Freiberufler oder Kleingewerbe – Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie diesen Unterschied verstehen.

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Sie leben also in Deutschland und möchten eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Nichts Kompliziertes – keine GmbH, keine zu verwaltenden Mitarbeiter. Nur Sie. Das denken Sie zumindest.

In Deutschland gibt es eine wichtige rechtliche Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Arten selbständiger Tätigkeit. Sind Sie ein Kleingewerbe oder Freiberufler? Diese Frage stellt sich jeder Selbstständige am Anfang.

In diesem Artikel werden wir untersuchen, was diese Begriffe bedeuten, wie sie sich unterscheiden und was dies für Sie bedeutet.

Was ist ein Freiberufler?

Freiberufler sind Selbstständige in einer:

  • wissenschaftlichen Tätigkeit
  • künstlerischen Tätigkeit
  • literarischen Tätigkeit
  • Lehrtätigkeit
  • erzieherischen oder heilberuflichen Tätigkeit

In Deutschland hat jede dieser Tätigkeiten (bzw. Berufe) eine gesetzliche Definition. Anhand dieser Definitionen bestimmt das zuständige Finanzamt (mithilfe des Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung), welcher Gewerbetyp Sie sind (Freiberufler oder Gewerbetreibender) und welche Steuern Sie folglich zahlen müssen. Also, wie funktioniert das genau? Durch die Einführung einer Kategorie von Berufen, die als „freie Berufe“ klassifiziert werden. Diese Berufe erfordern in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder spezifische Fachkenntnisse, die durch besondere Qualifikationen nachgewiesen werden müssen.

Was ist ein „freier Beruf“?

Technisch gesehen ist ein Freiberufler jemand, der einen „freien Beruf“ ausübt.

Freie Berufe sind in § 18 EStG aufgeführt. Auf der Website der Regierung finden Sie auch eine vollständige Aufschlüsselung der freien Berufe.

Freie Berufe selbst werden in Kategorien eingeteilt, darunter Katalogberufe und ähnliche Berufe.

Was sind Katalogberufe?

Zu den Katalogberufen gehören:

  • Gesundheitsberufe: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Tierärzte, Apotheker, Hebammen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten
  • Rechts-, Steuer- und betriebswirtschaftliche Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, Unternehmensberater
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Ingenieure, Biologen, Umweltgutachter, Wirtschaftschemiker
  • Kreative Berufe oder Kultur- oder Medienberufe: Schriftsteller, Fotografen, Übersetzer, Journalisten

Zusammenfassend macht Sie die Ausübung eines dieser Katalogberufe zum Freiberufler.

Ähnliche Berufe

Zu den Freien Berufen gehören auch eine Reihe von „ähnlichen Berufen“. Damit Ihre freiberufliche Tätigkeit als vergleichbarer Beruf qualifiziert werden kann, müssen Ihre Ausbildung und konkrete berufliche Tätigkeit mit einer Katalogtätigkeit vergleichbar sein. Das heißt, wenn Sie für einen Katalogberuf (z.B. Ergotherapeut) eine Erlaubnis vom Gesundheitsamt benötigen, brauchen Sie diese auch für einen vergleichbaren Beruf.

Eine Anmerkung zum Begriff „Freelancing“ in Deutschland

Wenn Sie neu in der deutschen Selbstständigkeitsszene sind, bekommen Sie vielleicht den Eindruck, dass der englische Begriff „freelancer“ gleichbedeutend mit „Freiberufler“ ist. Aber das ist streng genommen nicht korrekt. Das deutsche Äquivalent zu „Freelancer“ ist eigentlich „Freier Mitarbeiter“ – ein Beruf, der auch als unabhängiger Berater oder Auftragnehmer bezeichnet wird.

Wenn Sie in Deutschland „Freiberufler“ sind, bezieht sich dies nicht auf Ihre Geschäftsart, sondern auf die Art Ihrer beruflichen Beziehungen zu Kunden (d.h. die Funktion, in der Sie eingestellt werden).

„Freelancing“ bedeutet grob gesagt, dass Sie nicht als fest angestellter Arbeitnehmer (mit Gehalt, Gesundheitsversorgung usw.) arbeiten.

