Kleingewerbe abmelden bedeutet, den zuständigen Behörden offiziell die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit mitzuteilen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie ein Gewerbe abgemeldet werden sollte, welche Unterlagen dafür benötigt werden und worauf Sie achten müssen.

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Wann und warum man ein Gewerbe abmelden sollte

Kleingewerbe abmelden bedeutet, dass ein Unternehmer die geschäftliche Aktivität seines Kleinunternehmens offiziell beendet. Doch wann und warum sollte man diesen Schritt gehen?

Tatsächlich können die Gründe sehr unterschiedlich sein. Hier sind einige Beispiele für Umstände, unter denen eine Abmeldung erforderlich sein kann:

  • Der Unternehmer beschließt, seine geschäftlichen Aktivitäten vollständig einzustellen.
  • Der Umsatz steigt und das Unternehmen gilt nicht mehr als Kleinunternehmen. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Kleinunternehmen erneut angemeldet oder das Kleinunternehmen wird abgemeldet, um dann ein neues zu gründen.
  • Ein Unternehmer beschließt, die Rechtsform seines Unternehmens zu ändern.
  • Zahlungsunfähigkeit: Wird das Unternehmen für insolvent erklärt, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, die Eintragung zu löschen.
  • Tod des Inhabers: Stirbt der Geschäftsinhaber, können die Erben das Unternehmen weiterführen. Ist dies nicht möglich, muss es abgemeldet werden.
  • Änderung des Namens des Unternehmens: Auch bei einer Namensänderung ist eine Abmeldung erforderlich.
  • Verlegung des Firmensitzes: Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde ist eine Abmeldung des Unternehmens erforderlich. Bei einem Umzug innerhalb eines Ortes oder einer Stadt ist es in der Regel nicht erforderlich, Ihr Gewerbe abzumelden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kleinunternehmen spätestens einen Monat nach dem Datum der Einstellung der Geschäftstätigkeit abmelden müssen. Halten Sie diese Fristen nicht ein, müssen Sie gemäß Gewerbeordnung mit Strafen und Bußgeldern rechnen.

Der Prozess der Abmeldung Kleingewerbe

Nach § 14 Gewerbeordnung müssen gewerbliche Betriebe den Umständen entsprechend an-, um- und abgemeldet werden. Sie haben also beschlossen, Ihr Unternehmen abzumelden. Was ist der nächste Schritt? Eigentlich ist es gar nicht so kompliziert. Wir haben eine einfache Anleitung vorbereitet, damit Sie nichts übersehen:

  1. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde über erforderliche Unterlagen. Die folgenden Dokumente werden am häufigsten verlangt: gültigen Personalausweis, Gewerbeschein (Kopie) und ein Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister. Wenn Sie Ihr Kleingewerbe nicht selbst abmelden wollen, sondern eine bevollmächtigte Person, müssen Sie dieser eine Vollmacht erteilen.
  2. Füllen Sie das Formular aus, das Sie bei der Geschäftsstelle Ihrer Gemeinde erhalten. In den meisten Fällen können Sie das Formular auch im Internet finden und herunterladen.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Gewerbeamt, um Ihre Unterlagen einzureichen. In der Regel wird die Abmeldebestätigung unverzüglich erfolgen.

In einigen Gemeinden können Sie Ihr Kleingewerbe áuch vollständig online abmelden.

Kleingewerbe abmelden: steuererklärung und finanzielle Aspekte

Die Abmeldung Ihres Kleinunternehmens muss nicht separat an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Wenn Sie bereits beim Gewerbeamt waren und dort die Abmeldung beantragt haben, laufen alle weiteren Schritte automatisch ab. Nachdem das Gewerbeamt die Abmeldung vorgenommen hat, werden beim Kleingewerbe abmelden Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft automatisch informiert.

Heben Sie die Anmeldungsbescheinigung nicht auf, können Sie Probleme mit der Steuerbehörde bekommen, auch wenn Sie Ihre Tätigkeit tatsächlich eingestellt haben und keine Einkünfte erzielen. Dann müssen Sie zwar keine Steuern mehr zahlen, es kann  jedoch trotzdem eine Bestätigung für die Abmeldung des Gewerbes verlangt werden. Wenn Sie diese nicht einreichen können, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.

Ein Kleingewerbe kann auch rückwirkend abgemeldet werden. Gewerbe kann man bis zu 60 Monate nach Einstellen der gewerblichen Tätigkeit rückwirkend abmelden.

Wenn Sie Ihr Kleingewerbe abmelden möchten, gibt es einige finanzielle Aspekte, die Sie zudem berücksichtigen sollten, um Ihre Planung und Absicherung zu gewährleisten:

  • Stellen Sie sicher, dass alle offenen Rechnungen beglichen sind, und berücksichtigen Sie eventuelle Zahlungsverpflichtungen, die nach der Abmeldung noch bestehen könnten.
  • Überprüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungen und klären Sie ab, ob diese nach der Abmeldung weiterhin gültig sind oder ob Sie alternative Absicherungen benötigen. Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über die Abmeldung Ihres Gewerbes, um entsprechende Verträge eventuell anzupassen oder zu kündigen.
  • Es ist ratsam, eine finanzielle Reserve anzulegen, um unvorhergesehene Ausgaben oder finanzielle Engpässe abzufedern.

Kleingewerbe abmelden: Kosten

Wie hoch die Kosten für die Abmeldung Ihres Unternehmens sind, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. In einigen Gemeinden ist die Abmeldung von Unternehmen kostenlos, in anderen wird eine Gebühr erhoben, die zwischen 20 und 60 Euro liegen kann. Diese Gebühren decken die Verwaltungskosten für die Bearbeitung Ihrer Abmeldung.

