Die Kleingewerbe Kosten können von verschiedenen Faktoren abhängen: Art, Größe des Unternehmens, Region und andere individuelle Aspekte. Auch die Kosten selbst sind unterschiedlich - es kann sich um Registrierungskosten, Versicherungen, Steuern, Betriebskosten usw. handeln. Damit Sie sich ein Bild davon machen können, wie viel der Betrieb eines Kleinunternehmens tatsächlich kostet, haben wir diesen Artikel für Sie vorbereitet.
Was ist Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein kaufmännisches Unternehmen, dessen Betreiber die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und anderer kaufmännischer Vorschriften nicht einhalten müssen, weil es keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Im Allgemeinen bezieht sich „Kleingewerbe“ auf ein Gewerbe oder Unternehmen, das in kleinerem Umfang betrieben wird, möglicherweise mit geringen Umsätzen, begrenztem Mitarbeiterstamm oder beschränkter betrieblicher Infrastruktur.
Die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer" werden oft synonym verwendet oder verwechselt. Sie beziehen sich jedoch auf zwei unterschiedliche Situationen.
Ein Kleingewerbe kann in Form eines Einzelunternehmens oder einer GbR geführt werden. Im Falle eines Einzelunternehmens trifft der Unternehmer alle Entscheidungen selbst und trägt die volle Verantwortung. In einer GbR werden Entscheidungen gemeinsam von allen Partnern getroffen.
Der Begriff "Kleinunternehmer" bezieht sich auf einen besonderen steuerlichen Status, der für jeden Unternehmer angewendet werden kann, dessen Jahresumsatz eine bestimmte Grenze (22.000 Euro im Vorjahr und prognostizierte 50.000 Euro im laufenden Jahr) nicht überschreitet. Dieser Status ermöglicht es dem Unternehmer, von der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) befreit zu werden. Der Grundfreibetrag für natürliche Personen beträgt im Jahr 2024 11.604 EUR. Auch als Freiberufler mit sehr geringen Umsätzen können Sie ein Kleinunternehmer sein.
Besondere Merkmale eines Kleinunternehmens
Im Folgenden finden Sie einige Besonderheiten, die für Kleinunternehmen gelten:
- Von einem Kleinunternehmer spricht man in erster Linie in einem steuerlichen Zusammenhang.
- Als Kleinunternehmer im Sinne der Kleinunternehmerregelung dürfen Sie nur tätig werden, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht übersteigt. Im laufenden Jahr darf Ihr Gesamtumsatz 50.000 € nicht übersteigen.
- Kleinunternehmer können Kleinunternehmer sein, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Kleinunternehmen können einen steuerfreien Gewinn von bis zu 24.500 Euro erzielen.
- Auch als Freiberufler mit sehr geringen Umsätzen können Sie ein Kleinunternehmer sein.
- Die Jahresgebühren für Kleinunternehmen liegen zwischen 30 und 70 Euro, und für im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen Sie einen Betrag zwischen 150 und 300 Euro zahlen.
- Die Kosten für die Mitgliedschaft in der IHK/HWK variieren je nach Region und Branche zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr.
Gründung eines Kleingewerbes: Von der Anmeldung bis zur Lizenzvergabe
Kleingewerbe anmelden
Um sich mit Ihrem Kleinunternehmen selbstständig zu machen, müssen Sie Ihr Kleingewerbe zunächst anmelden. Dies können Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt tun. Der Prozess ist kostengünstig und einfach. Sie benötigen die folgenden Dokumente: Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung (für Nicht-EU-Bürger), Mietvertrag (falls Sie Geschäftsräume nutzen) und Erlaubnisbescheinigungen (falls erforderlich für bestimmte Berufe). Außerdem müssen Sie die Rechtsform des Unternehmens festlegen. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite Ihres örtlichen Gewerbeamts.
Pflichten nach der Gewerbeanmeldung: Steuerliche Erfassung und IHK/HWK-Mitgliedschaft
Sobald Ihr Gewerbe angemeldet ist, erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und ein Schreiben der IHK oder HWK. Die Mitgliedschaft bei der zuständigen HWK oder IHK ist für viele Berufsgruppen obligatorisch. Die Grundbeiträge für die Mitgliedschaft bei der IHK/HWK können, wie bereits erwähnt, je nach Region und Branche zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr variieren.
