Wir sagen Ihnen, was ein Kleingewerbe ist, wer es anmelden kann und wie es geht, was Sie für die Anmeldung eines Kleingewerbes benötigen und wie viel es kostet

Inhalt

Ein Kleingewerbe anzumelden, ist der erste Schritt in die Selbständigkeit. Sie wollen sich selbstständig machen und wissen bereits, dass Ihr Jahreseinkommen folgende Grenzen von 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn nicht überschreiten wird? Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, dann fällt Ihr Unternehmen unter die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes und somit auch unter die Kategorie „Kleingewerbe“. Ist dies der Fall, müssen Sie beispielsweise keine Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung ausweisen und diese auch nicht berechnen. Der Begriff „Kleingewerbe“ ist etwas irreführend, denn offiziell gibt es dann kein „Kleingewerbe“. Stattdessen müssen Sie sich als Kleinunternehmer anmelden, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Wer darf ein Kleingewerbe anmelden?

Als Faustregel lässt sich sagen, dass ein Kleingewerbe weniger als mehrere hunderttausend Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften soll. Traditionelle Kleingewerbe entstehen in der Regel durch eine Gründung durch Einzelpersonen. Dann starten Sie automatisch als Einzelunternehmer. Schließen sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Unternehmen zusammen, wird daraus eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Und auch die GbR fällt unter den Begriff Kleingewerbe, da sie nicht ins Handelsregister eingetragen wird und somit keine gewerbliche Unternehmung ist. Also kann jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Gewerbe anmelden. Es kann vorkommen, dass Sie zusätzliche Informationen und möglicherweise zusätzliche Nachweise erbringen müssen, aber im Allgemeinen können Sie als Kleingewerbetreibender jede selbstständige Tätigkeit anmelden, die nicht unter die Gruppe der Freiberufler fällt. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie einen eigenen Schönheitssalon eröffnen oder einen Online-Shop für Handyzubehör einrichten können.

Ab wann sollte ich ein Kleingewerbe anmelden?

Sie fragen sich vielleicht, ob es spezielle Vorschriften gibt, wann Sie ein Kleingewerbe anmelden müssen. Es kann sein, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor Sie ein Kleingewerbe anmelden können. Aus rechtlicher Sicht aber müssen Sie ein Gewerbe anmelden, sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, mit der Sie eine Gewinnerzielung beabsichtigen.

Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Antragsformular sowie Ihren Personalausweis und etwas Bargeld für die Registrierungsgebühr dabei haben. Je nach Geschäftstyp können einige zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Vergessen Sie nicht, dass Sie für einige spezielle Unternehmensformen eine Genehmigung einholen müssen, bevor Sie mit der Anmeldung beginnen können. Dabei wird vor allem zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gewerben unterschieden:

-        Lizenzfreie Unternehmen

unbefristet: -Keine besonderen Nachweise- Die Gewerbeerlaubnis wird in der Regel sofort erteilt.

eingeschränkt: – überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 GewO, z.B. Gebrauchtwagenhändler, Finanzierungsinstitut, Heiratsvermittlung) – Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss der Anmeldung beiliegen oder nachgereicht werden.

-        Lizenzpflichtige Unternehmen

Beispiele: Schaustellungen von Personen (§ 33a GewO) , Spielhallen (§ 33c GewO) – Gewerbe darf nur mit Genehmigung aufgenommen werden. – Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde erteilt.

Anmelden von Kleingewerbe     

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, dessen Betreiber die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und andere gewerberechtliche Vorschriften nicht beachten müssen. Ein Kleinunternehmen darf in Deutschland einen Umsatz von 600.000 Euro und einen Gewinn von 60.000 Euro nicht überschreiten.

