Eine Holding ist eine Unternehmensstruktur, bei der eine Muttergesellschaft Beteiligungen an anderen Unternehmen hält und verwaltet. Wer eine Holding gründen möchte, nutzt diese Struktur häufig, um Beteiligungen zu bündeln und die verschiedenen Geschäftsbereiche organisatorisch zu trennen.

Inhalt

In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige zu den Vorteilen, Kosten und Voraussetzungen für die Gründung einer Holding. Außerdem erklären wir, wie Du von steuerlichen und rechtlichen Vorteilen profitieren kannst.

Warum eine Holding gründen?

Eine Holdingstruktur kann für Unternehmen interessant sein, die ihre Beteiligungen und Geschäftsbereiche gezielt strukturieren und langfristig wachsen möchten. Sie kann dabei sowohl steuerliche als auch organisatorische Vorteile bieten. Ob sich die Gründung tatsächlich lohnt, hängt jedoch von der Unternehmensgröße, den geplanten Investitionen und der konkreten Beteiligungsstruktur ab.

Steuerliche Vorteile

Ein zentraler Vorteil der Holding-Struktur ist die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Besonders hervorzuheben ist das Schachtelprivileg, welches es einer Holdinggesellschaft ermöglicht, Gewinne aus den Tochtergesellschaften bis zu 95 % steuerfrei zu vereinnahmen. Diese steuerlichen Vorteile können erheblich zur Kostenreduzierung beitragen.

  • Schachtelprivileg: Gewinne aus Beteiligungen sind bis zu 95 % steuerfrei und erhöhen so die Steuereffizienz.
  • Verlustausgleich: Verluste einer Tochtergesellschaft können mit den Gewinnen anderer Tochtergesellschaften innerhalb der Holding verrechnet werden, was die Steuerlast insgesamt senkt.

Haftungsbeschränkung und Risikominimierung

Die Haftung ist auf die einzelnen Tochtergesellschaften begrenzt, was bedeutet, dass die Risiken der verschiedenen Geschäftsbereiche voneinander getrennt bleiben. Dies minimiert das finanzielle Risiko und schützt das gesamte Unternehmen vor potenziellen Schäden.

  • Haftung: Durch die Struktur der Holdinggesellschaft ist die Haftung auf die einzelnen Tochtergesellschaften begrenzt.
  • Risikominimierung: Die getrennte Haftung der Tochtergesellschaften ermöglicht eine bessere Verteilung von Risiken, was das Unternehmensvermögen besser schützt.

Vermögensschutz

Indem Vermögenswerte in verschiedene Tochtergesellschaften ausgelagert werden, lassen sich diese gezielt vor externen Ansprüchen schützen. Dies bietet vor allem in rechtlichen oder finanziellen Krisensituationen weiteren Schutz.

  • Vermögensschutz: Vermögen, das innerhalb der Holdinggesellschaft strukturiert ist, kann vor möglichen externen Ansprüchen und Risiken geschützt werden.

Flexibilität und Effizienz in der Unternehmensführung

Die Holding kann strategische Aufgaben zentral bündeln, während die Tochtergesellschaften ihr operatives Geschäft eigenständig führen. Diese Struktur bietet eine hohe operative Unabhängigkeit bei gleichzeitiger zentraler Kontrolle und Planung.

  • Flexibilität: Jede Tochtergesellschaft kann eigenständig agieren, während die Holding zentrale strategische Entscheidungen trifft.
  • Effizienz: Strategische Entscheidungen werden zentral koordiniert, wodurch die Gesamtorganisation effizienter ist.

Holding gründen: So gehst Du Schritt für Schritt vor

Eine Holding ist keine eigene Rechtsform. Du baust vielmehr eine Unternehmensstruktur auf, in der eine Muttergesellschaft Beteiligungen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält. Wenn Du eine Holding gründen möchtest, solltest Du deshalb zuerst die Struktur planen und anschließend die einzelnen Gesellschaften gründen oder bestehende Beteiligungen übertragen.

1. Holdingstruktur planen

Lege zunächst fest, wie Deine Holding aufgebaut sein soll. Typischerweise sieht die Struktur so aus: Gesellschafter:innen → Holdinggesellschaft → operative Tochtergesellschaft(en). Bestimme dabei auch die Beteiligungsquoten und die Aufgaben der einzelnen Gesellschaften.

