Der Start in die Selbstständigkeit in Deutschland beginnt für viele mit der Anmeldung eines Kleingewerbes. Dies ist oft der ideale erste Schritt, um Deine unternehmerischen Ziele auf dem deutschen Markt zu verwirklichen.

Inhalt

Ein Kleingewerbe bietet eine Reihe von Vorteilen: 

  • weniger Bürokratie
  • geringere Steuerlast
  • die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten

Dieser Leitfaden zeigt Dir Schritt für Schritt, wie Du Dein Kleingewerbe erfolgreich anmeldest, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst und welche Kosten auf Dich zukommen. Zusätzlich erhältst Du Tipps, wie Du typische Anfängerfehler vermeidest und optimal mit Deinem Kleingewerbe startest.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist keine eigenständige Unternehmensform, sondern eine gewerbliche Tätigkeit mit geringen Umsätzen und Gewinnen, die steuerliche und rechtliche Erleichterungen genießt. Es ist meist nicht im Handelsregister eingetragen und unterliegt daher nicht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Unternehmer:innen können sich jedoch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und dadurch die Kaufmannseigenschaft erlangen. Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Gewerbe liegt hauptsächlich im Umfang der Tätigkeit und den damit verbundenen bürokratischen Pflichten.

Kleingewerbetreibende können von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG profitieren, wodurch sie von der Umsatzsteuer befreit sind, und eine vereinfachte Buchführung (EÜR) nutzen. Die Regelungen des Kleingewerbes basieren primär auf der Gewerbeordnung (GewO) und reduzieren die Bürokratie und die Kosten.

Voraussetzungen für die Anmeldung eines Kleingewerbes

Für die erfolgreiche Anmeldung eines Kleingewerbes müssen bestimmte rechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Anforderungen betreffen sowohl die anmeldende Person als auch die Art der geplanten gewerblichen Tätigkeit.

Wer kann ein Kleingewerbe anmelden?

Grundsätzlich kann jede volljährige Person in Deutschland ein Kleingewerbe anmelden. Außerdem kann ein Kleingewerbe von Minderjährigen angemeldet werden, wenn diese die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds und die Genehmigung des Familiengerichts erhalten. Es spielt dabei keine Rolle, ob Du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig tätig sein möchtest. Entscheidend ist, dass es sich bei Deiner Tätigkeit um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Dies umfasst die Herstellung von Produkten, den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt. Freiberufliche Tätigkeiten wie die von Ärzt:innen, Anwält:innen oder Künstler:innen fallen hingegen nicht unter das Kleingewerbe und unterliegen anderen rechtlichen Bestimmungen.

Persönliche und berufliche Voraussetzungen

Es gibt keine speziellen beruflichen Voraussetzungen, die notwendig sind, um ein Kleingewerbe zu eröffnen. Du solltest jedoch über die notwendigen fachlichen Kenntnisse in Deinem Tätigkeitsbereich verfügen, um erfolgreich zu sein. 

Diese Kenntnisse sind insbesondere im Bereich handwerklicher oder spezialisierter Dienstleistungen von Bedeutung. In bestimmten Fällen, beispielsweise bei reglementierten Gewerben wie dem Gaststättengewerbe oder bestimmten Handwerksberufen, ist eventuell eine Erlaubnis oder der Nachweis von Qualifikationen notwendig, bevor Du Dein Gewerbe anmelden kannst. Ein Kleingewerbe als Nebengewerbe ist eine gute Möglichkeit, neben dem Hauptberuf zusätzliches Einkommen zu erzielen oder eine Geschäftsidee auszuprobieren.

Bitte beachte, dass bestimmte Personengruppen von der Gewerbeanmeldung ausgeschlossen sein können. Dazu zählen Personen, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befinden oder gegen die ein Berufsverbot besteht. Weiterhin kann die Gewerbeanmeldung versagt werden, wenn die zuständige Behörde zu der Überzeugung gelangt, dass der/die Gewerbetreibende unzuverlässig ist, beispielsweise aufgrund einer vergangenen Insolvenz.

Hinweis: Es ist immer ratsam, sich vor der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde oder einem:r Steuerberater:in über die genauen Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen zu informieren.

Ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist in Deutschland verpflichtend, sobald Du eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst. Dies gilt auch für vorbereitende Maßnahmen wie den Kauf von Waren, die Du später verkaufen möchtest, oder das Mieten von Geschäftsräumen. Um ein Kleingewerbe zu gründen und anzumelden ist es also nicht erforderlich, dass Du bereits Einnahmen erzielst. In einigen Fällen kann eine vorzeitige Anmeldung sogar sinnvoll oder erforderlich sein, beispielsweise um bestimmte Genehmigungen oder Lizenzen zu beantragen.

