Von Paul Weber

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Mehrwertsteuer ist ein unentbehrlicher Teil unseres täglichen Lebens und der Wirtschaftstätigkeit jedes Unternehmens. Wir kaufen fast jeden Tag ein, und bei jedem dieser Einkäufe verdient der Staat in Form von Mehrwertsteuer Geld.

 

In diesem Artikel erfährst Du mehr zum Begriff Mehrwertsteuer, zur Berechnung und Abführung der Steuer und anderen Besonderheiten.

Die Mehrwertsteuer im Detail

  • Die Mehrwertsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle des Staatshaushalts. In der Betriebswirtschaftslehre nennt man sie auch Umsatzsteuer.
  • Neben Verbrauchs-, Verkehrs-, Endverbrauchs- und Gemeinschaftssteuern gilt diese Steuer als indirekte Steuer.
  • Die Umsatzsteuer wird durch Unternehmer generiert, indem sie auf den Verkaufspreis ihrer Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.
  • Die unmittelbaren Zahler dieser Steuer sind die Endverbraucher.
  • Laut Gesetz unterliegen die meisten Unternehmen der Mehrwertsteuer.
  • Unternehmer müssen auf ihren Rechnungen zusätzlich zu den Kosten ihrer Waren oder Dienstleistungen den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag angeben.
  • Ein Unternehmer kann nicht über die Mehrwertsteuereinkünfte verfügen, die er erhält.
  • Seine Aufgabe ist es, die erhaltenen Beträge an das Finanzamt zu überweisen.
  • Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um einen durchlaufenden Posten.
  • Unternehmen können die von ihnen gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) von der Umsatzsteuer, die sie einnehmen, abziehen. Dies verhindert eine Mehrfachbelastung der Steuer entlang der Wertschöpfungskette.
  • Um die Mehrwertsteuer und den Nettopreis schnell und bequem zu berechnen, kannst Du einen speziellen Mehrwertsteuer-Rechner nutzen.
  • Es gibt bestimmte Arten von Unternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. 
  • Je nach Tätigkeitsbereich gilt nach deutschem Recht der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent oder der ermäßigte Satz von 7 Prozent.

Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) und warum zahlen wir sie?

Die Mehrwertsteuer gehört zu den indirekten Steuern. Die Mehrwertsteuer Abkürzung lautet MwSt. Sie wird in Deutschland auf fast alle Produkte und Dienstleistungen angewendet, allerdings gibt es unterschiedliche Steuersätze (normalerweise 19%, ermäßigt 7%).

Jeder Unternehmer, der mehrwertsteuerpflichtig ist, muss den Betrag dieser Steuer in seinen Rechnungen ausweisen. Der Käufer bezahlt die Mehrwertsteuer zusammen mit dem Kaufpreis, und der Verkäufer führt die eingenommene MwSt. an das Finanzamt ab.

Diese Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat und dient zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben wie Bildung, Gesundheitswesen, Infrastruktur und soziale Leistungen. Die MwSt. wird als fairer Weg angesehen, die Steuerlast auf alle Verbraucher zu verteilen, da sie auf den Konsum basiert und nicht auf das Einkommen.

Mehrwertsteuer: Warum sie eingeführt wurde und wie sie funktioniert

Die Umsatzsteuer steht hinsichtlich der Höhe und Bedeutung als staatliche Einnahmequelle nach der Lohnsteuer an zweiter Stelle. Heute macht die Umsatzsteuer mit etwa 30 % einen erheblichen Teil des Steueraufkommens aus und ist ein wichtiges Instrument des föderalen Finanzausgleichs. Dies charakterisiert sie als eine der wichtigsten Möglichkeiten, den Staatshaushalt aufzufüllen.

Laut den Daten der statistischen Plattform Statista betrug der Gesamtbetrag der Einnahmen aus der Umsatzsteuer im vorigen Jahr ca. 212,6 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Jahr 2022 kam es zu einem Anstieg der Steuereinnahmen um 7,3%. Dies deutet indirekt auf eine positive Entwicklung der Wirtschaft und des Umsatzes des Landes hin. 

