Elterngeld für Selbständige ist ein aktuelles Thema für alle Selbständigen, die Kinder haben oder planen.

In dieser Übersicht erfahren Sie alles Wissenswerte dazu, wie das Elterngeld angerechnet und beantragt wird. Wir zeigen außerdem, wie man das Elterngeld bei Selbstständigkeit optimieren kann.

Inhalt

Was ist das Elterngeld?

Selbstständigen Eltern fällt es oft schwer, Familie und Arbeit zu vereinen. Elterngeld für Selbständige stellt einen guten Ausgang in dieser Situation dar.

Das Elterngeld ist eine Dotation, die Eltern von Kleinst- und Kleinkindern als staatliche finanzielle Unterstützung erhalten. Das Elterngeld bekommen auch Selbständige. Diese Leistung hilft den Eltern beim Großziehen und bei der Betreuung von Kindern.

Dies zielt darauf ab, eine Ausgleichung zu erhalten, die den Einkommensrückgang minimiert. Nach Geburt des Kindes, besonders im ersten Lebensmonat des Kindes, können die Eltern nicht so viel Zeit der Arbeit widmen. Dazu steigen ihre Ausgaben. Das Recht auf Elterngeld haben auch Eltern, die vor der Kindsgeburt keine Erträge hatten. 

Es gibt drei Varianten zur Berechnung und Erhalt des Elterngelds:

  • Basis-Elterngeld
  • Elterngeld Plus
  • Partnerschaftsbonus

Diese Optionen sind kombinierbar. Der Betrag dieser Leistung hängt von den Lebensumständen und der ausgewählten Variante ab.

Elterngeld bei Selbstständigen: Grundlagen

Selbstständige sind Personen, die unabhängig arbeiten, ihre Geschäftstätigkeiten selbst verwalten und die damit verbundenen Risiken tragen. Sind Sie kein Angestellter und üben Sie eine selbstständige Wirtschaftstätigkeit aus? Dann wird in Ihrem Fall der Elterngeldrechner für Selbstständige angewendet, egal ob Sie ein Freiberufler oder Gewerbetreibender sind.

Die Algorithmen der Berechnung von Einkommen für Selbstständige und Angestellte sind unterschiedlich. Im zweiten Fall werden Einkünfte während der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Babys in Betracht gezogen. Diese Monate vor der Geburt sind also bei der Berechnung maßgebend.

Bei Selbstständigen basiert die Berechnung auf dem Einkommen für das letzte Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr des Kindes. Bei der Abweichung Ihres Geschäftsjahres vom Kalenderjahr wird der Zeitraum betrachtet, der in Ihrer Einkommen-Steuererklärung angegeben ist.

Berechnung des Elterngeldes

Die Summe des Elterngeldes hängt vom Netto-Einkommen vor der Geburt, dem Bezugszeitraum, ab. Die Elterngeldstelle verwendet eine vereinfachte Prozedur zur Berechnung des Netto-Betrags des Elterngeldes. Sie zieht Steuern und Sozialabgaben ab. Deshalb unterscheidet sich oft dieser Betrag vom aktuellen Nettoeinkommen.

Wenn Sie einen voraussichtlichen Betrag Ihres Elterngeldes erfahren möchten, nutzen Sie den Elterngeldrechner. Dies ist ein bequemes Tool auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums. Wenn Sie für weitere Monate Elterngeld kalkulieren möchten, steht Ihnen ein Monatsplaner zur Verfügung.

Zum Nachweis des Einkommens verwendet man einen Steuerbescheid (für das Jahr, das der Geburt vorgeht) oder eine EÜR oder Bilanz.

Falls Sie im entsprechenden Zeitraum als Selbstständige nebenberuflich gearbeitet und weniger als 35 Euro pro Monat verdient haben, können bei Berechnung Grundsätze für Nicht-Selbständige angewendet werden. 

Selbstständige: Elterngeld Beantragung 

Selbstständige sowie Angestellte können das Elterngeld frühestens nach der Geburt ihres Kindes beantragen. Da man zu diesem Punkt viele anderen Angelegenheit hat, empfehlen wir Ihnen, im Voraus den ganzen Beantragungsprozess durchzudenken.