Handelsregistereintrag
Nur wenn der Unternehmer ein Kaufmann ist, muss das Kleingewerbe auch ins Handelsregister eingetragen werden. Es ist auch möglich, sich freiwillig als Kleingewerbetreibender in das Handelsregister eintragen zu lassen, obwohl dies in den meisten Fällen nicht zu empfehlen ist. Die Kosten für einen Handelsregistereintrag betragen in der Regel zwischen 150 und 400 Euro. Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Handelsregister.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Unternehmer sind außerdem verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Berufsgenossenschaften.
Gewerbeerlaubnis prüfen
Wichtig: Kleinunternehmer sollten auch prüfen, ob sie für ihr Vorhaben eine Gewerbeerlaubnis benötigen. Für genehmigungspflichtige Unternehmen benötigen Sie einen Gewerbeschein. Mehr dazu erfahren Sie auf der Webseite Ihres örtlichen Gewerbeamts.
Welche Kosten gibt es bei der Anmeldung eines Kleingewerbes?
Das Kleingewerbe-Anmeldungsverfahren beinhaltet bestimmte Kosten, die Unternehmer berücksichtigen sollten. Es gibt mehrere Faktoren, die sich auf die Kosten für die Gründung eines Kleinunternehmens auswirken können:
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde oder Stadt und können im Bereich von etwa 20 bis 60 Euro liegen. Außerdem können neben der Bearbeitungsgebühr weitere Kosten anfallen. Diese zusätzlichen Kosten hängen von der Art Ihrer gewerblichen Tätigkeit ab, weshalb Sie möglicherweise bestimmte Qualifikationen, Dokumente oder andere Nachweise vorlegen müssen:
- Eine Auskunft aus dem Strafregister kostet etwa 13 Euro;
- Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostet ebenfalls rund 13 Euro;
- Die Kosten für eine Gewerbe- oder Handwerkskarte liegen zwischen etwa 80 und 250 Euro;
- Die Konzessionsabgabe für beispielsweise eine Gaststättenkonzession kann bis zu ungefähr 500 Euro betragen.
Falls eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, können die Kosten je nach Region und Art der notariellen Leistung variieren. Dies kann mehrere hundert Euro betragen. Wenn die Rechtsform dies erfordert und das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wird, können die Kosten ebenfalls einige hundert Euro betragen.
IHK-Kosten für Kleingewerbe
Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer ist nicht kostenlos. Der IHK-Beitrag beträgt 0,21 Prozent des Umsatzes.
Auf diesen Betrag kann jedoch verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Jahresumsatz 5.200,00 Euro nicht übersteigt. Außerdem darf das Unternehmen nicht bei der Industrie- und Handelskammer angemeldet sein.
In den ersten zwei Jahren gibt es auch eine Befreiung vom IHK-Beitrag für die Anmeldung des ersten Unternehmens. Allerdings darf das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen sein und keinen Umsatz von mehr als 25.000,00 Euro pro Jahr erzielen.
Ähnliche Voraussetzungen gelten für die Handwerkskammer. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Tätigkeit der Anlage A der Handwerksordnung zugeordnet werden kann. Dabei handelt es sich um sogenannte erlaubnispflichtige Geschäfte.
Kosten für die Eintragung von Kleinunternehmen nach Region
Unten ist es aus der Tabelle ersichtlich, was die Anmeldung eines Kleingewerbes in verschiedenen Bundesländern kosten wird.
