Vereinsgründung: ein Leitfaden zu Arten von Vereinen, Voraussetzungen, Kosten und Schritten für potenzielle Gründerinnen und Gründer.

Inhalt

Die Gründung eines Vereins in Deutschland erfordert präzise Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie ein Verständnis für die organisatorischen und finanziellen Implikationen. In diesem Artikel werden der Prozess der Vereinsgründung, einschließlich der notwendigen Schritte, gesetzlichen Anforderungen und potentiellen Kosten betrachtet.

Was ist ein Verein?

Ein Verein im Sinne von §§ 21 ff. BGB (deutsches Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine dauerhafte Personenvereinigung zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels mit einer Unternehmensverfassung (Vorstand und Mitgliederversammlung als Organe), die einen gemeinsamen Namen hat, nach außen als eine Einheit auftritt und Änderungen in der Zusammensetzung der Teilnehmer nicht vorbehalten ist.

Ein Verein wird gegründet, um bestimmte gemeinnützige, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche oder soziale Aktivitäten zu fördern oder um gemeinsame Interessen und Ziele zu verwirklichen. Der Zweck eines Vereins darf nicht primär wirtschaftlicher Natur sein, was insbesondere für eingetragene Vereine gilt.

Ein Verein kann in verschiedenen Formen gegründet werden. Die in Deutschland am weitesten verbreitete Vereinsform ist der eingetragene Verein (e. V.). Sie besitzen Rechtspersönlichkeit, sind in das Vereinsregister eingetragen und führen dann den Zusatz „e.V.“ (eingetragener Verein). Ebenfalls gibt es nicht eingetragene Vereine und gemeinnützige Vereine. Es wird empfohlen, sich vor einer Gründung über die jeweiligen Vor- und Nachteile zu informieren.

Verschiedene Arten von Vereinen

Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der allgemeinen deutschen Rechtsprechung handelt es sich um einen Verein, wenn es:

  • eine ständige Personenvereinigung ist,
  • unabhängig vom Mitgliederwechsel ist, und
  • gemeinsame Ziele hat.

In der Vereinswelt gibt es viele verschiedene Arten von Vereinen. Diese werden nicht nur nach ihrer Tätigkeit unterschieden, wie zum Beispiel Sportvereine, Kulturvereine und Bildungsvereine, sondern auch nach ihrer Rechtsform:

  • gemeinnützige Vereine
  • mildtätige und kirchliche Vereine
  • eingetragene und nicht eingetragene Vereine
  • wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Vereine
  • Verbände und Dachverbände
  • Fördervereine und Stiftungen

Zusätzlich werden die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die gemeinnützige Unternehmensgesellschaft (gUG) und die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) behandelt.

Weiter befassen wir uns mit einigen am meisten verbreiteten Formen der Verbände.

Eingetragene Verbände

Der eingetragene Verein (abgekürzt e. V.) ist eine der häufigsten Organisationsformen in Deutschland. Im Vereinsregister sind rund 600.000 Vereine eingetragen. Ein e. V. zeichnet sich vor allem durch eine idealistische Zielsetzung aus, das heißt, der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.

Ein e.V. gilt als juristische Person und hat daher Rechte und Pflichten, was beispielsweise bedeutet, dass der Verein als juristische Person im eigenen Namen vor Gericht klagen kann. 

Merkmale eines e.V.

Zu den Vorteilen des e.V. gehören die Möglichkeit der Beantragung der Gemeinnützigkeit und der demokratischen Organisationsform.

Nachteile des e.V. sind Vorgaben zur Vereinsstruktur und ein Verbot der Ausübung überwiegend gewerblicher Tätigkeiten. Im Sinne des Vereinsgesetzes gilt der e.V. als juristische Person und haftet daher als Einheit und nicht seine einzelnen Mitglieder mit ihrem Privatvermögen.

Vermögen und Rücklagen in einem eingetragenen Verein

Auf gesetzlicher Grundlage hat ein eingetragener Verein auch das Recht, Vermögenswerte und Rücklagen zu bilden. Damit erhält der Verein eine wirtschaftliche Grundlage für seine Aktivitäten – auch wenn sein Zweck nicht primär wirtschaftlicher Natur sein muss.

