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EÜR Vorlage: Excel-Download & ELSTER-Anleitung

Mit der EÜR Vorlage erledigst Du Deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung schnell und korrekt. Der Artikel enthält Aufbau, ELSTER-Checkliste, Fristen und GoBD-Tipps – plus kostenlose Excel-EÜR Vorlage zum direkten Download für Selbständige und Unternehmer:innen.

Inhalt

Vorlage: EÜR Vorlage (Excel)

Perfekt für Selbständige und kleine Unternehmen – Einnahmen & Ausgaben einfach erfassen, automatisch Gewinn berechnen und alles für ELSTER vorbereiten. Jetzt die Excel-EÜR Vorlage kostenlos herunterladen und sofort loslegen!

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, ist die einfachste Form der steuerlichen Gewinnermittlung. Sie richtet sich an Unternehmer:innen, die ohne Bilanzierungspflicht auskommen und ihre Finanzen schlank organisieren wollen.

Definition & Zweck – Vereinfachte Gewinnermittlung für bestimmte Unternehmen

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) berechnet den Gewinn mit einem einfachen Schema: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Sie eignet sich vor allem für Selbständige, Freiberufler:innen und kleinere Betriebe, die keine komplexe Buchführung benötigen.

Rechtsgrundlage – § 4 Abs. 3 EStG

Damit die Gewinnermittlung rechtlich sauber ist, stützt sich die EÜR auf § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Hier ist geregelt, dass bestimmte Steuerpflichtige ihren Gewinn über diese vereinfachte Methode ermitteln dürfen.

Vorteile gegenüber doppelter Buchführung – Weniger komplex, praxisnah für kleine Betriebe

Warum viele Unternehmer:innen lieber die EÜR nutzen, liegt auf der Hand: Sie ist unkompliziert, spart Zeit, Geld und reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Im Alltag bedeutet die einfache Buchführung: weniger Papierkram, mehr Fokus auf das Geschäft.

Zufluss- & Abflussprinzip – Erfassung nach tatsächlichen Zahlungseingängen und -ausgängen

Ein besonderes Merkmal ist das Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Einnahmen und Ausgaben zählen erst dann, wenn Geld tatsächlich fließt – nicht schon bei Rechnungserstellung. Das sorgt für Klarheit und Nähe zum realen Cashflow.

Unterschied zur Bilanzierung – Abgrenzung in Verfahren, Aufwand und Anwendungsfällen

Im Gegensatz dazu ist die Bilanzierung umfangreicher und oft Pflicht für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG. Hier werden Vermögen, Schulden und Periodenabgrenzungen berücksichtigt. Die EÜR bleibt dagegen eine pragmatische Lösung für kleinere Unternehmen.

Wer muss bzw. darf eine EÜR erstellen?

Nicht jede Unternehmensform darf frei wählen, wie sie den Gewinn ermittelt. Ob die Einnahmen-Überschuss-Rechnung Pflicht ist oder freiwillig genutzt werden kann, hängt von der Rechtsform und von bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen ab.

Pflicht zur EÜR – Kleinunternehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende unter bestimmten Umsatz-/Gewinngrenzen

Die EÜR ist Standard für Freiberufler:innen, Kleinunternehmer:innen (§ 19 UStG) und für viele Gewerbetreibende, solange sie bestimmte Schwellen nicht überschreiten. Auch Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) können die vereinfachte Gewinnermittlung nutzen. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG sind dagegen ausgeschlossen, da sie nach Handelsgesetzbuch bilanzieren müssen.

Übersicht nach Rechtsform:

RechtsformEÜR erlaubt?Pflicht?Bemerkung
EinzelunternehmenJaJa, wenn unter den SchwellenwertenÜber § 4 Abs. 3 EStG geregelt
FreiberuflerJaJaKeine Bilanzpflicht
GbRJaJa, wenn unter den SchwellenwertenEinkommensteuer-
rechtlich wie Einzelunternehmen
GmbHNeinBilanzpflicht nach HGB
UG (haftungs-
beschränkt)
NeinBilanzpflicht nach HGB
OHGJaJa, wenn unter den SchwellenwertenBilanzpflicht nach HGB ab 60.000 € Gewinn oder 600.000 € Umsatz pro Jahr
KGJaJa, wenn unter den SchwellenwertenBilanzpflicht nach HGB ab 60.000 € Gewinn oder 600.000 € Umsatz pro Jahr

Freiwillige Nutzung – Auch möglich bei Unternehmen ohne Bilanzpflicht

Unternehmen, die keine Pflicht zur Bilanzierung haben, dürfen die EÜR freiwillig nutzen. Das betrifft vor allem kleinere Betriebe, die sich bewusst für die einfache Methode entscheiden, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Grenzen für den Wechsel zur Bilanzierung – Überschreiten von Umsatz- oder Gewinngrenzen

Ein Wechsel zur doppelten Buchführung wird dann notwendig, wenn die gesetzlichen Schwellenwerte nach § 141 AO überschritten werden. Aktuell gilt: mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Kalenderjahr. Ab diesem Zeitpunkt ist die Bilanzierung verpflichtend – unabhängig von der Rechtsform, solange keine Freiberuflichkeit vorliegt.