2. Rechtsform wählen

Wähle anschließend die passende Rechtsform für die Holding und die Tochtergesellschaften. Häufig kommen eine GmbH, eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine AG infrage. Welche Variante passt, hängt unter anderem von Deinem Kapitalbedarf, der Beteiligungsstruktur und Deinen langfristigen Plänen ab. Die Rechtsformen vergleichen wir im nächsten Abschnitt genauer.

3. Gesellschaftsvertrag erstellen

Im Gesellschaftsvertrag regelst Du die wichtigsten Grundlagen der Gesellschaft. Dazu gehören insbesondere der Unternehmensgegenstand, das Stammkapital, die Gesellschafter:innen, die Beteiligungsverhältnisse und die Geschäftsführung. Bei einer AG übernimmt die Satzung diese Funktion.

4. Gesellschaft notariell gründen und Kapital einzahlen

Lass den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung notariell beurkunden und leiste die für die gewählte Rechtsform erforderliche Kapitaleinlage. Wichtig: Das eingebrachte Kapital ist kein Gründungsaufwand, sondern Vermögen der Gesellschaft.

5. Eintragung ins Handelsregister

Die Gesellschaft wird über das Notariat beim zuständigen Registergericht angemeldet. Eine GmbH entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Bis dahin tritt sie als GmbH i. G. auf.

6. Gewerbe anmelden

Melde die Gesellschaft bei der zuständigen Gewerbebehörde an, sofern eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

7. Steuerliche Erfassung erledigen

Übermittle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt. Anschließend erhält die Gesellschaft ihre Steuernummer. Eine USt-IdNr. beantragst Du zusätzlich, wenn Du sie benötigst.

8. Eintragung ins Transparenzregister prüfen

Melde die wirtschaftlich Berechtigten der Holding an das Transparenzregister und halte die Angaben aktuell.

9. Tochtergesellschaft gründen oder bestehende Beteiligung übertragen

Bei einer neuen Struktur gründet die Holding anschließend die operative Tochtergesellschaft. Besteht bereits eine operative GmbH, kann die Beteiligung beispielsweise durch eine Einbringung oder einen Anteilstausch auf die Holding übertragen werden. Da dabei steuerliche Folgen entstehen können, solltest Du die Gestaltung vorab steuerlich prüfen lassen.

Holding gründen: Voraussetzungen

Eine Holding ist keine eigene Rechtsform. Für die Gründung muss daher zunächst eine geeignete Rechtsform für die Muttergesellschaft gewählt und die Struktur mit den Tochtergesellschaften festgelegt werden. Welche Voraussetzungen und Unterlagen erforderlich sind, hängt insbesondere von der gewählten Rechtsform und der konkreten Unternehmensstruktur ab.

Welche Rechtsform kann eine Holding haben?

Für die Holding kommen grundsätzlich verschiedene Rechtsformen infrage, insbesondere GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG. Welche Rechtsform geeignet ist, hängt unter anderem von Kapitalbedarf, Struktur und langfristigen Zielen ab.

RechtsformBeschreibungGeeignet für
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)Häufig gewählte Rechtsform für eine Holding. Grundsätzlich haftet die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen.Unternehmen, die eine etablierte und flexible Holdingstruktur aufbauen möchten
UG (Unternehmergesellschaft)Variante der GmbH mit geringerem erforderlichem Stammkapital. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.Gründer und kleinere Unternehmen mit begrenztem Kapitalbedarf
AG (Aktiengesellschaft)Kapitalgesellschaft mit höherem Mindestkapital und aufwendigerer Organisationsstruktur. Ermöglicht die Beteiligung mehrerer Aktionäre und die Ausgabe von Aktien.Größere Unternehmensgruppen und Strukturen mit hohem Kapital- oder Finanzierungsbedarf

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen Du für die Holding-Gründung erfüllen musst, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Bei einer Holding-GmbH brauchst Du insbesondere:

  • Gründer:innen beziehungsweise Gesellschafter:innen
  • einen Gesellschaftsvertrag
  • das erforderliche Stammkapital
  • mindestens eine:n Geschäftsführer:in
  • einen Sitz und eine inländische Geschäftsanschrift
  • eine festgelegte Beteiligungsstruktur
  • einen definierten Unternehmensgegenstand

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Gründung einer Holdinggesellschaft erfordert die Einreichung verschiedener Dokumente und gesetzlich vorgeschriebene Anmeldungen und Eintragungen. Zu den wichtigsten Schritten gehören die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, die Gewerbeanmeldung und die Eintragung ins Handelsregister.

