Die Kleingewerbe-Kosten können von verschiedenen Faktoren abhängen: Art, Größe des Unternehmens, Region und andere individuelle Aspekte. In diesem Artikel erfährst Du, welche Kosten bei Anmeldung, laufendem Betrieb und Steuern entstehen und womit Du 2026 wirklich rechnen musst.

Inhalt

Welche Arten von Kleingewerbe-Kosten gibt es?

Wenn Du ein Kleingewerbe gründest, musst Du nicht nur die Anmeldung, sondern vor allem die laufenden Kosten berücksichtigen, die Deine Gewinne beeinflussen. Genau hier verlieren viele Gründer:innen schnell den Überblick. Die folgende Tabelle zeigt Dir die typischen Kleingewerbe-Kosten im Überblick, aufgeteilt nach einmaligen Ausgaben und laufenden Kosten pro Monat und pro Jahr. So erkennst Du sofort, welche regelmäßigen Kosten Dich erwarten.

Die wichtigsten Kosten im Überblick

KostenartBeschreibungZeitraum
AnmeldungGebühren für die Gewerbeanmeldung beim Amt, siehe unseren Artikel zur Gewerbeanmeldungeinmalig
GenehmigungenKosten für notwendige Erlaubnisse, zum Beispiel im Handwerk oder in der Gastronomieeinmalig
IHK/HWKPflichtbeiträge zur Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammerjährlich
Berufsgenossenschaftgesetzliche Unfallversicherung, abhängig von Deiner Branchejährlich
KrankenversicherungPflichtversicherung, deren Höhe von Deinem Einkommen und Deinem Status abhängtmonatlich
weitere Versicherungenbeispielsweise Betriebshaftpflicht oder Rechtsschutz, je nach Risiko sinnvollmonatlich oder jährlich
SteuernEinkommensteuer sowie ggf. Gewerbe- und Umsatzsteuerjährlich und unterjährig (je nach Steuerart)
laufende BetriebskostenAusgaben für Software, Tools, Marketing, Miete oder Materialmonatlich

Was ist mit «Kleingewerbe» gemeint?

Ein Kleingewerbe ist ein kleines gewerbliches Unternehmen mit überschaubarem Umsatz, einfacher Buchhaltung und in der Regel ohne Eintragung im Handelsregister. Eine genaue Definition findest Du im Glossareintrag zum Kleingewerbe.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Diese betrifft nur die Umsatzsteuer und stellt keine Unternehmensform dar.

Bei der Anmeldung hängen die Kleingewerbe-Kosten in Deutschland stark von Deiner Tätigkeit ab. Genehmigungen, Kammerpflichten und Dein Geschäftsmodell bestimmen, wie hoch Deine tatsächlichen Ausgaben ausfallen.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr durchschnittlich?

Die Kosten für ein Kleingewerbe im Jahr hängen stark davon ab, wie aktiv Dein Business ist. Trotzdem gibt es typische Richtwerte, die Dir eine gute Orientierung geben.

Ein sehr kleines Solo-Business oder Nebengewerbe liegt kostentechnisch oft zwischen 500 € und 2.000 € jährlich. In diesem Bereich fallen vor allem einfache Verwaltungskosten wie Software oder geringe Beiträge sowie erste Versicherungen an. Bestimmte Kosten, etwa für den Gewerbeschein, fallen ohnehin nicht jährlich, sondern nur einmalig an.

Ein aktiveres Kleingewerbe mit regelmäßigen Einnahmen kostet meist zwischen 2.000 € und 6.000 € pro Jahr. Hier steigen die Gemeinkosten, etwa durch Marketing, Tools oder laufende Dienstleistungen. Zusätzlich können erste Anschaffungskosten für Ausrüstung oder Arbeitsmittel anfallen.

Bei einem stärker ausgebauten Geschäft mit höherem Umsatz oder festen Strukturen können die Kosten schnell über 6.000 € jährlich steigen. Faktoren wie Branche, Stadt, Versicherungen und Dein Geschäftsmodell haben hier großen Einfluss.

Für die Gewinnermittlung nutzen viele Selbstständige die Einnahmenüberschussrechnung, da sie einfach und für kleinere Unternehmen gut geeignet ist.

Welche Kosten gibt es bei der Anmeldung eines Kleingewerbes?

Für die Anmeldung Deines Kleingewerbes zahlst Du zunächst eine einmalige Gebühr beim Gewerbeamt. Je nach Stadt oder Gemeinde liegt sie in der Regel zwischen 15 € und 60 €.