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen dabei. Diese Punkte sind einige Monate vor der Geburt des Kindes zu erledigen.

Dies können Sie vor der Geburt des Babys tun:

  1. Erfahren Sie, wo sich die nächste Elterngeldstelle befindet.
  2. Nehmen Sie ein regionales Antragsformular und füllen Sie es ausführlich aus. Unser Tipp: Melden Sie sich bei Elterngeld Digital an und laden Sie das Formular herunter. 
  3. Bereiten Sie einen Satz der benötigten Unterlagen vor. Dazu gehören u. a.:
    1. Kopien der Eltern-Personalausweise/Reisepässe
    2. Wenn es andere Kinder in der Familie gibt – Kopien ihrer Geburtsurkunden.
    3. Kopie des Einkommensteuerbescheids für das Kalenderjahr vor der Geburt (als Alternative – Bilanz oder Einnahmen-Überschuß-Rechnung)
    4. Bescheinigung über Arbeitszeit
    5. Bestätigung über die Zahlung der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge
    6. Erwarteter Betrag von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit im Bezugszeitraum

Nach der Geburt des Babys machen Sie Folgendes:

  • Besorgen Sie sich das Original der Geburtsurkunde mit dem Vermerk „Elterngeld“.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn mit dem Paket von Dokumenten bei Ihrer Elterngeldstelle ein oder laden Sie alles online hoch.

Nach Bearbeitung und Genehmigung Ihres Antrags können Sie Ihr Elterngeld beziehen. Sobald der Bezug abgelaufen ist, muss man die entsprechenden Einkünfte und Ausgaben für den Bezugszeitraum an die Elterngeldstelle mitteilen. Die Höhe des Elterngeldes kann sich ändern: Entweder müssen die Eltern den Überschuss zurückzahlen oder sie erhalten eine zusätzliche Zahlung.

Elterngeld und Krankenversicherung

Wenn Sie als Selbstständige für die Kinderbetreuung eine Auszeit nehmen, hat das keinen Einfluss auf Ihre Fixkosten. Das gilt auch für die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Diese finanzielle Belastung ist in der Regel seriös. Zur Minimierung der Beiträge kann man einen günstigeren Übergangstarif anfragen. 

Freiwillig gesetzlich Versicherte und KSK-Mitglieder bleiben versichert. Der Betrag ihrer Zahlungen wird aber je nach den geminderten Einkommen geändert. 

Selbstständige, die während der Elternzeit eine komplette Auszeit von ihrer beruflichen Tätigkeit nehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung abschließen. Voraussetzung dazu ist die Mitgliedschaft des Ehepartners in einer gesetzlichen Krankenkasse. 

Selbständige: Steuern und Elterngeld 

Man muss sich mit der Steuerfrage bei der Planung des Familienbudgets für die Elternzeit befassen. Es gibt hier wichtige Nuancen, die Ihr Einkommen beeinflussen können. 

Es kann so vorkommen, dass der Selbstständige einen zusätzlichen Verdienst in der Elternzeit bekommt. Dann zahlt er einen Teil des Elterngeldes zurück. In demselben Jahr wird sein steuerpflichtiges Einkommen entsprechend gemindert.

Man muss den Progressionsvorbehalt beachten. Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das Elterngeld zwar nicht direkt steuerpflichtig ist, aber bei der Berechnung des Steuersatzes für andere steuerpflichtige Einkünfte berücksichtigt wird. Wir empfehlen, Ihre Situation mit dem Steuerberater zu besprechen. Als Variante kann man im Voraus eine Geldreserve für Steuerzahlungen bilden.

Bezugsdauer und Hinzuverdienst

Der Zeitraum, in dem das Elterngeld an deutsche Eltern gezahlt wird, beträgt 12 Monate nach der Geburt des Babys. Dieser Zeitraum kann bis zu 14 Monate verlängert werden. Dies geschieht in folgenden Fällen: 

  • bei der Teilung von der Elternzeit zwischen den beiden Eltern
  • für Alleinerziehende
  • für Eltern von Frühgeborenen

Einige Eltern nutzen die Möglichkeit, den Erhalt des Elterngeldes zu pausieren und in dieser Zeit zu arbeiten. Der Bezugszeitraum wird dabei unterbrochen und erst später wieder aufgenommen. Die festgelegte Frist dazu ist bis zum 3. Jahr des Kindes und 8. Jahr des Adoptivkindes. Einige Bundesländer leisten zusätzliche Unterstützung den jungen Eltern und zahlen das regionale Erziehungsgeld.

