Geschäftskonten für Gründer:innen helfen, private und geschäftliche Finanzen zu trennen, und erleichtern so den Start. Wer ein Unternehmen gründen möchte, sollte neben Kosten auch Rechtsform, Zahlungsverkehr und Buchhaltungsfunktionen prüfen. Dieser Vergleich zeigt, worauf Du 2026 bei der Wahl achten solltest.

Inhalt

Geschäftskonto für Gründer:innen: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein separates Konto erleichtert Buchhaltung, Steuerverwaltung und den Überblick über Deine Liquidität.
  • Bei GmbH und UG müssen vor dem Handelsregistereintrag die erforderlichen Stammeinlagen geleistet werden.
  • Für Einzelunternehmen, Freiberufler:innen und GbRs besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Geschäftskontopflicht.
  • Vergleiche nicht nur den Grundpreis. Überweisungen, Bargeld, Karten und Auslandszahlungen können zusätzliche Kosten verursachen.
  • Prüfe, ob Buchhaltungssoftware, Unterkonten und mehrere Nutzer:innen unterstützt werden.
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Brauchen Gründer:innen ein Geschäftskonto?

RechtsformSeparates Geschäftskonto erforderlich?Warum?
GmbHbei einer Bargründung praktisch erforderlichDie erforderliche Stammeinlage muss vor der Handelsregisteranmeldung geleistet und verfügbar sein.
UG (haftungsbeschränkt)bei der Gründung praktisch erforderlichDas vereinbarte Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein.
Einzelunternehmenkeine allgemeine gesetzliche PflichtEin separates Konto trennt private und betriebliche Zahlungen.
Freiberufler:innenkeine allgemeine gesetzliche PflichtEin Geschäftskonto vereinfacht Buchhaltung und Finanzverwaltung.
GbRkeine allgemeine gesetzliche PflichtEin gemeinsames Konto erleichtert die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben.

Das GmbH-Gesetz schreibt nicht ausdrücklich die Eröffnung eines Geschäftskontos vor. Bei einer GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 €. Vor der Handelsregisteranmeldung müssen bei einer Bargründung mindestens 25 % des Nennbetrags jedes Geschäftsanteils und insgesamt mindestens 12.500 € eingezahlt worden sein. Auch bei einer UG muss das vereinbarte Stammkapital vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein. Sacheinlagen sind dabei ausgeschlossen.

Was gilt, wenn Du eine GmbH oder UG gründest?

Wenn Du eine GmbH gründen möchtest, eröffnest Du das Konto üblicherweise nach der notariellen Beurkundung. Während dieser Phase besteht das Unternehmen als sogenannte GmbH in Gründung, kurz GmbH i.G. 

Bei der UG-Gründung läuft es ähnlich. Auch hier brauchst Du für die Einzahlung des Stammkapitals in der Gründungsphase ein passendes Konto.

Was gilt für Einzelunternehmen, Freiberufler:innen und GbRs?

Für diese Rechtsformen besteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zu einem separaten Geschäftskonto, doch getrennte Konten sind trotzdem sinnvoll. Sie machen Einnahmen, Ausgaben und steuerlich relevante Buchungen leichter nachvollziehbar.

Willst Du Dein Privatkonto geschäftlich verwenden, solltest Du außerdem die Bedingungen Deiner Bank prüfen. Ein privates Kontomodell kann die geschäftliche Nutzung vertraglich ausschließen. Deshalb empfiehlt sich auch für Einzelunternehmer:innen eine klare Trennung der Zahlungsströme.

Bei der Entscheidung für Einzelunternehmen oder GmbH ist das Konto jedoch nur einer von mehreren Punkten, die von der Rechtsform abhängen.

Wann sollten Gründer:innen ein Geschäftskonto eröffnen?

Wer eine Firma gründen und dafür die Form der GmbH oder UG wählen möchte, muss sich nach der notariellen Beurkundung um das Konto kümmern. So lässt sich das Stammkapital einzahlen, bevor der Eintrag ins Handelsregister erfolgt.

Einige Anbieter ermöglichen die Kontoeröffnung bereits während der Gründungsphase. Finom unterstützt beispielsweise GmbH i.G. und UG i.G. nach der notariellen Beurkundung und noch vor dem Handelsregistereintrag. So kannst Du das Konto schon für die Einzahlung des Stammkapitals nutzen.