Haftung eines eingetragenen Vereins

Als juristische Person muss er für entstandene Schäden haftbar gemacht werden, kann aber auch als Kläger auftreten und Ansprüche geltend machen. In diesem Sinne sind nicht mehr die einzelnen Vereinsmitglieder oder der Vorstand mit ihrem persönlichen Eigentum verantwortlich (wie bei einem nicht eingetragenen Verein), sondern der gesamte Verein als Einheit.

Eintrag ins Vereinsregister

In diesem Sinne wird der e.V. nun auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen – ist dies nicht geschehen, dann befinden sich die Mitglieder des Vereins in dieser Position. Dies erleichtert eingetragenen Vereinen die Eröffnung von Bankkonten und die Aufnahme von Krediten.

Was ein nicht eingetragener Verein ist

Alles ist sehr einfach. Bis zur Eintragung in das Vereinsregister gilt der Verein als nicht eingetragen. Der wesentliche Unterschied zum eingetragenen Verein im Vereinsrecht besteht darin, dass es sich bei einem nicht eingetragenen Verein nicht um eine juristische Person mit damit verbundenen Rechten und Pflichten handelt.

Er ist jedoch parteifähig. Das heißt, er kann klagen und vor Gericht gestellt werden (§ 50 ZPO). Darüber hinaus besitzt ein nicht eingetragener Verein immer Folgendes:

  • einen Vorstand und Mitglieder 
  • eine ordentliche Hauptversammlung 
  • eine Satzung

Im BGB wird der nicht eingetragene Verein in § 54 behandelt.

Wann ist es sinnvoll, einen nicht eingetragenen Verein zu gründen?

Ein nicht eingetragener Verein ist schnell gegründet und weitgehend unabhängig vom Staat. Diese Form des Vereins eignet sich besonders für Vereine mit begrenzter Dauer, die sich vorübergehend auf das Erreichen eines gemeinsamen Ziels konzentrieren. Dies können z. B. bürgerschaftliche Initiativen oder Übergangslösungen sein, um eine Minimierung bürokratischer Hürden zu bewirken.

Auch Menschen, die unabhängig und nicht kommerziell tätig sein wollen, wie politische Parteien bei Zwischenentscheidungen, bis klar ist, ob das Projekt zu einer regulären Vereinsarbeit führen wird, können von einem nicht eingetragenen Verein profitieren.

Wenn ein Verein jedoch eine stabile Organisation aufbauen möchte, die seine Zwecke verfolgt, sollte er über eine Eintragung in das Vereinsregister nachdenken. Dies bietet einen besseren Schutz für den Verein und seine Mitglieder.

Alternative zum Verein  —  Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) und gUG

Eine immer beliebter werdende Alternative zum Verein ist die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH).

Wenn Sie ein Sozialunternehmen mit gemeinnützigem Zweck gründen möchten, profitieren Sie auch von den Vorteilen einer klassischen GmbH. Viele Menschen nutzen diese Option, weil sie dadurch unabhängig von einem gewählten Vorstand sind und eine kontinuierliche Governance gewährleistet ist. In diesem Rahmen müssen auch keine Körperschafts- oder Gewerbesteuer gezahlt werden.

Die kleine Schwester der gGmbH ist die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG), die Sie mit einem Startkapital von nur 1 Euro statt 25.000 Euro gründen können.

Voraussetzungen zur Gründung eines Vereins

Wer einen Verein gründen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

  • Für einen nicht eingetragenen Verein sind mindestens zwei Gründungsmitglieder erforderlich.
  • Für die Eintragung des Vereins sind sieben Personen erforderlich.
  • Der Gesamtzweck des Vereins muss klar definiert sein.
  • Der Hauptzweck sollte nicht kommerziell sein.
  • Außerdem muss der Name des Vereins angegeben werden. Wichtig ist, dass der Name nicht dem Namen eines bestehenden Vereins in derselben Stadt oder Gemeinde ähnelt.

Darüber hinaus sollte er nicht irreführend sein, sondern die Tätigkeit der Organisation verdeutlichen. Stellen Sie sicher, dass der Vereinsname keine Marken oder Namen verletzt – dies kann kostspielig werden. Wenn Sie verhindern möchten, dass andere den Namen verwenden, können Sie ihn auch als Wortmarke registrieren.

Schritte zur Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.)