Stattdessen arbeiten Sie an Jobs für verschiedene Unternehmen, meist zeitlich befristet. Sie können weiterhin unter eine von zwei selbstständigen Unternehmensarten fallen: Gewerbe oder Freiberuflichkeit, zwei rechtlich unterschiedliche Klassifizierungen.

Lassen Sie uns nach dieser Klärung auf den Unterschied zwischen Freiberufler und Kleingewerbe eingehen.

Vorteile als Freiberufler

Es wird oft angenommen, Freiberufler zu sein sei besser, als ein Kleingewerbe zu führen, aber das stimmt nicht immer. Es hängt alles davon ab, was Sie freiberuflich tun. Freiberufler zu sein hat aber natürlich seine Vorteile.

  • Keine Gewerbeanmeldung: Ein wichtiger Vorteil der Freiberuflichkeit ist, dass keine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Das bedeutet, dass Freiberufler ihre Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden können und nicht zum Gewerbeamt gehen müssen. Dies kann den Gründungsprozess einfacher und weniger zeitaufwändig machen.
  • Keine Mitgliedschaft in der IHK: Eine weitere Besonderheit der Freiberuflichkeit ist, dass keine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) notwendig ist. Für Gewerbetreibende ist diese Mitgliedschaft in der Regel Pflicht und mit jährlichen Gebühren verbunden. Diese Kosten können Freiberufler also vermeiden.
  • Keine Gewerbesteuer: Dies ist ein weiterer großer finanzieller Vorteil für Freiberufler. Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen, wenn ihr Gewinn einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Freiberufler sind von dieser Steuer befreit, was ihre steuerliche Belastung erheblich reduzieren kann.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Da Freiberufler die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen können, ist ihr Buchführungsaufwand oft geringer als der von Gewerbetreibenden, die unter bestimmten Voraussetzungen zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Kleingewerbetreibende dürfen die EÜR ebenfalls nutzen, solange ihr Jahresumsatz 800.000 Euro oder ihr Jahresgewinn 80.000 Euro nicht überschreitet. 
  • Zeitliche Flexibilität: Freiberufler haben oft die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten selbst zu gestalten. Sie können zum Beispiel früher oder später am Tag arbeiten, je nachdem, was am besten zu ihrem Lebensstil passt. Wenn Sie zum Beispiel eine Nachteule sind, können Sie Ihre produktivsten Stunden am Abend nutzen, ohne dass Sie sich an die traditionellen Arbeitszeiten halten müssen.
  • Ortsunabhängigkeit: Viele freiberufliche Tätigkeiten können von überall auf der Welt ausgeführt werden, solange ein Internetzugang vorhanden ist. Dies bietet die Möglichkeit, zu reisen oder von zu Hause aus zu arbeiten und so eventuell Kosten für Pendeln oder Büromieten zu sparen.

Nachteile als Freiberufler

Die Freiberuflichkeit hat jedoch im Vergleich zu kleinen Unternehmen auch Nachteile:

  • Skalierung: Während Freiberufler ihre Geschäfte oft alleine führen, haben Kleingewerbetreibende in der Regel die Möglichkeit, ihr Geschäft zu erweitern und Mitarbeiter einzustellen. Dies kann es ihnen ermöglichen, ihr Geschäft zu skalieren und zu expandieren, was für Freiberufler schwieriger sein kann.
  • Diversifikation: Kleine Unternehmen können oft mehrere Produkte oder Dienstleistungen anbieten und somit ihr Angebot diversifizieren. Für Freiberufler kann dies schwieriger sein, da sie in der Regel auf ein spezielles Fachgebiet spezialisiert sind.
  • Stabilität des Einkommens: Kleingewerbetreibende haben oft ein stabileres Einkommen als Freiberufler, da sie mehrere Einnahmequellen haben und nicht so stark von einzelnen Kunden oder Projekten abhängig sind.
  • Zugang zu Krediten und Investitionen: Kleingewerbetreibende haben in der Regel einen leichteren Zugang zu Krediten und Investitionen, da sie oft ein stabileres und vorhersehbares Einkommen haben. Für Freiberufler kann es schwieriger sein, Finanzmittel zu erhalten, da ihr Einkommen oft unregelmäßiger und unsicherer ist.
  • Verhandlungsposition gegenüber Kunden: Kleine Unternehmen können oft eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber ihren Kunden einnehmen, da sie in der Regel über mehr Ressourcen verfügen und nicht so stark von einzelnen Kunden abhängig sind. Freiberufler sind meist stärker von ihren Kunden abhängig und können daher in einer schwächeren Verhandlungsposition sein.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese Vor- und Nachteile nicht bedeuten, dass die freiberufliche Tätigkeit per se besser oder schlechter ist als die Führung eines Kleinunternehmens. Jede Form hat ihre Vor- und Nachteile, und die Wahl der am besten geeigneten Form hängt von der jeweiligen Situation und den Zielen des Einzelnen ab. Es ist daher wichtig, alle Aspekte zu berücksichtigen, bevor man sich für eine Form entscheidet.

