Ein landwirtschaftlicher Betrieb bedeutet mehr als nur ein Stück Land zu besitzen – er ist ein unternehmerisches Vorhaben. In diesem Artikel erfährst Du, wie Du Schritt für Schritt Deinen eigenen Hof gründest und rechtskonform anmeldest.

Inhalt

Was ist ein landwirtschaftlicher Betrieb?

Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist mehr als ein Bauernhof. Es handelt sich hierbei um ein Unternehmen, das Pflanzen anbaut oder Tiere hält – mit dem Ziel, daraus Einnahmen zu erzielen. Doch wann zählt ein Betrieb rechtlich wirklich als „landwirtschaftlich“?

Landwirtschaftlicher Betrieb: Gesetzliche Definition

Im Steuerrecht ist die Definition eines landwirtschaftlichen Betriebs klar geregelt. § 13 EStG nennt hier Ackerbau, Obstbau, Viehzucht oder Weinbau als Beispiele. § 158 Bewertungsgesetz definiert, welche Flächen und Gebäude dazugehören, darunter Felder, Ställe und Maschinenhallen – kurz alles, was dauerhaft der Bodenbewirtschaftung dient. Diese Betriebe gelten steuerlich als Land- und Forstwirtschaft.

Abgrenzung zu Gartenbau, Forstwirtschaft und gewerblicher Tierhaltung

Nicht alles, was grün ist oder Tiere umfasst, gehört zur Landwirtschaft. Wer Blumen züchtet, Wälder bewirtschaftet oder eine Hundezucht betreibt, fällt meist in andere Kategorien. Diese Bereiche haben eigene Regeln – zum Beispiel hinsichtlich Steuern und Versicherungen.

Mögliche Rechts- und Betriebsformen

Du kannst Deinen Betrieb allein oder mit anderen führen. Diese Rechtsformen sind möglich:

Deine Wahl beeinflusst viele Faktoren, darunter Steuern, Fördermittel und wie Du im Notfall haftest.

Wer kann einen Landwirtschaftsbetrieb gründen?

Ausgebildete Landwirt:innen mit Meisterprüfung, Agrarstudium oder Fachschule haben den Vorteil, dass sie leichter an Fördermittel kommen. Auch Banken sehen eine fachliche Qualifikation gern. Für bestimmte Programme der EU oder Länder ist sie sogar Voraussetzung.

Doch auch ohne formale Ausbildung kannst Du einen Landwirtschaftsbetrieb gründen – etwa im Nebenerwerb. Eine kleine Streuobstwiese, Hühnerhaltung oder der Direktverkauf von angebauten Produkten auf Wochenmärkten sind typische Einstiegsmodelle. Wichtig ist: Du brauchst eine klare Vorstellung davon, wie Dein Betrieb wirtschaftlich tragfähig werden kann.

Ein anderer Weg ist die Hofübernahme. Viele Betriebe in Deutschland suchen Nachfolger:innen. Bei einer Übernahme profitiert man oft von bestehender Infrastruktur, Kundschaft und laufenden Programmen. So sparst Du Zeit und Investitionen – musst aber auch gut prüfen, was Du übernimmst.

Egal ob Gründung oder Hofübernahme: Du solltest sorgfältig planen, realistisch rechnen und Dir Unterstützung holen. Ein:e erfahrene:r Steuerberater:in kann Dir helfen, Buchhaltung und Einnahmenüberschussrechnung von Anfang an sauber aufzusetzen. Damit bist Du gut vorbereitet, um Deinen landwirtschaftlichen Betrieb anzumelden.

Voraussetzungen für die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs

Bevor Du startest, solltest Du prüfen, ob Dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist – und ob Du alle nötigen Voraussetzungen erfüllst.

Zunächst spielt die Betriebsfläche eine zentrale Rolle. Eine Fläche von mindestens 2 bis 3 Hektar gilt oft als untere Grenze, wenn Du hauptberuflich in die Landwirtschaft einsteigen möchtest. Bei kleinerem Umfang kannst Du als Nebenerwerbslandwirt:in starten – bedenke aber, dass Fördermittel und Steuererleichterungen oft von der Fläche abhängen.

