Mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden Gewinne für Steuererklärung erfasst. Diese Form gehört zur einfachen Buchhaltung und wird im Gegensatz zur doppelten Buchführung von KMU und Freiberuflern in Anspruch genommen.
Dieser Artikel erzählt über den rechtlichen Hintergrund, die Struktur des EÜR-Formulars, steuerliche Aspekte und moderne Online-Tools mit der Einnahmenüberschussrechnung Vorlage.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – Definition, Bedeutung und Zweck
Die EÜR stellt eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung von Steuerpflichtigen dar. Infolge der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben der Firma und ihrer Verrechnung erhält man ein Finanzergebnis, Gewinn oder Verlust.
Jährlich wird die EÜR an das Finanzamt im Rahmen der Einkommenserklärung in elektronischer Form eingereicht. Gesetzlich ist es in einigen Unternehmenskategorien vorgeschrieben, eine Einnahmenüberschussrechnung statt der Bilanz zu erstellen.
Dank der EÜR sehen die Steuerbehörden das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der Firma anschaulich.
Rechtliche Grundlagen
Die Vorschriften für die Ausfüllung einer EÜR werden im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 3 EStG) festgelegt. Ihre umgangssprachliche Bezeichnung aufgrund dieses Gesetzes ist „eine 4/3-Rechnung“.
Laut dem Einkommensteuergesetz spiegeln die Gewinne den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsaufgaben jene Unternehmer wider, die nicht bilanzpflichtig sind. Das heißt, sie sind keiner doppelten Buchführung verpflichtet und müssen keine Bücher führen und einen Jahresabschluss erstellen.
Es gibt zwei Hauptkategorien der Unternehmer, die eine EÜR erstellen können:
- Freiberufler
- Gewerbetreibende. Für sie ist eine Grenze der Gewinne und Umsätze festgelegt. Bei deren Übersteigen kann das Finanzamt einen Übergang zur Bilanzierung auffordern. Im Jahr 2023 betragen diese Grenzwerte 600.000 für den Jahresumsatz und 60.000 Euro für den Gewinn.
Fristen und Abgabepflichten
Die EÜR ist ein Teil der Einkommensteuererklärung. Die Frist für ihre Vorlage an das Finanzamt ist in der Regel Ende Juli des nächsten Jahres. Wenn das Unternehmen mit Steuerberater zusammenarbeitet, werden die Einreichungsfristen verlängert.
Die Einreichungsfristen für die Jahre 2023-2024 sind wie folgt:
Das Berichtsjahr | Einreichungsfrist | |
für die selbständig erstellte Einkommensteuererklärung | für die Einkommensteuererklärung mit Steuerberatung | |
2023 | Ende August 2024 | Ende Mai 2025 |
2024 | Ende Juli 2025 | Ende April 2026 |
Gesetzlich ist eine elektronische Übermittlung der EÜR festgelegt. Man kann die EÜR im Online-Steuerportal ELSTER ausfüllen. Darüber hinaus ist die Elster-Schnittstelle derzeit in viele Online Steuer- und Buchhaltungstools integriert.
Eine elektronische Signatur ist dabei nicht erforderlich.