Der Erste Weltkrieg führte zu einem starken wirtschaftlichen Niedergang in Deutschland. Um die leeren Staatskassen wieder aufzufüllen, suchte die Regierung nach neuen Einnahmequellen. Bereits 1916, noch während des Krieges, wurde daher mit dem Reichsstempelsteuergesetz eine Stempelsteuer von 0,1 % auf Warenlieferungen eingeführt. Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten und des dringenden Finanzierungsbedarfs folgte kurz vor Kriegsende, im August 1918, die Einführung einer allgemeinen Umsatzsteuer, die sowohl den Waren- als auch den Dienstleistungsverkehr erfasste. Diese Steuer, anfänglich mit einem Satz von nur 0,5 Prozent, wurde offiziell als Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer bezeichnet und auf jeder Stufe des Vertriebs innerhalb der Produktionsketten erhoben.

Im Jahr 1968 wurde die heutige Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, eingeführt. Sie ersetzte die Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer und brachte wesentliche Änderungen, insbesondere den Vorsteuerabzug. Der ursprüngliche Grundsteuersatz betrug 10 Prozent, der ermäßigte Satz 5 Prozent. Im Laufe der Jahre kam es zu der Mehrwertsteuer Erhöhung auf die bekannten 19 bzw. 7 Prozent.

Mehrwertsteuersätze 2024 in Deutschland und der EU

In Deutschland werden zwei Prozentsätze für die Mehrwertsteuer angewendet

  • Der Standardsatz (Normalsatz) beträgt 19 Prozent.
  • Der ermäßigte Satz beträgt 7 Prozent. 

Die Senkung der Mehrwertsteuer, also die Anwendung des ermäßigten Prozentsatzes, erfolgt im Falle bestimmter Arten von Produkten und lebenswichtigen Gütern. Die vollständige Liste ist in der Anlage 2 UStG angeführt. Dazu gehören Fleisch, Fisch, Milch, Gemüse, Obst, Mehl, Getreide, Zucker, Tee, Kaffee, Bücher, Zeitungen, Rollstühle, medizinische Prothesen sowie landwirtschaftliche Tierprodukte. 

Bei Dienstleistungen wie beispielsweise Hotels, Personenbeförderung, Versicherungsvertretung, medizinischen Einrichtungen und privaten Arztpraxen gilt der MwSt.-Satz von 7%.

Fast alle EU-Staaten verfügen über normale und ermäßigte Mehrwertsteuersätze. Laut Angaben der IHK Hamburg gelten in den EU-Staaten folgende MwSt.-Sätze

EU LandNormalsatzErmäßigter Satz
Belgien21%6% / 12%
Bulgarien20%9%
Dänemark25%-
Frankreich20%2,1% / 5,5% / 10%
Griechenland24%6% / 13%
Italien22%4% / 5% / 10%
Polen23%5% / 8%
Schweden25%6% / 12%
Tschechische Republik21%10% / 15%
Ungarn27%5% / 18%
Zypern19%5% / 9%

Mehrwertsteuer: Wer zahlt sie und wer profitiert von ihr?

In der Regel ist ein Verkäufer oder Dienstleister verpflichtet, diese Steuer an das Finanzamt abzuführen. Der Prozess der Steuererhebung umfasst folgende Schritte:

  1. Der Unternehmer schlägt die Umsatzsteuer auf alle von ihm verkauften Waren oder Dienstleistungen auf.
  2. Er weist den Steuerbetrag auf der Rechnung aus.
  3. Der Käufer bezahlt den Warenpreis einschließlich der Steuer.
  4. Der Unternehmer leitet die erhaltene Mehrwertsteuer an das Finanzamt weiter.

Es gibt einige Ausnahmen, in denen Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Sie werden unten näher beschrieben.

Unterschied: Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer

Bezeichnen Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer dasselbe? Im Grunde genommen ja, sie beziehen sich alle auf die Besteuerung des in jeder Wirtschaftsstufe geschaffenen Mehrwerts, aber sie haben unterschiedliche Bedeutungen und werden je nach Kontext und Perspektive verwendet.

