Wir wollen herausfinden, was Sie von der Steuer absetzen können, wenn Sie ein Kleingewerbe haben, und welche Ausgaben für Kleinunternehmer absetzbar sind

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Was kann ich als Kleinunternehmer steuerlich absetzen? Die Besteuerung von Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmern in Deutschland kann kompliziert erscheinen. Und es stimmt: Es gibt viel Bürokratie, um Ihre Steuerpflichten zu registrieren und zu erfüllen. Aber dieser Leitfaden kann Ihnen alle Informationen geben, die Sie benötigen, um den gesamten Prozess der Kleingewerbe Steuererklärung ein wenig zu vereinfachen.

Egal, ob Sie Kleinunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger sind, Sie müssen sich mit den verschiedenen Gesetzen und Vorschriften zur Besteuerung der Selbstständigkeit vertraut machen. Um Ihnen damit zu helfen, haben wir bei Finom eine komplette Finanzverwaltung entwickelt. Bei Finom können Kleinunternehmer ein Geschäftskonto eröffnen und somit Ihre Steuerberichte im Handumdrehen erstellen. Transaktionen und Rechnungen werden synchronisiert und das alles und mehr erledigen Sie bequem von Ihrem Smartphone.

Das Steuersystem für Kleinunternehmer, Selbständige und Freiberufler

Für die Anmeldung zum deutschen Steuersystem benötigen Sie eine Steuernummer von ihrem örtlichen Finanzamt. Nach der Registrierung müssen Sie eine jährliche Steuererklärung ausfüllen. Die Steuerpflicht in Deutschland variiert leicht, je nachdem, ob Sie ein Unternehmen führen, selbstständig oder freiberuflich tätig sind.

Einkommensteuer für Kleingewerbe und Selbstständige in Deutschland

In der jährlichen Einkommensteuererklärung werden alle möglichen Einkunftsarten ausgewiesen, auch Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit. Ihre Einkommensteuer wird auf Grundlage Ihres Einkommens berechnet. Daher spielt der Gewinn, den Sie als Freiberufler in der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) deklarieren, eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Einnahmen und Ausgaben und sollte vor der Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

Welche Kleingewerbe-Steuern Sie zahlen, hängt auch davon ab, welche Art von Geschäft oder Dienstleistung Sie anbieten. Beispielsweise müssen Unternehmen, die Waren anbieten, Gewerbesteuer zahlen, während diejenigen, die freiberufliche Dienstleistungen anbieten, davon befreit sind. In Deutschland müssen sowohl Expats als auch Einheimische Einkommensteuer zahlen. Sie zahlen Einkommensteuer auf Ihr inländisches und weltweites Einkommen und Vermögen.

Für alle, die sich als Freiberufler, Selbstständige oder Kleinunternehmer in Deutschland niedergelassen haben, sind die Regeln zur Umsatzsteuer und Steuererklärung möglicherweise etwas schwer zu verstehen. Wann sollten Sie Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen und wie wirkt sich dies auf die Einreichung von Steuererklärungen aus?

Wenn Ihr Unternehmen als Kleinunternehmen (bei Umsätzen von bis zu 22.000 Euro in einem Jahr) eingestuft wurde, bedeutet das, dass Sie wählen können, ob Sie Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen möchten.

Hier ist ein Überblick über die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“, für wen sie gilt, und die Vor- und Nachteile der Erhebung von Umsatzsteuer an Kunden.

Was ist die „Kleinunternehmerregelung“?

Nach 19 UstG kann ab 2021 jeder als Kleinunternehmer eingestuft werden, der im letzten Steuerjahr weniger als 22.000 Euro verdient hat und in diesem Jahr maximal 50.000 Euro verdienen wird. Das bedeutet, dass die Erhebung der Umsatzsteuer zusätzlich zu Ihren Dienstleistungen an Kunden optional ist.

Wenn Sie sich entscheiden, Umsatzsteuer zu erheben, können Sie die Kleinunternehmerregel ablehnen, aber beachten Sie, dass die Entscheidung, die Sie treffen, für fünf Jahre gilt – oder bis sich Ihre Umstände ändern – also überlegen Sie es sich sorgfältig.

