Als eingetragener Kaufmann (e.K.) musst Du Dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen. Doch wann ist das überhaupt notwendig? Viele Gründer:innen sind unsicher, besonders beim Unterschied zwischen Einzelunternehmen und Kleingewerbe. Auch die Frage, wann ein nicht eingetragenes Unternehmen ausreicht, sorgt oft für Verwirrung. Dieser Artikel erklärt Dir die wichtigsten Regeln einfach und verständlich.

Inhalt

Was bedeutet „eingetragener Kaufmann (e.K.)“?

Der eingetragene Kaufmann (e.K.) ist eine besondere Form des Einzelunternehmens in Deutschland. Die Abkürzung e.K. steht für „eingetragener Kaufmann“. Gemeint ist eine selbständige Person, die ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Rechtlich handelt es sich also weiterhin um ein Einzelunternehmen, das von einer Unternehmer:in geführt wird.

Als eingetragener Kaufmann triffst Du alle unternehmerischen Entscheidungen selbst und führst Dein Unternehmen eigenständig. Gleichzeitig gilt Dein Betrieb rechtlich als Handelsgewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). Dadurch gelten für Dich bestimmte kaufmännische Regeln, zum Beispiel bei der Buchführung oder bei der Firmenbezeichnung.

Kaufleute sind kaufmännische Selbständige, die ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs betreiben. Das bedeutet für Dich konkret: Sobald Dein Unternehmen nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert, gelten automatisch die Regeln des Handelsrechts.

Was bedeutet der Begriff „eingetragenes Einzelunternehmen“?

Im Alltag taucht manchmal auch der Begriff „eingetragenes Einzelunternehmen“ auf. Dieser Ausdruck beschreibt das Konzept verständlich, ist jedoch kein offizieller Rechtsbegriff. Die korrekte Bezeichnung im deutschen Handelsrecht lautet eingetragener Kaufmann (e.K.). In manchen Kontexten wird auch von einem „gelisteten Einzelchef“ gesprochen, wenn betont werden soll, dass das Unternehmen im Handelsregister geführt wird.

Wichtig ist außerdem: Jeder eingetragene Kaufmann ist ein Einzelunternehmen. Viele Einzelunternehmen von Einzelunternehmer:innen sind jedoch nicht im Handelsregister eingetragen und gelten deshalb rechtlich nicht als e.K.

Was ist ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen?

Ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei der eine einzelne Person ein Unternehmen führt, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein. Viele gewerbliche Unternehmen in Deutschland arbeiten in dieser Form. Du führst Dein Geschäft selbstständig, trittst jedoch ohne HR-Eintrag auf und bist rechtlich kein eingetragener Kaufmann.

Wann musst Du Dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen?

Eine Eintragung wird notwendig, wenn Dein Unternehmen einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Das bedeutet: Sobald Organisation, Buchhaltung und Geschäftsabläufe eine kaufmännische Struktur verlangen, musst Du Dich im Handelsregister eintragen lassen. In diesem Fall giltst Du rechtlich als Kaufmann. Solche Unternehmer:innen zählen im Handelsrecht zu den Kaufleuten und können als eingetragener Kaufmann (e.K.) auftreten.

Welche Faktoren entscheiden in der Praxis?

Ob ein Unternehmen eingetragen werden muss, hängt von der Art und dem Umfang der Geschäftstätigkeit ab. Entscheidend sind vor allem praktische Faktoren, zum Beispiel:

  • Umsatz und Kapitalbedarf
  • Anzahl der Mitarbeiter:innen
  • Umfang der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen
  • Sortiment oder angebotene Dienstleistungen

Ein einfaches gewerbliches Geschäft kann oft ohne Eintragung geführt werden. Beispiel: Du betreibst einen kleinen Online-Shop allein, hast wenige Bestellungen pro Woche und nutzt eine einfache Einnahmenüberschussrechnung. Oder Du arbeitest als selbstständiger Handwerker mit wenigen Kund:innen und überschaubaren Aufträgen.