Bundesland | Online-Anmeldung möglich? | Online-Terminvereinbarung möglich? | Gebühren (ungefähr für Einzelunternehmen und Personengesellschaften) |
Baden-Württemberg | Ja | Ja | 20-50 Euro |
Bayern | Ja | Ja | 20-50 Euro |
Berlin | Ja | Ja | 20-50 Euro |
Brandenburg | Ja | Ja | 20-55 Euro |
Bremen | Ja | Ja | 20-50 Euro |
Hamburg | Ja | Ja | 20-50 Euro |
Hessen | Ja | Ja | 20-50 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Ja | 20-40 Euro |
Niedersachsen | Ja | Ja | 20-50 Euro |
Nordrhein-Westfalen | Ja | Ja | 20-40 Euro |
Rheinland-Pfalz | Ja | Ja | 20-40 Euro |
Saarland | Ja | Ja | 20-40 Euro |
Sachsen | Ja | Ja | 20-60 Euro |
Sachsen-Anhalt | Ja | Ja | 15-60 Euro |
Schleswig-Holstein | Ja | Ja | 20-40 Euro |
Thüringen | Ja | Ja | 20-30 Euro |
Laufende Betriebskosten eines Kleingewerbes
Die laufenden Betriebskosten eines Kleingewerbes können je nach Art des Unternehmens, der Branche und der individuellen Situation variieren. Hier sind einige allgemeine Posten, die bei vielen Kleingewerben anfallen können:
- Kosten für die Miete von Geschäftsräumen, Lager oder Produktionsstätten sowie Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Reinigung
- Gehälter, Löhne, Sozialabgaben und gegebenenfalls Kosten für externe Dienstleister oder Freelancer
- Kosten für betriebliche Versicherungen wie Haftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung oder Berufsgenossenschaftsbeiträge
- Kosten für Rohstoffe, Halbfertigprodukte oder Büromaterial, je nach Art des Geschäfts
- Kosten für die Bewerbung des Unternehmens, einschließlich Online-Marketing, Printmaterialien, Anzeigen oder Social-Media-Werbung
- Kosten für Telefon, Internet und gegebenenfalls Mobilfunk
- bei Nutzung eines Fahrzeugs für geschäftliche Zwecke: Kosten für Benzin, Wartung, Versicherung und Abschreibung an
- Kosten für Büromöbel, Computer, Drucker, Software und Büromaterial
- Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und gegebenenfalls andere Abgaben, je nach Rechtsform und Umsatz des Unternehmens
- Kosten für die Wartung von Maschinen, Geräten und der Geschäftsräume
Es ist wichtig, eine genaue Buchführung zu führen und regelmäßig eine Kostenanalyse durchzuführen, um die finanzielle Situation des Kleingewerbes im Blick zu behalten. Die genaue Höhe der laufenden Betriebskosten hängt stark von den individuellen Umständen und betrieblichen Aktivitäten ab.
Kleingewerbe: Personalkosten (falls zutreffend)
Personalkosten für Kleingewerbe umfassen die Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern. Dazu gehören:
- Bezahlung der Mitarbeiter, einschließlich eventueller Boni
- verpflichtende Beiträge des Arbeitgebers zur freiwilligen gesetzlichen Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung (GKV)
- Entlohnung während Urlaubs- oder Krankheitszeiten
- zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung
- eventuelle Extras wie betriebliche Altersvorsorge oder Gesundheitsförderung
Es ist ratsam, die Personalkosten im Budget zu berücksichtigen und die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Externe Dienstleister wie Steuerberater können bei der korrekten Lohnabrechnung unterstützen.
Versicherungskosten eines Kleingewerbes
Die Versicherungskosten für ein Kleingewerbe umfassen Ausgaben für verschiedene Versicherungen, wie:
- Haftpflichtversicherung: €200 - €1,000
- Betriebsinhaltversicherung: €200 - €1,500
- Freiwillige Versicherung: Je nach Art des Versicherungsschutzes und den individuellen Umständen sehr unterschiedlich
- Berufshaftpflichtversicherung: €300 - €2,000
- Inhaltsversicherung: €200 - €1,500
- Rechtsschutzversicherung: €200 - €1,000
- Krankenversicherung für Selbstständige: Je nach den individuellen Umständen sehr unterschiedlich
- Fahrzeugversicherung: Variiert je nach Fahrzeugtyp, Nutzung und individuellen Umständen
- Private Krankenversicherung (PKV): Je nach Alter, Gesundheitszustand, Versicherungsoptionen und individuellen Umständen sehr unterschiedlich
Diese schützen das Unternehmen vor verschiedenen Risiken und Schäden. Es ist wichtig, die passenden Versicherungen entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens auszuwählen.
Als Beispiel behandeln wir folgende Typen der Einzelunternehmen und ihre Versicherungskosten:
Unternehmenstypen | Benötigte Versicherungen | Ungefähre Preise (jährlich) EUR |
IT-Dienstleister (Freiberufler) |
| 2.000 - 3.500 |
Fotograf (Kreativdienstleister) |
| 1.500 - 2.800 |
Kleiner Online-Shop (Handel) |
| 2.500 - 4.000 |
Kleingewerbe Kosten – Steuern zahlen
Die folgenden steuerlichen Verpflichtungen gelten für Kleinunternehmen:
- Der Inhaber eines Kleinunternehmens versteuert die Gewinne seines Unternehmens mit der Einkommensteuer.