Aufbau der Einnahmenüberschussrechnung
Die Einnahmenüberschussrechnung besteht aus dem Hauptteil, der Anlage EÜR, und mehreren zusätzlichen Anlagen, die ergänzende Angaben enthalten. Darunter sind folgende:
Teile der EÜR | Volle Bezeichnung |
Anlage EÜR | Einnahmenüberschussrechnung |
Anlage AVEÜR | Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens |
Anlage ER | Ergänzungsrechnung |
Anlage SE | Sonderberechnung |
Anlage ABSE | Anlageverzeichnis zur Anlage SE |
Anlage SZ | Schuldzinsenabzug |
Die einfachste Struktur der EÜR sieht so aus:
- allgemeine Informationen über die Firma (Steuernummer, Art und Form des Betriebs
- Betriebseinnahmen (Zeilen 11-22 des Formulars)
- Betriebsausgaben (Zeilen 23-88 des Formulars)
- Gewinnermittlung
- Rücklagen und stille Reserven (Zeilen 121-124 des Formulars)
- Entnahmen und Einlagen (Zeilen 125-126 des Formulars)
Die Betriebseinnahmen umfassen:
- steuerbare und nicht steuerbare Einnahmen
- verkaufte Waren und erbrachte Leistungen
- Erlöse aus Veräußerungen von Anlagevermögen
- die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer
- einmalige Einnahmen
Zu den betrieblichen Ausgaben gehören:
- Pauschalausgabebeträge für bestimmte Berufe
- Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe
- Kosten für bezogene Fremdleistungen
- Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Miet- und Pachtaufwand
- Rücklagen, stille Reserven
Wie man sieht, versteht man im Fall mit der EÜR laut dem Zufluss- und Abflussprinzip:
- unter den Einnahmen – die im bestimmten Zeitraum zugeflossenen Einzahlungen
- unter den Ausgaben – die tatsächlich getätigten Auszahlungen
EÜR vs. Bilanz
Natürlich ist die Erstellung einer EÜR leichter und nimmt nicht so viel Zeit in Anspruch, im Vergleich mit einer zeit- und arbeitsaufwändigen Bilanz.
Einige ihrer Unterschiede sind wie folgt:
- Verschiedene Berichtsperioden: Eine EÜR sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) umfasst die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Monat/Jahr). Außerdem stellt die Bilanz die finanzielle Lage der Firma zu einem festgelegten Zeitpunkt dar.
- Erfassungsprinzip: Bei der Erstellung einer EÜR wird ein Zufluss- und Abflussprinzip genutzt. Das Hauptergebnis der EÜR ist der berechnete Gewinn oder Verlust. Bei einer Bilanz handelt es sich zusätzlich um Erträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Jede Methode der Gewinnermittlung hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Das Hauptmerkmal der Bilanz besteht darin, dass man damit ein umfassendes Bild über die Wirtschaftslage des Unternehmens erhält. Aber in bestimmten Umständen ist die Wahl der EÜR und der einfachen Buchführung sinnvoll und vorteilhaft, besonders für Freiberufler.
Welche Unternehmen sollten die EÜR nutzen und welche die Bilanz?
Die Bilanzpflicht existiert für bestimmte Unternehmenskategorien.
Unternehmen | EÜR | Bilanz |
Eingetragene Kaufleute |
+
| |
OHG | ||
KG | ||
GmbH | ||
UG | ||
Gewerbliche Unternehmer | abhängig von dem Jahresumsatz und Gewinn | |
Freiberufler | + |
Steuerliche Aspekte
Die Besonderheit der EÜR muss man bei der Erstellung der jährlichen Steuererklärung berücksichtigen. Es werden mehrere Einkünfte bei der Berechnung der Einkommensteuer besteuert. Deswegen muss der Freiberufler oder Unternehmer dabei nicht nur Gewinne, sondern auch andere Einkünfte besteuern lassen. Dazu gehören beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung. Diese Beträge werden zu dem in der EÜR angegebenen Gewinn hinzugefügt und bilden die Besteuerungsgrundlage.
Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung legt das Verfahren der Steuererklärung fest. Die erstellte EÜR wird laut § 60 Abs. 4 EStDV in der elektronischen Form als Teil der Steuererklärung an die Steuerbehörden übersendet.
Die Erfassung der Umsatzsteuer hat bei der EÜR einige Besonderheiten. Die USt. wird in der EÜR zuerst als Einnahme widergespiegelt. Später bucht das Finanzamt die Vorsteuer vom Geschäftskonto der Firma ab. Und danach wird dieser Betrag bereits als Ausgabe erfasst.
Software und Tools zur Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung
Um die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben schnell und einfach zu erfassen, stehen mehrere Varianten der EÜR-Software den Unternehmern zur Verfügung.