Was ist ein Gewerbe?

Als Gewerbe gelten alle selbstständigen Berufe, die nicht den freien Berufen zuzuordnen sind, und wer sie ausübt, gilt als Gewerbetreibender bzw. (Einzel-)Unternehmer. Der Betrieb eines Kaufmanns wird oft auch als „Handelsbetrieb“ bezeichnet.

Gewerbetreibende sind verpflichtet, in Deutschland Gewerbesteuer zu zahlen, es sei denn, sie verdienen weniger als 24.500 Euro pro Jahr. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde des Gewerbetreibenden abgeführt.

Vorteile eines Gewerbes:

Die Einstufung als Gewerbe hat einige nützliche Vorteile, aber der Hauptvorteil ist die laufende Unterstützung durch die IHK. Außerdem bieten IHKs eine Reihe von Beratungsleistungen und Seminaren für ihre Mitglieder an.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe unterscheidet sich vom „normalen“ Gewerbe, da es keine Kaufmannseigenschaft besitzt und nicht im Handelsregister eingetragen wird. Kleingewerbetreibende unterliegen den Regelungen des BGB und nicht dem HGB. Sie können als Einzelunternehmen oder GbR gegründet werden, was steuerliche und buchhalterische Erleichterungen bietet.

Im Gegensatz zu Freiberuflern können Kleingewerbetreibende ihre Tätigkeit ausüben, ohne eine höhere Ausbildung oder besondere berufliche Qualifikationen zu benötigen.

Vorteile eines Kleingewerbes gegenüber der Freiberuflichkeit

Die Entscheidung, ob man sich als Freiberufler oder mit einem Kleingewerbe selbstständig macht, hat weitreichende Folgen. Beide Optionen bieten spezifische Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Im Folgenden werden die Vorteile eines Kleingewerbes im Vergleich zur Freiberuflichkeit beleuchtet unter Berücksichtigung relevanter Aspekte für Gründer.

1. Erweiterte Geschäftsmöglichkeiten

Vielfältige Tätigkeiten: Im Gegensatz zu Freiberuflern, deren Tätigkeitsfeld durch den Katalogberuf eingeschränkt ist, können Kleingewerbetreibende nahezu jede gewerbliche Tätigkeit ausüben. Dies eröffnet ihnen ein breiteres Spektrum an Geschäftsmöglichkeiten und erlaubt es, sich flexibel an Marktveränderungen anzupassen.

Mitarbeiter einstellen: Ein Kleingewerbe ermöglicht es, Mitarbeiter einzustellen und so das eigene Unternehmen zu skalieren. Dies ist für Freiberufler oft schwieriger, da sie in der Regel persönlich und fachlich qualifiziert sein müssen, um ihre Dienstleistung zu erbringen.

Geringere Anforderungen: Für Kleingewerbetreibende gibt es keine Anforderungen an spezielle Qualifikationen oder akademische Abschlüsse, während Freiberufler oft bestimmte Bildungsabschlüsse vorweisen müssen.

Rechtsformen: Kleingewerbetreibende haben mehr Flexibilität bei der Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen, GbR), was zusätzlichen Spielraum für die Gestaltung des Unternehmens gibt.

2. Steuerliche Vorteile

Kleinunternehmerregelung: Kleingewerbe können unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sind somit von der Umsatzsteuer befreit. Dies vereinfacht die Buchhaltung und kann einen Wettbewerbsvorteil darstellen, da die Preise ohne Umsatzsteuer niedriger sein können.