Anders sieht es aus, wenn Dein Unternehmen wächst: Du beschäftigst mehrere Mitarbeiter:innen, arbeitest mit vielen Lieferant:innen gleichzeitig oder hast einen hohen Umsatz mit zahlreichen Transaktionen. In solchen Fällen kann Dein Betrieb eine kaufmännische Organisation erfordern und eine Eintragung ins Handelsregister notwendig werden.

Worin liegt der Unterschied zum eingetragenen Kaufmann?

Der Ausdruck „eingetragenes Einzelunternehmen“ wird oft als verständliche Beschreibung verwendet. Juristisch korrekt lautet die Bezeichnung jedoch eingetragener Kaufmann (e.K.). Wenn Du zwischen einem eingetragenen Einzelunternehmen oder nicht eingetragenen Einzelunternehmen unterscheidest, spielt vor allem der Handelsregistereintrag eine Rolle. Während ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag arbeitet, wird ein eingetragener Kaufmann offiziell im Handelsregister geführt und unterliegt den kaufmännischen Regeln des Handelsrechts. Der entscheidende Unterschied liegt also im Handelsregistereintrag und den damit verbundenen Pflichten.Ob eine Eintragung erforderlich ist, hängt dabei von der Art und dem Umfang Deiner Geschäftstätigkeit ab.

Wann gilt ein Unternehmen als Handelsgewerbe?

Ob ein gewerbliches Unternehmen als Handelsgewerbe gilt, hängt vor allem von der Art und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ab. Dieses Prinzip ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Entscheidend ist also nicht nur die Branche, sondern vor allem, wie komplex Dein Unternehmen organisiert ist.

Ein Unternehmen gilt als Handelsgewerbe, wenn der Betrieb eine kaufmännische Organisation erfordert. In diesem Fall musst Du Dich ins Handelsregister eintragen lassen und wirst rechtlich zum eingetragenen Kaufmann (e.K.).

Welche Kriterien spielen dabei eine Rolle?

Ob ein Geschäft einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, wird immer im Gesamtbild beurteilt. Entscheidend ist also nicht ein einzelner Faktor, sondern wie komplex Dein Unternehmen insgesamt organisiert ist.

Eine Rolle spielen dabei zum Beispiel Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter:innen, Geschäftsbeziehungen oder die Zahl der Transaktionen.

Je komplexer diese Faktoren zusammenspielen, desto eher ist eine kaufmännische Organisation erforderlich.

Ein kleines, überschaubares Unternehmen benötigt oft noch keine kaufmännische Organisation. Sobald jedoch Buchhaltung, Personal oder Geschäftsprozesse komplexer werden, kann eine Eintragung erforderlich sein.

Wichtig ist: Es gibt keine feste Umsatzgrenze, ab der Du automatisch Kaufmann wirst. Entscheidend ist immer, ob Dein Unternehmen nach Art und Umfang eine kaufmännische Struktur verlangt.

Istkaufmann, Kannkaufmann und Scheinkaufmann: Welche Kaufmannsarten gibt es?

Im deutschen Handelsrecht unterscheidet man mehrere Arten von Kaufleuten. Welche Kategorie auf Dich zutrifft, hängt davon ab, wie Dein Unternehmen organisiert ist und auf welcher rechtlichen Grundlage es betrieben wird.

Istkaufmann

Ein Istkaufmann betreibt ein Handelsgewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuchs (§ 1 HGB). Das bedeutet: Der Betrieb erfordert aufgrund seiner Größe oder Organisation einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb.

In diesem Fall bist Du verpflichtet, Dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen. Mit der Eintragung giltst Du rechtlich als Kaufmann und trittst häufig als eingetragener Kaufmann (e.K.) auf.

Kannkaufmann

Ein Kannkaufmann betreibt zwar ein Gewerbe, dessen Umfang eigentlich noch keine kaufmännische Organisation erfordert. Trotzdem kannst Du Dich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen (§ 2 HGB).

