Die Kleingewerbe-Kosten können von verschiedenen Faktoren abhängen: Art, Größe des Unternehmens, Region und andere individuelle Aspekte. In diesem Artikel erfährst Du, welche Kosten bei Anmeldung, laufendem Betrieb und Steuern entstehen und womit Du 2025 wirklich rechnen musst.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb ohne Kaufmannseigenschaft. Du musst Dich also nicht ins Handelsregister eintragen lassen und führst Dein Geschäft nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), nicht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Diese Form eignet sich besonders für Gründer:innen, die nebenbei oder mit überschaubarem Risiko starten wollen. Typisch ist die Rechtsform als Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Für die Buchführung genügt in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Überschreitest Du allerdings die Grenzen von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr, ordnet das Finanzamt den Wechsel zur doppelten Buchführung an. Diese Pflicht gilt ab dem Jahr, das auf die Mitteilung durch das Finanzamt folgt.
Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung – was ist der Unterschied?
Ein Kleingewerbe beschreibt Deinen Betrieb im Handels- und Zivilrecht. Es geht darum, dass Dein Unternehmen so klein ist, dass es nicht ins Handelsregister muss und mit der einfachen EÜR arbeiten darf.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft dagegen ausschließlich die Umsatzsteuer. Wenn Dein Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen bleibt, musst Du auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und sparst Dir monatliche Voranmeldungen – bist aber trotzdem ganz normal Gewerbetreibende:r.
Besondere Merkmale eines Kleingewerbes
Ein Kleingewerbe hat einige Eigenschaften, die es Gründer:innen besonders leicht machen, den Start zu wagen:
- Einfache Buchführung: In den meisten Fällen reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
- Kleinunternehmerregelung möglich: Wenn Du die Umsatzgrenzen einhältst, kannst Du Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben.
- Keine Handelsregisterpflicht: Du musst Dein Gewerbe nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
- Weniger Bürokratie: Gründung und Verwaltung sind unkomplizierter als bei größeren Unternehmensformen.
- Haftung wie beim Einzelunternehmen: Du haftest mit Deinem privaten Vermögen.
- Pflichtmitgliedschaft IHK oder HWK: Auch Kleingewerbetreibende werden automatisch Mitglied in der zuständigen Kammer. Die Beiträge sind oft reduziert, teilweise entfällt die Umlage in den ersten Jahren sogar komplett.
Gründung eines Kleingewerbes: Von der Anmeldung bis zur Lizenzvergabe
Bevor Du Dein Kleingewerbe anmeldest, solltest Du die wichtigsten Unterlagen bereithalten. In der Regel brauchst Du dafür Deinen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Du nicht aus der EU kommst, ist zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Falls Du Geschäftsräume nutzt, verlangt das Gewerbeamt außerdem den Mietvertrag oder einen entsprechenden Nachweis. Und je nach Branche können weitere Erlaubnisse notwendig sein – zum Beispiel im Gastgewerbe oder bei zulassungspflichtigen Handwerksberufen.
So läuft die Anmeldung ab:
- Du füllst ein Formular beim Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde aus. In vielen Regionen kannst Du das auch direkt online erledigen.
- Für die Anmeldung zahlst Du eine einmalige Gebühr zwischen 15 € und 60 €.
- Direkt nach der Zahlung erhältst Du Deine Gewerbeanmeldung (den sogenannten Gewerbeschein) als Nachweis.
Was danach automatisch passiert:
- Das Finanzamt bekommt Deine Daten und schickt Dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen reichst Du online über ELSTER ein und entscheidest dort u. a., ob Du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
- Mit der Anmeldung wirst Du automatisch Mitglied in der IHK oder HWK. Je nach Region gibt es Ermäßigungen oder Befreiungen in den ersten Jahren.
- Innerhalb einer Woche nach Beginn Deiner Tätigkeit musst Du Dich außerdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden – unabhängig davon, ob Du Angestellte beschäftigst oder nicht.