Lassen Sie uns also eine abschließende Feststellung treffen: Wenn Sie nicht als Kaufmann mit einer oHG, GmbH, UG oder einer anderen Kapitalgesellschaft in dieSelbstständigkeit starten, dann starten Sie als Kleingewerbetreibender. Da stellt sich die Frage: wo muss man sein Kleingewerbe anmelden? Um ein Kleingewerbe anzumelden, sind Besuche bei bestimmten Ämtern obligatorisch. Kleingewerbe müssen nicht ins Handelsregister eingetragen werden, da die Eintragung freiwillig ist. Das bedeutet:

   • Ein Termin beim Notar ist nicht erforderlich.

   • Dadurch entfallen Gebühren für den Notar.

   • Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz oder Gründungsbilanz entfällt (einfache Buchführung).

Dadurch ist die Anmeldung eines Kleingewerbes wesentlich günstiger als bei einer eintragungspflichtigen Rechtsform.

Die Anmeldung hat einige Vorteile, ist aber angesichts der Gebühren und Verantwortlichkeiten wahrscheinlich nicht die beste Wahl. Eine Anmeldung ins Handelsregister können Sie mit dem Antrag „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ einreichen. Existenzgründer, die ein Kleingewerbe anmelden wollen, können also das Handelsregister umgehen, aber alles andere bleibt beim Alten! Die Schritte, die Sie als Existenzgründer unternehmen müssen, um ein Kleingewerbe anzumelden, werden im Folgenden erläutert:

  • Gewerbeamt

Fast alle Existenzgründer müssen eine Gewerbeanmeldung durchführen. Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, müssen Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeerlaubnis beschaffen. In manchen Städten können Sie sich online anmelden, ansonsten erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen vor Ort.

Zu prüfen ist auch, ob eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist oder nicht. Einige Beispiele für erlaubnispflichtige Betriebe in Deutschland sind: Altenpflege, Bauträger und Baubetreuer, Dachdecker, Fahrschulen, Glaser, Immobilienmakler, Maler und Lackierer, Parkettleger, Raumausstatter, Textilreiniger und Schreiner. Wenn Sie sichergehen wollen, wenden Sie sich bitte an die  IHK oder HWK.

  • Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt ein Formular zur steuerlichen Anmeldung. Außerdem vergibt das Finanzamt eine Steuernummer. Wer Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchte, muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Für diese Nummer ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.

Stellen Existenzgründer Arbeitnehmer ein, müssen sie beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen. Die Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und muss beantragt werden, sobald der erste Arbeitnehmer eingestellt wird. Die Nummer ist sowohl für die Anmeldung zur Sozialversicherung als auch für die Krankenkasse relevant. Die Beantragung einer Betriebsnummer muss auch für Minijobber und Auszubildende erfolgen. Bei einer Übernahme müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen.

  • IHK oder HWK

Neben der Gewerbeanmeldung ist die Mitgliedschaft in einer der 80 Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. Handwerkskammern (HWK) erforderlich. Diese Mitgliedschaft ist für alle deutschen Unternehmen mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerkern und Freiberuflern verpflichtend. Das bedeutet, dass jeder, der ein Kleingewerbe anmeldet, auch IHK-Mitglied wird. Ob bei der IHK MünchenIHK Berlin oder IHK Stuttgart – wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss sich auch bei der zuständigen IHK anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch das Gewerbeamt oder anhand des Firmensitzes. Die zuständige IHK schickt dann ein Schreiben mit allen Informationen zur IHK-Mitgliedschaft an das Unternehmen.

  • Berufsgenossenschaft

Die Anmeldung eines Kleingewerbes bedeutet auch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Berufsverbände bestehen für verschiedene Branchen. Sie sind maßgeblich für die gesundheitlichen Aspekte von Unternehmen verantwortlich. Alle Unternehmen müssen sich innerhalb einer Woche nach der Gründung dort registrieren. Die Ausnahme bilden zuständige landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften oder Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden?