Obwohl Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erheben, ist es wichtig, dass Sie das Umsatzsteuerformular ausfüllen, um dem Finanzamt klar zu machen, dass Sie unter der Schwelle für deutsche Einkünfte liegen und daher von der Erhebung dieser Art von Steuern und der Zahlung an den Staat befreit sind.

Die Vor- und Nachteile der Erhebung der Umsatzsteuer

Wenn Sie Ihren Kunden in der Rechnung keine Umsatzsteuer berechnen, kann dies dazu beitragen, dass Ihre Dienstleistungen wettbewerbsfähiger sind als die von größeren Unternehmen. Der aktuelle Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt 19 Prozent – ein Wert, der einen erheblichen Einfluss auf Ihre Rechnung haben kann, insbesondere wenn Ihre Kunden auch Kleinunternehmen sind, die keine Umsatzsteuer von ihren betrieblichen Ausgaben abziehen können.

Ein weiterer großer Vorteil ist, dass diese Typ von Freiberufler viel weniger Papierkram ausfüllen muss als größere Unternehmen. Während größere Unternehmen monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen ans Finanzamt einreichen müssen, dürfen diejenigen, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, einfach jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Der Nachteil ist, dass Sie, wenn Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnungen stellen, auch keine Mehrwertsteuerrückerstattung für Ihre Ausgaben geltend machen können.

Auf welche Weise kann ein Kleingewerbe Steuer absetzen?

Geschäftsbezogene Kosten, die während des Kalenderjahres, für das Sie besteuert werden, anfallen, können Sie von Ihrem Gewinn abziehen und so Ihre Gesamtsteuerbelastung reduzieren.

Wie können Kleingewerbe die Mehrwertsteuer absetzen? Hier listen wir 5 Betriebsausgaben auf, die Kleinunternehmer als Steuer absetzen können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie die Gebühren und Kosten für alle diese Produkte nachweisen müssen, um die Abzüge in Anspruch nehmen zu können. Das bedeutet, alle Belege geordnet aufzubewahren und bei Bedarf die Kaufbelege vorzulegen. Das deutsche Finanzamt kann beschließen, Ihr Unternehmen mehrere Jahre nach Ablauf eines Geschäftsjahres zu prüfen.

1- ARBEITSZIMMER ABSETZEN

Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass Homeoffice in der Regel nur dann abzugsfähig ist, wenn ein Zimmer im Haus ausschließlich als Büro genutzt wird. Das heißt, wenn Sie einen Raum in Ihrer Wohnung ausschließlich gewerblich nutzen, können Sie diesen Teil Ihrer Hausmiete steuerlich absetzen. Wenn Sie jedoch einen Arbeitsplatz in Ihrem Wohnzimmer haben oder Ihren Küchentisch zum Arbeiten nutzen, können Sie dies nicht als Betriebsausgaben ausweisen, da der Platz ausschließlich für die selbstständige Arbeit genutzt werden muss.

2- AUTO ABSETZEN 

Wenn das Auto nicht zum Betriebsvermögen gehört, können Sie für Dienstreisen 0,30 € pro Kilometer abziehen.

Wenn Sie Ihr Auto zu mehr als 50 % für Ihre Geschäftstätigkeit nutzen, gehört Ihr Auto obligatorisch zum Betriebsvermögen. Vorteil: Sie können die Anschaffungskosten, Benzin, Reparaturkosten, Kfz-Versicherungen usw. abziehen. Zum anderen müssen Sie die private Nutzung des Autos mit 1 % des Bruttolistenpreises besteuern. Wir empfehlen, in den ersten drei Monaten ein Fahrtenbuch auszufüllen, um sicherzustellen, dass die Dienstreisen 50 % der Nutzung überschreiten.

Wenn Sie Ihr Auto zwischen 10 und 50 % für Ihre Geschäftstätigkeit nutzen, können Sie wählen, ob Sie Ihr Auto in Ihr Geschäft einbeziehen möchten. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob dies für Sie günstig wäre.

Nur Unternehmer und Selbstständige, die ihr Fahrzeug ausschließlich für Geschäftsfahrten nutzen oder es ihren Angestellten überlassen, haben das Recht, die Kfz-Steuer in voller Höhe abzusetzen.

