Bei der fristlosen Kündigung werden die Arbeitsverhältnisse sofort beendet. Die Antwort auf die Fragen „Kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen?“ und „Kann ein Arbeitgeber fristlos kündigen?“ ist in beiden Fällen positiv. Voraussetzung für eine rechtswirksame fristlose Kündigung ist das Vorliegen eines triftigen Grundes.
Die reguläre Kündigungsfrist wird dabei nicht angewendet, da die Kündigung ohne Verzug in Kraft tritt. Dies ist der Hauptunterschied zwischen der fristlosen Kündigung als Form der außerordentlichen Kündigung und der ordentlichen Kündigung.