Die modernen Tools zur automatisierten Erstellung der Einkommens-Überschuss-Rechnung zeichnen sich durch folgende Funktionen aus:
- Benutzerfreundlichkeit. Die Navigation erfolgt meistens intuitiv, die Menüpunkte sind klar und anschaulich.
- Schnelle und automatisierte Datenbearbeitung. Es gibt Vorlagen und spezielle Funktionen wie OCR-Texterkennung, die die Dokumentenerstellung beschleunigen.
- Automatische Übertragung der Kontodaten in die Software. Alle Transaktionen der Firma werden direkt in die Datenbank des Tools übertragen.
- Einnahmenüberschussrechnung ELSTER-Modul. Elektronische Übermittlung der Steuererklärung ist möglich.
- Mobile Anwendung. Man kann mit der Software unterwegs auf dem Mobilgerät arbeiten.
- Cloud-Speicherung. Man kann auf Daten von einem beliebigen Ort und Endgerät zugreifen.
Die Auswahl an Online-Tools mit Anlage EÜR, die automatisierte Gewinnermittlung ermöglichen, ist sehr groß. Sie unterscheiden sich durch die Funktionen, Grundsätze der Datenbearbeitung und Tarife. Zu den beliebtesten EÜR-Programmen gehören:
- sevDesk
- lexoffice
- Papierkram
- Buchhaltungsbutler
Finom
Finom hilft jungen Unternehmern und Geschäftsleuten, die Feinheiten des EÜR-Erstellens zu verstehen und andere buchhalterische, steuerliche und geschäftliche Probleme zu lösen.
Finom ist eine innovative Online-Plattform. Dieser Finanzdienstanbieter unterstützt KMU mittels einer breiten Palette an Online-Dienstleistungen im Bereich Finanzverwaltung und Firmengründung.
Die Startups und Gründer von kleinen und mittelständigen Unternehmen können einen der folgenden Finom-Dienste in Anspruch nehmen:
- Rechnungsstellung: sekundenschnell, kostenlos und bequem
- Kontoeröffnung: ohne versteckte Provisionen, reibungslos und schnell, inkl. Kostenlose VISA-Debitkarten
- Debitkarten ausstellen: virtuelle und physische. Kostenlos, mit einem Cashback bis zu 3 %.
Aktuell kann man sich auf der Finom-Website über wettbewerbsfähige Pläne und Angebote informieren!
Fazit
Mittels der Einnahmenüberschussrechnung kann der Unternehmer seine Gewinne in einfacher Form ermitteln. Dabei werden das Zufluss-Abflussprinzip und die Gegenüberstellung von betrieblichen Einnahmen und Ausgaben genutzt.
Diese Form können nur die nicht-buchführungspflichtigen Unternehmen in Anspruch nehmen. Das sind vor allem Freiberufler und Gewerbebetriebe, die festgelegte Grenzen der Jahresumsätze und -gewinne nicht überschreiten.
Das Formular mit der ausgefüllten Anlage EÜR und anderen dazugehörigen Anlagen wird in elektronischer Form an das Finanzamt eingereicht. Wenn der Unternehmer die EÜR in seiner steuerlichen Berichterstattung verwendet, muss er wichtige steuerliche Aspekte beachten, z. B. bei Ermittlung der Einkommensteuer und der Widerspiegelung der USt.
Heutzutage stehen den Unternehmern viele EÜR-Programme zur Verfügung. Sie erleichtern die Erstellung der EÜR und minimieren die Fehler dank Automatisierung und anderen Zusatzfunktionen.
Letzte Artikel
Leistungszeitraum auf der Rechnung
Pflichtangaben auf einer Rechnung
Degressive Abschreibung 2024: Alles wichtige für Unternehmer
Verjährungsfristen: Eine Übersicht
Führungsstile: Eine umfassende Analyse verschiedener Führungsansätze
§ 20 UStG: Ist-Versteuerung - Vorteile und Umsetzung für Dein Unternehmen
§ 3a UStG erklärt: Leistungsort richtig bestimmen und Steuerfehler vermeiden
Beitrag teilen