Pflichten nach der Gewerbeanmeldung: Steuerliche Erfassung und IHK/HWK-Mitgliedschaft
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt. Von dort erhältst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Du online über ELSTER einreichst. Darin entscheidest Du unter anderem, ob Du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest oder Umsatzsteuer ausweist.
Außerdem wirst Du automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder – falls Du im Handwerk tätig bist – in der Handwerkskammer (HWK). Auch Kleingewerbetreibende zahlen dort Beiträge. Je nach Höhe Deiner Einnahmen können diese zunächst sehr gering ausfallen, und in manchen Regionen gibt es für Neugründer:innen sogar eine Befreiung in den ersten Jahren.
Nicht vergessen: Innerhalb einer Woche nach Beginn Deiner Tätigkeit musst Du Dein Gewerbe bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Diese Anmeldung ist Pflicht, unabhängig davon, ob Du Mitarbeitende beschäftigst. Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert; für Dich selbst hängt der Versicherungsschutz von der jeweiligen Branche ab.
Schließlich solltest Du prüfen, ob für Deine Tätigkeit eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist – etwa im Gastgewerbe, im Bewachungsgewerbe oder bei handwerklichen Arbeiten, die der Meisterpflicht unterliegen.
Handelsregistereintrag
Ein Handelsregistereintrag ist für Kleingewerbetreibende nicht vorgeschrieben. Solange Dein Unternehmen klein bleibt, führst Du es nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – ohne die strengeren Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Trägst Du Dein Gewerbe jedoch freiwillig ins Handelsregister ein, wirst Du rechtlich automatisch Kaufmann oder Kauffrau (e. K.). Damit gilt für Dich das HGB, und Dein Betrieb verliert den Status eines Kleingewerbes. Das bedeutet auch: umfangreichere Buchführungspflichten und mehr formale Vorgaben im Geschäftsalltag.
Ein Eintrag kann sich trotzdem lohnen, wenn Du nach außen seriöser auftreten oder bei Geschäftskund:innen Vertrauen aufbauen möchtest. Bedenke aber, dass der Schritt mit zusätzlichen Kosten und mehr Bürokratie verbunden ist.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Nach der Gründung musst Du Dein Kleingewerbe innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden. Diese Pflicht gilt immer – auch dann, wenn Du keine Angestellten beschäftigst. Je nach Branche erfolgt die Meldung automatisch oder muss von Dir selbst vorgenommen werden.
Die Berufsgenossenschaft ist Dein Ansprechpartner für die gesetzliche Unfallversicherung. Beschäftigte sind hier automatisch abgesichert. Für Dich selbst als Unternehmer:in hängt es von der Branche ab: In vielen Bereichen kannst Du Dich freiwillig versichern, in besonders risikoreichen Branchen wie dem Baugewerbe besteht eine Pflichtversicherung.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der sogenannten Gefahrenklasse Deiner Tätigkeit sowie der gemeldeten Lohnsumme. Sobald Du Dein Gewerbe angemeldet hast, informiert Dich die BG über die Details und teilt Dir Deine Beiträge mit.
Gewerbeerlaubnis prüfen
Bevor Du startest, solltest Du prüfen, ob für Deine Tätigkeit eine besondere Gewerbeerlaubnis erforderlich ist. In vielen Bereichen kannst Du direkt loslegen, aber es gibt Ausnahmen:
- Im Gastgewerbe brauchst Du zum Beispiel eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
- Im Bewachungsgewerbe ist ebenfalls eine spezielle Genehmigung vorgeschrieben.
- Bei bestimmten Handwerken, die der Meisterpflicht unterliegen, musst Du Dich in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Wenn Deine Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, beantragst Du die entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde – meist noch vor der Gewerbeanmeldung. Die Kosten dafür variieren je nach Branche und Region und können zusätzlich zu den regulären Anmeldegebühren anfallen.
Welche Kosten gibt es bei der Anmeldung eines Kleingewerbes?
