
Die Kontoführungsgebühren sind von Steuern absetzbar. Da Sie Ihr privates Girokonto in der Regel nutzen, um Gehaltszahlungen von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten, sollten Sie das Konto in diesem Fall auch für die berufliche Nutzung und nicht nur zu privaten Zwecken nutzen. Darin enthalten sind alle Kosten der Kontoführung.
Das bedeutet, dass die Kosten, die Ihnen Ihre Bank für die Kontoführung in Rechnung stellt, zumindest teilweise für berufliche Überweisungen genutzt werden und somit der Sicherung und Aufrechterhaltung Ihres Einkommens dienen. Per Definition bedeutet dies, dass die Kontoführungsgebühren Betriebsausgaben sind und als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Diese Werbungskosten tragen Sie in Anlage N der Steuererklärung ein, wo Sie alle Angaben zur nichtselbstständigen Tätigkeit machen können.
Inwieweit kann man Kontoführungsgebühren absetzen?
Alle Finanzämter erkennen einen Höchstbetrag von bis zu 16 Euro pro Jahr als Kontoführungsgebühren an. Dies gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ein Nachweis über die tatsächliche Zuordnung der Kontonutzung ist bei diesem Betrag nicht erforderlich.
Kontoführungsgebühren für Angestellte und Selbstständige
Arbeitnehmer können die Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen – es kann eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig davon, in welchem Monat Sie Ihr Konto eröffnet haben. Wenn Ihnen eine Kontoführungsgebühr von mehr als 16 Euro pro Jahr entsteht, müssen Sie diese dem Finanzamt nachweisen. Deutschland bietet auch andere Steuerabzüge für Selbstständige, um die Entwicklung ihres Geschäftsumfelds zu verbessern und zu fördern.
Kontoführungsgebühren für Vermieter
Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, und Ihr Konto privat und beruflich nutzen, können Sie für jedes hierfür genutzte Konto einen Betrag von 16 Euro als Werbungskosten absetzen. Diese werden ebenfalls in den Miet- und Pachteinnahmen beschrieben. Anders verhält es sich, wenn Sie das Konto ausschließlich im Rahmen der Vermietertätigkeit nutzen. In diesem Fall können Sie in Ihrer Steuererklärung neben Grundsteuern auch die tatsächlichen Kontoführungsgebühren angeben. Diese können durch beleghafte Überweisungen und sonstige Buchungen leicht über den Pauschalbetrag von 16 Euro hinausgehen und Sie hätten einen steuerlichen Nachteil, wenn Sie diese steuerlich absetzbaren Kosten nicht geltend machen würden.
Übrigens tragen viele gängige Steuerprogramme die 16 Euro Kontoführungsgebühren selbstständig in der Steuererklärung von Arbeitnehmern ein, sodass Sie sich darüber keine Gedanken mehr machen müssen. Wenn Sie Ihre Erklärung jedoch auf klassischen Formularen oder über Elster erstellen, müssen Sie diesen Eintrag im Anhang N berücksichtigen. Um diese Abzüge geltend zu machen, müssen Sie genaue Aufzeichnungen führen und Ihre monatliche Buchhaltung im Auge behalten. Wir erledigen Ihre Buchhaltung für Sie. Wenn Finom Ihre Buchhaltung führt, erfassen wir diese Abzüge auch, damit Sie sicher sein können, dass Sie alles erfasst und Ihre Steuerpflicht minimiert haben. Betrachten Sie Ihre Steuersaison als kopfschmerzfrei!
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Fazit
Sowohl Selbstständige als auch Angestellte können die Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto steuerlich absetzen. Dazu müssen beruflich veranlasste Überweisungen als Betriebsausgaben in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Gleiches gilt auch, wenn ein Konto nur der Verwaltung von Mieten dient und somit aus den Mieteinnahmen Werbungskosten entstehen. Für jedes Girokonto, das für Buchungen im Zusammenhang mit Mietobjekten oder beruflicher Tätigkeit verwendet wird, können die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dafür wird eine Pauschale von 16 Euro angesetzt. 16 Euro sind nicht viel, aber kleine Wassertropfen machen bekanntlich einen mächtigen Ozean und Sie sollten nicht alles, was Ihnen per Gesetz zusteht, dem Finanzamt geben. Es lohnt sich, in Ruhe zu überlegen, ob zusätzliche Kosten anfallen, die Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen können.
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