen.
- die Mehrwertsteuer: der Normalsatz beträgt 19%, für einige Arten von Waren und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 7%.
- die Quellensteuer: auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren anwendbar, mit unterschiedlichen Werten von 25% oder in einigen Fällen 0%; hierzu kann Ihnen einer unserer Steueranwälte in Deutschland ausführlich Auskunft geben.
- Sozialversicherungsbeiträge: Das Unternehmen übernimmt in der Regel ca. 50% der Sozialversicherungsbeiträge; die Preise variieren.
- Sonstige Steuern: Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Gewerbesteuer sind Beispiele für sonstige Steuern, die für Unternehmen in Deutschland gelten.
Auch die Inhaber der Mini-GmbH sind verpflichtet, die jährliche Steueranmeldung und -erklärung zu beachten. Das Steuerjahr kann dem Kalenderjahr entsprechen, darf jedoch in jedem Fall einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Unternehmen reichen gesonderte Steuererklärungen ein, dies erfolgt elektronisch. Körperschaftsteuervorauszahlungen sind vierteljährlich fällig. Eine verspätete oder falsche Einreichung wird mit Strafen von bis zu 0,25% des fälligen Steuerwerts geahndet.
Was sind die Nachteile einer Mini-GmbH
Gleich zu Anfang ist hier die Gründung einer Mini-GmbH zu nennen. Sie benötigt nur sehr wenig Kapital, dieses muss jedoch in bar eingebracht werden. Sacheinlagen wie bei der GmbH-Gründung sind daher nicht zulässig. Die Formalitäten einer Firmengründung sind wie bei einer GmbH umfangreicher und damit teurer, als wenn Sie eine Personengesellschaft als Rechtsform wählen.
Erwirtschaftet das Unternehmen dann einen Gewinn, können diese Überschüsse nicht sofort vollständig ausgeschüttet werden. Stattdessen müssen laufend anteilige Rücklagen gebildet werden, bis der vorgeschriebene Sparbetrag von 25.000 Euro erreicht ist. Sobald dies der Fall ist, wird die Mini-GmbH in eine GmbH umgewandelt.
Wenn das Unternehmen erfolgreich ist, wird es sich daher nach und nach weiterentwickeln, bis es zu einer echten, klassischen GmbH wird. Auch hier muss darauf geachtet werden, dass diese Rücklagenbildung nicht durch stille Gewinnausschüttungen umgangen wird. Ihr Vorteil: Sobald der Sparbetrag erreicht ist, können die Gewinne in voller Höhe ausgezahlt werden. Aus steuerlicher Sicht ist zudem zu beachten, dass bei einer Mini-GmbH selbstverständlich auch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zu entrichten sind.
Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass der Ruf der Mini-GmbH noch nicht ganz an den einer regulären GmbH heranreicht. Auch dies lässt sich fundiert begründen, denn schließlich steht weniger Kapital zur Verfügung. Kreditgeber, zum Beispiel Banken, haben daher gewisse Vorbehalte gegenüber Mini-GmbHs.
Unterschiede zwischen einer regulären GmbH und Mini-GmbH
Die Mini-GmbH behält eines der wesentlichen Merkmale der regulären GmbH: Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Anleger sind im Konkursfall geschützt. Diese Geschäftsform bietet Unternehmern eine Alternative zum Einzelunternehmertum. Letzteres ist eine noch einfachere Geschäftsform, die jedoch nicht die Vorteile einer beschränkten Haftung bietet (in diesem Fall haftet der Gründer mit seinem gesamten Vermögen).
Während die normale GmbH in den meisten Fällen als gängigste und damit verlässliche und vertrauenswürdige Unternehmensform gilt, kann die Mini-Variante von Unternehmern genutzt und nach Erreichen des Stammkapitals in die reguläre Form umgewandelt werden. Laut Gesetz ist die Mini-GmbH eine Übergangsphase, in der jedes entsprechende Unternehmen schließlich wächst und zu einer GmbH wird. Bei der Mini-Variante können für Aktionäre Dividendenbeschränkungen gelten.
Bei der Wahl der Gesellschaftsform bzw. bei der Wahl zwischen GmbH und Mini-GmbH empfiehlt es sich, neben dem Stammkapital auch den Umstand zu berücksichtigen, dass es sich bei der Mini-Version um eine Übergangsphase handelt.
Sie können sich jederzeit an unsere Spezialisten für Unternehmensgründungen in Deutschland wenden, um mehr über die Vorteile dieser Unternehmensform zu erfahren. Finom hilft Ihnen bei jedem Schritt der Gründung einer Mini-GmbH. Außerdem arbeiten wir auch mit allen anderen deutschen Rechtsformen von Unternehmen. Indem Sie ein Finom-Geschäftskonto eröffnen, erhalten Sie in einem von Ihnen gewählten Paket alles, was Sie brauchen.
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Wie wird eine Mini-GmbH in eine reguläre GmbH umgewandelt?
25 Prozent des Jahresüberschusses müssen als Rücklage in der Gesellschaft verbleiben, bis das Grundkapital und die Rücklagen 25.000 Euro betragen. Das heißt, Gewinne dürfen zunächst nicht zu 100%, sondern nur zu 75% ausgezahlt werden. Sobald das Grundkapital und die Rücklagen zusammen 25.000 Euro betragen, können die Aktionäre eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen, wodurch die Rücklagen in das Grundkapital eingehen. Mit diesem Verfahren wird aus der haftungsbeschränkt Unternehmergesellschaft eine GmbH. Sobald der Kapitalerhöhungsbeschluss gefasst ist, entfällt die Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen, sodass 100% des Gewinns ausgeschüttet werden können. Alternativ führen die Aktionäre die Kapitalerhöhung durch Bareinlagen aus eigenen Mitteln durch.
Fazit
Eine Mini-Gmbh ist ideal, um Investoren zu gewinnen! Während Sie mit Ihren ersten Verkäufen Ihren Erfolg beweisen, verdienen Sie Ihr erstes Geld auf der Suche nach einem Risikokapitalgeber. Was ist also das Endergebnis einer Mini-GmbH? Sie verfügen über eine Rechtsform, die für kleine bis mittelständische Unternehmen geeignet ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Briefkopf korrekt auf Ihr Unternehmen verweist! Es ist wichtig, die Rechtsformulierung „haftungsbeschränkt“ hinzuzufügen.
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