Falls für Deine Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis notwendig ist – zum Beispiel im Gastgewerbe oder bei bestimmten Handwerken – kommen weitere Gebühren hinzu. Diese bewegen sich meist zwischen 50 € und 300 €, je nach Art der Erlaubnis und Region.

Zusätzlich können je nach Branche oder Rechtsform weitere Kosten anfallen:

  • Ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG kostet etwa 13 €.
  • Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister schlägt ebenfalls mit rund 13 € zu Buche.
  • Eine Gewerbe- oder Handwerkskarte kostet je nach Region zwischen 80 € und 250 €.
  • Für bestimmte Branchen, etwa in der Gastronomie, wird eine Konzession verlangt. Die Gebühren können hier bis zu 500 € betragen.
  • In Einzelfällen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, die mehrere hundert Euro kosten kann.
  • Falls Deine Rechtsform den Eintrag ins Handelsregister erfordert, kommen weitere Kosten hinzu. Der Handelsregistereintrag kostet in der Regel zwischen 150 € und 400 €.

Damit bist Du für die reine Anmeldung in den meisten Fällen zwar mit unter 300 € dabei, doch je nach Berufsfeld oder zusätzlichen Anforderungen solltest Du mögliche Zusatzkosten im Blick behalten. Bedenke außerdem: Die eigentlichen finanziellen Belastungen entstehen später vor allem durch laufende Abgaben wie IHK- oder HWK-Beiträge, Steuern oder Versicherungen.

IHK-Kosten für Kleingewerbe

Die Beiträge hängen von Region, Kammer und Deinem Gewinn ab. Sie setzen sich in der Regel aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen:

  • Der Grundbeitrag liegt je nach Kammer meist zwischen 30 € und 150 € pro Jahr. In Ausnahmefällen und bei sehr hohen Gewinnen können es bis zu 500 € und mehr sein.
  • Erst wenn Dein Gewinn eine bestimmte Grenze übersteigt (oft ab 5.200 € Gewerbeertrag), wird zusätzlich eine Umlage erhoben.

Viele Kammern gewähren Existenzgründer:innen in den ersten zwei Jahren eine Befreiung oder deutliche Ermäßigung. Wichtig: Die Befreiung vom Grundbeitrag gilt für die Anmeldung des ersten Unternehmens, wenn es nicht im Handelsregister eingetragen ist und der Jahresumsatz einen kammerspezifischen Betrag, oft 25.000 €, nicht übersteigt.

Prüfe deshalb unbedingt die Regelungen Deiner zuständigen IHK oder HWK – so kannst Du die Fixkosten in der Startphase niedrig halten.

Ähnliche Voraussetzungen gelten für die Handwerkskammer. Wenn Du in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig bist (Anlage A der Handwerksordnung), musst Du Dich zwingend in die Handwerksrolle eintragen lassen. Es handelt sich dabei um sogenannte erlaubnispflichtige Geschäfte. Damit gehen zusätzliche Kosten einher, beispielsweise für die Handwerkskarte oder höhere Kammerbeiträge.

Kosten für die Eintragung von Kleingewerben nach Region

Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind nicht bundesweit einheitlich. Jede Stadt oder Gemeinde legt eigene Sätze fest. In den meisten Fällen bewegen sie sich zwischen 20 € und 50 €. In einigen Regionen können bis zu 60 € anfallen, während Thüringen mit ab 20 € beispielsweise günstiger ist.

Fast überall kannst Du Dein Gewerbe inzwischen auch online anmelden oder zumindest einen Termin online vereinbaren – das spart Zeit und erleichtert den Start.

BundeslandOnline-Anmeldung möglich?Online-Terminvereinbarung möglich?Gebühren (Einzel-
unternehmen / Personen-
gesellschaften)
Baden-WürttembergJaJa20–50 €
BayernJaJa20–50 €
BerlinJaJa20–50 €
BrandenburgJaJa20–55 €
BremenJaJa20–50 €
HamburgJaJa20–50 €
HessenJaJa20–50 €
Mecklenburg-
Vorpommern
JaJa20–40 €
NiedersachsenJaJa20–50 €
Nordrhein-WestfalenJaJa20–40 €
Rheinland-PfalzJaJa20–40 €
SaarlandJaJa20–40 €
SachsenJaJa20–60 €
Sachsen-AnhaltJaJa15–60 €
Schleswig-HolsteinJaJa20–40 €
ThüringenJaJa20–30 €

Nebengewerbe anmelden: Welche Kosten entstehen?