Mit dieser freiwilligen Eintragung wirst Du rechtlich ebenfalls zum Kaufmann und unterliegst den Regeln des Handelsrechts.

Formkaufmann

Ein Formkaufmann ist ein Unternehmen, das allein aufgrund seiner Rechtsform als Kaufmann gilt. Dazu gehören zum Beispiel Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder eine AG sowie eingetragene Genossenschaften.

Diese Unternehmen sind automatisch Kaufleute und müssen ins Handelsregister eingetragen werden.

Scheinkaufmann

Ein Scheinkaufmann ist jemand, der rechtlich kein Kaufmann ist, im Geschäftsverkehr jedoch den Eindruck erweckt, einer zu sein. Wenn andere Geschäftspartner:innen darauf vertrauen, kann diese Person rechtlich wie ein Kaufmann behandelt werden, auch ohne Eintrag im Handelsregister.

Kannst Du einen eingetragenen Kaufmann auch nebenberuflich gründen?

Ja, Du kannst ein Unternehmen auch nebenberuflich als eingetragener Kaufmann (e.K.) führen. Viele Gründer:innen starten ihr Geschäft zunächst parallel zu einer festen Anstellung. Das ist grundsätzlich möglich, solange Dein Arbeitsvertrag keine Einschränkungen enthält und Dein Unternehmen einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Gerade in der Anfangsphase kann ein Nebenprojekt sinnvoll sein. Du kannst Deine Geschäftsidee testen, erste Kund:innen gewinnen und Dein Unternehmen Schritt für Schritt aufbauen.

Wie können digitale Finanztools Dich dabei unterstützen?

Wenn Dein Unternehmen wächst, wird auch die Organisation komplexer. Dann spielen Themen wie Buchhaltung, Rechnungsstellung und Finanzmanagement eine immer größere Rolle. Digitale Tools helfen Dir, Deine Finanzen übersichtlich zu verwalten und administrative Aufgaben effizient zu erledigen.

Finom bietet dafür eine Plattform speziell für Selbständige und Unternehmer:innen. Über eine zentrale Anwendung kannst Du zum Beispiel:

So behältst Du Deine Finanzen im Blick und kannst Dich stärker auf den Aufbau Deines Unternehmens konzentrieren.

Vor- und Nachteile der Rechtsform eingetragener Kaufmann (e.K.)

Bevor Du Dich für die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns (e.K.) entscheidest, solltest Du die wichtigsten Vor- und Nachteile kennen. Denn mit dem Handelsregistereintrag gehen sowohl zusätzliche Möglichkeiten als auch neue Pflichten einher.

Welche Vorteile hat ein eingetragener Kaufmann?

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

  • einfache Gründung: Für einen e.K. benötigst Du kein Mindestkapital.
  • volle Entscheidungsfreiheit: Du führst das Unternehmen allein und kannst Entscheidungen ohne Partner oder Gesellschafter treffen.
  • freier Firmenname: Anders als bei einem einfachen Einzelunternehmen kannst Du einen eigenen Firmennamen verwenden. Dieser muss allerdings den Zusatz „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“ enthalten.
  • professionelleres Auftreten: Die Eintragung im Handelsregister kann die Außenwirkung Deines Unternehmens stärken.
  • vereinfachte Buchführung möglich: Wenn Dein Umsatz unter 800.000 € und Dein Gewinn unter 80.000 € pro Jahr liegt, kannst Du weiterhin die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen.
  • keine Veröffentlichungspflicht für den Jahresabschluss: Anders als viele Kapitalgesellschaften müssen eingetragene Kaufleute ihre Abschlüsse in der Regel nicht öffentlich im Bundesanzeiger veröffentlichen.
  • Schutz durch Rügepflicht: Geschäftspartner:innen müssen Mängel an Waren frühzeitig melden. Das kann Dir helfen, schneller Klarheit zu bekommen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Welche Nachteile hat ein eingetragener Kaufmann?