Beispiele für anmeldepflichtige Tätigkeiten:

  • Verkauf von handgefertigten Produkten auf Märkten oder Online-Plattformen
  • Erbringung von Dienstleistungen wie IT-Beratung, Webdesign oder Fotografie
  • Betrieb eines kleinen Ladengeschäfts oder einer Imbissbude
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Gastronomiebetriebe
  • Handel mit Waren

Wer sein Gewerbe nicht rechtzeitig anmeldet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Neben Bußgeldern, deren Höhe je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes variiert, können auch strafrechtliche Folgen drohen, insbesondere bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Weitere mögliche Konsequenzen sind die Rückforderung von Steuervorteilen oder gar ein gewerberechtliches Verbot. Es ist daher empfehlenswert, Dein Gewerbe unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit anzumelden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Schritt für Schritt zur Kleingewerbe-Anmeldung

Die Anmeldung eines Kleinunternehmens lässt sich in ein paar wesentlichen Schritten leicht bewerkstelligen.

Schritte zur Anmeldung Kleingewerbe

Schritt 1: Namenswahl für Dein Kleingewerbe

Die Wahl des richtigen Namens ist entscheidend für den Erfolg Deines Kleingewerbes und dessen Online-Präsenz. Dein Geschäftsname sollte einprägsam, leicht verständlich und rechtlich zulässig sein – am besten mit einem passenden Domainnamen.

Bevor Du Dich entscheidest, solltest Du unbedingt prüfen, ob Dein Wunschname bereits als Marke oder im Handelsregister eingetragen ist. Das hilft Dir, rechtliche Probleme zu vermeiden. Denk auch daran, die Verfügbarkeit der entsprechenden Webdomain zu überprüfen.

Beachte dabei die Namenskonventionen für Deine gewählte Rechtsform, besonders die Anforderungen für Einzelunternehmen und GbR. Ein KI-basierter Namensgenerator kann Dir Ideen liefern, aber Du solltest die Domain-Verfügbarkeit immer separat überprüfen.

Schritt 2: Wahl der Rechtsform

Für Einzelunternehmer, die die einfachste und unkomplizierteste Lösung suchen, ist das Einzelunternehmen die mit Abstand häufigste und sehr empfehlenswerte Rechtsform für ein Kleingewerbe. Wenn Du mit Partner:innen startest, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine typische und ebenfalls empfohlene Wahl. Sie erfordert zwar einen Gesellschaftsvertrag, bleibt aber für kleinere Unternehmen dennoch relativ überschaubar.

Du solltest wissen, dass es in Deutschland zwar noch andere Unternehmensformen gibt, diese aber für ein typisches Kleingewerbe in der Regel nicht empfehlenswert sind und oft unnötige Komplexität und Kosten mit sich bringen. Zu diesen weniger geeigneten, aber technisch möglichen Formen gehören der /die eingetragene:r Kaufmann/Kauffrau (e.K.), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG).

Schritt 3: Anmeldung beim Gewerbeamt

Für die Anmeldung Deines Kleingewerbes ist das Gewerbeamt Deiner Stadt zuständig. Viele Städte bieten inzwischen eine bequeme Online-Anmeldung an - erkundige Dich am besten direkt danach.

Welche Genehmigungen Du benötigst, hängt von der Art Deines Gewerbes ab. Planst Du ein Gastronomiebetrieb? Dann brauchst Du Gesundheits- und Hygienezertifikate. Für bestimmte Handwerke ist eine Meisterqualifikation erforderlich.

Informiere Dich auf der Website Deines örtlichen Gewerbeamtes oder rufe dort an, um die genauen Anforderungen zu erfahren. Du brauchst auf jeden Fall:

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass
  • das Formular für die Gewerbeanmeldung
  • eventuell weitere Nachweise und Dokumente

Nachdem Du die Anmeldegebühr bezahlt hast, erhältst Du die Gewerbeanmeldebescheinigung – dies ist Dein offizieller Nachweis über die Anmeldung.

Schritt 4: Anmeldung beim Finanzamt und Steuernummer

Direkt nach Deiner Gewerbeanmeldung übermittelt das Gewerbeamt Deine Daten automatisch an das Finanzamt. Kurze Zeit später erhältst Du vom Finanzamt den wichtigen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Diesen Fragebogen musst Du unbedingt ausfüllen und fristgerecht einreichen. Inzwischen ist dies auch online über ELSTER möglich.

Im Rahmen dieses Fragebogens hast Du auch die Möglichkeit anzugeben, ob Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen möchtest. Wenn Du die Voraussetzungen dafür erfüllst und diese Option wählst, kannst Du auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten, was Deine Buchhaltung deutlich vereinfacht. 

