Ein Gewerbe in Frankfurt am Main anzumelden ist online, persönlich oder schriftlich möglich. Hier erfährst Du, welche Unterlagen Du brauchst, welche Kosten entstehen und wann Du einen Termin beim Ordnungsamt vereinbaren musst.
Wer muss in Frankfurt am Main ein Gewerbe anmelden?
Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist automatisch ein Gewerbe. Ob Du Dein Unternehmen beim Ordnungsamt anmelden musst, hängt davon ab, welche Tätigkeit Du ausübst.
Wann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?
Grundsätzlich musst Du Dein Gewerbe in Frankfurt anmelden, sobald Du eine selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Das gilt sowohl für eine Hauptniederlassung als auch für eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle. Die Anmeldung sollte mit Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen.
Welche Tätigkeiten sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen?
In der Regel musst Du kein Gewerbe anmelden, wenn Du:
- freiberuflich tätig bist, beispielsweise als Ärzt:in, Rechtsanwält:in, Architekt:in oder Journalist:in
- in der Land- und Forstwirtschaft oder einem anderen Bereich der Urproduktion arbeitest oder
- ausschließlich eigenes Vermögen verwaltest
Bist Du unsicher, ob Deine Tätigkeit als Gewerbe oder freier Beruf gilt, solltest Du das vor der Anmeldung prüfen. In unserem Ratgeber zur Gewerbeanmeldung erfährst Du, welche Voraussetzungen allgemein gelten. Möchtest Du ein Einzelunternehmen gründen, eine GbR gründen oder Dich als Freiberufler:in anmelden, findest Du in den entsprechenden Artikeln weiterführende Informationen.
Geschäftskonto mit Online-BuchhaltungWie kannst Du ein Gewerbe in Frankfurt anmelden?
Für die Gewerbeanmeldung in Frankfurt stehen Dir mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online: über den Online-Dienst des Landes Hessen.
- Persönlich: nach vorheriger Terminvereinbarung beim Gewerberegister des Frankfurter Ordnungsamts.
- Per Post oder Fax: mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular GewA 1.
Wie läuft die Online-Anmeldung ab?
Die Online-Gewerbeanmeldung erfolgt über das Verwaltungsportal des Landes Hessen. Bevor Du den Antrag absendest, solltest Du alle Angaben sorgfältig prüfen. Nachträgliche Änderungen sind häufig nur über eine Gewerbeummeldung möglich.
- Melde Dich im Online-Service an.
- Gib Deine persönlichen Daten sowie die Angaben zu Deinem Gewerbe ein.
- Lade die erforderlichen Nachweise hoch.
- Bezahle die anfallende Gebühr.
- Sende den Antrag elektronisch an das Gewerberegister.
Reichst Du den Antrag nicht online ein, musst Du den amtlichen Vordruck GewA 1 verwenden. Bei Personengesellschaften muss jede geschäftsführungsberechtigte Person eine eigene Gewerbeanmeldung abgeben. Juristische Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter:innen angemeldet.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Frankfurt?
Neben der Gebühr für die Gewerbeanmeldung können, je nach Tätigkeit, weitere Kosten für ein Führungszeugnis, einen Gewerbezentralregisterauszug oder einen Handelsregisterauszug anfallen.
| Leistung | Kosten |
| Gewerbeanmeldung | 28 € |
| Führungszeugnis | 13 €, falls erforderlich |
| Gewerbezentralregisterauszug | 13 €, falls erforderlich |
| Handelsregisterauszug | je nach Eintragung |
Welche Unterlagen brauchst Du für die Gewerbeanmeldung in Frankfurt?
Welche Unterlagen Du für die Gewerbeanmeldung in Frankfurt benötigst, hängt von Deiner Rechtsform und der Art Deiner Tätigkeit ab. In den meisten Fällen solltest Du folgende Dokumente bereithalten:
| Unterlage | Wann wird sie benötigt? |
| gültiger Personalausweis oder Reisepass | immer |
| Aufenthaltstitel | falls Du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist |
| Formular GewA 1 | bei einer schriftlichen Anmeldung |
| Handelsregisterauszug | falls das Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist |
| Erlaubnisse oder Genehmigungen | bei erlaubnispflichtigen Gewerben |
Welche Unterlagen können zusätzlich erforderlich sein?
Je nach Tätigkeit oder Rechtsform kann das Ordnungsamt weitere Nachweise verlangen. Dazu zählen beispielsweise Vollmachten, Registerauszüge oder behördliche Erlaubnisse. Prüfe deshalb vor der Anmeldung, welche Unterlagen für Deinen konkreten Fall erforderlich sind.
Wo befindet sich das Gewerberegister in Frankfurt und brauchst Du einen Termin?
Für die Gewerbeanmeldung in Frankfurt ist das Gewerberegister des Ordnungsamts zuständig.
| Kontakt | Information |
| Adresse | Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main |
| Telefonnummer | +49 69 212-32999 |
| E-Mail-Adresse | email protected |
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin kannst Du online oder per E-Mail vereinbaren.
Mehr über Finom erfahrenWas passiert nach der Gewerbeanmeldung in Frankfurt?
Mit der erfolgreichen Gewerbeanmeldung ist der Gründungsprozess noch nicht abgeschlossen. Das Ordnungsamt informiert zwar automatisch verschiedene Behörden, einige Schritte musst Du jedoch selbst erledigen.
Welche Behörden werden automatisch informiert?
Nach der Gewerbeanmeldung übermittelt das Ordnungsamt die erforderlichen Daten unter anderem an folgende Stellen:
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Handwerkskammer (HWK)
- zuständige Berufsgenossenschaft
- weitere Behörden, sofern gesetzlich vorgesehen
Was musst Du anschließend selbst erledigen?
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst Du selbst über ELSTER einreichen. Erst danach kann das Finanzamt Deine steuerlichen Daten vollständig erfassen. Weitere Informationen hierzu findest Du in unserem Ratgeber zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
FAQ
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung in Frankfurt?
Bei einer persönlichen Vorsprache erhältst Du die Bestätigung in der Regel sofort. Reichst Du die Gewerbeanmeldung online, per Post oder per Fax ein, bearbeitet das Gewerberegister den Antrag in der Regel innerhalb von drei Tagen, vorausgesetzt, das Formular ist vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen liegen vor.
Kann man ein Kleingewerbe online in Frankfurt anmelden?
Ja. Sofern Deine Tätigkeit keine zusätzlichen Genehmigungen erfordert, kannst Du auch ein Kleingewerbe online anmelden. Weitere Informationen findest Du in unserem Ratgeber zur Kleingewerbeanmeldung.
Kann ein Gewerbe rückwirkend angemeldet werden?
Die Gewerbeanmeldung sollte grundsätzlich mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Eine rückwirkende Anmeldung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Hast Du die Anmeldung versäumt, solltest Du Dich möglichst zeitnah an das Ordnungsamt wenden.
Wann muss ein Gewerbe um- oder abgemeldet werden?
Ändern sich beispielsweise der Betriebssitz oder die ausgeübte Tätigkeit, kann eine Gewerbeummeldung erforderlich sein. Auch wenn Du Deine gewerbliche Tätigkeit dauerhaft beendest oder Deinen Betrieb an einen anderen Standort verlegst, musst Du Dein Gewerbe rechtzeitig um- oder abmelden. Welche Meldung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Änderung ab.
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