Von Ursula Meyer

Gewerbe

Im Kontext von Gewerbe ist es wichtig, den Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden zu verstehen. Ein Gewerbe bezeichnet eine selbständige, regelmäßige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit. Ein Gewerbe ist nicht den freien Berufen zugeordnet und wird weder land- oder forstwirtschaftlich genutzt, noch hat es einen wissenschaftlichen oder künstlerischen Charakter.

Gewerbe Definition und Arten

Was ist ein Gewerbe? Wenn man im Wörterbuch nach der Gewerbe Definition sucht, findet man folgende Gewerbe Bedeutung:

  1. Berufliche Tätigkeit (außer freiberufliche Tätigkeit)
  2. Gesamtheit der KMU, Handelsunternehmen sowie gewerbliche Tätigkeit als solche.

Es wird eher zwischen reglementierten Gewerben, die spezielle Genehmigungen erfordern, und nicht-reglementierten Gewerben unterschieden:

  • Reglementierte Gewerben: darunter versteht man jene Arten von gewerblichen Tätigkeiten, für die besondere Genehmigungen oder Qualifikationsnachweise erforderlich sind.
  • Nicht-reglementierte Gewerben: darunter versteht man gewerbliche Tätigkeiten, für die keine besonderen Genehmigungen oder Qualifikationsnachweise erforderlich sind.

Unterscheidung: Freiberufler oder Gewerbe

Welche Unterschiede gibt es aber zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden? Der Begriff “Freier Beruf” umfasst Schriftsteller, Künstler, Architekte, kreative Fachleute und ähnliche Berufe. Wer eine Kunstgalerie, einen Verlag oder eine Kreativagentur besitzt, fällt hingegen in die Kategorie von Gewerbetreibenden. Diese Einteilung ist in Bezug auf die Anmeldung und bei Fragen der steuerlichen Erfassung und sozialen Versicherung wichtig.

Freiberufler oder Gewerbe – Was bin ich?

Die Definition und Einteilung von Freien Berufen ist im § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt.

Das Finanzamt oder das Gewerbeamt bestimmen in der Regel, zu welcher Kategorie man gehört. Bei der Entscheidungsfindung wird der Gebrauchswert der hergestellten Produkte berücksichtigt. Ist er hoch, fällt die Entscheidung meist zugunsten eines Gewerbes aus. Weitere Beratung kann man beim Institut für Freie Berufe (IFB) oder dem entsprechenden Berufsverband erhalten. Aber es gibt eine Vielzahl von anderen Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.

Muss man freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben? Hier sind Art und Umfang der tatsächlichen Tätigkeit entscheidend. 

Kann ich gleichzeitig Freiberufler und Gewerbetreibender sein?

Grundsätzlich kann man gleichzeitig freiberuflich und gewerblich arbeiten. Das heißt, dass auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden kann. Man muss diese Tätigkeit auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamtes anmelden. Im Falle von mehreren selbständigen Tätigkeiten werden entsprechend weitere Fragebögen ausgefüllt. 

Die Tätigkeit eines Freiberuflers unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Zu freien Berufen gehören wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende Berufsarten.

Voraussetzungen für ein Gewerbe

Tätigkeiten, die sich für ein Gewerbe eignen, müssen bestimmte Besonderheiten und Merkmale aufweisen. Nach der Analyse der entsprechenden Tätigkeit lässt sich die Frage beantworten, ob eine Gewerbeanmeldung nötig ist. 

Allgemeine Voraussetzungen

Diese werden im Einkommensteuergesetz aufgeführt:

  • Selbständigkeit der Tätigkeit 
  • Nachhaltigkeit der Tätigkeit
  • Gewinnerzielung als Hauptziel
  • nach außen gerichtete Tätigkeit (direkte Verbindung mit dem gesamten Wirtschaftsverkehr)

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Jede Person, deren Tätigkeit den oben angeführten Kriterien entspricht, muss ein Gewerbe anmelden. Ein Gewerbetreibender arbeitet selbstständig, also ohne Weisungen Dritter. Er stellt Rechnungen für die von ihm hergestellten Produkte oder erbrachten Leistungen aus.

Bei der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erhält man eine Bestätigung, die oft als "Gewerbeanmeldung" oder "Gewerbeschein" bezeichnet wird. Es ist wichtig, diese Begriffe nicht austauschbar zu verwenden, um Verwirrung zu vermeiden.

Es gibt Ausnahmen, die von der Gewerbepflicht befreien. Sie sind unten beschrieben.

Wer ist von der Gewerbeanmeldung befreit?