SchrittBeschreibungWichtige Aspekte
GesellschaftsvertragZentrales Gründungsdokument einer Holdinggesellschaft, das die rechtlichen Rahmenbedingungen regelt.

- regelt Beteiligungsverhältnisse, Gewinnverteilung und Haftungsfragen

- muss notariell beurkundet werden, was Kosten verursacht

GewerbeanmeldungErforderlich für die rechtliche Existenz der Holdinggesellschaft, erfolgt bei der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde.

- notwendig für die offizielle rechtliche Anerkennung der Holding

- variable Gebühren je nach Region

Anmeldung beim HandelsregisterStellt sicher, dass die Holdinggesellschaft rechtlich anerkannt und öffentlich zugänglich ist.

- Pflicht für jede Holding-GmbH oder Holding-AG

- verpflichtende Hinterlegung des Gesellschaftsvertrags 

 - sorgt für Transparenz und die Möglichkeit der Einsicht durch Dritte

Welche Pflichten entstehen nach der Gründung?

Nach der Gründung musst Du die Gesellschaft im Handelsregister eintragen lassen, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt erledigen und, falls erforderlich, ein Gewerbe anmelden. Außerdem musst Du die wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister aktuell halten sowie die laufende Buchführung und den Jahresabschluss nach den gesetzlichen Vorgaben erstellen.

Ab wann lohnt es sich, eine Holding zu gründen?

Eine feste Gewinngrenze gibt es nicht. Als grobe Faustregel kann sich eine Holding ab etwa 50.000 bis 100.000 € nachhaltigem Jahresgewinn lohnen. Entscheidend ist aber, was Du mit den Gewinnen planst. Möchtest Du einen größeren Teil im Unternehmensverbund reinvestieren, kann die Holding steuerlich interessant sein. Das gilt auch, wenn Du mehrere Gesellschaften aufbauen, Beteiligungen erwerben oder später einen Exit planst. Veräußerungsgewinne aus Anteilen können auf Holdingebene unter den Voraussetzungen des § 8b KStG weitgehend steuerfrei bleiben.

Brauchst Du die Gewinne dagegen überwiegend privat oder bleiben nur geringe Überschüsse im Unternehmen, können die zusätzlichen Kosten für Buchführung, Jahresabschlüsse und Steuerberatung den Vorteil der Holding aufzehren. Die Wirtschaftlichkeit solltest Du deshalb immer individuell berechnen.

Holding gründen: Kosten

Die Gründung und der Betrieb einer Holding bringen Gründungs- und laufende Betriebskosten mit sich. Erfahre, welche Kosten anfallen und wie sie sich optimieren lassen.

Gründungskosten

Die Gründungskosten einer Holdinggesellschaft beinhalten verschiedene Ausgaben, die mit der Erstellung der gesellschaftsrechtlichen Dokumente, der notariellen Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister verbunden sind. Die wichtigsten Kostenpunkte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

KostenpunktBeschreibungKosten
StammkapitalKapital der Holdinggesellschaft bei einer GmbH25.000 €; bei einer Bargründung müssen für die Eintragung grundsätzlich mindestens 12.500 € eingezahlt sein
NotarkostenBeurkundung des Gesellschaftsvertrags und Anmeldung zum Handelsregisterca. 1000 €
HandelsregistereintragEintragung der Gesellschaft ins HandelsregisterBei einer klassischen Bargründung etwa 150 €
GewerbeanmeldungAnmeldung der gewerblichen Tätigkeit, sofern erforderlichGebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich

Das Stammkapital ist keine Gründungskosten im eigentlichen Sinne. Es steht nach der Gründung der Gesellschaft für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung.

Bei der Gründung einer Holding über einer bereits bestehenden Gesellschaft können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere für steuerliche und rechtliche Beratung sowie für die Übertragung von Geschäftsanteilen.