Ein Nebengewerbe anzumelden ist nicht komplizierter als die Anmeldung eines regulären Gewerbes oder Kleingewerbes – der Ablauf entspricht einer normalen Gewerbeanmeldung. Willst Du ein Nebengewerbe anmelden, musst Du Dich ebenfalls an das zuständige Gewerbeamt wenden. Je nach Kommune erfolgt die Anmeldung online oder persönlich vor Ort. Die Kosten unterscheiden sich nicht.

Welche Kosten beim Anmelden eines Nebengewerbes entstehen, hängt von Deiner Stadt oder Gemeinde ab. In den meisten Fällen liegt die Gebühr zwischen 15 € und 60 €. Zusätzliche Ausgaben fallen nur an, wenn Deine Tätigkeit erlaubnispflichtig ist oder spezielle Nachweise erforderlich sind. Ob Haupt- oder Nebenerwerb: Die Anmeldung selbst bleibt preislich gleich.

Laufende Betriebskosten eines Kleingewerbes

Neben den einmaligen Gebühren bei der Anmeldung musst Du mit laufenden Kosten rechnen, die je nach Branche und Umfang Deiner Tätigkeit stark variieren. Typische Posten sind:

  • IHK- oder HWK-Beiträge: Die Pflichtmitgliedschaft kostet in der Regel zwischen 30 € und 150 € Grundbeitrag pro Jahr, in manchen Kammern auch etwas mehr. Zusätzlich fällt oberhalb bestimmter Freibeträge (beispielsweise ab 5.200 € Gewerbeertrag) eine Umlage an, die sich nach dem Gewinn richtet. Viele Kammern befreien Existenzgründer:innen in den ersten Jahren ganz oder teilweise von den Beiträgen.
  • Steuern: Auf Deinen Gewinn fällt Einkommensteuer an. Dazu können, sofern die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt wird, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € kommen.
  • Versicherungen: Kranken- und Pflegeversicherung sind Pflicht. Je nach Tätigkeit können auch eine Berufshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
  • Büro- und Geschäftsausstattung: Dazu zählen Hardware, Software, Tools oder Mietkosten für ein Büro.
  • Personalkosten: Sobald Du Mitarbeitende beschäftigst, musst Du neben den Löhnen auch Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einplanen.

Selbst ohne Personal summieren sich die Fixkosten schnell auf mehrere hundert Euro pro Jahr. Mit Angestellten steigen sie deutlich an.

Kleingewerbe: Personalkosten (falls zutreffend)

Wenn Du Mitarbeiter:innen einstellst, gehören die Lohnkosten zu den größten Fixkosten. Neben dem Gehalt zahlst Du als Arbeitgeber:in zusätzlich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, der je nach Beschäftigungsform etwa 20–23 % der Bruttolöhne beträgt.

Damit summieren sich die Personalkosten schnell, besonders bei mehreren Angestellten. Plane also nicht nur die Gehälter, sondern auch die zusätzlichen Abgaben realistisch ein.

Kleingewerbe-Kosten – Steuern zahlen

Die Gewinne Deines Kleingewerbes gelten steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Das bedeutet:

  • Einkommensteuer: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) bleibt Dein Gewinn steuerfrei. Wichtig dabei: «Steuerfrei» bedeutet nicht, dass Dein Kleingewerbe insgesamt keine Abgaben hat. Ob und in welcher Hinsicht ein Kleingewerbe steuerfrei sein kann, hängt von der Steuerart selbst ab – Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer folgen jeweils eigenen Regeln.
  • Gewerbesteuer: Sie fällt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € an. Liegt Dein Gewerbeertrag darunter, zahlst Du sie nicht.
  • Umsatzsteuer: Mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kannst Du Dich hiervon befreien lassen, solange Dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 € liegt.

Zusätzlich solltest Du Folgendes beachten:

  • Ist-Besteuerung: Auf Antrag kannst Du die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn Dein Kunde bezahlt hat – nicht schon mit Rechnungsstellung. Das verbessert Deine Liquidität.
  • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Auf die Einkommensteuer können Zuschläge anfallen: 8 % oder 9 % Kirchensteuer, je nach Bundesland, sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag, der aber nur bei höheren Einkommen gezahlt wird.
  • Kfz-Steuer: Falls Du einen Firmenwagen nutzt, musst Du auch diese Kosten einplanen. Die Höhe hängt von Motorart, Hubraum und CO₂-Ausstoß ab.

Versicherungskosten eines Kleingewerbes

Auch wenn viele Versicherungen freiwillig sind, solltest Du den passenden Schutz von Anfang an einplanen.