Aufbau & Inhalt einer EÜR Vorlage

Eine gute EÜR Vorlage orientiert sich an der amtlichen Anlage EÜR und stellt sicher, dass alle wichtigen Informationen sauber erfasst werden. So sparst Du Zeit und bleibst bei der Steuererklärung auf der sicheren Seite.

Pflichtbestandteile

Damit die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anerkannt wird, müssen bestimmte Kernpunkte enthalten sein:

  • Betriebseinnahmen – Unterscheide steuerpflichtige Erlöse, steuerfreie Umsätze und verschiedene Umsatzsteuersätze.
  • Betriebsausgaben – Dazu zählen laufende Kosten wie Miete, Material, Bürobedarf, aber auch Investitionen und Abschreibungen.
  • Privateinlagen und -entnahmen – Werden separat ausgewiesen, um den betrieblichen Geldfluss korrekt darzustellen.
  • Ergebnisermittlung (Gewinn/Verlust) – Am Ende steht die zentrale Zahl, die in die Steuererklärung übernommen wird.

Optionale Elemente – beispielsweise Notizen, Belegverweise, automatische Berechnungen

Neben den Pflichtangaben kannst Du Deine Vorlage um praktische Extras ergänzen. Dazu gehören Notizfelder für kurze Kommentare, direkte Verweise auf Belege oder automatisierte Summenfelder, die Rechenfehler verhindern.

Beispielhafte Tabellenstruktur – Spalten für Einnahmen, Ausgaben und Steuern

Eine strukturierte Tabelle erleichtert den Überblick. Ein gängiges Grundgerüst sieht so aus:                               

   EinnahmenAusgabenSteuern
Beleg-Nr.DatumTransaktionNettoUStGesamtNettoUStGesamtBezahlte VSt.USt.-Schuld

So stellst Du sicher, dass alle Informationen auf einen Blick erkennbar sind und sauber kategorisiert werden können.

Automatisierungsmöglichkeiten – Formeln, Filterfunktionen, Farbcodierungen

Besonders in Excel lohnt es sich, Automatisierung einzubauen: Summenformeln für Gewinn/Verlust, Filterfunktionen für bestimmte Kostenarten oder Farbcodierungen für fehlende Belege. So wird die EÜR Vorlage nicht nur rechtssicher, sondern auch zum effizienten Arbeitswerkzeug.

Schritt-für-Schritt: Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit einer Vorlage erstellen

Damit Deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung fehlerfrei und stressfrei funktioniert, kannst Du Dich an einer Vorlage orientieren:

  1. geeignete Vorlage auswählen (Excel, Buchhaltungssoftware)
  2. Betriebsdaten eintragen (Name, Rechtsform, Steuer-ID)
  3. Einnahmen und Ausgaben laufend erfassen
  4. MwSt korrekt zuordnen
  5. Gewinn/Verlust automatisch oder manuell berechnen
  6. Daten ins amtliche EÜR-Formular übertragen (Anlage EÜR)
  7. über ELSTER elektronisch einreichen
  8. Belege revisionssicher archivieren

Jeder Schritt ist wichtig, um am Ende eine rechtssichere und vollständige Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erhalten.

Anlage EÜR bei der Steuererklärung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung endet nicht bei der eigenen Vorlage. Am Jahresende musst Du Deine Daten in die amtliche Anlage EÜR übertragen und gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung einreichen.

Pflicht zur elektronischen Übermittlung – ELSTER-Verfahren

Seit einigen Jahren ist die Abgabe der Anlage EÜR nur noch elektronisch möglich. Dafür nutzt Du das Portal ELSTER. Ein Papierformular akzeptiert das Finanzamt nur in Härtefällen, etwa wenn keine technischen Mittel zur Verfügung stehen.

Zusatzformulare (beispielsweise Anlage AVEÜR für Anlagevermögen)

Je nach Betrieb können weitere Formulare notwendig sein:

  • Anlage AVEÜR für das Anlagevermögen (etwa Maschinen, Computer, Büroausstattung).
  • Anlage SZ für Schuldzinsen, die nicht abziehbar sind.

