Wenn Du selbstständig in einem freien Beruf arbeiten möchtest, musst Du Dich als Freiberufler:in anmelden. Hier erfährst Du, welche Schritte nötig sind und wann Du Deine Steuernummer bekommst.

Inhalt

Schritt 1: Prüfe, ob Deine Tätigkeit für die Anmeldung als Freiberufler:in geeignet ist

Bevor Du Dich als Freiberufler:in beim Finanzamt anmeldest, solltest Du prüfen, ob Deine Tätigkeit überhaupt als freier Beruf gilt. Das ist wichtig, weil für Freiberufler:innen andere Regeln gelten als für Gewerbetreibende.

Typische freie Berufe sind zum Beispiel Ärzt:innen, Anwält:innen, Journalist:innen, Designer:innen, Übersetzer:innen, Berater:innen oder Ingenieur:innen. Eine offizielle Liste der freiberuflichen Tätigkeiten findest Du in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Entscheidend ist aber nicht nur die Berufsbezeichnung, sondern auch Deine Ausbildung und die konkrete Tätigkeit.

Die endgültige Einordnung übernimmt das Finanzamt. Gerade bei digitalen, kreativen oder gemischten Tätigkeiten kommt es oft auf den Einzelfall an.

Ordnet das Finanzamt Deine Arbeit als gewerblich ein, musst Du zusätzlich ein Gewerbe anmelden. Das gilt auch dann, wenn Deine Tätigkeit freiberufliche und gewerbliche Bereiche kombiniert.

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Schritt 2: ELSTER nutzen und Dich als Freiberufler:in online anmelden

Wenn Du Dich als Freiberufler:in beim Finanzamt online anmelden willst, läuft das heute meist über ELSTER. Dort reichst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung digital ein.

Bevor Du starten kannst, brauchst Du in der Regel ein ELSTER-Konto mit Zertifikatsdatei oder eine andere von ELSTER unterstützte Login-Methode. Die Registrierung dauert in manchen Fällen ein paar Tage, weil Du Aktivierungsdaten per Post bekommst.

Wenn Du Deinen ELSTER-Zugang früh einrichtest, sparst Du später Zeit und kannst Deine steuerliche Anmeldung direkt online abschicken.

Schritt 3: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllen

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldest Du Deine freiberufliche Tätigkeit offiziell beim Finanzamt an. Das ist der zentrale Schritt bei der Anmeldung als Freiberufler:in.

Im Formular fragt das Finanzamt vor allem diese Angaben ab:

  • persönliche Daten und Deine Steuer-ID
  • das Datum, an dem Du Deine Tätigkeit aufnimmst
  • eine genaue Beschreibung Deiner Tätigkeit
  • Deine voraussichtlichen Einnahmen und Gewinne
  • ob Du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst
  • Deine Bankverbindung
  • Angaben zur Umsatzsteuer, falls sie für Dich relevant sind

Nimm Dir für diesen Schritt Zeit. Vor allem die Beschreibung Deiner Tätigkeit sollte so konkret wie möglich sein. Je klarer Deine Angaben sind, desto leichter kann das Finanzamt Deine Tätigkeit als freiberuflich einordnen.

Wenn Du unsicher bist, ob bestimmte Angaben richtig sind, kann steuerliche Beratung helfen. Wenn Angaben fehlen oder unklar sind, kann das Finanzamt später Rückfragen stellen.

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Schritt 4: Steuernummer beantragen und auf die Bestätigung warten

Sobald Du den Fragebogen abgeschickt hast, prüft das Finanzamt Deine Angaben. Wenn alles passt, teilt Dir das Finanzamt Deine Steuernummer in der Regel schriftlich mit. Je nach Bundesland können Bescheide zusätzlich in ELSTER abrufbar sein.

Genau genommen beantragst Du Deine Steuernummer schon mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Schritt schließt also Deine Anmeldung als Freiberufler:in beim Finanzamt ab.

Deine Steuernummer brauchst Du, um Rechnungen zu schreiben und mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Sobald sie vorliegt, kannst Du sie auf Deinen Rechnungen angeben und Deine freiberufliche Tätigkeit steuerlich korrekt zuordnen.

Schritt 5: Prüfe zusätzliche Pflichten nach der Anmeldung als Freiberufler:in

Nach der Anmeldung als Freiberufler:in kann es je nach Beruf weitere Pflichten geben. Diese Schritte gelten aber nicht automatisch für alle.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Anmeldung bei einer Berufskammer, etwa für Ärzt:innen, Architekt:innen oder Anwält:innen
  • die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, wenn Du künstlerisch oder publizistisch arbeitest
  • besondere Zulassungen oder Nachweise, wenn Dein Beruf bestimmte Qualifikationen voraussetzt

Welche Regeln für Dich gelten, hängt immer von Deiner Tätigkeit ab. Prüfe das am besten direkt zum Start, damit später keine wichtigen Schritte fehlen.

FAQ

Wann muss ich mich als Freiberufler:in anmelden?

Du solltest Dich als Freiberufler:in anmelden, sobald Du Deine Tätigkeit aufnimmst. Spätestens wenn Du Deine erste Rechnung schreiben oder Einnahmen erzielen willst, solltest Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.

Welchen Namen kann ich bei der Anmeldung als Freiberufler:in angeben?

Viele suchen bei der Anmeldung als Freiberufler:in nach einem Namen und einem Beispiel für die richtige Bezeichnung. In den meisten Fällen arbeitest Du unter Deinem bürgerlichen Namen. Du kannst zusätzlich eine Tätigkeitsbezeichnung nutzen, zum Beispiel «Max Mustermann Grafikdesign» oder «Anna Müller Texterin».

Brauche ich als Freiberufler:in ein Geschäftskonto?

Für Freiberufler:innen ist ein separates Geschäftskonto gesetzlich meist nicht vorgeschrieben. Trotzdem lohnt es sich, private und geschäftliche Zahlungen sauber zu trennen. Das spart Zeit bei der Buchhaltung und gibt Dir einen besseren Überblick über Deine Einnahmen und Ausgaben.

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