Die genauen Kosten der Abmeldung können Sie im Voraus beim örtlichen Handelsvertreter erfragen.

Mitarbeiter und Geschäftspartner informieren

Wenn Sie beschlossen haben, Ihr Unternehmen zu schließen, müssen Sie natürlich auch Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner davon in Kenntnis setzen.

Unter anderem sollten die folgenden Verträge rechtzeitig gekündigt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden:

  • Miete, Strom und Versicherung für die Geschäftsräume / Büros 
  • Arbeitsverträge, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen 
  • geschäftsbezogene Versicherungen 
  • Telefon/Internet
  • Unternehmenswebsite / Webhosting-Anbieter 
  • Software-Abonnements 
  • Leasingverträge für Firmenwagen

Schließen Sie Ihr Geschäftskonto nicht, bevor Sie nicht alle Ihre Verbindlichkeiten beglichen haben.

Abschluss und Übergang

Die Beendigung Ihrer Geschäftstätigkeit und die Frage, ob es wirklich notwendig ist, Ihr Unternehmen abzumelden, sollten sorgfältig überdacht werden. Schließlich ist es recht einfach, ein Unternehmen zu schließen - schwieriger ist es hingegen, diese Tätigkeit wieder aufzunehmen, wenn Sie plötzlich Ihre Meinung ändern. In diesem Fall müssen Sie erneut Zeit und Geld für bürokratische Verfahren aufwenden. Außerdem kann es sein, dass Ihre Kunden Sie während Ihrer Geschäftspause verlassen und sich der Konkurrenz zuwenden. Das bedeutet, dass Sie wieder ganz von vorne anfangen müssten.

Bevor Sie sich zu einem solchen Schritt entschließen, sollten Sie daher über Ihre Perspektiven nachdenken. Was möchten Sie als nächstes tun? Auf welche Weise möchten Sie Geld verdienen?

Es gibt Möglichkeiten, Ihr Unternehmen nicht ganz zu schließen, sondern beispielsweise einige Ihrer Aufgaben zu delegieren, um mehr Zeit für sich zu gewinnen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihr Unternehmen auf unbestimmte Zeit für ruhend zu erklären, anstatt es unwiderruflich abzumelden. Was dies bedeutet und wie es möglich ist, wird im Folgenden erläutert.

Kleingewerbe ruhen lassen – Eine Alternative zur Abmeldung

Das Ruhenlassen eines Kleingewerbes ist eine Alternative zur Kleingewerbe Abmeldung, bei der das Gewerbe vorübergehend stillgelegt wird, anstatt es vollständig aufzugeben. Während dieser Ruhephase müssen Sie keine geschäftlichen Aktivitäten ausüben oder Gewinne erzielen.

Während des Ruhens können auch bestimmte steuerliche Pflichten möglicherweise ausgesetzt werden. Überprüfen Sie zudem Ihre Versicherungspolicen und klären Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen, ob und wie das Ruhenlassen Ihren Versicherungsschutz beeinflusst.

Einer der Vorteile des Ruhens Ihres Kleinunternehmens ist, dass alle Genehmigungen nur ausgesetzt werden und damit nicht erneut beantragt werden müssen.

Hier sind einige weitere wichtige Unterschiede zwischen des Ruhenlassens von Kleinunternehmen und ihrer Abmeldung:

  • Im Gegensatz zum Ruhenlassen ist die Abmeldung eines Gewerbes endgültig. Sollten Sie Ihr Geschäft wieder aufnehmen wollen, müssen Sie dieses neu registrieren.
  • Bei ruhendem Gewerbe muss dies nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
  • Ruht Ihr Gewerbe nur, können Sie Ihre Geschäftstätigkeit jederzeit wieder aufnehmen.
  • Bei der Abmeldung können Kosten entstehen, während bei des Ruhenlassens Ihres Kleinunternehmens keine Ausgaben anfallen. 

In vielen Fällen ist die Option, ein Kleingewerbe ruhen zu lassen, die sinnvollste. Es ist jedoch natürlich immer möglich, Ihr Gewerbe noch abzumelden. 

Sollten Sie noch Zweifel haben, können Sie sich jederzeit von einem Fachmann beraten lassen. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, Ihr Unternehmen doch noch nicht abmelden zu müssen. Sie können auch Zeit für wichtigere Dinge sparen, wenn Sie ein Geschäftskonto bei Finom eröffnen. Dadurch können Sie viele Geschäftsprozesse optimieren und automatisieren, was Ihr Unternehmen retten kann. Finom bietet einfache Lösungen für die Eröffnung von Geschäftskonten und die Gewerbeanmeldung, ergänzt durch attraktive Cashback-Angebote für Debitkarten und vieles mehr.

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Fazit

Die Abmeldung eines Kleinunternehmens ist eine wichtige Entscheidung, die nicht überstürzt werden sollte. Wägen Sie das Für und Wider ab und planen Sie zunächst Ihre nächsten Schritte. Überlegen Sie auch, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihr Geschäft in Zukunft wieder aufnehmen wollen. Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, kann es besser sein, Ihr Gewerbe nicht abzumelden, sondern das Unternehmen ruhen zu lassen.

Sollten Sie sich jedoch entschließen, Ihr Kleinunternehmen abzumelden, denken Sie unbedingt daran, dass dies rechtzeitig geschehen muss, um unnötige Kosten zu vermeiden. 

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