Neben den Vorteilen gibt es auch einige wichtige Nachteile:

  • unbeschränkte persönliche Haftung: Du haftest mit Deinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen für Schulden des Unternehmens.
  • doppelte Buchführung bei größeren Unternehmen: Wenn Dein Umsatz 800.000 € oder Dein Gewinn 80.000 € im Jahr überschreitet, musst Du eine doppelte Buchführung führen und Jahresabschlüsse erstellen.
  • begrenzte Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung: Da Du alleiniger Inhaber bist, stehen Dir weniger Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung als Kapitalgesellschaften.
  • Gewerbesteuerpflicht: Übersteigt Dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 €, wird Gewerbesteuer fällig.

Vergleich verschiedener Rechtsformen

Wenn Du verschiedene Unternehmensformen vergleichst, unterscheiden sie sich vor allem bei Haftung, Kapitalbedarf und Eintragungspflichten. Die folgende Übersicht zeigt einige typische Unterschiede zwischen Freiberufler:innen, Kleingewerbe, Kaufleuten sowie Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH.

 FreiberuflerKleingewerbeKaufleuteUGGmbH
gewerblichneinjajajaja
Registrierung im Handelsregisterneinneinjajaja
Persönliche Haftungjajajaneinnein
Startkapitalkeinskeinskeins1 Euro25.000 Euro
Gewerbesteuerkeineab 24.500 € Gewerbeertragab 24.500 € GewerbeertragJaJa

Wie haftet ein eingetragener Kaufmann?

Als eingetragener Kaufmann (e.K.) haftest Du unbeschränkt für Dein Unternehmen. Das bedeutet: Für Schulden oder Verbindlichkeiten haftest Du sowohl mit dem Geschäftsvermögen als auch mit Deinem Privatvermögen.

Diese Haftung gehört zu den wichtigsten Merkmalen eines Einzelunternehmens. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie einer GmbH gibt es beim e.K. keine rechtliche Trennung zwischen Unternehmer:in und Unternehmen.

Wenn Du das persönliche Haftungsrisiko vermeiden möchtest, kommen andere Rechtsformen mit beschränkter Haftung in Frage, zum Beispiel eine UG oder eine GmbH.

Welche Buchführungspflichten hat ein eingetragener Kaufmann?

Als eingetragener Kaufmann unterliegst Du grundsätzlich den kaufmännischen Buchführungspflichten des Handelsgesetzbuchs (HGB). Das bedeutet, dass Du eine doppelte Buchführung führen und regelmäßig Jahresabschlüsse erstellen musst.

Für kleinere Unternehmen gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Solange Dein Unternehmen weniger als 800.000 € Umsatz und weniger als 80.000 € Gewinn pro Jahr erzielt, kannst Du weiterhin die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) verwenden.

Überschreitest Du diese Grenzen, bist Du verpflichtet:

  • eine doppelte Buchführung zu führen
  • eine Bilanz zu erstellen
  • eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen

Im Gegensatz zu vielen Kapitalgesellschaften müssen eingetragene Kaufleute ihre Jahresabschlüsse in der Regel nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen, solange sie bestimmte Größenklassen nicht überschreiten.

Welche Steuern zahlt ein eingetragener Kaufmann?

Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist steuerlich ein Einzelunternehmen. Das bedeutet: Das Unternehmen ist keine eigene juristische Person. Stattdessen wird der Gewinn direkt Dir als Unternehmer:in zugerechnet und über Deine persönliche Steuererklärung versteuert.

Die wichtigste Steuer für einen e.K. ist daher die Einkommensteuer.

Einkommensteuer

Der Gewinn Deines Unternehmens wird zusammen mit Deinem übrigen Einkommen versteuert. In Deutschland gilt ein progressiver Einkommensteuertarif, dessen Spitzensteuersatz derzeit bis zu 45 % betragen kann.