Wenn es sich um Hinzuverdienst bei den Selbstständigen handelt, muss man folgendes beachten: Man muss später Nachweise vorlegen, dass das Elterngeld die entgangenen Einkünfte ersetzt hat. 

Einkünfte während der Elternzeit

Um sich finanziell sicher zu fühlen, müssen Sie sich während der Elternzeit um Ihr Einkommen kümmern. Sie können verschiedene Einkommensarten kombinieren.

  1. Selbstständige Tätigkeit + Elterngeld: Viele Selbstständige, insbesondere Freiberufler oder Einzelunternehmer, befürchten, dass sie während der Elternzeit ihre Kunden und Aufträge verlieren werden. Deshalb arbeiten sie weiter. Sie können ihre Arbeitstätigkeit mit dem Erhalt des Elterngeldes vereinen. Voraussetzung: Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt weniger als 30 Stunden. Der Betrag des Elterngeldes wird dabei um den Gewinn angerechnet. 
  2. Kapitalanlagen: Als Einkünfte gilt nur das Erwerbseinkommen. Dividenden gehören dazu nicht und beeinflussen das Elterngeld nicht. 
  3. Elterngeld Plus + Partnerschaftsbonus: Die Variante Elterngeld Plus kann für Selbstständige ideal sein, weil sie den Bezugszeitraum verdoppeln können. Für jeden Monat in dieser Option bekommt man dann eine halbe Summe des Basiselterngeld-Monats. Wenn Ihr Partner wie Sie in Teilzeit ist, kann man den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie werden Ihr Elterngeld noch vier Monate erhalten. 

 Selbständige: Optimierung des Elterngeldes

Es gibt legale Wege für Selbstständige, ihr Elterngeld zu optimieren. Diese Strategien sind nicht kompliziert. Man kann eine Variante je nach beruflichen, finanziellen und privaten Umständen auswählen. 

Mögliche Strategien der Optimierung sind: 

  • Erhöhung des Einkommens im Jahr vor der Kindsgeburt: Für Selbstständige ist der Zeitraum für die Berechnung des Elterngeldes das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Die Angaben über Einkommen nimmt man aus Ihrem Steuerbescheid, EÜR oder Bilanz. Wenn Sie diese Strategie zu nutzen planen, informieren Sie Ihren Steuerberater darüber. Bei der Erstellung der Dokumente wird für Sie das Ziel darin bestehen, das Jahreseinkommen maximal hochzuzeigen. 
  • Pause im Elterngeldbezug: Erste 14 Monate nach der Geburt geben den Selbstständigen die Möglichkeit, den Bezug des Elterngeldes einzustellen. So kann man den Bezugszeitraum verlängern. Man kann einen teuren Auftrag während dieser Pause erfüllen. Dabei bleibt das Recht auf das Elterngeld erhalten. 
  • Den Mindestbetrag der Leistung erhalten: Man kann selbstständige Tätigkeit fortsetzen und dabei den Mindestbetrag des Elterngeldes bekommen. In diesem Fall muss man sein Einkommen nicht nachweisen. Die einzige Einschränkung dabei ist die festgelegte Arbeitszeit. Sie muss 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

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Fazit

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von jungen Eltern. Selbstständige haben auch Recht, Elterngeld zu erhalten. Diese Dotation ist für diejenigen besonders aktuell, die eine Auszeit machen oder Teilzeit arbeiten möchten.

Elterngeld für Selbstständige gleichen ein niedrigeres Einkommen während der Elternzeit aus. Ziel ist es, das Einkommensniveau einer Familie mit Kind auf dem gleichen Niveau zu halten.

Es ist empfehlenswert, das Paket von für die Ausstellung des Elterngeldes benötigten Dokumenten im Voraus vorzubereiten. Nach der Geburt des Kindes kann man es sofort an die Elterngeldstelle einreichen. Die Planung der Einkünfte und des Familienbudgets für die Elternzeit ist für Selbstständige ebenso sehr wichtig. 

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