Diese Ergänzungen stellst Du ebenfalls über ELSTER bereit, damit das Finanzamt ein vollständiges Bild erhält.

Abgabefristen – mit und ohne Steuerberater:in

Für das Steuerjahr 2024 gelten aufgrund gesetzlicher Regelungen verlängerte Fristen:

  • ohne Steuerberater:in: Abgabe bis 31. Juli 2025 (reguläre Frist)
  • mit Steuerberater:in: Verlängert bis 30. April 2026

Wichtig: Nach Auslaufen der Sonderregelungen gilt wieder die Standardfrist nach § 149 AO – also der 31. Juli des Folgejahres ohne Steuerberater:in bzw. der letzte Februartag des übernächsten Jahres mit Steuerberater:in.

Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten

Mit der Abgabe der Anlage EÜR ist es noch nicht getan. Gesetzliche Vorgaben regeln genau, wie lange und in welcher Form Du Deine Unterlagen aufbewahren musst. So bist Du im Falle einer Betriebsprüfung bestens vorbereitet.

Aufbewahrungsfrist – 10 Jahre für Belege und Aufzeichnungen

Nach § 147 AO gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für steuerlich relevante Unterlagen. Dazu gehören Rechnungen, Buchungsbelege und Aufzeichnungen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Frist beginnt jeweils am Ende des Kalenderjahres.

GoBD-Konformität – Anforderungen an digitale Vorlagen

Wer digital arbeitet, muss die GoBD beachten. Das bedeutet: Belege müssen unveränderbar, vollständig und jederzeit verfügbar gespeichert werden. Auch eine Verfahrensdokumentation gehört dazu, die den Umgang mit den Daten beschreibt.

Sicheres Archivieren – Papier vs. digitale Ablage, Cloud-Optionen

Grundsätzlich kannst Du Belege sowohl in Papierform als auch digital archivieren. In der Praxis setzen viele Unternehmen auf Cloud-Lösungen mit automatischen Backups. Vorteil: geringeres Risiko von Datenverlust und bessere Auffindbarkeit.

Tipps für die optimale Nutzung einer EÜR Vorlage

Damit Deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht nur korrekt, sondern auch effizient funktioniert, solltest Du Deine Vorlage clever einsetzen. Folgende Tipps helfen Dir dabei:

  • Regelmäßige Pflege der Daten – Trage Einnahmen und Ausgaben wöchentlich ein, um jederzeit den Überblick zu behalten.
  • Vorlage an die eigene Unternehmensstruktur anpassen – Ergänze passende Kostenkategorien oder branchenspezifische Besonderheiten.
  • Kombination mit Cloud-Buchhaltung für Datensicherheit – So sind Deine Daten geschützt und jederzeit verfügbar.
  • Vorlagen jährlich auf aktuelle Steuervorgaben prüfen – Gesetzliche Änderungen wie neue Schwellenwerte oder USt-Regeln solltest Du direkt einpflegen.
  • Testlauf vor der finalen Steuererklärung – Vergleiche Deine Zahlen mit Kontoauszügen und prüfe Belege.

FAQ

Wie muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aussehen?

Sie orientiert sich am amtlichen Formular Anlage EÜR. Einnahmen und Ausgaben werden getrennt nach Kategorien und Umsatzsteuersätzen erfasst, am Ende steht das Ergebnis: Gewinn oder Verlust.

Was sagt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus?

Die EÜR zeigt, welchen Gewinn Dein Unternehmen im Wirtschaftsjahr erwirtschaftet hat – basierend auf tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben.

Wie funktioniert eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Du erfasst alle Betriebseinnahmen und -ausgaben, ziehst diese voneinander ab und erhältst so das steuerpflichtige Ergebnis. Ergänzend fließen Abschreibungen oder nicht abziehbare Posten ein.

Wie oft pro Jahr muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden?

Mindestens einmal jährlich für die Steuererklärung. Empfehlenswert ist eine laufende Pflege, damit Du jederzeit den Überblick über Deine Finanzen behältst.

Wie verbuche ich Umsatzsteuer bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Bei der Regelbesteuerung erfasst Du Einnahmen und Ausgaben netto. Die vereinnahmte Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer sind durchlaufende Posten. Zahlungen ans Finanzamt oder Erstattungen erscheinen separat als Betriebsausgaben bzw. Betriebseinnahmen.

Wo finde ich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Einkommensteuerbescheid?

Das Ergebnis der EÜR wird im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt und fließt in das zu versteuernde Einkommen ein. Eine separate Darstellung der EÜR findest Du dort nicht.

Wo werden Spenden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfasst?

Spenden sind keine Betriebsausgaben und gehören deshalb nicht in die EÜR. Sie werden als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben.

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