Welche Unterlagen brauchst Du?

Je nach Anbieter und Rechtsform gehören typischerweise folgende Dokumente dazu:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gesellschaftsvertrag, Musterprotokoll oder Gründungsurkunde
  • Angaben zu Geschäftsführer:innen und wirtschaftlich Berechtigten
  • Gesellschafterliste, falls erforderlich
  • Handelsregisterauszug oder Handelsregisternummer, sofern bereits vorhanden

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Finom verlangt bei einer GmbH i.G. unter anderem die bereits erfolgte notarielle Beurkundung und entsprechende Gründungsunterlagen.

Wie läuft die Eröffnung ab?

  1. Antrag online ausfüllen und Rechtsform angeben.
  2. Identität der erforderlichen Personen bestätigen.
  3. Gründungsunterlagen einreichen.
  4. Konto beziehungsweise IBAN erhalten.
  5. Bei GmbH oder UG das erforderliche Stammkapital einzahlen.
  6. Dem Notar die erforderlichen Nachweise für die Handelsregisteranmeldung bereitstellen.

Ob Du eine GmbH oder UG gründest, beeinflusst unter anderem die Höhe und Regeln der Kapitaleinzahlung und damit auch die Kontoeröffnung.

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Worauf sollten Gründer:innen bei der Wahl eines Geschäftskontos achten?

KriteriumDarauf solltest Du achten
KostenGrundpreis, Überweisungen, Karten, Bargeld und Zusatzgebühren
ZahlungsverkehrSEPA, Echtzeitüberweisungen, Lastschriften und Auslandszahlungen
KartenPhysische und virtuelle Karten sowie Karten für Mitarbeiter:innen
BuchhaltungDATEV, Buchhaltungssoftware und digitale Belegverwaltung
UnterkontenTrennung von Steuern, Rücklagen oder Geschäftsbereichen
Skalierbarkeitweitere Nutzer:innen, Karten, Limits und Transaktionen
SicherheitSchutzmodell des Anbieters und Umgang mit Kundengeldern

Wie unterscheiden sich Geschäftskonten für Gründer:innen bei Kosten und Leistungen?

Bei der Tarifwahl gilt zu beachten, welche Leistungen Du tatsächlich brauchst: etwa viele Überweisungen, Buchhaltungsanbindungen oder ein Konto für eine GmbH oder UG in Gründung.

AnbieterEinstiegSEPA-ZahlungenBuchhaltungBesonderheit für Gründer:innen
FinomSolo: 0 €; Basic: 7 €/Monat bei jährlicher Zahlung; Smart: 17 €/Monat bei jährlicher Zahlung, exkl. MwSt.Solo: 2.500 € ausgehendes Volumen/Monat; Basic: 25.000 €; Smart: 50.000 €mehr als 30 Integrationen, darunter DATEV, sevdesk und Lexofficeunterstützt unter anderem GmbH i.G. und UG i.G.
QontoStarter: 0 €; Basic: 9 €/Monat; Smart: 19 €/Monat bei jährlicher Abrechnung, exkl. MwSt.Starter: 5 Überweisungen/Monat; Basic: 30; Smart: 100jaGmbH i.G. und UG i.G. werden unterstützt
N26Business Standard: 0 €; Business Smart: 4,90 €/Monat; Business Go: 9,90 €/Monatkostenlose SEPA- und SEPA-Echtzeitüberweisungenkeine direkte Buchhaltungsintegration ausgewiesennur Selbstständige und Freelancer:innen, die unter eigenem Namen arbeiten
FYRSTBase: 0 € für natürliche Personen bzw. nach Aktionszeitraum 6 €/Monat für juristische Personen; Complete: 10 €/Monat; Premium: 24 €/MonatBase: 50 beleglose Freiposten/Monat; Complete: 75 beleglose Freiposten/Monat; Premium: 0,04 €/TransaktionBuchhaltungsintegrationen wie DATEV möglich; je nach Tarif Unterschiede bei Umfang und enthaltene Funktionen breite Auswahl unterstützter Rechtsformen

Für Solo-Selbstständige kann ein kostenloser Einstieg attraktiv sein. Gründer:innen einer GmbH oder UG sollten dagegen zuerst prüfen, ob der Anbieter die Gesellschaft bereits vor dem Handelsregistereintrag unterstützt.