Auch Maschinen, Gebäude und Infrastruktur sind wichtig. Ohne passende Ausstattung wie Traktor, Melkstand oder Gewächshaus geht es nicht. Je nach Betrieb brauchst Du auch Lagermöglichkeiten, Zäune, Stallungen oder Kühltechnik. Diese Grundkosten solltest Du realistisch kalkulieren.

Ebenso zählt Deine fachliche Eignung. Für viele Förderprogramme musst Du Deine Kenntnisse belegen – beispielsweise durch eine Ausbildung oder die Teilnahme an landwirtschaftlichen Kursen. Das ist besonders wichtig, wenn Du Investitionshilfen beantragen willst.

Die Standortwahl entscheidet mit über Deinen Erfolg. Die Qualität der Böden, das Klima, die Wasserversorgung und Nähe zu Absatzmärkten – beispielsweise ein Hofladen, Wochenmarkt oder die Lieferung von Bio-Kisten – machen einen Unterschied. Auch der Zugang zu digitaler Infrastruktur kann ein Wettbewerbsfaktor sein, etwa für die Online-Vermarktung oder smarte Bewässerung.

Kurz gesagt: Je besser Du vorbereitet bist, desto erfolgreicher Deine Gründung. Eine solide Planung spart später viel Geld und Nerven.

Anmeldung landwirtschaftlicher Betriebe – Das ist zu tun

Die Anmeldung landwirtschaftlicher Betriebe erfolgt bei verschiedenen Behörden – je nach Tätigkeit und Betriebsart.

Zunächst musst Du Dich beim Finanzamt melden. Dort beantragst Du eine Steuernummer. Du entscheidest auch, ob Du die Pauschalbesteuerung nach § 24 UStG nutzt oder zur Regelbesteuerung wechselst. Ein Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt sich, wenn Du hohe Investitionen tätigst und Vorsteuer abziehen möchtest.

Dann kommt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ins Spiel. Sie ist für Renten-, Unfall- und Krankenversicherung zuständig. Die Anmeldung ist verpflichtend, sobald bestimmte Grenzen überschritten werden – zum Beispiel mehr als 8 Hektar bewirtschaftete Fläche oder ein Arbeitszeitbedarf von mehr als 0,5 Arbeitskräften (AK). Besonders wichtig: Die SVLFG prüft dabei, ob Dein Betrieb „landwirtschaftlich geprägt“ ist.

Falls Du Tiere hältst, musst Du diese bei HI-Tier und dem zuständigen Veterinäramt melden. Dort bekommst Du eine Betriebsnummer und lernst die Vorschriften zu Seuchenschutz und Tierkennzeichnung kennen.

Musst Du aber eine Landwirtschaft anmelden, wenn Du etwa ein Hofcafé eröffnest? Wenn Dein Betrieb gewerblicher Natur ist, Du also etwa eine Biogasanlage betreibst oder ein Hofcafé eröffnest, ist lediglich die Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Klassische Landwirtschaft bleibt in der Regel gewerbesteuerfrei.

Dokumentiere alle Anmeldungen sorgfältig und führe ein System für alle Nachweise. So bist Du für Prüfungen und Förderanträge bestens vorbereitet.

Businessplan für landwirtschaftliche Gründer:innen

Ein Businessplan ist Dein Fahrplan in die Selbstständigkeit. Er hilft Dir, Deine Idee zu prüfen, Zahlen realistisch zu kalkulieren und Geldgeber:innen zu überzeugen. Klingt trocken? Muss es nicht sein – wenn Du den Plan verständlich und praxisnah aufbaust.

Wirtschaftlichkeitsberechnung und Liquiditätsplanung

Was kostet Dein Betrieb – und was bringt er ein? Rechne alles mit ein: Fläche, Saatgut, Futter, Maschinen und Versicherungen. Schätze auch, wann erste Einnahmen fließen. Wichtig ist, dass Du Puffer einplanst. Unerwartete Reparaturen oder Preisschwankungen kommen schneller, als Du denkst.

Marktanalyse und Vertrieb: Regional, direkt oder online

Für wen produzierst Du? Und wie verkaufst Du? Eine einfache Marktanalyse zeigt, wo Nachfrage besteht. Denk dabei an Hofläden, Wochenmärkte oder Online-Shops. Auch die Direktvermarktung über Abokisten oder Restaurants kann sich lohnen – besonders bei Bio-Produkten.