Es gibt bestimmte Berufskategorien, die von der Gewerbeanmeldung befreit sind:

  • Freiberufler: Sie üben in der Regel geistige oder schöpferische Arbeit aus, beispielsweise als Künstler oder Schriftsteller. Viele Freiberufler haben ein Hochschulstudium (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte). Ingenieure, Architekten und erzieherische Tätigkeiten ausübende Personen können in diese Kategorie eingeordnet werden. Es gibt auch solche, die ihre Qualifikation auf anderen Wegen erworben haben.
  • In der Urproduktion beschäftigte Personen: Dazu gehören Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
  • Personen, die ihr eigenes Vermögen verwalten

Ein Gewerbe anmelden

In diesem Abschnitt finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Gewerbeanmeldung.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Die Anmeldung muss laut der Gewerbeordnung (GewO) in folgenden Fällen erfolgen:

  • Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • Übernahme eines bereits gegründeten Gewerbebetriebs
  • Verlegung eines Gewerbebetriebs
  • Gründung einer neuen Zweigstelle
  • grundlegende Änderung der geschäftlichen Ausrichtung

Wie und wo meldet man ein Gewerbe an?

In manchen Berufen ist eine Genehmigung oder ein Meisterbrief erforderlich, um ein Gewerbe zu gründen (z. B. Handwerksberufe).

Die Anmeldung eines Gewerbes wird in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt durchgeführt. Im Unterschied zu Freiberuflern können Gewerbetreibende nicht direkt zum Finanzamt gehen. Zuerst muss er das Gewerbe- oder Ordnungsamt aufsuchen. Dort wird die Gewerbeanmeldung registriert und der Gewerbeschein ausgestellt. 

Der Anmeldeprozess kann bis zu 4 Wochen dauern. Danach kann man die gewerbliche Geschäftstätigkeit aufnehmen. Der erste Tag der Geschäftstätigkeit gilt als Beginn der Selbstständigkeit.

Erforderliche Dokumente 

Für die Gewerbeanmeldung sind folgende Dokumente nötig:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Meldebestätigung (Aufenthaltstitel für Bürger der Länder außerhalb EU)
  • weitere Dokumente je nach der Gewerbeart (Führungszeugnis, Handwerkskarte)
  • Auszug aus dem Handelsregister, falls das Gewerbe eingetragen ist
  • Vollmacht im Fall der Vertretung 

Was kosten eine Gewerbeanmeldung und ein Gewerbeschein?

Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung können variieren. Es ist ratsam, immer bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt nach den aktuellen Gebühren zu fragen. Man darf die Gewerbeanmeldung nicht mit dem Gewerbeschein verwechseln. Letzterer wird nach der Einreichung der Anmeldung beim Gewerbeamt ausgefüllt.

Mit dem Gewerbeschein bestätigt die zuständige Behörde, dass ein Gewerbe den Anmeldungsprozess erfolgreich durchlaufen hat. Dieses Dokument wird für den ganzen Zeitraum der Tätigkeit des Gewerbetreibenden ausgestellt. 

Besonderheit: Kleingewerbe

Beim Kleingewerbe gilt die Kleinunternehmerregelung und bezieht sich auf den Umsatz. Im ersten Geschäftsjahr darf dieser Umsatz 22.000 Euro und im folgenden Geschäftsjahr 50.000 Euro nicht überschreiten. In diesem Fall gilt die Kleinunternehmerregelung. Dementsprechend wird die Umsatzsteuer auf Rechnungen nicht ausgewiesen. Gleichzeitig ist keine doppelte Buchführung nötig. Kleingewerbetreibende erstellen für die Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. 

Weiterführende Schritte nach der Anmeldung

Die Gewerbeanmeldung setzt nicht nur Kontakt mit dem Finanzamt voraus. Abhängig von der Art des Gewerbes müssen bestimmte Behörden über das neue Gewerbe in Kenntnis gesetzt werden. Dies kann beinhalten:

  • IHK
  • Handwerkskammer (für Handwerksbetriebe)
  • Handelsregistergericht (insbesondere für Kapitalgesellschaften)
  • Eichamt
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Berufsgenossenschaft.

Je nach Art des Gewerbes können nicht alle diese Stellen involviert sein. Von der jeweiligen zuständigen Behörde sind bestimmte Dokumente des angemeldeten Gewerbes nötig.

Der Unternehmer muss diese ausfüllen und den Behörden zur Verfügung stellen. Sehr wichtig ist die steuerliche Gewerberegistrierung. Dazu muss man ein Formular des Finanzamtes ausfüllen.

Ein weiterer Schritt bei der Etablierung eines angemeldeten Gewerbes ist die Registrierung in der IHK. Dies ist für viele deutsche Unternehmen obligatorisch. Ausnahmen von dieser Regel sind unter anderem Freiberufler und einige Handwerks- und Landwirtschaftsbetriebe.