Sie haben sich nun für einen eingetragenen Verein entschieden. Als nächstes müssen Sie 7 Personen finden, die Teilnehmer werden. Dann ist die Vorbereitung eines Satzungsentwurfs erforderlich. Danach sind folgende 7 Schritte zu erledigen:

  1. Schicken Sie den Satzungsentwurf an die zukünftigen Vereinsmitglieder.
  2. Informieren Sie das zuständige Finanzamt über die Gründungsabsichten.
  3. Führen Sie die Gründungsversammlung durch.
  4. Führen Sie ein Protokoll der Versammlung.
  5. Überprüfen Sie alle Dokumente.
  6. Lassen Sie die Dokumente beglaubigen.
  7. Schicken Sie die beglaubigten Dokumente an das Finanzamt.

Gründung eines gemeinnützigen Vereins

Wenn die Rede von einem gemeinnützigen Verein ist, dann müssen Folgende Schritte durchgeführt werden:

1. Erstellen Sie die Satzung des Vereins. Die Satzung muss folgende Informationen enthalten:

Ebenfalls kann die Satzung folgende Informationen enthalten: 

  • Regelungen zur Form und Einberufung von Mitgliederversammlungen 
  • Regelungen über Aufnahme und Austritt von Mitgliedern 
  • Informationen zur Beitragspflicht 
  • Vorschriften zur Protokollführung 
  • Regelungen über Aufnahme und Austritt von Mitgliedern 
  • Regelungen zur Bildung und Zusammensetzung des Vorstandes 
  • Alles, was nicht in der Satzung geregelt ist, regeln die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

2. Sie müssen dann die Gründungsversammlung einberufen und dort die Entscheidung über die Satzung und die Vereinsgründung treffen.

3. Dann werden Sie den Vorstand wählen.

4. Legen Sie nun die Satzung dem Finanzamt vor.

5. Lassen Sie sich schließlich den Verein ins Vereinsregister eintragen.

Gründung eines nicht eingetragenen Vereins

Nichts könnte einfacher sein. Alles, was Sie brauchen, sind zwei volljährige Personen, die gemeinsam über die Satzung des Vereins entscheiden und dessen erste Mitglieder werden.

Grundsätzlich können und sollten Sie einen nicht eingetragenen Verein auf die gleiche Weise gründen wie einen eingetragenen Verein. Der Unterschied besteht darin, dass keine Meldung an das Vereinsregister und somit keine Eintragung erfolgt.

Kosten der Vereinsgründung

Die Gründung eines Vereins ist mit keinem großen Aufwand verbunden – ein weiteres Argument für diese Organisations- und Rechtsform. Die Gebühr für die Eintragung ins Vereinsregister variiert je nach Bundesland. Sie liegen zwischen 50 und 75 Euro.

Die Beurkundung kostet in der Regel zwischen 10 und 30 Euro. Gleiches gilt für die Werbung für eine Schallplatte.

Insgesamt kostet Sie die Vereinsgründung weniger als 150 Euro.

Vorteile eines Vereinsgründung

Deutschland ist ein Vereinsland. Mehr als 600.000 Vereine (e.V.) sind hier registriert. Dank der großen Vereinszahl ist das Saarland das Bundesland Nummer 1 in Bezug auf die Zahl der Vereine in Deutschland. Es gibt kaum einen Bewohner des Saarlandes, der sich nicht an den Aktivitäten eines Vereins beteiligt.

Das macht den e.V. eine der beliebtesten und am weitesten verbreiteten Organisationsformen.

Wenn Sie ein soziales Unternehmen betreiben und auf der Suche nach einer geeigneten Rechtsform sind, dann ist ein Verein vielleicht die richtige Wahl. Ihm liegt in der Regel ein nichtwirtschaftliches, idealistisches Ziel zugrunde.

Wirtschaftliche Vereine hingegen sind eher die Ausnahme als die Regel. Vereine forstwirtschaftlicher oder landwirtschaftlicher Erzeuger sind einige Sonderfälle, in denen die zuständige Behörde diese Rechtsform zulässt.