3- WERBUNGSKOSTEN ABSETZEN

Werbung, Werbemittelproduktion und alle Arten von geschäftlicher Werbung können von Ihren Steuern abgezogen werden. Schalten Sie Anzeigen auf Facebook, LinkedIn oder Google? Ziehen Sie lokales Sponsoring, Werbegeschenke oder gedruckte Anzeigen in Betracht? Diese Kosten können Sie als Betriebsausgaben absetzen und somit Steuern sparen.

4- BÜROAUSSTATTUNG STEUERLICH ABSETZEN

Alle Ihre privaten Bürogeräte wie Laptop, Router, Kamera, Geschäftstelefon usw. können in Anspruch genommen werden, wenn Sie diese ausschließlich für Ihr Geschäft nutzen. Diese betrieblich genutzte Hardware kann als Betriebsaufwand angegeben werden.

Für Arbeitsmittel gibt es eine Pauschale von 110 Euro, für die kein Nachweis erforderlich ist. Wenn der Kauf 110 Euro übersteigt, benötigen Sie Quittungen als Nachweis. Bei Arbeitsgeräten, deren Kaufpreis kleiner oder gleich 952 Euro ist und deren übliche Nutzungsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann der Steuerpflichtige den gesamten Kaufpreis im selben Jahr abziehen. Liegt der Kaufpreis über 952 Euro oder übersteigt die übliche Nutzungsdauer ein Jahr, ist das Arbeitsgerät über mehr als ein Jahr linear abzuschreiben (3-Jahres-Frist). Tatsächlich können Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung eines Personalcomputers sowie Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung eines Homeoffice als Betriebsausgaben behandelt werden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass sie ausschließlich oder fast ausschließlich verwendet werden (90 % bzw mehr) für berufliche Zwecke, basierend auf objektiven und überprüfbaren Kriterien. 

Es ist wichtig zu beachten, dass Computer, Monitore, Scanner, Drucker und sogar die Maus über einen Zeitraum von drei Jahren mit der offiziellen Abschreibungstabelle auf der Website des Finanzministeriums abgeschrieben werden müssen. Wir haben in diesem Artikel erklärt, was eine Abschreibung ist.

5- EINSTELLUNG DES PARTNERS ALS 450-EURO-KRAFT

Im Falle dass Sie einen Partner können Sie sie als Arbeitskraft einstellen. Grundsätzlich kennt das deutsche Steuerrecht den Begriff „Minijob“ nicht. Stattdessen geht es um Jobs mit geringer Bezahlung oder Jobs von befristeter Dauer. Beide Varianten haben einige Vorteile. Beispielsweise kann die Lohnsteuer pauschal an das Finanzamt abgeführt werden (Pauschalversteuerung). Allerdings gibt es auch einige andere Dinge zu beachten.

Rein rechtlich ist zwischen Teilzeit- und befristeter Beschäftigung zu unterscheiden.

Bei der Teilzeitbeschäftigung darf das Durchschnittseinkommen 450 Euro im Monat nicht überschreiten und Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Bei der kurzfristigen Beschäftigung ist die Anstellung befristet und Mitarbeiter muss mindestens 5 Tage pro Woche arbeiten. Es besteht keine Sozialversicherungspflicht.

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Fazit

Egal, ob Sie deutscher Staatsbürger oder Ausländer sind, Sie sind gesetzlich verpflichtet, Steuern zu zahlen, wenn Sie Geld verdienen, während Sie in Deutschland leben oder arbeiten. Wenn Sie in Deutschland ein eigenes Unternehmen oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Sie zur Ermittlung Ihrer Einkommensteuer jährlich eine Steuererklärung abgeben.

Der Umgang mit Steuerangelegenheiten, wenn Sie ein Unternehmen zu führen haben, kann jedoch Kopfschmerzen bereiten. Wenn Sie sich mit dem deutschen Steuersystem nicht auskennen, kann es sinnvoll sein, bei Finom ein Konto zu eröffnen, um die richtigen Steuern zu zahlen, Kleingewerbe-Steuern abzusetzen und Strafen zu vermeiden.

