Kleinunternehmer nach 19 UStG: Was ist das und warum sollte jeder, der sich anschickt, Unternehmer zu werden oder nebenberuflich als Kleinunternehmer tätig ist, mit dem § 19 UStG vertraut sein? In diesem Artikel finden Sie Antworten auf alle relevanten Fragen.

Inhalt

Was ist der §19 UStG?

Das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) erfasst alle Umsätze, die besteuert werden müssen. Dies gilt vor allem für Umsätze von Selbstständigen und Unternehmen. Die Umsatzsteuerverordnung besagt, dass alle unternehmerischen Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.

Im Hinblick auf 19 Abs. 1 UStG bietet die darin enthaltene "Kleinunternehmerregelung" erhebliche Vereinfachungen für alle, deren Umsätze einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Sie befreit gemäß UStG Kleinunternehmer von der Pflicht zur Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer.

Im Gesetz finden wir die folgende Bestimmung: Unternehmer in Deutschland oder bestimmten Gebieten müssen keine geschuldete Umsatzsteuer zahlen, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht übersteigt hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Der Umsatz gemäß Satz 1 bezieht sich auf den Gesamtumsatz, der auf Basis der erhaltenen Zahlungen berechnet wird, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es gelten jedoch Ausnahmen für bestimmte Steuern (§ 13a Abs. 1 Nr. 6§ 13b Absatz 5§ 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2). Zusätzlich gelten bestimmte Vorschriften wie Steuerbefreiungen, Angabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und Vorsteuerabzüge in diesen Fällen nicht (Umsätze die nach 4 nr 1 Buchstabe b, § 6a, § 9§ 14 Abs. 4§ 14a Abs. 1, 3 und 7§ 15 Abs).

Das heißt, vereinfacht gesagt, §19 UStG sieht Steuererleichterungen für bestimmte Unternehmen vor. Nämlich für jene, die einen geringen Umsatz haben. Solche Unternehmen können die Kleinunternehmerregelung anwenden.

Die Bezeichnung "Kleinunternehmen" ist weder eine Rechtsform noch eine amtliche Bezeichnung. Verschiedene Rechtsformen können von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Der Umsatz ist entscheidend.

Vorteile der 19 UStG Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung hat mehrere wesentliche Vorteile:

  • Einer der größten Vorteile für einen Kleinunternehmer ist die Verringerung des Verwaltungsaufwandes. Kleinunternehmer nach 19 UStG müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen oder konsolidierte Berichte einreichen, wie dies bei Unternehmern der Fall ist. Das bedeutet, dass Sie sich Bürokratie und Berechnungen ersparen.
  • Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass Sie als kleines Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil haben. Das liegt daran, dass Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer anbieten und somit niedrigere Preise als Ihre Konkurrenten verlangen können.
  • Verbesserte Liquidität. Als Inhaber eines Kleinunternehmens müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gewinne vollständig in Ihr eigenes Unternehmen zu reinvestieren. Dies ist eine gute Möglichkeit zur Verbesserung der Liquidität.
  • Vereinfachte Rechnungsstellung. Auf Ihren Rechnungen geben Sie nur noch den Nettobetrag an und müssen keine Umsatzsteuer mehr hinzufügen.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung 19 UStG

Obwohl der Status eines Kleinunternehmers ganz erhebliche Vorteile mit sich bringt, gibt es auch einige Nachteile. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten von ihnen:

  • Fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Da Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nicht selbst erheben, können sie die Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmen nicht abziehen.
  • Beschränkung der Geschäftstätigkeit. Für den Status eines Kleinunternehmens gibt es eine Höchstgrenze für den Umsatz. Daher sind Sie bei der Erweiterung Ihres Unternehmens eingeschränkt.
  • Wenn Sie hauptsächlich Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen und nicht an Privatpersonen verkaufen, kann dies ein weiterer Nachteil sein. Unternehmen können die Vorsteuer nicht abziehen, wenn sie keine Umsatzsteuer ausweisen. 
  • Image des Unternehmens. Der Status eines Kleinunternehmers kann sich negativ auf das Image des Unternehmens auswirken. Viele Kunden misstrauen kleinen Unternehmen, weil sie sicher wissen, dass Ihr Unternehmen nicht mehr als 22.000 Euro pro Jahr verdient. Manche sehen Sie vielleicht als weniger professionell an als Ihre Konkurrenten.

Wie wird die Kleinunternehmerregelung in der Praxis angewendet?

Jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform, das bereit ist, die Jahresumsatzgrenze einzuhalten, hat das Recht, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Dazu muss es seinen Wunsch beim Finanzamt anmelden. Je nachdem, in welcher Phase Sie sich befinden, erfolgt die Anmeldung auf unterschiedliche Weise:

  1. Sie beabsichtigen lediglich, ein Unternehmen zu gründen. In diesem Fall müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung oder im steuerlichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter Punkt 7.3 angeben, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten.
  2. Sie haben bereits ein bestehendes Unternehmen. Wenn Sie bereits ein Unternehmen gegründet haben und der Umsatz Ihres Unternehmens den Grenzwert nicht überschreitet, müssen Sie einen Brief an das Finanzamt schreiben. Das Schreiben muss in freier Form verfasst sein. Sie müssen angeben, dass Sie als Kleinunternehmer im Sinne von Titel 19 UStG gelten. Außerdem müssen Sie angeben, dass Sie steuerlich entsprechend behandelt werden möchten. Das Finanzamt wird eine Prüfung durchführen. Wenn Sie die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllen, erhalten Sie eine Steuerermäßigung.