Nach Bearbeitung Deiner Angaben vergibt das Finanzamt Deine Steuernummer.

Schritt 5. Geschäftsversicherungen

Eine gute Absicherung ist das A und O für Dein Kleingewerbe. Je nach Art Deiner Tätigkeit benötigst Du verschiedene Versicherungen für eine solide Risikominderung.

Das Minimum sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung sein, die Dich vor Ansprüchen Dritter schützt. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, um Dein Einkommen abzusichern.

Hast Du ein Büro oder teure Geschäftsausstattung? Dann solltest Du über eine Inhaltsversicherung nachdenken. Eine Rechtsschutzversicherung kann Dich zusätzlich vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten schützen.

Lass Dich am besten von einem Versicherungsmakler oder einer spezialisierten Versicherungsgesellschaft beraten. Sie können Deine individuellen Risiken am besten einschätzen und Dir ein passendes Versicherungspaket zusammenstellen.

Schritt 6. IHK- oder HWK-Mitgliedschaft

Als Gewerbetreibende:r musst Du Dich normalerweise bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) anmelden. Welche Kammer für Dich zuständig ist, hängt von Deiner Geschäftstätigkeit ab.

Nutze die Online-Tools auf den Webseiten der Kammern, um herauszufinden, wo Du Dich anmelden musst. Die Mitgliedschaft ist in der Regel obligatorisch und bietet Dir Vorteile wie Weiterbildungsmöglichkeiten und Interessenvertretung.

Die Mitgliedschaft ist normalerweise kostenpflichtig. Oft gibt es jedoch Ausnahmen oder Vergünstigungen für Gründer:innen und kleine Unternehmen in der Startphase. Informiere Dich auf der Website Deiner Kammer über die genauen Bedingungen – die Regelungen können regional unterschiedlich sein.

Buchhaltung und Steuern für Kleingewerbe

Als Kleingewerbetreibende:r bist Du in Deutschland von einigen Buchhaltungspflichten befreit, dennoch gibt es wichtige steuerliche Aspekte, die Du beachten musst:

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Die EÜR ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Kleingewerbetreibende wie Dich. Statt einer Bilanz erstellst Du eine einfache Gegenüberstellung Deiner Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die EÜR kann formlos erstellt werden, die Finanzverwaltung stellt aber eine Mustervorlage zur Verfügung, die Du nutzen kannst. Die EÜR dient als Grundlage für Deine Einkommensteuererklärung.
  • Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug): Als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG bist Du in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass Du auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst und im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen kannst. Wichtig: Prüfe, ob die Kleinunternehmerregelung für Dich wirklich sinnvoll ist. Wenn Du hohe Vorsteuerbeträge hast, beispielsweise durch größere Investitionen, kann es günstiger sein, zur Regelbesteuerung zu optieren und Umsatzsteuer auszuweisen, um die Vorsteuer erstattet zu bekommen.
    • Für 2025 gelten folgende Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung: Dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr (2024) darf 25.000 Euro netto nicht übersteigen und im laufenden Kalenderjahr (2025) voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro netto betragen.
    • Achtung: Solltest Du im laufenden Kalenderjahr (2025) die Umsatzgrenze von 100.000 Euro netto überschreiten, fällst Du sofort für das gesamte Kalenderjahr unter die Regelbesteuerung und musst ab diesem Zeitpunkt auf Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Solange Du die Grenzen nicht überschreitest, musst Du auf Deinen Rechnungen als Kleinunternehmer:in auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen, beispielsweise durch den Satz "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet".
  • Einkommensteuer: Dein Gewinn aus dem Kleingewerbe wird durch die EÜR ermittelt und mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diesen Gewinn musst Du in Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben (Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb).
  • Gewerbesteuer: Kleingewerbetreibende sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit, solange ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von derzeit 24.500 Euro nicht übersteigt. Wird dieser Freibetrag überschritten, fällt Gewerbesteuer an. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der Dein Gewerbebetrieb liegt.
  • Aufbewahrungspflichten: Als Gewerbetreibende:r bist Du gesetzlich verpflichtet, bestimmte Geschäftsunterlagen aufzubewahren. Dies betrifft insbesondere Rechnungen (Ausgangs- und Eingangsrechnungen), Kontoauszüge, Verträge und die EÜR. Die Aufbewahrungsfristen sind unterschiedlich. In der Regel betragen sie 10 Jahre für Buchungsbelege und Rechnungen und 6 Jahre für andere Geschäftsunterlagen.

Mitgliedschaft in der IHK oder HWK

Als Gewerbetreibende:r musst Du Mitglied der zuständigen Kammer werden - entweder der IHK oder der HWK. Welche für Dich die richtige ist, hängt von Deiner Tätigkeit ab.