FAQ

Welche Ausgaben können Kleinunternehmer steuerlich absetzen?

Steuerabzüge für Kleinunternehmer schließen unter anderem die steuerliche Geltendmachung von Betriebskosten ein. Hier werden wir die häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten.

Kann ich als Kleinunternehmer mein Handy von der Steuer absetzen?

Ja, für Ihren Mobilfunkvertrag können Sie 20% zurückerstattet bekommen, allerdings maximal 20,00 € pro Monat. Auch den Kaufpreis Ihres Handys können Sie vollkommen von der Steuer absetzen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie es zu 90% beruflich nutzen.

Sollten Sie aber Ihr Handy weniger als 90% beruflich nutzen, sinkt der absetzbare Anteil dementsprechend. Als Nachweis gilt eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Vorgesetzten, ein Nutzungs-Tagebuch mit Gesprächsangaben oder ein Einzelnachweis Ihres Mobilfunkanbieters. Mehr über dieses Thema können Sie in diesem Artikel finden.

Kann ich als Kleinunternehmer meine Fahrtkosten von der Steuer absetzen?

Fahrtkosten können von Kleinunternehmern ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Bei dem Finanzamt können Sie maximal 0,30 € pro Kilometer geltend machen. Das gilt jedoch nur, wenn Ihr Auto nicht zum Betriebsvermögen gehört. Die Pauschale sieht lediglich eine einfache Fahrt vor, und nicht die Strecke mit Hin- und Rückfahrt. Um die arbeitsbedingte Nutzung eines Verkehrsmittels nachweisen zu können, können Sie ein vorgedrucktes Fahrtenbuch benutzen.

Ihre Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Teilstrecken müssen Sie zudem mit Flug-, Bus- oder Bahnkarten nachweisen können.

Auch ein privates Fahrzeug kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Das heißt, dass Sie nun auch die Kosten für Versicherungen, Benzinkosten, die Kfz-Steuer, die Instandhaltung und die Abschreibung des Wagens abrechnen können. Für Gründer, Selbstständige und Kleingewerben, die ein Auto steuerlich absetzen möchten, ist Leasing eine attraktive Möglichkeit. Diese Option bietet mehr finanzielle Flexibilität, bessere Planungsmöglichkeiten und schont zudem die Liquidität.

Kann ich als Kleinunternehmer meine Miete von der Steuer absetzen?

Sofern Sie als Kleinunternehmer angemietete Räume für betriebliche Zwecke nutzen, können Sie Ihre Miete sowie Neben- und Reparaturkosten steuerfrei machen. Das gilt nicht nur für Büroräumen und Werkstätten, sondern auch für häusliche Räume. Die Raumkosten darf man allerdings nur anteilig absetzen, denn ein Arbeitszimmer ist lediglich ein Teil der gesamten Wohnung. Den Anteil des Arbeitsraums erfolgt nach der Formel:

Arbeitszimmerfläche / Gesamtfläche der Wohnung (inkl. Arbeitszimmer) x 100

Kann ich als Kleinunternehmer Maschinen von der Steuer absetzen?

Für Kleinunternehmer hat das Finanzamt besondere Anforderungen, allerdings müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Betriebliche Maschinen oder ähnliche große Anschaffungen können Sie über Abschreibungen von der Steuer absetzen. Eine Abschreibung eines Artikels ist die Wertminderung durch Abnutzung.

Der Anschaffungspreis verteilt sich über mehrere Jahre und wird nach seinem Wertverlust abgeschrieben. Der jährliche Anteil der Abnutzung wird in der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle AV) festgelegt. Ob Sie irgendwelche Arbeitsmittel als Pauschale absetzen können, erfahren Sie hier.

Wie hoch ist der Abschreibungssatz für Kleinunternehmen?

Der Höchstwert für geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt 800 € netto. Die Kosten zwischen 801 Euro und 1.000 Euro können in den Sammelposten eingelegt oder alternativ über die jeweilige Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle verteilt werden. Was 1000 EUR überschreitet, wird als Betriebs- und Geschäftsausstattung aktiviert und nach der AfA-Tabelle linear abgeschrieben.

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