Es ist unmöglich, eine allgemeine Einschätzung darüber abzugeben, wie teuer es ist, ein Gewerbe anzumelden. Das liegt daran, dass die einzelnen Ämter sehr unterschiedliche Preise dafür berechnen. Sie sollten bedenken, dass fast jedes Zertifikat Geld kostet. Normalerweise liegen die Kosten zwischen 10 und 50 Euro pro Dokument, die Preise können sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn Sie zusätzliche Dokumente einreichen müssen. In einigen Städten und Bundesländern ist die Digitalisierung bereits weit fortgeschritten, womit die Anmeldung auch günstiger wird. In NRW kann beispielsweise die komplette Kleingewerbeanmeldung unabhängig von den örtlichen Gewerbeämtern über ein zentrales Register durchgeführt werden. Ist eine Online-Anmeldung nicht möglich, geht der Kleingewerbetreibende zum jeweiligen Gewerbeamt seiner Stadt. In der Regel kann der Existenzgründer das Anmeldeformular auf der jeweiligen Website des Gewerbeamtes herunterladen und vorab ausfüllen. Auch eine Terminvereinbarung ist sinnvoll. Hier bietet zum Beispiel die Stadt Leipzig sogar Online-Termine an.

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Ihre Steuerpflichten als Kleingewerbe in Deutschland

Der Vorteil eines Kleingewerbes liegt für Sie vor allem im buchhalterischen Aufwand. Das ist weit weniger als bei klassischen Unternehmen. Das liegt unter anderem daran, dass keine Umsatzsteuer anfällt – und damit auch keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig ist.

Als Kleingewerbe müssen Sie keine doppelte Buchführung führen. Sie müssen jedoch weiterhin einen Gewerbeschein erwerben und die Gewerbesteuer entrichten. Wenn Sie weniger als 24.500 Euro Jahresgewinn erzielen, brauchen Sie keine Gewerbesteuer zu zahlen.

Was die Mehrwertsteuer anbelangt, müssen Kleingewerbetreibende sie nicht berechnen, können dies aber freiwillig tun. Wenn Sie sich dafür entscheiden, keine Mehrwertsteuer zu berechnen, können Sie auch keine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen.

Deutschland erfüllt die EU-Mehrwertsteuerrichtlinien, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuer standardmäßig auf die Preise von Waren/Dienstleistungen auf Ihrer Rechnung angerechnet wird. Auf allen Rechnungen, die an Kunden gehen, muss neben dem ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag und allen Standardartikeln Ihre spezifische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Wenn Ihr Unternehmen mit Kunden in einem Land außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU zusammenarbeitet, entscheidet dieses bestimmte Land in der Regel selbst, ob dort Mehrwertsteuer berechnet wird oder nicht. Wenn Sie mit Kunden mit Wohnsitz außerhalb der EU zu tun haben, ist es üblich, keine Mehrwertsteuer zu berechnen.

Wie liquidiert man ein Kleingewerbe?

Wenn Sie Ihr Kleingewerbe abmelden möchten, müssen Sie dies Ihrem Gewerbeamt mitteilen. Sie erhalten daraufhin ein spezielles Formular für die Abmeldung, das die Auflösung des Gewerbes schriftlich bestätigt und von Ihnen unterschrieben werden muss. Sie müssen sich nicht an das Finanzamt wenden - dieses wird über Ihre Gewerbeabmeldung automatisch benachrichtigt. Denken Sie daran, Ihre Partner und Kunden über die Auflösung Ihres Unternehmens zu informieren, um Verwirrung und Ärger zu vermeiden.

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Fazit

Viele Menschen lassen sich davon abhalten, sich selbstständig zu machen. Schließlich scheint die Gewerbeanmeldung meist eine große Barriere auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu sein. Aber es muss nicht so sein. Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie Ihr Gewerbe bequem auch schriftlich per Post oder elektronisch anmelden. Und der Papierkram wird im Allgemeinen auf ein Minimum reduziert. Lassen Sie sich deshalb nicht entmutigen und probieren Sie es einfach aus. Und eine Erleichterung ist auch die Kleinunternehmerregelung – Sie müssen sich anfangs kaum Gedanken über die Umsatzsteuer machen.

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