Welche Kammer ist für Dich zuständig? Die IHK ist Dein Ansprechpartner, wenn Du im Handel, in der Industrie oder im Dienstleistungssektor tätig bist. Die HWK ist dagegen für handwerkliche Berufe zuständig. Überprüfe im Zweifelsfall die Handwerksordnung überprüfen oder frage direkt bei den Kammern nach.

Das bringt Dir die Mitgliedschaft: Du profitierst von umfangreicher Beratung und Unterstützung, unter anderem in rechtlichen und bürokratischen Fragen, von Weiterbildungen und Seminaren zu günstigen Konditionen sowie von einem wertvollen Netzwerk. Außerdem vertreten die Kammern Deine Interessen gegenüber der Politik.

Kosten und Pflichten: Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Gewerbeertrag. Die Höhe des Grundbeitrags variiert je nach Kammer und liegt für Kleinstunternehmen mit geringem Ertrag zwischen rund 30 und 220 Euro pro Jahr. Es empfiehlt sich, den genauen Grundbeitrag bei der zuständigen Kammer zu erfragen. Du bist verpflichtet, der Kammer Auskunft über geschäftsrelevante Daten zu geben.

So meldest Du Dich an: In der Regel bekommst Du nach der Gewerbeanmeldung Post von der zuständigen Kammer. Dann musst Du:

  1. das Anmeldeformular ausfüllen,
  2. notwendige Unterlagen wie die Gewerbeanmeldung beifügen und
  3. alles an die Kammer zurücksenden.

Die Kammer prüft daraufhin Deine Angaben und bestätigt Dir die Mitgliedschaft.

Berufsgenossenschaft – Gesetzliche Unfallversicherung

Als Gründer:in und Gewerbetreibende:r musst Du Dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden. Sie ist Dein gesetzlicher Unfallversicherungsträger und ein wichtiger Partner in Sachen Arbeitssicherheit.

Was ist eine Berufsgenossenschaft? Die BG ist eine Pflichtversicherung, die Dich und Deine Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert. Außerdem berät sie in Fragen der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit.

Wer muss sich versichern? Als Kleingewerbetreibende:r bist Du in der Regel versicherungspflichtig – vor allem, wenn Du Mitarbeiter beschäftigst oder in gefährdeten Branchen tätig bist. Als Solo-Selbstständiger bist Du nicht automatisch versichert, kannst Dich aber freiwillig versichern lassen.

So findest Du Deine BG:

  1. Bestimme Deine Branche (z.B. Handel, Handwerk, Büro).
  2. Ermittle die zuständige BG unter dguv.de.
  3. Melde Dich nach der Existenzgründung zügig an.
  4. Gib die Anzahl der Beschäftigten und das Jahresarbeitsentgelt an.

Das bietet Dir die BG:

  • Heilbehandlung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen
  • Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Renten bei bleibenden Schäden
  • Präventionsberatung und Schulungen

Der Beitrag richtet sich nach der Gefahrklasse Deiner Branche und der Lohnsumme. Für Kleinstbetriebe und Gründer:innen gibt es oft günstige Mindestbeiträge.

Weitere wichtige Versicherungen: Neben der BG solltest Du unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Je nach Branche sind auch eine Berufshaftpflicht (bei beratender Tätigkeit), eine Inhaltsversicherung (für die Geschäftsausstattung) und eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Lass Dich dazu von einem Versicherungsexperten beraten.

Besonderheiten der Bundesländer bei der Gewerbeanmeldung

Je nachdem, wo Du Dein Kleingewerbe gründest, solltest Du auf einige wichtige regionale Unterschiede achten:

Berlin

  • In Berlin ist es tatsächlich möglich, den jährlichen IHK-Beitrag zu reduzieren. Insbesondere für Kleinstunternehmen mit sehr geringem Gewinn kann der jährliche IHK-Grundbeitrag entfallen. Dies gilt insbesondere für Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewinn unter 5.200 Euro pro Jahr liegt. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, fällt jedoch in der Regel ein Mindestgrundbeitrag an.

Bayern

  • In Bayern gelten besondere Anforderungen für die Gastronomie. Voraussetzung für die Ausübung des Gaststättengewerbes ist die Teilnahme an einer IHK-Unterrichtung für Gastwirte. Diese Unterrichtung, die nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz erforderlich ist, vermittelt die Grundkenntnisse des Lebensmittelrechts. 
  • Die freiwillige Mitgliedschaft im Handelsverband ist möglich und empfehlenswert.

Hamburg

  • Hier bestehen spezielle Regelungen für Hafengewerbe.
  • Hamburg bietet ein umfangreiches Beratungsangebot und besondere Förderung für Gründer:innen und bestimmte Gewerbearten.