Diversifikation: Hofladen, Agrotourismus und erneuerbare Energie

Viele Höfe setzen auf mehrere Standbeine wie Ferienwohnungen, Hoffeste oder eine kleine Solaranlage auf dem Dach. Das bringt zusätzliche Einnahmen und macht Dich preissicherer.

Nachhaltigkeit und Digitalisierung als Erfolgsfaktoren

Nachhaltig wirtschaften heißt: Ressourcen schonen, effizient arbeiten und die Umwelt schützen. Wer zukunftsfähig denkt, bekommt oft leichter Fördergelder. Auch digitale Lösungen helfen – beispielsweise Apps für Düngeplanung oder Sensoren für die Stalltemperatur. Gestalte Deinen Plan klar und ehrlich, um Banken, Förderstellen und Dich selbst zu überzeugen.

Landwirtschaftlicher Betrieb: Finanzierung und Förderprogramme

Eine gute Idee reicht nicht – Du brauchst auch das nötige Kapital. Ob Maschinen, Stallbau oder Flächenerwerb: Viele Gründungsprojekte lassen sich nur mit finanzieller Unterstützung realisieren. Zum Glück gibt es eine ganze Reihe an Programmen, die Dich fördern.

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Das AFP hilft Dir bei größeren Investitionen – etwa für neue Technik, Stallmodernisierung oder Lagerhallen. Du kannst Zuschüsse von bis zu 40 % erhalten.

Förderanträge musst Du vor Beginn des Projekts stellen. Ohne Genehmigung erhältst Du keine Förderung!

Kredite der KfW- und Rentenbank und Bürgschaften

Die KfW-Bank und die Landwirtschaftliche Rentenbank bieten günstige Kredite für Gründer:innen mit langen Laufzeiten, die in den ersten Jahren oft tilgungsfrei sind. Bürgschaften können zusätzlich helfen, wenn Deine Sicherheiten nicht ausreichen. Sprich frühzeitig mit Deiner Bank oder Förderberater:in.

Förderprogramme der Bundesländer

Jedes Bundesland hat eigene Programme für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die Inhalte reichen von Existenzgründung über Digitalisierung bis zur Umstellung auf Bio. Auf den Seiten der Landwirtschaftsministerien findest Du die Anträge – oft ergänzt durch digitale Tools.

EU-Zuschüsse über GAP und ELER

Auf EU-Ebene stehen Dir Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und dem ELER-Fonds zur Verfügung. Hier geht es um Umwelt- und Klimaschutz, aber auch um Innovation und junge Landwirt:innen. Ansprechpartner sind meist die Ämter für Landwirtschaft oder Förderstellen auf Landesebene.

Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Gründer:innen im Überblick

Verschaff Dir frühzeitig einen Überblick und kombiniere verschiedene Angebote. Viele Programme lassen sich clever miteinander verbinden.

ProgrammZielgruppeZuschusshöheAntrag bei
AFPinvestierende Landwirt:innenbis 40 %Landesämter
KfW-KrediteGründer:innenbis 10 Mio. €Hausbank
GAP/ELERjunge Landwirt:innen, Nachhaltigkeitje nach Projekt

EU-/Landesstellen

 

LandesprogrammeExistenzgründer:innenregional unterschiedlichAgrarministerium

Landwirtschaftlicher Betrieb: Steuerliche und buchhalterische Aspekte

Die Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe folgt eigenen Regeln – und die solltest Du kennen. Die richtige Buchführung für Deinen landwirtschaftlichen Betrieb spart Dir Zeit, Geld und Ärger mit dem Finanzamt.

Umsatzsteuer: Pauschalierung oder Regelbesteuerung?

Landwirt:innen können zwischen zwei Modellen wählen:

  • Die Pauschalbesteuerung nach § 24 UStG ist einfach. Du zahlst keine Umsatzsteuer, sondern gibst pauschale Steuersätze an. Die Regelung ist beliebt – steht aber immer wieder im Fokus politischer Diskussionen, etwa wegen möglicher Wettbewerbsverzerrung im EU-Binnenmarkt.
  • Die Regelbesteuerung ist aufwändiger, lohnt sich aber, wenn Du hohe Investitionen tätigst. Du kannst Dir dann die Vorsteuer zurückholen.