VersicherungPflicht oder optionalTypische Kosten pro Jahr (Beispielwerte)
Kranken- und Pflegeversicherung (GKV/PKV)Pflicht3.000 – 8.000 € (je nach Einkommen und Kasse)
Betriebshaftpflichtsehr empfohlen150 – 500 €
Inhaltsversicherung (z. B. Büroausstattung)optional120 – 400 €
Rechtsschutzversicherungoptional200 – 400 €
Kfz-Versicherung (falls Firmenfahrzeug)bei Fahrzeug Pflicht400 – 1000 €

Wenn Du im Detail erfahren möchtest, welche Absicherung wirklich zu Deiner Tätigkeit passt, lohnt sich ein genauerer Blick auf die passende Kleingewerbe-Versicherung. So erfährst Du, welche Versicherungen Pflicht sind, welche sinnvoll sein können und wie Du Überversicherung vermeidest – abgestimmt auf Branche, Risiko und Unternehmensgröße.

Tipp: Gerade für Solo-Selbstständige reichen in vielen Fällen die Krankenversicherung und eine Betriebshaftpflicht. Wächst das Unternehmen, wird zusätzliche Absicherung wichtiger.

Beispiel: Ein:e Solo-Selbstständige:r mit einem Jahresgewinn von 30.000 € zahlt circa 5000 € für die Kranken- und Pflegeversicherung und zusätzlich 200 € für eine Betriebshaftpflicht. Zusammen liegen die fixen Versicherungskosten also schon bei rund 5.200 € im Jahr.

Schauen wir uns beispielhaft noch ein paar Arten von Einzelunternehmen und ihre Versicherungskosten an:

UnternehmenstypenBenötigte Versicherungen

Ungefähre Preise (jährlich)

Euro

IT-Dienstleister:in
(Freiberufler:in)
  • Betriebshaftpflicht
  • Berufshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
2000 – 3.500 
Fotograf:in
(Kreativdienstleister:in)
  • Betriebshaftpflicht
  • Berufshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
1.500 – 2.800
Kleiner Online-Shop (Handel)
  • Betriebshaftpflicht
  • Inventarversicherung
  • Transportversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
2.500 – 4000

Monatliche Kosten eines Kleingewerbes

Um die Kosten eines Kleingewerbes pro Monat realistisch einzuschätzen, hilft eine einfache Logik: Du nimmst Deine jährlichen Pflichtausgaben – etwa Kammerbeiträge, Versicherungen oder feste Softwarekosten – und teilst sie durch zwölf. Hinzu kommen variable Kosten, zum Beispiel für Werbung, Material, Fahrten oder externe Dienstleistungen, die monatlich schwanken können.

Je nach Branche und Arbeitsumfang können die monatlichen Ausgaben von überschaubaren Beträgen bis zu mehreren hundert Euro reichen. Die Kosten für das Anmelden eines Gewerbes fallen zwar nicht monatlich an, sollten aber bei der Gesamtplanung berücksichtigt werden.

Was ist bei der Steuererklärung für Kleingewerbetreibende wichtig?

Als Inhaber:in eines Kleingewerbes bist Du verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Deine Gewinne ermittelst Du in der Regel mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und trägst sie in der Anlage G ein. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Berechnung Deiner Einkommensteuer. Überschreitest Du jedoch die Grenzen von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn, musst Du zur doppelten Buchführung wechseln und eine Bilanz erstellen.

Hast Du die Grenzen der Kleinunternehmerregelung überschritten oder freiwillig auf sie verzichtet, kommt zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung hinzu. Je nach Höhe Deines Umsatzes fordert das Finanzamt hierbei auch monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen.

Die Steuererklärung reichst Du elektronisch über ELSTER ein. Das Finanzamt kann außerdem Vorauszahlungen festsetzen, die sich an Deiner Gewinnschätzung orientieren und bei Bedarf im Laufe des Jahres angepasst werden.

Kleingewerbe – Was kann man von der Steuer absetzen?

Als Kleingewerbetreibende:r kannst Du viele Ausgaben steuerlich geltend machen, solange sie betrieblich veranlasst sind. Dazu zählen klassische Betriebsausgaben wie Büromaterial, Computer, Software oder Telefon- und Internetkosten. Auch Fahrtkosten, Arbeitszimmer oder anteilige Miet- und Energiekosten können absetzbar sein, wenn sie nachweislich für Dein Gewerbe genutzt werden.

Investierst Du in Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge, kannst Du die Anschaffungskosten entweder direkt oder über mehrere Jahre abschreiben. Ebenso zählen Versicherungen, Fortbildungskosten und Mitgliedsbeiträge – etwa für Berufsverbände – zu den absetzbaren Ausgaben. Beschäftigst Du Mitarbeitende, gehören auch Löhne und Sozialabgaben zu den Betriebsausgaben.