Baden-Württemberg

  • Für handwerksähnliche Betriebe gelten in Baden-Württemberg besondere Bestimmungen zur Abgrenzung von zulassungspflichtigen Handwerken. Diese Betriebe müssen sich in ein spezielles Verzeichnis der Handwerkskammer eintragen lassen, auch wenn sie nicht wie das traditionelle Handwerk dem Meisterzwang unterliegen.
  • In der Tourismusregion Schwarzwald gibt es Sonderregelungen, die häufig dem Ziel der Nachhaltigkeit dienen.

Bremen

  • Bremen ist ein Stadtstaat und bietet somit kompakte Verwaltungsstrukturen und übersichtlichere Verwaltungswege. Die Website der Stadt Bremen ist gleichzeitig das Landesportal: bremen.de.
  • Hier besteht eine enge Verzahnung von Gewerbe- und Wirtschaftsförderung.
  • Es gibt ein spezielles Beratungsangebot für hafennahe Gewerbe.

Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Bundesland und Kommune zwischen rund 20 und 59 Euro. Am besten informiere Dich vorab beim örtlichen Gewerbeamt über die spezifischen regionalen Anforderungen.

Tipp: Fast alle Bundesländer bieten mittlerweile Online-Portale für die Gewerbeanmeldung an. Das spart Zeit und vereinfacht das Verfahren erheblich.

Hier findest Du eine Übersicht der Gewerbeanmeldung in den größten deutschen Städten:

StadtOnline-Anmeldung?Kosten für die AnmeldungPortal für Online-Anmeldung
BerlinJa26–31 Euroservice.berlin.de
HamburgJa20 Eurohamburg.de/gewerbeanmeldung
MünchenJa50–60 Euromuenchen.de
KölnJa26–33 Eurokoeln.de
FrankfurtJa28 Eurofrankfurt.de
StuttgartJa62 Eurostuttgart.de 
DüsseldorfJa26–33 Euroservice.duesseldorf.de 
DortmundJa26–33 Eurowww.dortmund.de 
EssenJa26–33 Euroessen.de 
LeipzigJa22-112 Euroleipzig.de 

Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes

Ein Kleingewerbe anzumelden ist mit Kosten verbunden, die je nach Stadt und Art des Gewerbes variieren. Im Allgemeinen kannst Du mit Gebühren zwischen 20 und 60 Euro rechnen. Diese Gebühr wird einmalig erhoben und deckt die Bearbeitung Deines Antrags durch das Gewerbeamt ab.

Darüber hinaus können zusätzliche Kosten anfallen, etwa für Beratungsleistungen durch eine:n Steuerberater:in, den Abschluss notwendiger Versicherungen oder seltener für die Eintragung ins Handelsregister, falls dieser Schritt erforderlich ist.

Kleingewerbe: Lizenzen und Genehmigungen

In manchen Branchen ist es erforderlich, eine spezielle Lizenz oder Genehmigung zu beantragen, bevor Du Dein Kleingewerbe ausüben darfst. Beispielsweise kann es notwendig sein, sich bei der zuständigen Behörde eintragen zu lassen, zum Beispiel im Gaststättengewerbe oder im Bewachungsgewerbe. Weitere Beispiele für genehmigungspflichtige Gewerbe sind das Handwerk, der Güterkraftverkehr, der Handel mit bestimmten Waren wie Waffen oder Arzneimitteln und Tätigkeiten im Gesundheitswesen.

Die für die Lizenzbeantragung erforderlichen Unterlagen sind:

  • Nachweis über Deine fachlichen Qualifikationen
  • einwandfreies Führungszeugnis
  • Gewerbeanmeldung
  • je nach Branche und Tätigkeit weitere Unterlagen, beispielsweise ein Businessplan, ein Hygienekonzept oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Kosten und Bearbeitungszeiten können je nach Art der Lizenz und dem Bundesland, in dem Du tätig bist, variieren. Die Kosten können von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen. Die Bearbeitungszeit kann ebenfalls von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten variieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen in Deinem Tätigkeitsbereich zu informieren, um Verzögerungen bei der Gewerbeanmeldung zu vermeiden. Du kannst Dich bei der zuständigen Behörde wie dem Gewerbeamt, der IHK oder der Handwerkskammer oder einem:r Berater:in informieren.

Weitere Informationen zu den Kosten für ein Kleingewerbe findest Du in unserem Artikel "Was kostet ein Kleingewerbe?".

Vorteile eines Kleingewerbes

Das Kleingewerbe bietet zahlreiche Vorteile und ist daher eine beliebte Wahl für angehende Unternehmer:innen.