  • Mehrwertsteuer: dieser Begriff wird häufig im allgemeinen Sprachgebrauch und international verwendet (z. B. Value Added Tax, VAT). Für Verbraucher ist es die Steuer, die sie zusätzlich zum Preis einer Ware oder Dienstleistung zahlen. In Deutschland wird dieser Begriff häufig verwendet, obwohl der offizielle Begriff in der Gesetzgebung „Umsatzsteuer“ ist.
  • Umsatzsteuer: der offizielle Begriff in Deutschland, der die Steuer bezeichnet, die auf den Umsatz eines Unternehmens erhoben wird. Sie ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt und umfasst den gesamten Prozess der Besteuerung, von der Herstellung bis zum Verkauf an den Endverbraucher. Der Begriff „Umsatzsteuer“ wird in rechtlichen und steuerlichen Dokumenten verwendet.
  • Vorsteuer: dies ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen bezahlt hat. Unternehmen können diese Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt zurückfordern oder mit ihrer Umsatzsteuerschuld verrechnen lassen. Der Vorsteuerabzug ist ein wesentlicher Mechanismus, der sicherstellt, dass Unternehmen nicht doppelt besteuert werden und die Steuerlast letztlich nur vom Endverbraucher getragen wird. Der Vorsteuerabzug ist entscheidend, da er es Unternehmen ermöglicht, die gezahlte Umsatzsteuer bei Einkäufen von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Materialien für 100 € netto kauft und 19 € Umsatzsteuer zahlt, kann es diese 19 € Vorsteuer von seiner Steuerschuld abziehen. Dieser Mechanismus verhindert eine Mehrfachbesteuerung entlang der Produktionskette und macht die Steuer wirtschaftlich neutral für Unternehmen.

Mehrwertsteuer berechnen: Formel und praktische Beispiele

Wie berechne ich die Mehrwertsteuer? Es gibt zwei grundlegende Formeln zur Berechnung der Mehrwertsteuer: mit dem Bruttopreis* oder mit dem Nettopreis**.

  • Bruttopreis*: der Endpreis, den der Käufer bezahlt, inklusive Mehrwertsteuer.
  • Nettopreis**: der Preis ohne Mehrwertsteuer, also der reine Warenwert. Dieser Preis wird oft im B2B-Bereich verwendet, da die Mehrwertsteuer hier separat ausgewiesen wird.

Wenn Du den Bruttopreis der Waren/Dienstleistungen kennst, musst Du folgende Formel verwenden:

Standardsatz: (Preis in Euro brutto : 1,19) × 0,19 = MwSt.

Ermäßigter Satz: (Preis in Euro brutto : 1,07) × 0,07 = MwSt.

Wenn Du berechnen möchtest, welchen Betrag der Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen werden muss, solltest Du die Formel mit dem Nettopreis nutzen: 

Standardsatz: Preis netto x 0,19 = auszuweisende Mehrwertsteuer

Ermäßigter Satz: Preis netto x 0,07 = auszuweisende Mehrwertsteuer

Beispiel für die Berechnung der Mehrwertsteuer

Eine Firma verkauft ein Produkt, das netto 200 Euro kostet. Für diese Kategorie gilt der normale Steuersatz von 19 %. 

Mehrwertsteuer: 200 Euro x 0,19 = 38 Euro

Wenn das Unternehmen Transportdienstleistungen anbietet, die mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wird der Steuerbetrag für eine Transportleistung für 200 Euro folgenderweise berechnet:

200 Euro x 0,07 = 14 Euro

Inzwischen bieten viele Internetplattformen auch kostenlose Online MwSt Rechner an, die den Steuerbetrag automatisch berechnen.

Umsatzsteuer abführen: Meldefristen und Abwicklung

Wie zahlt man die Umsatzsteuer steuerrechtlich korrekt? Unternehmen sind verpflichtet, die von ihren Kunden eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Dazu müssen sie regelmäßig sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen, in denen die vereinnahmte Umsatzsteuer den abziehbaren Vorsteuern gegenübergestellt wird. Diese Voranmeldungen dienen zur Berechnung der Vorauszahlungen, die während des Jahres zu leisten sind.

Gesetzlich sind dafür bestimmte Meldefristen festgelegt. Dabei werden verschiedene Zeiträume gesetzt:

  • Jeden Monat. Unternehmen, deren Steuerlast im Vorjahr über 7.500 Euro betrug, müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich einreichen. In diesem Fall müssen die Meldungen bis zum 10. Tag des Folgemonats eingereicht werden.
  • Jedes Quartal. Unternehmen, deren Steuerlast im Vorjahr zwischen 1.000 und 7.500 Euro lag, müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen vierteljährlich einreichen. Die Frist für die Einreichung ist der 10. Tag des Monats, der auf das Ende des Quartals folgt.
  • Einmal pro Jahr. Unternehmen mit einer Steuerlast von weniger als 1.000 Euro im Vorjahr können von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Sie müssen jedoch eine jährliche Umsatzsteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben.

