Wir erklären, was ein eingetragener Kaufmann ist, was die Besonderheiten dieser Rechtsform sind und wer und wo man sich als Eingetragene*r Kaufmann/-frau eintragen lassen kann

Inhalt

Eingetragener Kaufmann, Einzelunternehmen, Freiberufler, GmbHAG - das sind nur einige der Rechtsformen, die es in Deutschland gibt. Sie müssen Ihre Ziele genau definieren und sich entscheiden, ob Sie Ihr Geschäft alleine oder mit Partnern eröffnen möchten und sich mit den bevorstehenden Kosten vertraut machen. 

Beachten Sie die Rechtsform Eingetragener Kaufmann (die Abkürzung eingetragener Kaufmann ist e.K). Was ist das? Der eingetragene Kaufmann ist keine juristische Person, sondern eine natürliche Person und damit dasselbe wie ein Einzelunternehmer, was bedeutet, dass er in seinem Unternehmen keine Partner hat. Im Gegensatz zum Einzelunternehmer ist ein e.K. (Eingetragener Kaufmann) jedoch im Handelsregister eingetragen und hat daher das Recht, unter einem Firmennamen zu agieren, ohne im Firmennamen seinen Vor- und Nachnamen nennen zu müssen. Also, man kann einen Geschäfts- oder Fantasienamen führen. Für eingetragene Kaufleute gelten die Vorgaben im Handelsgesetzbuch (HGB).

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die wichtigsten Punkte, die bei der Wahl dieser Rechtsform zu beachten sind, über ihre Vor- und Nachteile sowie über ihre rechtlichen Aspekte. Anhand dieser Informationen können Sie entscheiden, ob der eingetragene Kaufmann die richtige Lösung für Sie ist oder ob Sie andere Rechtsformen für Ihr Unternehmen in Betracht ziehen sollten. 

Definition des Begriffs "Eingetragener Kaufmann" (e.K.)

Ein Eingetragener Kaufmann (e. Kfm.) bzw. eine Eingetragene Kauffrau (e. Kfr.), im Plural auch Eingetragenen Kaufleute genannt, verkörpern eine deutsche Variante der Rechtsform, die auf dem Einzelunternehmen (EU) basiert. Dies bedeutet, dass das Unternehmen von einer Person gegründet und geleitet und zudem im Handelsregister eingetragen wird. 

Es handelt sich um einen Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt und aufgrund dessen im Handelsregister eingetragen ist. Beachten Sie, dass jeder e.K. ein Einzelunternehmer ist. Aber nicht jeder Einzelunternehmer ist ein e.K.

Der Eingetragene Kaufmann wird oft mit dem Kleingewerbe verglichen. Beide sind Rechtsformen für gewerbliche Einzelunternehmen. Aber es gibt Unterschiede zwischen ihnen. Lassen Sie uns herausfinden, welche das sind:

  • Das Kleingewerbe ist nicht nur keine offizielle Rechtsform, sondern es handelt sich dabei um Gewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind und nicht im Handelsgesetzbuch genannten Pflichten nachkommen müssen. Das Hauptmerkmal des Kleingewerbes ist die Befreiung von der Buchführungspflicht, sofern bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden. Diese Befreiung hängt von der Einhaltung bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen ab.
  • Kaufleute sind kaufmännische Selbständige, die ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches betreiben.

Wer muss sich eintragen lassen? 

Ob ein gewerbliches Unternehmen die Merkmale eines Handelsunternehmens erfüllt, wird von der Art des Betriebs festgestellt. Das Hauptkriterium hierfür ist die Natur und Größe des Geschäfts. Für verschiedene Geschäftsbereiche gibt es unterschiedliche jährliche Einkommensschwellen, von denen ein einzelnes Unternehmen als Handelsgeschäft eingestuft wird.

Zur Bestimmung der Art eines gewerblichen Einzelunternehmens werden auch andere Kriterien herangezogen. Dazu gehören die Zahl der Beschäftigten, der Geschäftsumfang, die Vielfalt der erbrachten Dienstleistungen, die Höhe des Anlage- und Umlaufvermögens und die Größe des Unternehmens.

Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Gewerbetätigkeit keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert.

Ist-, Kann- und Schein-Kaufleute

Es werden drei Arten von Kaufleuten unterschieden: Ist-, Kann- und Schein-Kaufleute. Sie unterscheiden sich folgendermaßen:

Ein Ist-Kaufmann ist die natürliche Person, die ein Geschäft führt, das den Status eines Händlers erfordert. Ein Ist-Kaufmann betreibt ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB und ist zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet. 