Diese Vereinsform hat viele handfeste Vorteile:

  • Der Verein agiert als juristische Person. 
  • Vereinsmitglieder und Vorstandsmitglieder tragen keine oder nur selten private Verantwortung für den Verein. 
  • Haftungsrisiken beschränken sich in erster Linie auf das Vereinsvermögen. 
  • Ein Verein kann eine gemeinnützige Organisation sein. 
  • Es ist kein Mindestkapital erforderlich. 
  • Es gibt geringe Erstellungskosten. 
  • Man erhält Zugang zu staatlichen Fördermitteln, Subventionen und Zuschüssen. 
  • Demokratische Organisationsform. 
  • Es gibt weniger Bürokratie im Vergleich zu einer kommerziellen Organisationsform.

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Fazit

Das Vereinssystem genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert. Vereine sorgen für Zusammenhalt, Gemeinwohl und Fortschritt. Sport-, Kultur-, Gemeinde-, Hobby-, Entwicklungs- oder soziale Organisationen – alles sind Vereine und die Möglichkeiten, die sie bieten, gibt es viele.

Wenn Sie selbst Ihr Leben zum Besseren verändern und einen Verein gründen möchten, sollten Sie die bestehenden Regeln bei Ihren Bemühungen nicht behindern. Denn die Vereinsform eignet sich besonders für soziale Unternehmen, gemeinnützige Zwecke oder Kampagnen. Deshalb haben wir in diesem Artikel alle wichtigen Informationen zusammengefasst, um alle Hürden zu beseitigen und Ihnen die Vereinsgründung zu erleichtern.

Es bietet erhebliche Vorteile, ein eingetragener und gemeinnütziger Verein zu sein. Daher sollten Sie vor und während des Gründungsprozesses sorgfältig abwägen, welche Rechtsform für Sie die richtige ist. Dies kann einen großen Unterschied machen, insbesondere wenn es um Haftungsrisiken sowie Finanzierungsmöglichkeiten und Steuervorteile geht.

Der Zweck der Gründung eines Vereins ist entscheidend, daher sollten Sie sich die Zeit nehmen, die Satzung zu entwerfen. Abgesehen davon erfordert die Gründung eines Vereins jedoch keinen großen Aufwand und ist sicherlich keine schwierige Aufgabe.

Zunächst sollten Sie sich nicht zurückhalten und die entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Abgabenordnung (AO) sorgfältig studieren. Hier finden Sie Antworten auf viele Ihrer Fragen, da es sich dabei um die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen handelt.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Mitglieder werden für eine Vereinsgründung in Deutschland benötigt?

Für die Vereinsgründung sind mindestens 7 Personen gemäß § 56 BGB erforderlich. Bei der Schaffung eines nicht eingetragenen Vereins gibt es keine derartige Anforderung. Dieser kann sogar mit einer geringeren Anzahl von Mitgliedern gegründet werden.

Wie viel Startkapital benötigt mein Verein?

Für die Gründung eines Vereins ist kein Mindestanfangskapital erforderlich. Das macht die Gründung eines Vereins so einfach und beliebt.

Wie lange dauert eine Vereinsgründung?

Im Prinzip nimmt die Gründung eines Vereins nicht viel Zeit in Anspruch. Beispielsweise kann innerhalb eines Tages ein nicht eingetragener Verein erstellt werden. Wenn Sie einen Verein anmelden und gleichzeitig beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragen möchten, dauert es länger. Es kann dann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen, bis die Mitteilung eingeht, und weitere 4-6 Wochen, bis die Mitteilung über die Eintragung aus dem Vereinsregister eingeht. Insbesondere die Wartezeiten verzögern den Gründungsprozess. 

Was die Vereinsgründung angeht, ist der dafür erforderliche Zeitaufwand durchaus akzeptabel. Die Erstellung der Agenda ist möglicherweise die zeitaufwändigste Arbeit, da sie die größte Sorgfalt und Vorbereitung erfordert.

Ist jeder Verein eine gemeinnützige Organisation?

Nein, nicht jeder Verein ist automatisch gemeinnützig. Ihr Verein muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) festgelegt sind. Ob Ihre Organisation eingetragen ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Welche Unterlagen brauche ich zur Vereinsgründung?

Für die Vereinsgründung in Deutschland werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Satzung (den Zweck der Vereinigung, die Mitgliedschaft, den Vorstand, die Entscheidungsprozesse)
  • Gründungsprotokoll
  • Mitgliederliste
  • Anmeldung beim Vereinsregister
  • Gemeinnützigkeitserklärung

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