Ein Wechsel zur Regelbesteuerung ist freiwillig, aber für fünf Jahre bindend.

Gewinnermittlung (EÜR, § 13a EStG)

Kleinere Betriebe dürfen ihren Gewinn über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Das geht schnell, weil Du nur Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst. Bei größeren Höfen oder Kapitalgesellschaften wird nach § 13a EStG die doppelte Buchführung Pflicht.

Hast Du beispielsweise mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr, musst Du bilanzieren.

Buchhaltungssoftware für landwirtschaftliche Betriebe

Spezialisierte Tools erleichtern Dir die Arbeit: Sie erfassen Belege, berechnen die Gewerbesteuer, erstellen Auswertungen und helfen bei der Buchführung bei Vereinen, falls Du beispielsweise einen Förderverein mit betreibst. Achte dabei auf Schnittstellen zu ELSTER und DATEV. Lass Dir am Anfang von einem:r Steuerexpert:in helfen – das spart langfristig Geld und Nerven.

Soziale Absicherung und Versicherungen

Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb gründet, ist nicht nur Unternehmer:in, sondern auch versicherungspflichtig. Die soziale Absicherung ist ein wichtiger Teil der Gründung – besonders bei Krankheit, Unfällen oder im Alter.

Die zentrale Anlaufstelle ist die SVLFG – die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Hier bist Du gesetzlich pflichtversichert, sobald Dein Betrieb bestimmte Grenzen überschreitet. Dazu zählen zum Beispiel die Größe der Fläche oder der Umfang der Tierhaltung. Die SVLFG kümmert sich um die Rentenversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung.

Die Beiträge hängen von Deinem Einkommen, Deiner Betriebsform und Deinem Aufwand ab. Für kleinere Betriebe oder Existenzgründer:innen gelten oft reduzierte Beiträge oder Übergangsregelungen. Melde Dich daher frühzeitig bei der SVLFG und prüfe, ob Du Anspruch auf Zuschüsse oder Befreiungen hast.

Als Selbstständige:r kannst Du Dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Die SVLFG bietet ebenfalls Tarife an. Achte darauf, dass Du im Krankheitsfall abgesichert bist – auch bei längeren Ausfallzeiten.

Die Unfallversicherung ist bei der SVLFG verpflichtend, sobald Du bestimmte Tätigkeiten ausführst, etwa mit Maschinen oder in Ställen. Du kannst diese Absicherung durch Zusatzversicherungen erweitern, beispielsweise für Berufsunfähigkeit oder private Haftpflicht.

Eine gute Absicherung schützt Dich und Deinen Betrieb – gerade in der Landwirtschaft mit ihren alltäglichen Risiken ist dies wichtig.

FAQ - Häufige Fragen zur Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs

Wie viele landwirtschaftliche Betriebe gibt es in Deutschland?

Laut Statistischem Bundesamt gab es 2023 rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Viele davon sind Familienbetriebe im Voll- oder Nebenerwerb. Der Trend geht zu weniger, aber größeren Betrieben.

Wie groß muss ein landwirtschaftlicher Betrieb sein?

Eine feste Mindestgröße gibt es nicht. Für steuerliche Vorteile oder die SVLFG-Pflicht gelten aber oft Flächen zwischen 2 und 3 Hektar als Richtwert. Wichtig ist, dass der Betrieb auf Dauer wirtschaftlich tragfähig ist.

Was kostet ein landwirtschaftlicher Betrieb?

Das hängt stark vom Standort, der Flächengröße und dem Zustand der Gebäude ab. Kleine Nebenerwerbsbetriebe starten manchmal schon mit unter 100.000 €, während voll ausgestattete Haupterwerbshöfe schnell über 500.000 € kosten können.

Wer darf einen landwirtschaftlichen Betrieb führen?

Grundsätzlich jede:r – auch ohne Ausbildung. Allerdings erleichtert Fachwissen den Einstieg. Für manche Fördermittel brauchst Du zudem einen Nachweis über Deine Qualifikation oder Erfahrung. Hol Dir Rat, bevor Du kaufst oder pachtest, beispielsweise bei den Landwirtschaftskammern oder erfahrenen Gründer:innen.

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