Wichtig ist, dass Du alle Kosten sorgfältig dokumentierst und Belege aufbewahrst. Nur so erkennt das Finanzamt die Ausgaben in Deiner Steuererklärung an, sodass sie Deinen Gewinn und damit auch die Steuerlast senken.

Kleinunternehmerregelung: Aktuelle Grenzen 2026

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist auch für Kleingewerbetreibende relevant. Sie befreit Dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen auszuweisen, und reduziert den laufenden Verwaltungsaufwand, da regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen.

Seit 2025 gelten angepasste Umsatzgrenzen, die auch 2026 weiterhin maßgeblich sind: Im Vorjahr darf Dein Umsatz höchstens 25.000 € betragen haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten. Das verschafft Dir mehr Spielraum, besonders in der Gründungsphase oder wenn Dein Geschäft schneller wächst als geplant.

Der Vorteil: weniger Bürokratie und übersichtliche Rechnungen für Privatkund:innen. Der Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben abziehen, was sich je nach Kostenstruktur und Kundengruppe auf Deine Kalkulation auswirken kann.

Kleinunternehmen oder Kleinunternehmer:in – Welche Kosten sind eigentlich gemeint?

Diese Begriffe sorgen oft für Verwirrung. Wichtig ist: Kleinunternehmer:in ist keine Unternehmensform, sondern ausschließlich ein umsatzsteuerlicher Status nach § 19 UStG. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann man also auch ohne direkte Kosten anmelden. Ob und wie viele Ausgaben entstehen, hängt davon ab, wie Du Dein Unternehmen anmeldest und welche laufenden Betriebskosten anfallen. 

Wer ein Kleinunternehmen gründet, hat also nur Kosten für Aspekte wie Gewerbeanmeldung, Versicherungen, Kammerbeiträge oder Buchhaltung zu tragen. Der Verzicht auf die Umsatzsteuer wirkt sich dafür auf die Vorsteuer und Deine Preisgestaltung aus. Er hat somit eine finanzielle Wirkung, bedeutet aber keine Gebühr im klassischen Sinn.

Kleingewerbe abmelden: Welche Kosten entstehen?

Wenn Du Dein Kleingewerbe aufgeben möchtest, musst Du es beim zuständigen Gewerbeamt abmelden. Der Vorgang ist unkompliziert: Du füllst ein Formular aus und reichst es entweder online oder direkt vor Ort ein. Die Kosten liegen je nach Kommune zwischen 0 € und 50 €. In Berlin ist die Abmeldung beispielsweise kostenlos.

Nach der Abmeldung prüft das Finanzamt noch einmal Deine letzten Einkünfte und fordert eine Schlusssteuererklärung. Auch die Beiträge bei der IHK oder HWK enden automatisch, können aber anteilig für das laufende Jahr berechnet werden. Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht – außer Du musst laufende Verträge wie Mietverträge, Versicherungen oder andere Verpflichtungen auflösen.

Damit ist die Abmeldung meist deutlich günstiger und schneller erledigt als die Gründung.

FAQ

Wann muss ich ein kleines Gewerbe anmelden?

Du musst Dein Kleingewerbe anmelden, sobald Du eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst, die nicht zu den freien Berufen gehört. Am besten erledigst Du die Anmeldung vor Deinem ersten Auftrag, um sofort rechtssicher Rechnungen schreiben zu können.

Wo melde ich ein Kleingewerbe an?

Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde. In vielen Regionen ist die Gewerbeanmeldung inzwischen online möglich, alternativ kannst Du sie persönlich vor Ort einreichen.

Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform. Meist wird es als Einzelunternehmen geführt. Wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, ist auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG gelten nicht als Kleingewerbe.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist nichts anderes als die Bescheinigung Deiner Gewerbeanmeldung. Die Kosten hängen von der jeweiligen Kommune ab und liegen in der Regel zwischen 15 € und 60 €. In Großstädten wie München oder Stuttgart zahlst Du meist etwas mehr, in kleineren Gemeinden oft weniger.

Welche Kosten fallen beim Kleingewerbe an?

Neben der einmaligen Anmeldegebühr entstehen laufende Kosten wie IHK- oder HWK-Beiträge, Steuern und Versicherungen. Dazu kommen je nach Tätigkeit weitere Ausgaben, etwa für Miete, Ausstattung, Marketing, Website oder Weiterbildung. Rechne selbst im kleinsten Rahmen mit mindestens einigen hundert Euro pro Jahr, bei größerem Umfang mit deutlich mehr.

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