Steuerliche Erleichterungen

Kleingewerbetreibende profitieren von attraktiven Steuervorteilen. Ein zentraler Punkt ist die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung befreit von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, was die Buchführung erheblich vereinfacht. Zusätzlich entlastet der Gewerbesteuer-Freibetrag die Kasse: Bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro fällt für Kleingewerbetreibende keine Gewerbesteuer an. Erst bei höheren Gewinnen wird Gewerbesteuer auf den Betrag erhoben, der diesen Freibetrag übersteigt. Diese Kombination aus Kleinunternehmerregelung und Freibetrag macht das Kleingewerbe zu einer steuerlich sehr attraktiven Unternehmensform, besonders für Gründer:innen in der Startphase.

Dadurch wird die Buchführung vereinfacht und der administrative Aufwand erheblich reduziert. Insbesondere für Gründer:innen, die das erste Mal in die Selbstständigkeit starten, ist dies eine willkommene Erleichterung.

Weniger Bürokratie

Ein weiterer großer Vorteil des Kleingewerbes ist der reduzierte bürokratische Aufwand. Im Vergleich zu größeren Unternehmen, die eine doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht haben, reicht beim Kleingewerbe eine einfache Buchführung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. 

Dies bedeutet, dass nur die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden müssen, um den Gewinn zu ermitteln. Dadurch sparen Unternehmer:innen nicht nur Zeit, sondern auch Kosten für die Buchhaltung.

Flexibilität

Mit einem Kleingewerbe bist Du flexibel und kannst Dein Unternehmen im kleinen Rahmen aufbauen, bevor Du es eventuell erweiterst. Du kannst das Kleingewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich betreiben. Letzteres gibt Dir die Möglichkeit, Deine Geschäftsidee ohne großes finanzielles Risiko zu testen. Viele erfolgreiche Unternehmen haben als Kleingewerbe begonnen und sind mit der Zeit gewachsen.

Es gibt also viele Gründe, ein Kleingewerbe zu gründen. Aber wie geht das Abmelden Deines Kleingewerbes, wenn es doch nichts für Dich ist? Erfahre hier mehr darüber.

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer: Was ist der Unterschied?

Oft verwechselt, aber nicht dasselbe: Kleingewerbe und Kleinunternehmer:in bezeichnen unterschiedliche Dinge.

  • Kleingewerbe: Die Art der gewerblichen Tätigkeit – eine Tätigkeit von geringem Umfang. Es ist keine eigene Rechtsform, sondern eher eine Kategorie für bestimmte Gewerbe. Beim Kleingewerbe ist vor allem die Buchführung vereinfacht. Diese Betriebe werden meist nicht ins Handelsregister eingetragen. 
  • Kleinunternehmer: Eine steuerliche Regelung nach § 19 UStG. Wenn Dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro betragen wird, kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Du musst keine Umsatzsteuer berechnen und abführen.

Viele, aber nicht alle Kleingewerbetreibende können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wichtig: Der Begriff “Kleingewerbe” ist gewerberechtlich, “Kleinunternehmer” ist steuerrechtlich.

Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer:in ist also folgender: Das Kleingewerbe ist die Art Deines Betriebs und die Kleinunternehmerregelung ist eine Steuervereinfachung, die Du nutzen kannst.

Wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte für Kleingewerbetreibende

Buchführungspflichten: Als Unternehmer:in bist Du grundsätzlich zur Buchführung verpflichtet. Die Art der Buchführung hängt von der Größe Deines Unternehmens ab:

  • Einfache Buchführung (EÜR): Sie ist erlaubt, solange Dein Jahresumsatz nicht mehr als 800.000 Euro und Dein Jahresgewinn nicht mehr als 80.000 Euro betragen. Hier werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.
  • Doppelte Buchführung: Verpflichtend, wenn die oben genannten Grenzen überschritten werden. Die Pflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt.

Aufbewahrungspflichten: Geschäftliche Unterlagen wie Rechnungen, Belege und Kontoauszüge müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden, andere Geschäftsunterlagen 6 Jahre lang. Diese Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben und wichtig für eventuelle Prüfungen durch das Finanzamt.

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn:

  • Dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und
  • im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro betragen wird.

Vorteile:

  • keine Umsatzsteuervoranmeldungen und -zahlungen
  • keine Umsatzsteuerjahreserklärung
  • kein Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen

Nachteil:

  • kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen möglich

Wichtig: Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, bist dann aber für mindestens 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

Maler-Kleingewerbe: Ein typisches Beispiel für die Lizenzpflicht im Handwerk

Es gibt viele Menschen, die ein Kleingewerbe als Maler:in anmelden möchten. Wir von Finom unterstützen sie regelmäßig dabei und erleben so immer wieder die besonderen Herausforderungen und Lizenzpflichten im Handwerk. Das Malerhandwerk ist ein gutes Beispiel, um die Unterscheidung zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken im deutschen Kleingewerbe zu erklären:

Anhand des Maler- und Lackiererhandwerks lässt sich eine wichtige Besonderheit des deutschen Kleingewerbes aufzeigen, nämlich die Unterscheidung zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken. Während viele Tätigkeiten als Kleingewerbe ohne besondere Qualifikationen ausgeübt werden können, gilt dies nicht für alle Handwerksbereiche.