Kleinunternehmer dürfen Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis ausstellen. Stattdessen wird auf der Rechnung der Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung angegeben.

Übergang zur Option zur Regelbesteuerung

Der Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung ist in zwei Fällen möglich:

  1. Überschreitung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer gemäß 19 UStG. Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes sind angefangene Kalendermonate nach § 19 Abs. 3 Satz 4 UStG als volle Kalendermonate zu behandeln. Sobald ein Kleinunternehmer eine der beiden Schwellenwerte überschreitet, fällt er nicht mehr in den Anwendungsbereich der Kleinunternehmerregelung.
  2. Freiwilliger Verzicht. Sie können jederzeit freiwillig ablehnen, als Kleinunternehmen zu gelten und zum Standard-Steuersystem übergehen. Die Gründe für die Ablehnung variieren. Zum Beispiel wurden Ihre Hauptkunden zu Unternehmen, nicht zu Einzelpersonen, und der Status eines Kleinunternehmers verlor seine Relevanz. Denken Sie daran, dass Sie im Falle einer Weigerung verpflichtet sind, für die nächsten fünf Kalenderjahre gemäß 18 Abs regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung bei den Steuerbehörden einzureichen.

Um den Wechsel zur Regelbesteuerung vorzunehmen, muss der Kleinunternehmer einen Antrag beim Finanzamt stellen. In diesem Antrag gibt er an, dass er zur Regelbesteuerung übergehen möchte. Es ist wichtig, dass der Antrag rechtzeitig vor dem gewünschten Wechseltermin eingereicht wird. Das Finanzamt prüft den Antrag und teilt dem Kleinunternehmer mit, ob der Wechsel genehmigt wurde.

Fallbeispiele und Erfahrungsberichte

Typische Beispiele für Kleinunternehmer sind Gründer von Einzelunternehmen, von denen zu Beginn keine hohen Umsätze erwartet werden. Auch Teilzeitgründer oder saisonale Selbständige. Zum Beispiel eine Person, die im Nebenerwerb handgefertigte Souvenirs herstellt, oder ein Designer, der als Freiberufler arbeitet. Die Regulierung von Kleinunternehmen kann auch als Training vor einer großen unternehmerischen Tätigkeit gesehen werden.

Viele Kleinunternehmer berichten von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung, insbesondere von der Vereinfachung der Buchhaltung und der Befreiung von der Umsatzsteuerabführung. Einige Kleinunternehmer haben jedoch auch festgestellt, dass sie aufgrund des fehlenden Umsatzsteuerausweises bei ihren Kunden möglicherweise weniger professionell wahrgenommen werden.

Ein häufiges Anliegen von Kleinunternehmern ist die Unsicherheit, ob sie die Umsatzgrenzen einhalten und somit weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen können.

Aktuelle Entwicklungen und Änderungen mit §19 UStG Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung bleibt 2024 unverändert. Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer von der Mehrwertsteuer. Sie bietet somit steuerliche und bürokratische Vorteile. Die Umsatzgrenze, für die die Kleinunternehmerregelung gilt, liegt im Jahr 2024 bei 22.000 Euro pro Jahr. Die Regelung ist in § 19 UStG  festgelegt.

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Fazit

Wenn Sie kurz vor der Gründung eines Unternehmens stehen oder bereits ein Unternehmen mit einem geringen Jahresumsatz haben, sollten Sie die Kleinunternehmerregelung sorgfältig prüfen. Sie kann erhebliche Vorteile für Sie haben.

Sie ist vor allem dann für Sie relevant, wenn Sie nebenberuflich oder saisonal selbstständig sind und daher einen geringeren Umsatz haben als Selbstständige, die Vollzeit arbeiten. Auch die Kleinunternehmerregelung kann eine gute Lösung für Sie sein, wenn Sie ein B2C-Unternehmen sind.

Bedenken Sie jedoch, dass es auch einige Nachteile gibt. Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

FAQs

Welche aktuellen Entwicklungen gibt es in Bezug auf §19 UStG?

Im Jahr 2024 ist die wichtigste regulatorische Anforderung für Kleinunternehmen eine Umsatzgrenze von 22.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr und eine erwartete Umsatzgrenze von 50.000 Euro im laufenden Jahr.

Gibt es Nachteile bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung?

Der größte Nachteil bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, dass es keine Möglichkeit der Vorsteuererstattung gibt.

Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung?

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören die Möglichkeit, die Preise niedriger anzusetzen als die Wettbewerber, der geringe bürokratische Aufwand und die vereinfachte Buchführung.

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