Auch beim Schutz der Kundengelder gibt es Unterschiede. N26 und FYRST unterliegen der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung. Finom und Qonto schützen Zahlungsverkehrsgelder hingegen durch andere Sicherungsmechanismen für Zahlungsinstitute.

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Welche Fehler solltest Du bei der Wahl eines Geschäftskontos vermeiden?

  • Nur auf die monatliche Grundgebühr achten: Ein Konto für 0 € kann durch Überweisungen, Bargeldeinzahlungen oder Zusatzkarten schnell teurer werden. Vergleiche deshalb die Gesamtkosten Deiner erwarteten Nutzung.
  • Transaktions- und Kartengebühren übersehen: Prüfe Freikontingente, Kosten pro Buchung sowie Preise für physische und virtuelle Karten. Bei vielen Zahlungen summieren sich kleine Gebühren schnell.
  • Die eigene Rechtsform nicht berücksichtigen: Nicht jedes Konto passt zu jeder Unternehmensform. GmbH- und UG-Gründer:innen sollten beispielsweise prüfen, ob Unternehmen in Gründung und Kapitaleinzahlungen unterstützt werden.
  • Buchhaltungsfunktionen unterschätzen: Prüfe, ob sich das Konto mit Deiner Buchhaltungssoftware verbinden lässt und ob Belege digital verarbeitet werden können.
  • Nur an den heutigen Bedarf denken: Plane zusätzliche Nutzer:innen, Mitarbeiterkarten, höhere Transaktionszahlen und Auslandszahlungen früh mit ein. So vermeidest Du später einen unnötigen Kontowechsel, wenn Dein Unternehmen wächst.

Welches Geschäftskonto passt zu welchen Gründer:innen?

  • Freiberufler:innen und Einzelunternehmer:innen: einfache Tarife mit niedrigen laufenden Kosten
  • GmbH- und UG-Gründer:innen: Anbieter, die Unternehmen in Gründung und die Kapitaleinzahlung unterstützen
  • Start-ups: Angebote mit Unterkonten, Integrationen und skalierbaren Tarifen
  • Unternehmen mit Mitarbeiter:innen: Konten mit mehreren Nutzerzugängen und Firmenkarten
  • Unternehmen mit vielen internationalen Zahlungen: Tarife, die niedrige Wechselkurs-, SWIFT- und Auslandsgebühren bieten

Das eine beste Geschäftskonto für alle gibt es nicht. Entscheidend ist, welche Funktionen Du tatsächlich brauchst.

FAQ 

Wann sollten Gründer:innen ein Geschäftskonto eröffnen?

Bei GmbH und UG typischerweise nach der notariellen Beurkundung und vor dem Handelsregistereintrag. Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen sollten am besten vor den ersten geschäftlichen Zahlungen ein separates Konto einrichten.

Was kostet ein Geschäftskonto für Gründer:innen?

2026 gibt es bei mehreren Anbietern Einstiegstarife ab 0 €. Je nach Anbieter und Nutzung können jedoch zusätzliche Gebühren anfallen.

Kann man ein Geschäftskonto vor der Handelsregistereintragung eröffnen?

Ja. Einige Anbieter unterstützen Gesellschaften in Gründung. Finom bietet beispielsweise Konten für GmbH i.G. und UG i.G. nach der notariellen Beurkundung an.

Braucht man als Einzelunternehmer:in ein Geschäftskonto?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Ein separates Konto erleichtert jedoch Buchhaltung und Steuerverwaltung.

Kann man ein privates Girokonto als Geschäftskonto nutzen?

Rechtlich kann das bei Einzelunternehmer:innen möglich sein. Entscheidend ist aber auch, ob die Vertragsbedingungen der Bank eine geschäftliche Nutzung erlauben.

Worauf sollte man beim Vergleich von Geschäftskonten achten?

Vergleiche Rechtsformen, Gesamtkosten, Zahlungsverkehr, Karten, Buchhaltungsfunktionen, Unterkonten, Nutzerzugänge, Skalierbarkeit und das jeweilige Schutzmodell für Kundengelder.

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