Eine Steuernummer zu beantragen ist einer der wichtigsten Schritte nach der Unternehmensgründung. Das erledigst Du in der Regel online über ELSTER beim zuständigen Finanzamt. Ob Du ein Gewerbe startest oder freiberuflich arbeitest: Hier erfährst Du, wie die steuerliche Erfassung 2026 funktioniert.
Steuernummer online über ELSTER beantragen: So gehst Du vor
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst Du grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme Deiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit übermitteln. Eine Gewerbeanmeldung ersetzt den Fragebogen nicht. Seit 2021 erfolgt die steuerliche Erfassung grundsätzlich elektronisch.
1. Gewerbeanmeldung und Unterlagen vorbereiten
Wenn Du eine Steuernummer für ein Gewerbe beantragst, erledigst Du zunächst die Gewerbeanmeldung. Freiberufler:innen brauchen keinen Gewerbeschein, müssen ihre freiberufliche Tätigkeit aber steuerlich anmelden. Welche weiteren Behördenschritte anstehen, hängt davon ab, wie Du Dein Unternehmen gründest.
Halte Deine Steuer-ID, Geschäftsanschrift, Tätigkeitsbeschreibung, das Startdatum und Deine Bankverbindung bereit. Außerdem brauchst Du realistische Schätzungen für Umsatz und Gewinn.
2. ELSTER-Konto erstellen oder vorhandenes Konto nutzen
Hast Du bereits ein ELSTER-Konto, kannst Du Dich damit anmelden und direkt den passenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung öffnen. Falls Du noch kein Konto und keine Steuernummer hast, kannst Du Dich zunächst mit Deiner E-Mail-Adresse registrieren. Mit diesem eingeschränkten Zugang übermittelst Du den Fragebogen elektronisch. Sobald Du Deine Steuernummer erhalten hast, kannst Du das Benutzerkonto für weitere Steuerformulare freischalten.
3. Den passenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auswählen
Wähle den Fragebogen passend zu Deinem Unternehmen. Für ein Einzelunternehmen gibt es ein eigenes Formular. ELSTER bietet weitere Varianten für Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG. Das gilt entsprechend bei einer GmbH-Gründung oder GbR-Gründung.
Eigene Fragebögen gibt es außerdem für Vereine und bestimmte Körperschaften ausländischen Rechts.
4. Angaben zum Unternehmen und zu den Steuern machen
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung trägst Du unter anderem Tätigkeit, Beginn, erwarteten Umsatz und Gewinn sowie die gewünschte umsatzsteuerliche Behandlung ein.
Willst Du die Kleinunternehmerregelung nutzen, sind 2026 zwei Grenzen wichtig: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschritten haben, im laufenden Jahr gelten 100.000 €. Im Jahr einer Neugründung ist stattdessen die Grenze von 25.000 € tatsächlichem Gesamtumsatz maßgeblich.
5. Fragebogen prüfen und elektronisch übermitteln
Kontrolliere besonders Tätigkeitsbeginn, Umsatz- und Gewinnschätzungen sowie Deine Angaben zur Umsatzsteuer. Danach sendest Du das Formular elektronisch an das zuständige Finanzamt. Wenn Du Deine Steuernummer online beantragst, brauchst Du daneben keinen zweiten Antrag per Post.
6. Prüfung durch das Finanzamt und Zuteilung der Steuernummer
Das Finanzamt prüft den Fragebogen und teilt Dir anschließend die Steuernummer mit. ELSTER nennt keine bundesweit feste Bearbeitungsdauer. Vollständige und plausible Angaben helfen, vermeidbare Rückfragen zu reduzieren.
KI-Buchhaltung erkundenKannst Du eine Steuernummer ohne eigenes ELSTER-Konto beantragen?
Ja, hast Du kein eigenes ELSTER-Konto, kann beispielsweise ein:e bevollmächtigte:r Steuerberater:in den Fragebogen für Dich elektronisch übermitteln. Die Abgabenordnung erlaubt diese Vertretung ausdrücklich.
Papier ist dagegen keine gleichwertige Alternative zu ELSTER. Das Finanzamt kann die Papierabgabe auf Antrag in besonderen Härtefällen zulassen. Unabhängig vom Übermittlungsweg bleibt es dasselbe Verfahren zur steuerlichen Erfassung; einen separaten Antrag auf eine Steuernummer beim Finanzamt gibt es daneben nicht.
Wer muss eine betriebliche Steuernummer beantragen?
Die steuerliche Erfassung betrifft insbesondere:
- Einzelunternehmen von Gewerbetreibenden und Freiberufler:innen
- Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG
- Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG
- wirtschaftlich tätige Vereine und bestimmte ausländische Körperschaften
«Freiberufler:in» ist dabei keine Rechtsform, sondern beschreibt eine steuerliche Art der Tätigkeit.
Was unterscheidet Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr.?
Die Steuernummer gehört zu einem steuerlichen Bearbeitungsfall beim Finanzamt. Die persönliche Steuer-ID identifiziert natürliche Personen dauerhaft und bleibt auch bei einem Umzug bestehen. Die USt-IdNr. dient insbesondere umsatzsteuerlichen Zwecken im EU-Geschäft.
Welche Steuernummer auf Rechnungen angegeben werden muss, hängt vom konkreten Fall ab.
KI-Buchhaltung entdeckenWelche Angaben und Unterlagen brauchst Du, um eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen?
Bereite vor allem diese Informationen vor:
- Steuer-ID und persönliche beziehungsweise gesellschaftsbezogene Daten
- Geschäftsanschrift und Kontaktdaten
- genaue Tätigkeit und Startdatum
- betriebliche Bankverbindung
- erwarteter Umsatz und Gewinn
- Angaben zur Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
- bei Gesellschaften Beteiligte, Vertretung und gegebenenfalls Registerdaten
FAQ
Wie lange dauert es, eine Steuernummer zu bekommen?
Eine bundesweit verbindliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Nach Prüfung des Fragebogens teilt das zuständige Finanzamt die Steuernummer mit.
Kostet es etwas, eine Steuernummer zu beantragen?
Für das Einreichen des Fragebogens über ELSTER fällt keine Antragsgebühr an. Kosten entstehen nur, wenn Du beispielsweise eine steuerliche Beratung beauftragst.
Muss ich nach einem Umzug eine neue Steuernummer beantragen?
Nicht nach jedem Umzug automatisch. Wechselt jedoch die Zuständigkeit des Finanzamts, kann Dir das neue Finanzamt eine neue Steuernummer zuteilen. Die persönliche Steuer-ID bleibt unverändert.
Kann ich mehrere Steuernummern haben?
Ja. ELSTER weist darauf hin, dass für unterschiedliche Steuerarten beziehungsweise Bearbeitungsfälle verschiedene Steuernummern vergeben werden können.
Brauche ich für ein zweites Gewerbe eine neue Steuernummer?
Nicht zwingend. Bei einer Erweiterung eines bestehenden Unternehmens gibst Du im Fragebogen Deine bisherige steuerliche Führung an. Ob das Finanzamt eine zusätzliche Steuernummer vergibt, hängt vom konkreten Steuerfall ab.
Kann ich Rechnungen schreiben, bevor ich meine Steuernummer habe?
Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € ist die Steuernummer keine Pflichtangabe. Auf regulären Rechnungen über 250 € musst Du dagegen grundsätzlich Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Das regeln § 14 UStG und § 33 UStDV.
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