Gewerbesteuer

Da ein e.K. ein gewerbliches Unternehmen betreibt, fällt grundsätzlich auch Gewerbesteuer an. Für Einzelunternehmer:innen gibt es jedoch einen wichtigen Freibetrag:

Erst wenn Dein Gewerbeertrag über 24.500 € pro Jahr liegt, wird Gewerbesteuer fällig. Dieser Betrag wird vom Gewinn abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird.

Umsatzsteuer

Wenn Du Waren oder Dienstleistungen verkaufst, musst Du in der Regel Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.

  • regulärer Umsatzsteuersatz: 19 %
  • ermäßigter Satz für bestimmte Leistungen: 7 %

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du die Kleinunternehmerregelung nutzen. In diesem Fall stellst Du keine Umsatzsteuer in Rechnung und führst auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. ​​Das gilt, wenn Dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG).

Lohnsteuer und Sozialabgaben

Sobald Du Mitarbeiter:innen beschäftigst, kommen weitere Pflichten hinzu. Dann musst Du:

  • Lohnsteuer für Deine Angestellten einbehalten und abführen
  • Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Stellen zahlen

Diese Aufgaben gehören zu den normalen Arbeitgeberpflichten in Deutschland.

Kann ein eingetragener Kaufmann Mitarbeiter:innen beschäftigen?

Ja. Als eingetragener Kaufmann (e.K.) kannst Du Mitarbeiter:innen für Dein Unternehmen einstellen. Für Dich gelten dabei die gleichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln wie für andere Arbeitgeber in Deutschland.

Sobald Du Personal beschäftigst, musst Du Dein Unternehmen bei verschiedenen Stellen registrieren. Dazu gehören unter anderem die Agentur für Arbeit, die Krankenkassen und die zuständigen Sozialversicherungsträger.

Welche Pflichten hast Du als Arbeitgeber:in?

Wenn Du Mitarbeiter:innen einstellst, übernimmst Du mehrere gesetzliche Pflichten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Anmeldung Deiner Beschäftigten bei der Sozialversicherung
  • Einbehalten und Abführen der Lohnsteuer
  • Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
  • Führung einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung

Für die korrekte Abrechnung benötigst Du unter anderem die Steuer-Identifikationsnummer Deiner Mitarbeiter:innen. Außerdem brauchst Du eine Betriebsnummer, die von der Agentur für Arbeit vergeben wird.

Neben festangestellten Mitarbeiter:innen kannst Du als Einzelunternehmer:in auch freiberufliche Dienstleister:innen oder Auftragnehmer:innen beauftragen. Das kann besonders in der Wachstumsphase sinnvoll sein.

Gerade beim ersten Einstellen von Personal lohnt es sich, eine Steuerberater:in oder eine Fachperson für Arbeitsrecht einzubeziehen. So stellst Du sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Eingetragener Kaufmann (e.K.) werden: Schritt für Schritt

Wenn Dein Unternehmen einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, musst Du Dich als eingetragener Kaufmann (e.K.) ins Handelsregister eintragen lassen. Der Weg dorthin besteht aus mehreren formalen Schritten.

1. Gewerbe anmelden

Der erste Schritt ist die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. In vielen Städten kannst Du das inzwischen auch online erledigen. Mit der Anmeldung wird Dein Unternehmen offiziell im Gewerberegister erfasst und Du erhältst einen Gewerbeschein.

2. Eintragung ins Handelsregister

Damit Du rechtlich als eingetragener Kaufmann (e.K.) giltst, muss Dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden. Der Antrag wird über eine Notar:in eingereicht. Diese Person beglaubigt die erforderlichen Dokumente und übermittelt sie an das zuständige Amtsgericht.

Für Notar:in und Registereintrag fallen in der Regel Gebühren von etwa 100 € bis 300 € an, abhängig vom Einzelfall und dem zuständigen Amtsgericht.