Für die Anmeldung Deines Kleingewerbes zahlst Du zunächst eine einmalige Gebühr beim Gewerbeamt. Je nach Stadt oder Gemeinde liegt sie in der Regel zwischen 15 € und 60 €.
Falls für Deine Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis notwendig ist – zum Beispiel im Gastgewerbe oder bei bestimmten Handwerken – kommen weitere Gebühren hinzu. Diese bewegen sich meist zwischen 50 € und 300 €, je nach Art der Erlaubnis und Region.
Zusätzlich können je nach Branche oder Rechtsform weitere Kosten anfallen:
- Ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG kostet etwa 13 €.
- Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister schlägt ebenfalls mit rund 13 € zu Buche.
- Eine Gewerbe- oder Handwerkskarte kostet je nach Region zwischen 80 € und 250 €.
- Für bestimmte Branchen, etwa in der Gastronomie, wird eine Konzession verlangt. Die Gebühren können hier bis zu 500 € betragen.
- In Einzelfällen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, die mehrere hundert Euro kosten kann.
- Falls Deine Rechtsform den Eintrag ins Handelsregister erfordert, kommen weitere Kosten hinzu. Der Handelsregistereintrag kostet in der Regel zwischen 150 € und 400 €.
Damit bist Du für die reine Anmeldung in den meisten Fällen zwar mit unter 300 € dabei – doch je nach Berufsfeld oder zusätzlichen Anforderungen solltest Du mögliche Zusatzkosten im Blick behalten. Bedenke außerdem: Die eigentlichen finanziellen Belastungen entstehen später vor allem durch laufende Abgaben wie IHK- oder HWK-Beiträge, Steuern oder Versicherungen.
IHK-Kosten für Kleingewerbe
Die Höhe hängt von Region, Kammer und Deinem Gewinn ab. Sie setzt sich in der Regel aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen:
- Der Grundbeitrag liegt je nach Kammer meist zwischen 30 € und 150 € pro Jahr. In Ausnahmefällen und bei sehr hohen Gewinnen können es bis zu 500 € und mehr sein.
- Erst wenn Dein Gewinn über eine bestimmte Grenze steigt (oft ab 5.200 € Gewerbeertrag), wird zusätzlich eine Umlage erhoben. Diese richtet sich nach dem Gewerbeertrag, nicht nach dem Umsatz.
Viele Kammern gewähren Existenzgründer:innen in den ersten zwei Jahren eine Befreiung oder deutliche Ermäßigung. Wichtig: Die Befreiung vom Grundbeitrag gilt für die Anmeldung des ersten Unternehmens, wenn es nicht im Handelsregister eingetragen ist und der Jahresumsatz 25.000 € (je nach Kammer) nicht übersteigt.
Prüfe deshalb unbedingt die Regelungen Deiner zuständigen IHK oder HWK – so kannst Du die Fixkosten in der Startphase niedrig halten.
Ähnliche Voraussetzungen gelten für die Handwerkskammer. Wenn Du in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig bist (Anlage A der Handwerksordnung), musst Du Dich zwingend in die Handwerksrolle eintragen lassen. Es handelt sich dabei um sogenannte erlaubnispflichtige Geschäfte. Damit gehen zusätzliche Kosten einher, beispielsweise für die Handwerkskarte oder höhere Kammerbeiträge.
Kosten für die Eintragung von Kleingewerben nach Region
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind nicht bundesweit einheitlich. Jede Stadt oder Gemeinde legt eigene Sätze fest. In den meisten Fällen bewegen sie sich zwischen 20 € und 50 €. In einigen Regionen können bis zu 60 € anfallen, während Thüringen oft günstiger ist (ab 20 €).
Fast überall kannst Du Dein Gewerbe inzwischen auch online anmelden oder zumindest einen Termin online vereinbaren – das spart Zeit und macht den Start einfacher.