Einige kleine Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister einzutragen, möchten dies dennoch tun. Lässt man sein Unternehmen freiwillig eintragen, gründet man automatisch einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Solche Unternehmer werden Kann-Kaufmann genannt.

Dann gibt es die sogenannten Schein-Kaufleute. Sie sind nicht im Handelsregister eingetragen, d.h. in Wirklichkeit kein Kaufmann in Sinne des bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie erwecken aber bewusst den Anschein eines Kaufmanns, wenn sie Handelsgeschäfte tätigen.

Nebenberufliche Gründung als e.K.

Wenn Sie eine feste Anstellung haben, aber gleichzeitig ein Unternehmen gründen wollen, können Sie den Status des eingetragenen Kaufmanns auch problemlos auf Teilzeitbasis erwerben. Auch als nebenberufliche Gründung ist der e.K. eine gute und praktikable Option, um ein eigenes Unternehmen auf die Beine zu stellen. 

Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie zwei Geschäftsbereiche miteinander verbinden können, oder wenn Sie befürchten, dass Sie mit der Buchhaltung überfordert sein könnten, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. 

Heutzutage gibt es viele Unternehmen, die Sie kompetent beraten und Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens oder der Verwaltung Ihrer Ausgaben helfen. Finom ist ein solches Unternehmen. Finom bietet Online-Finanzdienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige an. Alles ist auf einer Website mit innovativen Diensten vereint, die Buchhaltung, elektronische Rechnungsstellung, Finanzmanagement und Bankgeschäfte umfassen. 

Wenn Sie die Dienste von Finom in Anspruch nehmen, können Sie unter anderem mit folgendem rechnen:

Vor- und Nachteile der e.K.-Rechtsform

Es gibt viele eingetragener Kaufmann Vorteile, die junge Geschäftsleute ermutigen, diese Rechtsform für ihr Unternehmen zu wählen. Lassen Sie uns auf die wichtigsten eingehen:

  • unkomplizierter Gründungsprozess
  • keine erforderliches Mindestkapital
  • keine Partner, Mitgründer oder Aktionäre, was bedeutet, dass der Unternehmensinhaber jederzeit Entscheidungen treffen kann, ohne sich mit anderen Eigentümern abstimmen zu müssen;
  • Möglichkeit, dem Unternehmen einen fiktiven Namen zu geben
  • positiver Einfluss auf den Ruf durch die Eintragung in das Handelsregister

Zu den wichtigsten Nachteilen gehören die folgenden:

  • unbeschränkte persönliche Haftung. Sie tragen das gesamte Risiko. Im Falle eines Konkurses müssen Sie die Haftung auch mit Ihrem Privatvermögen tragen.
  • eingetragene Kaufleute, die einen Umsatz und Gewinn von über 600.000 Euro bzw. 60.000 Euro erwirtschaften, müssen eine doppelte Buchführung betreiben. Wenn wir über Unternehmensformen sprechen, dann hat jede davon immer ihre Vor- und Nachteile und Besonderheiten. Wir haben eine visuelle Tabelle erstellt, damit Sie die Unterschiede erkennen können. Schau sie an.
 FreiberuflerKleingewerbeKaufleuteUGGmbH
gewerblichneinjajajaja
Registrierung im Handelsregisterneinneinjajaja
Persönliche Verantwortungjajajaneinnein
Startkapitalkeinskeinskeins1 Euro25.000 Euro
GewerbesteuerGewerbesteuer BefreitJa, der 24.500 Euro überschreitende Betrag ist steuerpflichtigJa, der 24.500 Euro überschreitende Betrag ist steuerpflichtigJaJa

Eingetragener Kaufmann Haftung

Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt, d. h. sowohl mit Ihrem Geschäftsvermögen als auch mit Ihrem Privatvermögen. Wenn Sie nicht zur vollen Haftung bereit sind, sollten Sie andere Rechtsformen mit beschränkter Haftung in Betracht ziehen.

Buchführungspflicht

Nach der Eintragung (wenn Umsatz und Gewinn von über 600.000 Euro bzw. 60.000 Euro erwirtschaften) sind Sie verpflichtet, doppelte Buchführung zu betreiben und regelmäßig Bilanzen und Bestandsaufnahmen für Ihr Unternehmen zu erstellen. Eingetragene Kaufleute sind nicht zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet, solange sie bestimmte Größenkriterien nicht überschreiten.