Gewerbesteuer-Freibetrag: Kleingewerbetreibende können den Freibetrag von 24.500 Euro nutzen, bevor Gewerbesteuer anfällt. Freiberufler zahlen hingegen keine Gewerbesteuer, profitieren aber nicht von diesem Freibetrag.

Betriebsausgabenabzug: Kleingewerbetreibende können sämtliche betrieblich veranlassten Ausgaben steuerlich geltend machen. Dies umfasst beispielsweise Kosten für Bürobedarf, Miete, Reisekosten oder Fortbildungen. Auch Investitionen in Betriebsvermögen können abgeschrieben werden.

3. Image und Außenwirkung

Seriöser Auftritt: Ein Kleingewerbe kann einen professionelleren Eindruck vermitteln als eine freiberufliche Tätigkeit. Die Eintragung ins Handelsregister, die zwar nicht Pflicht ist, aber möglich, kann das Vertrauen potenzieller Kunden und Geschäftspartner stärken.

Wachstumsorientierung: Ein Kleingewerbe signalisiert oft eine größere Wachstumsorientierung und langfristige Perspektive als eine freiberufliche Tätigkeit. Dies kann bei der Kundengewinnung und der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von Vorteil sein.

Wann ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe sollten Sie anmelden, sobald Sie planen, auf regelmäßiger Basis Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, um damit Gewinn zu erzielen. Es ist wichtig, dies zu tun, bevor Sie mit dem Produktverkauf oder der Erbringung von Dienstleistungen beginnen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Ein Kleingewerbe zu betreiben, ohne es anzumelden, kann in Deutschland zu Bußgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Zudem empfehlen wir unseren Artikel über Kleingewerbe-Kosten, der Ihnen wertvolle Informationen bietet, wenn Sie darüber nachdenken, Kleinunternehmer zu werden.

Kleingewerbe und Freiberufler: Die Kleinunternehmerregelung

Egal ob Sie Freiberufler, Gewerbetreibender oder Inhaber eines Kleingewerbes sind, Sie können die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese steuerliche Regelung betrifft Ihre Umsatzsteuer und kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen.

Voraussetzungen und Auswirkungen

Wenn Ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 Euro war und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das bedeutet, dass Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Im Gegenzug können Sie in der Regel auch keine Vorsteuer abziehen.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

  • Wettbewerbsvorteil: Da Sie keine Umsatzsteuer berechnen, können Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu einem niedrigeren Preis anbieten als Konkurrenten, die Umsatzsteuer abführen müssen.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Sie müssen keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und sparen sich somit Zeit und Aufwand.
  • Steuererleichterung: Sie sind von der Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung befreit.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

  • Kein Vorsteuerabzug (in der Regel): Sie können in der Regel die in Ihren Geschäftsausgaben enthaltene Vorsteuer nicht abziehen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z.B. bei innergemeinschaftlichen Erwerben oder bei der Einfuhr von Waren.
  • Mögliche Wahrnehmung als "kleiner Player": Das Fehlen der Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen kann darauf hindeuten, dass Sie ein kleines Unternehmen sind. Je nach Branche und Zielgruppe kann dies Ihre Außenwirkung beeinflussen.

Flexibilität bei der Entscheidung

Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung kann jährlich neu getroffen oder widerrufen werden. Es empfiehlt sich, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren, um die für Ihre individuelle Situation beste Entscheidung zu treffen.

Anmeldung zur Kleinunternehmerregelung

Die Anmeldung zur Kleinunternehmerregelung erfolgt in der Regel automatisch mit der Anmeldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt. Im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" geben Sie Ihre voraussichtlichen Umsätze an und können dort die Kleinunternehmerregelung beantragen, indem Sie das entsprechende Kästchen ankreuzen. Sollten Sie sich später gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden oder Ihre Umsätze die Grenze überschreiten, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen.

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Freiberufler vs. Kleingewerbe: Warum diese Unterscheidung?

Warum werden die sogenannten Freien Berufe unterschiedlich behandelt? Gute Frage. Die Gesetze wurden unter der Annahme geschaffen, dass Wirtschaftsunternehmen, etwa ein Bauunternehmen, die örtliche Infrastruktur intensiver nutzen als etwa ein Anwalt oder ein Journalist. Denn die Gewerbesteuer wird als Steuer auf den Unternehmensgewinn und die objektive Rentabilität eines Unternehmens erhoben. Sie ist regional unterschiedlich und dient der Aufrechterhaltung der lokalen Infrastruktur.