Abwicklung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen:

Elektronische Übermittlung:
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen elektronisch übermittelt werden. Dafür stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  • ELSTER: das offizielle Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung. Die Registrierung und Abgabe über ELSTER erfordert die Erstellung eines Benutzerkontos und die Authentifizierung durch eine digitale Signatur oder andere Identifikationsmethoden.
  • Elektronische Buchhaltungsprogramme: viele Buchhaltungsprogramme, wie DATEV, Lexware oder SAP, ermöglichen die Automatisierung des Erstellungs- und Übermittlungsprozesses der Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
  • Steuerberater: Steuerberater können die Erstellung und Übermittlung der Steuererklärungen im Auftrag des Unternehmens übernehmen.

Abgabe der Zahlung:

  • Zahlung der Umsatzsteuernach der Einreichung der Voranmeldung ist die errechnete Steuerlast fristgerecht an das Finanzamt zu überweisen. Es ist wichtig, die Zahlung rechtzeitig zu leisten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
  • Verspätete Abgabebei verspäteter Abgabe der Erklärung oder Zahlung hat das Finanzamt das Recht, ein Bußgeld zu verhängen. Dies kann einen festen Säumniszuschlag sowie zusätzliche Zinsen für jeden Tag der Verspätung umfassen.
  • Schätzung durch das Finanzamtwenn Voranmeldungen nicht rechtzeitig eingereicht werden, kann das Finanzamt eine Schätzung der Steuerlast auf Basis bisheriger Daten vornehmen und Zahlungsaufforderungen erstellen, die oft über den tatsächlichen Beträgen liegen.

Endgültige Jahreserklärung:

  • Umsatzsteuererklärungam Ende des Steuerjahres sind alle Unternehmen verpflichtet, eine Jahreserklärung zur Umsatzsteuer einzureichen, die alle Voranmeldungen zusammenfasst und gegebenenfalls Korrekturen enthält. Diese Erklärung muss elektronisch bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Wird die Erklärung jedoch durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Eine genaue Erfassung aller Daten ist entscheidend, da dies die endgültige Steuerlast des Unternehmens beeinflusst.

Wer ist von der Mehrwertsteuer befreit? Ausnahmen und Kleinunternehmerregelung

In der deutschen Gesetzgebung gibt es verschiedene Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht. Einige der wichtigsten sind:

  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie sind von der Umsatzsteuer befreit, müssen aber in ihren Rechnungen den Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." aufnehmen. Ab 2024 sind Kleinunternehmer zudem von der Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung befreit.
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Lieferungen von Waren innerhalb der EU können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein. Dies gilt, wenn sowohl der Lieferer als auch der Erwerber über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und diese in der Rechnung angegeben wird. Der Erwerber schuldet dann die Umsatzsteuer in seinem eigenen EU-Mitgliedstaat (Reverse-Charge-Verfahren).
  • Steuerbefreiungen nach § 4 UStG: das Umsatzsteuergesetz sieht eine Reihe weiterer Steuerbefreiungen für bestimmte Umsätze vor, z.B. Umsätze aus der Seeschifffahrt oder Beförderungen bestimmter Gegenstände. Die Details sind in § 4 UStG geregelt.

Mehrwertsteuer im internationalen Handel

Wenn ein Unternehmer seine Waren an einen Käufer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, nicht um einen Import/Export. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei, um den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu erleichtern.