Das Maler- und Lackiererhandwerk ist zulassungspflichtig – eine Selbstständigkeit erfordert hier grundsätzlich einen Meisterbrief. Dies gilt sowohl für die gewerbliche Ausführung klassischer Malerarbeiten als auch für Lackierarbeiten, da beide Bereiche zum geschützten Handwerk gehören. Alternativ ist eine nachgewiesene sechsjährige Berufserfahrung mit vier Jahren in leitender Position oder die Anstellung eines:r Meisters:in in Vollzeit erforderlich. Dieses Beispiel zeigt, dass die Wahl eines Kleingewerbes sorgfältig geprüft werden muss.

Ein besseres Beispiel für ein typisches Kleingewerbe wäre ein Hausmeisterservice: Hier können grundlegende Wartungs- und Reinigungsarbeiten ohne spezielle Qualifikationen angeboten werden. Wichtig ist dabei die klare Abgrenzung. Sobald handwerkliche Tätigkeiten wie die von Maler:innen und Lackierer:innen ausgeführt werden sollen, die der Zulassungspflicht unterliegen, müssen diese an entsprechend qualifizierte Handwerksbetriebe abgegeben werden.

Tipps für den erfolgreichen Start eines Kleingewerbes

Wenn Du Dein kleines Unternehmen erfolgreich starten möchtest, solltest Du einige weitere wichtige Aspekte beachten.

Networking

Der Aufbau eines starken Netzwerks ist für den Erfolg Deines Kleingewerbes unerlässlich. Nutze lokale Netzwerktreffen, Branchenevents oder soziale Medien, um wertvolle Kontakte zu anderen Unternehmer:innen und potenziellen Kund:innen zu knüpfen.

Ein gut gepflegtes Netzwerk kann Dir helfen, Geschäftsmöglichkeiten zu entdecken, Kooperationen einzugehen und von den Erfahrungen anderer zu lernen.

Fördermittel nutzen

Informiere Dich über staatliche Förderprogramme, die speziell für kleine Unternehmen und Start-ups angeboten werden. Diese Fördermittel können in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder Beratungsleistungen bereitgestellt werden. Ein guter Startpunkt ist die KfW-Bank, die zahlreiche Programme zur Unterstützung von Gründer:innen anbietet.

Buchhaltung und Steuerberatung

Obwohl die Buchführung für Kleingewerbetreibende einfacher ist, kann es dennoch sinnvoll sein, eine:n Steuerberater:in hinzuzuziehen. Ein:e erfahrene:r Steuerberater:in kann Dir helfen, Deine steuerlichen Pflichten zu erfüllen, Fehler zu vermeiden und eventuell sogar Steuervorteile zu nutzen.

Vermeide diese Fehler und melde Dein Kleingewerbe richtig an

Typische Anfängerfehler:

  • Verspätete Anmeldung: 
    • Fehler: Gewerbe nicht sofort bei Geschäftsaufnahme anmelden
    • Folge: Bußgelder, rechtliche Probleme 
    • Richtig: Sofort bei Beginn anmelden!
  • Fehlender Versicherungsschutz: 
    • Fehler: Keine oder unzureichende Versicherungen 
    • Folge: Hohe finanzielle Risiken bei Schäden/Forderungen
    • Richtig: Betriebshaftpflicht (unbedingt!) und Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen!
  • Mangelhafte Planung: 
  • Falsche Rechtsformwahl: 
    • Fehler: Unpassende Wahl der Rechtsform
    • Folge: Negative Auswirkungen auf Haftung, Steuern, Abgaben etc. 
    • Richtig: Expertenrat einholen!
  • Nachlässige Buchführung: 
    • Fehler: Nicht ordentlich Buch führen
    • Folge: Probleme mit dem Finanzamt 
    • Richtig: Saubere EÜR und die korrekte Erfassung aller Einnahmen/Ausgaben sicherstellen!
  • Steuerpflichten ignorieren: 
    • Fehler: Steuerpflichten nicht beachten
    • Folge: Strafen, Nachzahlungen 
    • Richtig: Über alle Steuerpflichten informieren und Fristen einhalten!
  • Marketing und Vertrieb vernachlässigen: 
  • Rechtliche Aspekte unterschätzen: 
    • Fehler: Rechtliche Anforderungen ignorieren 
    • Folge: Rechtliche Probleme (Verträge, Datenschutz etc.) 
    • Richtig: Bei Bedarf rechtlichen Rat einholen!
  • Keine finanziellen Rücklagen: 
    • Fehler: Ohne Finanzpuffer starten 
    • Folge: Insolvenz bei unerwarteten Ausgaben 
    • Richtig: Finanzielle Rücklagen bilden!