Bundesland | Online-Anmeldung möglich? | Online-Terminvereinbarung möglich? | Gebühren (Einzel- unternehmen / Personen- gesellschaften) |
Baden-Württemberg | Ja | Ja | 20–50 € |
Bayern | Ja | Ja | 20–50 € |
Berlin | Ja | Ja | 20–50 € |
Brandenburg | Ja | Ja | 20–55 € |
Bremen | Ja | Ja | 20–50 € |
Hamburg | Ja | Ja | 20–50 € |
Hessen | Ja | Ja | 20–50 € |
Mecklenburg- Vorpommern | Ja | Ja | 20–40 € |
Niedersachsen | Ja | Ja | 20–50 € |
Nordrhein-Westfalen | Ja | Ja | 20–40 € |
Rheinland-Pfalz | Ja | Ja | 20–40 € |
Saarland | Ja | Ja | 20–40 € |
Sachsen | Ja | Ja | 20–60 € |
Sachsen-Anhalt | Ja | Ja | 15–60 € |
Schleswig-Holstein | Ja | Ja | 20–40 € |
Thüringen | Ja | Ja | 20–30 € |
Laufende Betriebskosten eines Kleingewerbes
Neben den einmaligen Gebühren bei der Anmeldung musst Du mit laufenden Kosten rechnen, die je nach Branche und Umfang Deiner Tätigkeit stark variieren. Typische Posten sind:
- IHK- oder HWK-Beiträge: Die Pflichtmitgliedschaft kostet in der Regel zwischen 30 € und 150 € Grundbeitrag pro Jahr, in manchen Kammern auch etwas mehr. Zusätzlich fällt oberhalb bestimmter Freibeträge (beispielsweise ab 5.200 € Gewerbeertrag) eine Umlage an, die sich nach dem Gewerbeertrag richtet. Viele Kammern befreien Existenzgründer:innen in den ersten Jahren ganz oder teilweise von den Beiträgen.
- Steuern: Einkommensteuer fällt auf Deinen Gewinn an. Dazu können Umsatzsteuer (außer bei Kleinunternehmerregelung) und Gewerbesteuer ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € kommen.
- Versicherungen: Kranken- und Pflegeversicherung sind Pflicht. Je nach Tätigkeit können Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Rechtsschutz sinnvoll sein.
- Büro- und Geschäftsausstattung: Dazu zählen Hardware, Software, Tools oder Mietkosten für ein Büro.
- Personalkosten: Sobald Du Mitarbeitende beschäftigst, musst Du neben den Löhnen auch Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einplanen.
Selbst ohne Personal summieren sich die Fixkosten schnell auf mehrere hundert Euro pro Jahr. Mit Angestellten steigen sie deutlich an.
Kleingewerbe: Personalkosten (falls zutreffend)
Wenn Du Mitarbeiter:innen einstellst, gehören die Lohnkosten zu den größten Fixkosten. Neben dem Gehalt zahlst Du als Arbeitgeber:in zusätzlich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, der je nach Beschäftigungsform etwa 20–23 % der Bruttolöhne beträgt.
Damit summieren sich die Personalkosten schnell, besonders bei mehreren Angestellten. Plane also nicht nur die Gehälter, sondern auch die zusätzlichen Abgaben realistisch ein.
Kleingewerbe Kosten – Steuern zahlen
Die Gewinne Deines Kleingewerbes gelten steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Das bedeutet:
- Einkommensteuer: Bis zum Grundfreibetrag von 12.096 € (2025) bleibt Dein Gewinn steuerfrei.
- Gewerbesteuer: Sie fällt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € an. Liegt Dein Gewerbeertrag darunter, zahlst Du keine.
- Umsatzsteuer: Mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) kannst Du Dich befreien lassen – solange Dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 € liegt.
Zusätzlich solltest Du Folgendes beachten:
- Ist-Besteuerung: Auf Antrag kannst Du die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn Dein Kunde bezahlt hat – nicht schon mit Rechnungsstellung. Das verbessert Deine Liquidität.
- Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Auf die Einkommensteuer können Zuschläge hinzukommen: 8 % oder 9 % Kirchensteuer (je nach Bundesland) sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag (fällt aber nur bei höheren Einkommen an).
- Kfz-Steuer: Falls Du einen Firmenwagen nutzt, musst Du auch diese Kosten einplanen. Die Höhe hängt von Motorart, Hubraum und CO₂-Ausstoß ab.
Versicherungskosten eines Kleingewerbes
Auch wenn viele Versicherungen freiwillig sind, solltest Du den passenden Schutz von Anfang an einplanen.
Versicherung | Pflicht oder optional | Typische Kosten pro Jahr (Beispielwerte) |
Kranken- & Pflegeversicherung (GKV/PKV) | Pflicht | 3.000 – 8.000 € (je nach Einkommen und Kasse) |
Betriebshaftpflicht | Sehr empfohlen | 150 – 500 € |
Inhaltsversicherung (z. B. Büroausstattung) | Optional | 120 – 400 € |
Rechtsschutzversicherung | Optional | 200 – 400 € |
Kfz-Versicherung (falls Firmenfahrzeug) | Pflicht bei Fahrzeug | 400 – 1.000 € |
Tipp: Gerade für Solo-Selbstständige reicht in vielen Fällen die Krankenversicherung plus eine Betriebshaftpflicht. Mit wachsendem Unternehmen wird zusätzliche Absicherung wichtiger.
Beispiel: Ein:e Solo-Selbstständige:r mit einem Jahresgewinn von 30.000 € zahlt ca. 5.000 € für die Kranken- und Pflegeversicherung und zusätzlich 200 € für eine Betriebshaftpflicht. Zusammen liegen die fixen Versicherungskosten also schon bei rund 5.200 € im Jahr.
Schauen wir uns beispielhaft noch ein paar Typen der Einzelunternehmen und ihre Versicherungskosten an:
Unternehmenstypen | Benötigte Versicherungen | Ungefähre Preise (jährlich) EUR |
IT-Dienstleister (Freiberufler) |
| 2.000 - 3.500 |
Fotograf (Kreativdienstleister) |
| 1.500 - 2.800 |
Kleiner Online-Shop (Handel) |
| 2.500 - 4.000 |
Was ist bei der Steuererklärung für Kleingewerbetreibende wichtig?
Als Inhaber:in eines Kleingewerbes bist Du verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Deine Gewinne ermittelst Du in der Regel mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und trägst sie in der Anlage G ein. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Berechnung Deiner Einkommensteuer. Überschreitest Du jedoch die Grenzen von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn, musst Du zur doppelten Buchführung wechseln und eine Bilanz erstellen.
Hast Du die Grenzen der Kleinunternehmerregelung überschritten oder freiwillig auf sie verzichtet, kommt zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung hinzu. Je nach Höhe Deines Umsatzes fordert das Finanzamt auch monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen.
Die Steuererklärung reichst Du elektronisch über ELSTER ein. Das Finanzamt kann außerdem Vorauszahlungen festsetzen, die sich an Deiner Gewinnschätzung orientieren und bei Bedarf im Laufe des Jahres angepasst werden.
Kleingewerbe – Was kann man von der Steuer absetzen?
Als Kleingewerbetreibende:r kannst Du viele Ausgaben steuerlich geltend machen, solange sie betrieblich veranlasst sind. Dazu zählen klassische Betriebsausgaben wie Büromaterial, Computer, Software oder Telefon- und Internetkosten. Auch Fahrtkosten, Arbeitszimmer oder anteilige Miet- und Energiekosten können absetzbar sein, wenn sie nachweislich für Dein Gewerbe genutzt werden.