3. Registrierung beim Finanzamt

Nach der Gründung meldest Du Dein Unternehmen auch beim Finanzamt an. Dazu füllst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, meist über das Online-Portal ELSTER. Dort gibst Du unter anderem an:

  • welche Tätigkeit Du ausübst
  • wie hoch Dein erwarteter Umsatz ist
  • ob Du Umsatzsteuer berechnen wirst

Anschließend erhältst Du Deine Steuernummer.

4. Anmeldung bei der IHK oder HWK

Je nach Branche wirst Du automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Die Kammern vertreten die Interessen der Unternehmen und bieten Beratung sowie Weiterbildung an.

Welche Pflichtangaben müssen Geschäftsunterlagen enthalten?

Sobald Dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, musst Du auf offiziellen Geschäftsunterlagen bestimmte Angaben machen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • der Firmenname mit Zusatz „e.K.“
  • der Sitz des Unternehmens
  • das zuständige Registergericht
  • die Handelsregisternummer
  • Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Diese Angaben müssen laut § 14 Abs. 4 UStG zum Beispiel auf Rechnungen, Geschäftsbriefen oder Angeboten erscheinen.

Fazit

Viele denken, dass die Gründung eines eigenen Unternehmens in Deutschland kompliziert ist. In der Praxis sind einige Rechtsformen jedoch einfacher umzusetzen, als es auf den ersten Blick wirkt. Auch ein eingetragener Kaufmann (e.K.) lässt sich vergleichsweise unkompliziert gründen. Du brauchst weder Partner noch Startkapital.

Gleichzeitig solltest Du bedenken, dass der e.K. mit einer unbeschränkten Haftung verbunden ist. Das bedeutet: Für Verbindlichkeiten haftest Du nicht nur mit dem Unternehmensvermögen, sondern auch mit Deinem privaten Vermögen. Gerade bei höheren Risiken kann das finanzielle Folgen haben.

Bevor Du Dich für diese Rechtsform entscheidest, lohnt es sich daher, die Vor- und Nachteile genau abzuwägen.

FAQ

Was ist ein eingetragener Kaufmann (e.K.)?

Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist ein Einzelunternehmer, der ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Durch den Eintrag gilt er rechtlich als Kaufmann und unterliegt den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Was bedeutet die Abkürzung „e.K.“ hinter einem Firmennamen?

Die Abkürzung e.K. steht für eingetragener Kaufmann. Sie zeigt, dass ein Einzelunternehmer:in im Handelsregister eingetragen ist und ein Handelsgewerbe betreibt.

Wann ist man ein eingetragener Kaufmann?

Nicht jedes Einzelunternehmen ist automatisch ein eingetragener Kaufmann.

Du wirst zum eingetragenen Kaufmann, wenn Dein Unternehmen einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und deshalb im Handelsregister eingetragen werden muss. In manchen Fällen ist auch eine freiwillige Eintragung möglich.

Wie haftet ein eingetragener Kaufmann?

Ein eingetragener Kaufmann haftet unbeschränkt. Das bedeutet, dass Du für Schulden Deines Unternehmens sowohl mit dem Geschäftsvermögen als auch mit Deinem Privatvermögen haftest.

Was ist der Unterschied zwischen einem Einzelunternehmen und einem eingetragenen Kaufmann (e.K.)?

Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist immer ein Einzelunternehmen, aber nicht jedes Einzelunternehmen ist im Handelsregister eingetragen.

Der wichtigste Unterschied liegt also im Handelsregistereintrag und den damit verbundenen kaufmännischen Pflichten.

Ist ein eingetragener Kaufmann eine juristische Person?

Nein. Ein eingetragener Kaufmann ist keine juristische Person, sondern eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt und im Handelsregister eingetragen ist.

Benötige ich ein Mindestkapital, um ein e.K. zu gründen?

Nein. Für einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) ist kein Mindestkapital erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Eintragung ins Handelsregister.

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