- Der Kleinunternehmer zahlt neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer. Für die Gewerbesteuererklärung kann der Kleinunternehmer einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr festlegen.
- Der Kleingewerbetreibende muss auch Umsatzsteuer für sein Kleingewerbe zahlen.
- Kleinunternehmer, die sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, sind von der Umsatzsteuer befreit.
- In Bezug auf die Umsatzsteuer können Sie die Ist-Besteuerung beantragen. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf die Rechnung Ihres Kunden erst dann fällig wird, wenn Ihr Kunde die Rechnung bezahlt.
- Wenn ein Kleinunternehmen Angestellte einstellt, müssen diese sich anmelden und Einkommensteuer zahlen.
- Wenn Sie ein Kleinunternehmen besitzen und einen Firmenwagen haben, zahlen Sie auch KFZ-Steuer.
Hier finden Sie einige Erklärungen zu den Besonderheiten dieser Steuerarten:
- Die Gewerbesteuer nach § 15 EStG wird auf der Grundlage des für steuerliche Zwecke ermittelten Gewinns berechnet. Abhängig von der familiären Situation des Unternehmers und der Anzahl der Kinder wird ein spezifischer Zuschlag zur Steuerminderung abgezogen.
- Gewerbesteuer: Befreiung
- Umsatzsteuer: Befreiung
- Lohnsteuer: Wenn Sie als Selbstständiger Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen beschäftigen, müssen Sie die entsprechende Lohnsteuer abführen.
- Kirchensteuer: Kirchenmitglieder zahlen eine Kirchensteuer von 9 Prozent auf die berechnete Einkommensteuer (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg).
- Solidaritätszuschlag: Gemäß § 4 SolzG beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Er wird jedoch erst fällig, wenn die jährliche Einkommensteuer den Betrag von 973 Euro (für Alleinstehende) bzw. 1.944 Euro (für Ehepaare) übersteigt.
Was ist bei der Steuererklärung für Kleinunternehmen wichtig?
Die wichtigste Steuererklärung ist die Einkommensteuererklärung. Sie basiert auf der Einkommensermittlung auf der Grundlage der EÜR. Weitere wichtige Steuererklärungen sind die Umsatzsteuererklärung und die Umsatzsteuervoranmeldung. Sie können auch unsere Checkliste für Kleingewerbetreibende nutzen, in der wir alle diese steuerlichen Regeln noch einmal zusammengefasst haben.
Kleingewerbe – Was kann man von der Steuer absetzen?
Kleingewerbetreibende können verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu gehören betriebliche Kosten wie Büromaterial, Telefonkosten, Miete, Versicherungen, Werbung, Fortbildung, Reisekosten und Abschreibungen auf Geschäftsvermögen.
Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Es ist ratsam, alle Belege aufzubewahren und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Kleinunternehmerregelung 2024
Was besagt das Gesetz über Kleinunternehmen? Wer sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, muss keine Umsatzsteuer abführen. Andererseits kann er aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Ob es für einen Kleinunternehmer sinnvoll ist, beim Ausfüllen des Steuerformulars für die Kleinunternehmerregelung zu optieren, muss im Einzelfall geprüft werden.
Einige Tipps für richtige Buchhaltung
Wenn Sie gerne ein eigenes kleines Unternehmen gründen möchten, dann finden Sie hier einige Tipps, die sich als nützlich erweisen könnten.
Tipp 1 – Wechseln Sie zur papierlosen Buchhaltung: Verwenden Sie eine Buchhaltungssoftware oder wählen Sie ein Geschäftskonto mit integrierter Buchhaltung. Digitalisieren Sie Belege. Jeder Papierbeleg kostet Zeit und Geld.
Tipp 2 – Ordnung statt Chaos in Ihrem Ablagesystem: In der Praxis hat sich für Kleinunternehmen folgende Buchhaltungsorganisation bewährt:
- Kassenaufzeichnungen und Kassenberichte: Dokumentieren Sie alle Bareinnahmen, Barauszahlungen und Kassenberichte am Ende des Tages. Vollständigkeit ist hier absolut notwendig.
- Kreditkartenrechnungen: Werden in der Regel monatlich abgerechnet. Händler reichen sie in der Regel zusammen mit den Kassenberichten ein.
- Bank: Die Kontoauszüge werden in ihrer Gesamtheit in dafür vorgesehenen Ordnern aufbewahrt.