Laufende Kosten

Neben den Gründungskosten entstehen bei der Führung einer Holdinggesellschaft auch laufende Betriebskosten. Im Folgenden sind die wichtigsten laufenden Kosten und deren ungefähre Höhe aufgeführt:

KostenpunktBeschreibungKosten pro Jahr
SteuerberatungBeratung und Unterstützung in allen steuerlichen Angelegenheiten der Holdinggesellschaftindividuell, abhängig von Anzahl der Gesellschaften und Umfang der steuerlichen Beratung
BuchhaltungVerwaltung der finanziellen Transaktionen und Erstellung der Jahresabschlüsseca. 2000 €

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Holding?

Bei einer Holding sind vor allem Beteiligungserträge, Veräußerungsgewinne, die Gewerbesteuer und gegebenenfalls eine steuerliche Organschaft relevant. Welche Regeln greifen, hängt von der Beteiligungshöhe und der konkreten Struktur ab.

  • Beteiligungserträge: Dividenden können nach § 8b KStG weitgehend steuerfrei bleiben. Dafür muss die Holding zu Beginn des Kalenderjahres grundsätzlich unmittelbar mindestens 10 % an der Tochtergesellschaft halten. 5 % der steuerfreien Erträge gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
  • Veräußerungsgewinne: Auch Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen bleiben grundsätzlich weitgehend außer Ansatz. Eine gesetzliche Mindesthaltedauer von einem Jahr besteht dafür nicht.
  • Gewerbesteuer: Für Dividenden aus inländischen Beteiligungen gelten eigene Voraussetzungen. Die gewerbesteuerliche Kürzung setzt grundsätzlich eine Beteiligung von mindestens 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums voraus.
  • Steuerliche Organschaft: Sie erfordert unter anderem die Mehrheit der Stimmrechte und einen Gewinnabführungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Dann werden die steuerlichen Ergebnisse der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet, sodass sich innerhalb der Organschaft grundsätzlich auch Gewinne und Verluste verrechnen lassen.

Bestehende GmbH nachträglich in eine Holdingstruktur einbinden

Besteht bereits eine operative GmbH, kannst Du nachträglich eine Holdingstruktur aufbauen. Dafür gründest Du zunächst die Holdinggesellschaft und überträgst anschließend Deine Anteile an der bestehenden GmbH auf sie. Je nach Ausgangslage erfolgt das etwa über eine Einbringung oder einen Anteilstausch.

Ob die Übertragung steuerneutral möglich ist, hängt von den Voraussetzungen des Umwandlungssteuerrechts und Deiner konkreten Beteiligungsstruktur ab. Schon Details der Gestaltung können steuerliche Folgen haben. Lass deshalb vor der Umsetzung prüfen, welche Variante zu Deiner Situation passt und wie sich die Übertragung steuerlich auswirkt.

FAQ

Kann man eine Holding auch als Einzelperson gründen? 

Ja. Eine einzelne Person kann eine Holdinggesellschaft gründen, zum Beispiel in Form einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Entscheidend ist nicht die Anzahl der Gesellschafter, sondern die passende Rechtsform und die geplante Unternehmensstruktur.

Kann eine Holding international tätig sein? 

Ja. Eine Holding kann Beteiligungen an Unternehmen in verschiedenen Ländern halten. Dabei müssen jedoch die jeweiligen gesellschafts-, steuer- und gegebenenfalls außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften der beteiligten Länder berücksichtigt werden.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Gründung einer Holding?

Zu den häufigsten Fehlern gehören eine unklare Unternehmens- und Beteiligungsstruktur, eine zu späte steuerliche Planung und die Unterschätzung des laufenden Verwaltungsaufwandes. Auch die steuerlichen Folgen einer nachträglichen Einbringung bestehender Gesellschaftsanteile sollten vor der Gründung geprüft werden.

Benötigt man für die Gründung einer Holding einen Steuerberater? 

Ein Steuerberater ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich. Bei einer Holding ist professionelle steuerliche Beratung jedoch besonders sinnvoll, da die Wahl der Struktur, die Übertragung von Beteiligungen und die spätere Besteuerung erhebliche steuerliche Folgen haben können.

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