Steuern und Finanzielles

Nach der Gewerbeanmeldung und mit Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit wird das Gewerbe steuerpflichtig und muss Gewerbesteuer zahlen. Aber nicht jedes Gewerbe muss automatisch Gewerbesteuer zahlen. Es gibt Freibeträge, die berücksichtigt werden müssen.

Die Gewerbesteuer wird vom Finanzamt berechnet. Die zuständige Behörde teilt dem Gewerbetreibenden den Steuerbetrag daraufhin mit. Die Gewerbesteuer wird quartalsweise vorausgezahlt und muss bis zur Mitte jedes Quartals an die zuständige Behörde überwiesen werden.

Die Gewerbesteuer gehört zu den Kommunalsteuern und wird somit von der Gemeinde erhoben. Das Finanzamt ermittelt auf Basis der Gewerbesteuererklärung die Bemessungsgrundlage, und die Gemeinde berechnet den tatsächlichen Betrag anhand ihres Hebesatzes.

Eine falsch erstellte Gewerbesteuererklärung kann zu hohen Bestrafungen führen. Viele Gewerbetreibende lassen sich durch Steuerberater bei ihrer Erstellung helfen.

Das Einreichen einer Gewerbesteuererklärung und das Zahlen der Gewerbesteuer kann für einen Gewerbetreibenden recht aufwändig und schwierig sein. Die steuerliche Erfassung bringt gewisse Garantien und Hilfen seitens des Staates mit sich. Sie fördert die Transparenz der Wirtschaft und der Wirtschaftssubjekte. Dies wiederum wirkt sich positiv auf die Entwicklung aller Wirtschaftszweige aus.

Vor- und Nachteile der Gewerbegründung und ihre Pflichten

Lassen Sie uns die wichtigsten Vor- und Nachteile ermitteln. 

Vorteile: 

  • Gewerbetreibende behalten ihre Freiheit und Selbstständigkeit.
  • Der Anmeldungsprozess ist nicht kompliziert.
  • Nach der Eintragung im Handelsregister kann das Unternehmen auch mit Großhandelsfirmen Geschäfte abwickeln.
  • Die Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützt ihre Mitglieder beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen.
  • Die Gewerbeanmeldung gibt Impulse für die weitere Entwicklung.
  • Eröffnet dem Unternehmen neue Horizonte.

Nachteile: 

  • Der Unternehmer wird steuerpflichtig und muss Steuererklärungen erstellen sowie fällige Steuern bezahlen.
  • Verpflichtende Mitgliedschaft für viele Gewerbe in der IHK mit dazugehörigen Mitgliedsbeiträgen.

Finom und die KMU

Finom erbringt finanzielle Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige. Das Unternehmen hilft bei der umfassenden Verwaltung von Finanzen und erweitert sein Portfolio an Leistungen ständig. Derzeit bietet Finom folgende Funktionen an:

Fazit

Bei einem Gewerbe handelt es sich um die selbstständige Tätigkeit eines Unternehmers auf eigenes Risiko und unter eigener Verantwortung. Das Hauptziel besteht in der Erzielung der Gewinne. Eine weitere Voraussetzung, um ein Gewerbe zu betreiben, ist die dauerhaft angelegte selbständige Tätigkeit.

Bei Erfüllung aller Voraussetzungen muss ein Gewerbetreibender den Anmeldungsprozess durchlaufen. Freiberufler sind und einige andere Berufskategorien von der Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung befreit. 

Für die Anmeldung muss man sich an das Gewerbeamt wenden. Nach dem Erhalt des Gewerbescheins entsteht beim Gewerbetreibenden die Steuerpflicht.

Die Gewerbeanmeldung bringt sowohl Vorteile als auch einige Schwierigkeiten mit sich. Trotzdem ist dieses Verfahren für die weitere Entwicklung des Gewerbes und der Wirtschaft im Ganzen erforderlich.

FAQ

Muss ein Gewerbe unbedingt der IHK beitreten?

In der Regel ja, weil für viele Gewerbe eine Mitgliedspflicht bei der IHK besteht. Es gibt Ausnahmen, wie beispielsweise Freiberufler und einige Handwerks- und Landwirtschaftsbetriebe.

Von welchem Gesetz wird die Gewerbeanmeldung reguliert?

Sie wird vor allem von der Gewerbeordnung reguliert.

Wer darf als Gewerbetreibender auftreten?

Ein Gewerbe kann von einer volljährigen natürlichen Person oder von einer juristischen Person getrieben werden. 

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