- Rechnungen: Hier ist eine Ablage für Kundenrechnungen und Lieferantenrechnungen erforderlich.
- UStVA und BWA: Für Steuervoranmeldungen und Unternehmensbewertungen sind eigene Ordner sinnvoll. Eine gute Buchhaltungssoftware und aktuelle Geschäftsbücher sind für die digitale Ablage hilfreich.
Tipp 3 – Ein Geschäftskonto statt eines Privatkontos: Ein Geschäftskonto ist für Kleingewerbetreibende und UnternehmerInnen sehr zu empfehlen. Auch im Nebenerwerb. Es hat den Vorteil, dass private und geschäftliche Vorgänge getrennt werden können.
Ein Geschäftskonto können Sie zum Beispiel bei Finom eröffnen. Dieses Finanz-Startup bietet Unternehmern moderne, kostengünstige Geschäftskonten und zusätzliche Buchhaltungsfunktionen an. Dazu gehören die automatisierte Rechnungsstellung, die Ausgabe von Debitkarten mit Cashback-Optionen sowie internationale Zahlungen und Spesenmanagement-Lösungen. Probieren Sie es jetzt aus!
Tipp 4 – Senden Sie Ihrem Steuerberater die Kontoauszüge in digitaler Form zu: Ein Steuerberater braucht digitalen Zugriff auf Ihre Buchhaltungsdateien. Buchhaltungssoftware mit Steuerberaterzugang hilft dabei. Das spart Zeit im Büro und senkt die Kosten des Steuerberaters.
Wie können Sie Ihr Kleingewerbe abmelden (+Kosten)
Die Kosten für die Abmeldung eines Klein-Gewerbes können je nach Region und individuellen Umständen variieren. Hier sind jedoch einige allgemeine Punkte zu berücksichtigen:
- Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt: In vielen Fällen ist die Abmeldung des Kleingewerbes beim örtlichen Gewerbeamt kostenfrei oder es fallen nur geringe Gebühren an.
- Steuerberaterkosten: Falls Sie einen Steuerberater engagiert haben, können Kosten für die Abwicklung der Abmeldung anfallen. Diese variieren je nach individueller Vereinbarung.
- Sonstige Kosten: Eventuell können geringfügige Kosten für die Abwicklung von laufenden Verpflichtungen wie Mietverträgen, Verträgen mit Dienstleistern oder laufenden Versicherungen anfallen.
Es ist wichtig, die genauen Vorschriften und Gebührenordnungen in Ihrer Region zu überprüfen, da sie variieren können. In vielen Fällen ist die ordnungsgemäße Abmeldung jedoch relativ unkompliziert und mit geringen Kosten verbunden. Falls Unsicherheiten bestehen, kann es hilfreich sein, sich von einem Steuerberater oder der örtlichen Gewerbebehörde beraten zu lassen.
Fazit
Als Inhaber eines Kleinunternehmens haben Sie grundsätzlich den Vorteil, dass Sie ein Unternehmen schnell und einfach gründen können. Kleinunternehmen zeichnen sich durch eine schnelle und einfache Gründung ohne komplizierte Formalitäten aus. Sie haben mit der EÜR auch eine sehr einfache Buchführung, was sie für Nebenerwerbsgründer ideal macht.
FAQ
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist eine Form der Selbstständigkeit, bei der die Umsatzgrenze von 22.000 Euro (bis 50.000 Euro bei Kleinunternehmerregelung) pro Jahr nicht überschritten werden darf. Es bietet erleichterte Buchführungspflichten und die Möglichkeit, von der Umsatzsteuer befreit zu sein.
Wann muss ich ein kleines Gewerbe anmelden?
Sie müssen Ihr Kleingewerbe anmelden, bevor Sie mit der selbstständigen Tätigkeit beginnen.
Wo melde ich ein Kleingewerbe an?
Die Anmeldung erfolgt in der Regel entweder online, beim örtlichen Gewerbeamt oder bei der zuständigen Behörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist oft als Einzelunternehmen organisiert, was bedeutet, dass Sie als Einzelperson für alle geschäftlichen Entscheidungen und Verpflichtungen verantwortlich sind.
Welche Kosten fallen bei Kleingewerbe an?
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Region und können zwischen etwa 15 und 60 Euro liegen, abhängig von der Gemeinde und den örtlichen Gebührenordnungen.
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