FAQ

Wie melde ich ein Kleingewerbe an?

Dein Kleingewerbe meldest Du beim zuständigen Gewerbeamt in Deiner Stadt oder Gemeinde an. Viele Städte bieten auch die Möglichkeit, die Anmeldung online durchzuführen.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde?

Wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest, musst Du sicherstellen, dass Du alle erforderlichen Unterlagen wie Personalausweis und das ausgefüllte Anmeldeformular bereithältst. Achte darauf, die Anmeldegebühren rechtzeitig zu entrichten und Dich, falls erforderlich, bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) zu registrieren. Zudem solltest Du prüfen, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst. Beantrage auch die Genehmigungen und Lizenzen für Deine Tätigkeit und stelle eine ordnungsgemäße Buchführung sicher, um Deine steuerlichen Pflichten erfüllen zu können.

Wie lange dauert es, ein Kleingewerbe anzumelden?

Die Anmeldung ist in der Regel innerhalb eines Tages abgeschlossen, hängt aber von der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde ab.

Warum sollte ich ein Gewerbe anmelden?

Du solltest Dein Gewerbe anmelden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, die rechtliche Sicherheit für Dein Unternehmen zu gewährleisten und steuerliche Vorteile zu nutzen. Ohne Anmeldung drohen Bußgelder. Außerdem riskierst Du, wichtige Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung zu verpassen.

Welche Berufe kann man als Kleingewerbe anmelden?

Typische Kleingewerbe finden sich in Handwerk, Handel und Dienstleistungen – beispielsweise im Bereich Fotografie, Webdesign, mobile Friseursalons, Imbisse, Gartenbau oder Reinigungsdienste. Eine detaillierte Liste und weitere Beispiele findest Du im Abschnitt "Beispiele für anmeldepflichtige Tätigkeiten" oberhalb.

Ergänzung: Nicht alle Berufe können als Kleingewerbe angemeldet werden. Freiberufliche Tätigkeiten wie die von Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder Künstler:innen unterliegen anderen Regelungen und fallen nicht unter die Kleingewerberegelung.

Kann ich einen Gartenservice als Kleingewerbe anmelden?

Ja, ein Gartenservice eignet sich ideal für ein Kleingewerbe und kann beim Gewerbeamt Deiner Stadt angemeldet werden. Im Gegensatz zu vielen Handwerksberufen brauchst Du für grundlegende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Heckenschneiden keine spezielle Qualifikation oder einen Meisterbrief. Beachte aber, dass komplexere Arbeiten wie Baumfällungen oder Landschaftsbau dem qualifizierten Garten- und Landschaftsbau vorbehalten sind.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung eines Kleingewerbes?

Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass und dem ausgefüllten Anmeldeformular benötigst Du unter Umständen zusätzliche Unterlagen, je nach Art Deiner Tätigkeit. Dazu können Nachweise über besondere Erlaubnisse oder Qualifikationen gehören, insbesondere wenn Du in einem reglementierten Gewerbe tätig bist, beispielsweise im Handwerk, in der Gastronomie oder im Bewachungsgewerbe. Zudem solltest Du sicherstellen, dass Du, falls erforderlich, die Bestätigung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) vorweisen kannst. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde über die genauen Anforderungen für Dein Gewerbe zu informieren.

Variieren die Gebühren für Marktstandgenehmigungen zwischen deutschen Städten?

Ja, die Bestimmungen für Marktstandgenehmigungen, einschließlich der Gebühren, werden von jeder deutschen Kommune selbst festgelegt. Daher können sich Gebühren und Antragsverfahren von Stadt zu Stadt erheblich unterscheiden.

Muss ich mit zusätzlichen Auflagen rechnen, wenn ich ein Geschäft in einer historischen Innenstadt in Deutschland eröffnen möchte?

Ja, Unternehmen in historischen Innenstädten in ganz Deutschland sind häufig mit besonderen Auflagen konfrontiert, die den historischen Charakter dieser Gebiete bewahren sollen. Diese Auflagen können Bereiche wie Gebäudesanierungen, Beschilderung und das Erscheinungsbild im Außenbereich betreffen. Die Sächsische Bauordnung ist in Verbindung mit dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz ein Beispiel für landesweite Rahmenbedingungen für das Baugewerbe, die auch Genehmigungen und Auflagen für Unternehmen in denkmalgeschützten Zonen vorsehen.

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