Ist das nicht ungerecht? Das ist eine vernünftige Frage. Denn DJs, die fremde Musik mixen, nutzen Straßen und Bahnhöfe genauso wenig wie Komponisten. Täglich entstehen neue Berufsbilder und klassische Ausbildungswege verlieren immer mehr an Bedeutung, sodass die Zweiteilung der Selbstständigen als überholt erscheint.

Finanziell gibt es jedoch keinen wesentlichen Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibende. Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, die jedoch mit einer geringeren Einkommensteuerschuld verrechnet wird.

Fazit

Die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden können erheblich sein und variieren je nach individuellen Umständen und Vorlieben. Freiberufler profitieren von mehr Autonomie und Flexibilität, weniger Verwaltungsaufwand und steuerlichen Vorteilen wie der Befreiung von der Gewerbesteuer. Auf der anderen Seite bieten Kleingewerbe mehr Wachstumspotential und die Möglichkeit, eine größere Vielfalt an Produkten oder Dienstleistungen anzubieten. Die Wahl zwischen den beiden hängt stark von den beruflichen Zielen, der Art der Arbeit und persönlichen Präferenzen ab. Jede Option hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und sollte sorgfältig geprüft werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Bereits in der Gründungsphase sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob Ihre unternehmerische Tätigkeit als Freier Beruf oder als Gewerbe einzustufen ist. Besprechen Sie das Thema mit Ihrem Steuerberater oder recherchieren Sie und füllen Sie dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. So vermeiden Sie Gesetzesbrüche und Nachzahlungen und starten auf dem richtigen Weg.

FAQ

Was sind die Hauptunterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?

Der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegt darin, dass die Tätigkeit von Freiberuflern auf ihren professionellen Fähigkeiten basiert, während die Aktivitäten von Gewerbetreibenden häufig mit Handel oder Produktion verbunden sind und eine Registrierung erfordern.

Freiberufler arbeiten selbstständig und nicht als Angestellte. Sie führenTätigkeiten aus, die besondere berufliche Fähigkeiten erfordern. Dazu können Fotografen, Journalisten und ähnliche Berufe gehören. Sie sind nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Zudem genießen sie steuerliche Vorteile, da sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Allerdings unterliegt ihr Einkommen der Einkommensteuer. Die Einzigartigkeit der Freiberufler liegt darin, dass sie oft alleine oder in kleinen Teams arbeiten.

Als Kontrast dazu führen Gewerbetreibende kommerzielle Aktivitäten aus. Sie können jedes Geschäft, beispielsweise einen Laden oder ein Restaurant leiten. Eine Gewerbeanmeldung ist für sie obligatorisch. Eines der Merkmale von Gewerbetreibenden ist, dass sie sowohl ein kleines Team als auch ein großes Unternehmen mit vielen Mitarbeitern haben können.

Muss ich als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung beachten?

Das hängt von bestimmten Bedingungen ab. Wenn Ihr Einkommen im ersten Jahr 22.000 Euro beträgt und im folgenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie müssen keine Mehrwertsteuer von Kunden für die Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen erheben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie nicht das Recht auf Vorsteuerabzug für Ihre Ausgaben in Anspruch nehmen können.

Was sind die wesentlichen Unterschiede in den Registrierungsverfahren für Freiberufler und Kleingewerbe in Deutschland?

Freiberufler melden ihre Tätigkeit formlos beim Finanzamt und erhalten daraufhin eine Steuernummer. Eine Gewerbeanmeldung oder Mitgliedschaft bei der IHK ist für sie nicht erforderlich. Jährlich müssen sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, sind aber von der Gewerbesteuer befreit.

Kleingewerbetreibende hingegen müssen ihr Gewerbe offiziell beim Gewerbeamt anmelden. Diese Anmeldung löst automatisch eine Mitgliedschaft bei der zuständigen IHK aus, verbunden mit entsprechenden Beiträgen. Das Gewerbeamt informiert im Anschluss das Finanzamt, welches dann eine Steuernummer vergibt. Kleingewerbetreibende unterliegen der Einkommensteuer und können, abhängig von ihrem Gewerbeertrag, zusätzlich der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.

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