  1. Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Lieferungenwenn Dein Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) aus einem anderen EU-Land hat und die Ware tatsächlich in das EU-Ausland geliefert wird, musst Du keine Mehrwertsteuer erheben. In der Rechnung muss auf die Steuerbefreiung hingewiesen werden, und die USt-IdNr. des Käufers sowie die eigene USt-IdNr. des Verkäufers müssen angegeben werden.
  2. Lieferungen an Kunden ohne MwSt.-IDfür Kunden ohne gültige USt-IdNr., wie zum Beispiel Privatpersonen, wird die Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen und nach den in Deutschland geltenden Steuersätzen (19 % bzw. 7 %) berechnet. In diesem Fall handelt es sich um eine „innergemeinschaftliche Lieferung an Nichtunternehmer“, die steuerpflichtig ist.
  3. Erwerb von Waren aus einem EU-Land (innergemeinschaftlicher Erwerb)beim Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt die Versteuerung durch das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft). Der deutsche Unternehmer muss die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb selbst berechnen und in seiner Umsatzsteuervoranmeldung deklarieren. Diese Steuer kann gleichzeitig als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
  4. Statistische Meldepflicht (Intrastat)alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe in der Intrahandelsstatistik zu erfassen. Die Meldung erfolgt elektronisch über das Intrastat-Meldesystem. Unternehmen sind von der Meldepflicht befreit, wenn der Wert der versandten Waren im Vorjahr 500.000 Euro nicht überstieg und der Wert der eingekauften Waren 800.000 Euro nicht überschritt. Diese Schwellenwerte können sich je nach EU-Land unterscheiden.

Um die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu nutzen, ist es entscheidend, Beweise dafür zu führen, dass die Waren tatsächlich in das EU-Ausland gelangt sind. Dazu gehören Transportnachweise und andere Dokumente gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

Unternehmer sollten regelmäßig die Gültigkeit der USt-IdNr. ihrer Kunden prüfen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind. Diese Prüfung kann über das Online-Portal VIES der Europäischen Kommission erfolgen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann wurde die Mehrwertsteuer eingeführt?

Die noch heute bestehende Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wurde im Jahr 1968 eingeführt.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer 2024 in Deutschland?

Der Normalsatz der Mehrwertsteuer 2024 beträgt 19%, der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7%.

Wann 7% und wann 19%?

Der ermäßigte Satz (7%) gilt für bestimmte landwirtschaftliche Güter, Lebensmittel, medizinische Dienstleistungen, Drucksachen, Personenbeförderung und einige andere Dienstleistungen von öffentlicher Bedeutung. Der Satz von 19 Prozent gilt laut § 12 Abs.1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für Waren und Dienstleistungen, die nicht zu den Kategorien mit dem ermäßigten Steuersatz oder zu den umsatzsteuerfreien Positionen gehören. Ein vollständiger Überblick über die Waren und Dienstleistungen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, findet sich in Anlage 2 zum UStG. 

Warum müssen wir Mehrwertsteuer zahlen?

Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die erhobenen Steuern werden von Unternehmen an das zuständige Finanzamt, d.h. an den Staat, abgeführt. Diese Einnahmen finanzieren öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitswesen, Infrastruktur und soziale Sicherheit und tragen zur wirtschaftlichen Stabilität bei.

Wer verdient an der Mehrwertsteuer?

Hauptempfänger der Mehrwertsteuer ist der Staat. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer fließen in den Bundeshaushalt und werden zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben verwendet. Dadurch trägt die Mehrwertsteuer zur Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen bei, von denen die gesamte Gesellschaft profitiert.

Wer verlangt Mehrwertsteuer?

Fast alle Unternehmen und Selbstständige, egal ob Einzelunternehmer oder Freiberufler, schlagen die Mehrwertsteuer auf alle Verkäufe auf; Ausnahmen sind Kleinunternehmen gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Dabei wird die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen, und die Unternehmen führen die eingenommene Steuer an das Finanzamt ab.

Ist Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer das gleiche?

Der Begriff Umsatzsteuer bedeutet das Gleiche wie Mehrwertsteuer. Umsatzsteuer ist der offizielle Begriff, der in der Gesetzgebung verwendet wird, während Mehrwertsteuer häufiger im alltäglichen Sprachgebrauch und in der Werbung genutzt wird.

Sind Kleinunternehmen von der Mehrwertsteuer befreit?

Wenn ein Kleinunternehmer der Kleinunternehmerregelung unterliegt, führt er keine MwSt. an das Finanzamt. Dabei ist er verpflichtet, den Hinweis auf die entsprechende gesetzliche Norm (§ 19 UStG) in seinen Rechnungen anzuführen.

Sind Freiberufler von der Umsatzsteuer befreit?

Wenn sie im Rahmen der Kleinunternehmerregelung arbeiten, müssen Freiberufler Mehrwertsteuer nicht zahlen.