Investierst Du in Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge, kannst Du die Anschaffungskosten entweder direkt oder über mehrere Jahre abschreiben. Ebenso zählen Versicherungen, Fortbildungskosten und Mitgliedsbeiträge – etwa für Berufsverbände – zu den absetzbaren Ausgaben. Beschäftigst Du Mitarbeitende, gehören auch Löhne und Sozialabgaben zu den Betriebsausgaben.
Wichtig ist, dass Du alle Kosten sorgfältig dokumentierst und Belege aufbewahrst. Nur so erkennt das Finanzamt die Ausgaben in Deiner Steuererklärung an und mindert sie Deinen Gewinn – und damit auch die Steuerlast.
Kleinunternehmerregelung 2025
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist auch für Kleingewerbetreibende interessant. Sie befreit Dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen auszuweisen und regelmäßig Voranmeldungen abzugeben. Dadurch sinkt Dein Verwaltungsaufwand deutlich.
Seit 2025 gelten neue Grenzen: Die Umsatzschwelle lag bisher bei 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr – nun wurden sie auf 25.000 € beziehungsweise 100.000 € angehoben. Das verschafft Dir als Gründer:in mehr Spielraum, gerade wenn Dein Geschäft schnell wächst oder Du unerwartet viele Aufträge bekommst.
Der Vorteil: Du hast weniger Bürokratie und Deine Rechnungen bleiben für Privatkund:innen übersichtlicher. Der Nachteil: Du darfst keine Vorsteuer aus Deinen Ausgaben abziehen und wirkst im Geschäftskundenbereich manchmal weniger professionell, da B2B-Kund:innen meist Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erwarten.
Kleingewerbe abmelden: Welche Kosten entstehen?
Wenn Du Dein Kleingewerbe aufgeben möchtest, musst Du es beim zuständigen Gewerbeamt abmelden. Der Vorgang ist unkompliziert: Du füllst ein Formular aus und reichst es entweder online oder direkt vor Ort ein. Die Kosten liegen je nach Kommune zwischen 0 € und 50 € – in Berlin ist die Abmeldung beispielsweise kostenlos.
Nach der Abmeldung prüft das Finanzamt noch einmal Deine letzten Einkünfte und fordert eine Schlusssteuererklärung. Auch die Beiträge bei der IHK oder HWK enden automatisch, können aber anteilig für das laufende Jahr berechnet werden. Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht – außer Du musst laufende Verträge wie Mietverträge, Versicherungen oder andere Verpflichtungen auflösen.
Damit ist die Abmeldung meist deutlich günstiger und schneller erledigt als die Gründung.
FAQ
Wann muss ich ein kleines Gewerbe anmelden?
Du musst Dein Kleingewerbe anmelden, sobald Du eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst, die nicht zu den freien Berufen gehört. Am besten erledigst Du die Anmeldung vor Deinem ersten Auftrag, um sofort rechtssicher Rechnungen schreiben zu können.
Wo melde ich ein Kleingewerbe an?
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde. In vielen Regionen ist die Gewerbeanmeldung inzwischen online möglich, alternativ kannst Du sie persönlich vor Ort einreichen.
Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform. Meist wird es als Einzelunternehmen geführt. Wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, ist auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG gelten nicht als Kleingewerbe.
Was kostet ein Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein ist nichts anderes als die Bescheinigung Deiner Gewerbeanmeldung. Die Kosten hängen von der jeweiligen Kommune ab und liegen in der Regel zwischen 15 € und 60 €. In Großstädten wie München oder Stuttgart zahlst Du meist etwas mehr, in kleineren Gemeinden oft weniger.
Welche Kosten fallen bei Kleingewerbe an?
Neben der einmaligen Anmeldegebühr entstehen laufende Kosten wie IHK- oder HWK-Beiträge, Steuern und Versicherungen. Dazu kommen je nach Tätigkeit weitere Ausgaben, etwa für Miete, Ausstattung, Marketing, Website oder Weiterbildung. Rechne selbst im kleinsten Rahmen mit mindestens einigen hundert Euro pro Jahr, bei größerem Umfang mit deutlich mehr.
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