Eingetragener Kaufmann Steuern

Ein Einzelunternehmer ist immer eine natürliche Person. Folglich sind eingetragene Kaufleute als natürliche Personen in erster Linie einkommensteuerpflichtig, wobei ihr gesamtes Einkommen besteuert wird. 

Es gibt jedoch auch andere Steuern, die für diese Unternehmensform relevant sind, wie zum Beispiel die Gewerbesteuer. Der zugehörige Steuersatz wird dabei nicht auf das gesamte Einkommen, sondern auf den Gewerbeertrag des Unternehmens angewandt, welcher der Betriebsgewinn vor Abzug der Gewerbesteuer ist.

Einzelunternehmer mit einem Gewerbeertrag von weniger als 24.500 Euro sind von der Gewerbesteuer befreit. Es geht eigentlich um einen Gewerbesteuerfreibetrag, der auf den Gewerbeertrag angewendet wird, nicht direkt auf das Einkommen des Unternehmers.

Die folgenden Steuern müssen ebenfalls gezahlt werden:

  • Einkommensteuer: Deutschland hat einen progressiven Einkommensteuertarif mit einem Höchstsatz von 45 %.
  • Umsatzsteuer. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 19 %, für bestimmte Arten von Waren/Dienstleistungen gilt jedoch ein ermäßigte Steuersatz von 7 %. Kleingewerbe, die unter die Kategorie des Kleinunternehmens fallen, sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Wenn ein Selbstständiger Angestellte beschäftigt, muss er außerdem Sozialversicherungsbeiträge zahlen. 

Beschäftigung von Mitarbeiter*innen

Gewerbliche Einzelunternehmer haben das Recht, sowohl festangestellte als auch freiberufliche Mitarbeiter zu beschäftigen. Als Einzelunternehmer müssen Sie nicht alles alleine machen.

e.K. werden: Schritt für Schritt

Um ein e.K. zu werden, sind folgende Schritte nötig:

  1. Beantragung der Anmeldung beim Gewerbeamt. Diese kann persönlich beim Gewerbeamt oder online erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung wird das neue Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt nicht automatisch nach der Anmeldung beim Gewerbeamt. Es ist ein gesonderter Schritt, der beim zuständigen Amtsgericht vorgenommen werden muss.
  2. Die Berufsgenossenschaft ist die zuständige Stelle für die gesetzliche Unfallversicherung. Alle Selbstständigen müssen sich eigenständig an die Berufsgenossenschaft wenden und sich bei dieser anmelden.
  3. Finanzamt: Um ein Einzelunternehmen anzumelden, müssen Sie innerhalb des ersten Monats nach der Unternehmensgründung auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
  4. Ggf. müssen Sie sich auch bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer anmelden.

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Fazit

Viele Menschen glauben, dass die Gründung eines eigenen Unternehmens in Deutschland schwierig ist. Aber tatsächlich sind einige Rechtsformen nicht schwer zu registrieren. Ein eingetragener Kaufmann zu werden ist ganz einfach. Sie brauchen dafür keine Partner und kein Startkapital. Es ist jedoch zu bedenken, dass die e.K. eine Rechtsform mit unbeschränkter Haftung ist. 

Das bedeutet, dass im Falle von Verbindlichkeiten des Unternehmens Sie nicht nur mit dem Vermögen des Unternehmens, sondern auch mit Ihrem eigenen Privatvermögen haften. Dies kann insbesondere bei hohen Verbindlichkeiten des Unternehmens erhebliche finanzielle Risiken für den Einzelunternehmer bedeuten. Bevor Sie Ihr Unternehmen gründen und eine Rechtsform wählen, sollten Sie daher alle Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die Abkürzung e.K.?

e.K. steht für Eingetragener Kaufmann. Dies sind Einzelunternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind.

Wann ist man ein eingetragener Kaufmann?

Nicht jeder Gewerbetreibende wird automatisch zum eingetragener Kaufmann. Ein Gewerbetreibende wird zum eingetragenen Kaufmann, wenn er verpflichtet ist.

Ein Gewerbetreibender muss sich in das Handelsregister eintragen lassen, wenn er ein Handelsgewerbe als Selbständiger betreibt (ausgenommen kleine Gewerbebetriebe).

Ein eingetragener Kaufmann ist auch ein Gewerbetreibender, der sich freiwillig in das Handelsregister eingetragen hat.

Wie haftet ein eingetragener Kaufmann?

Eingetragene Kaufleute haften unbegrenzt. Das bedeutet, dass sie im Falle der Insolvenz ihres Unternehmens auch mit ihrem Privatvermögen haften.

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