Die Quellensteuer ist eine Form der Steuererhebung, bei der die Steuer direkt bei der Auszahlung bestimmter Einkünfte einbehalten wird. In diesem Artikel erfährst Du, was die Quellensteuer ist, wann sie anfällt, wie hoch sie ausfallen kann und wie ausländische Quellensteuer in Deutschland behandelt wird.
Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist keine einzelne Steuer mit einem einheitlichen Steuersatz, sondern eine Methode der Steuererhebung. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten, also bevor das Geld auf Deinem Konto ankommt.
Der Auszahlende, zum Beispiel ein Arbeitgeber oder eine Bank, führt den Steuerbetrag direkt an das Finanzamt oder die zuständige Steuerbehörde ab. Das vereinfacht die Steuererhebung und sorgt dafür, dass der Steuerbetrag unmittelbar abgeführt wird.
In Deutschland kommt dieses Prinzip unter anderem in folgenden Fällen zum Einsatz:
- Lohnsteuer: Der Arbeitgeber behält die Steuer direkt vom Gehalt ein und führt sie an das Finanzamt ab.
- Kapitalertragsteuer: Banken behalten die Steuer auf Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge unmittelbar ein.
- Grenzüberschreitende Zahlungen: Auf bestimmte Zahlungen ins Ausland oder Kapitalerträge aus dem Ausland können ebenfalls Quellensteuern anfallen.
Wer ist quellensteuerpflichtig?
Quellensteuer kann unter anderem folgende Personen und Unternehmen betreffen:
- Arbeitnehmer: Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
- Anleger: Auf Dividenden, Zinsen und andere Kapitalerträge wird häufig Kapitalertragsteuer als Quellensteuer erhoben.
- Empfänger bestimmter Zahlungen aus dem Ausland: Je nach Staat können auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren bereits vor der Auszahlung ausländische Quellensteuern einbehalten werden.
- Unternehmen und Selbstständige: Bei bestimmten grenzüberschreitenden Zahlungen können ebenfalls Quellensteuern anfallen. Ob und in welcher Höhe sie erhoben werden, richtet sich nach den geltenden Steuervorschriften und möglichen Doppelbesteuerungsabkommen.
Nicht jede Einkunftsart unterliegt automatisch der Quellensteuer. Ob sie einbehalten wird, hängt von der Art der Einkünfte und den jeweiligen steuerlichen Regelungen ab.
Wie hoch ist die Quellensteuer?
Die Höhe richtet sich nach der Art der Einkünfte und der jeweiligen Steuer. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Quellensteuersatz.
| Art der Quellensteuer | Typischer Steuersatz |
| Lohnsteuer | Abhängig von Steuerklasse, Einkommen und weiteren persönlichen Faktoren. |
| Kapitalertragsteuer | 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. |
| Ausländische Quellensteuer auf Dividenden oder Zinsen | Je nach Staat gelten unterschiedliche Quellensteuersätze. Die Schweiz erhebt beispielsweise 35 % Quellensteuer auf Dividenden, Frankreich 12,8 % und die USA 30 %. |
| Sonstige Quellensteuern | Je nach Einkunftsart und nationalem Steuerrecht unterschiedlich. |
Die Höhe der Quellensteuer hängt also immer von der jeweiligen Einkunftsart ab. Während die Lohnsteuer individuell berechnet wird, gilt für Kapitalerträge in Deutschland grundsätzlich ein fester Steuersatz.
Bei ausländischen Kapitalerträgen richtet sich die Quellensteuer nach den Vorschriften des jeweiligen Staates. Deshalb solltest Du bei grenzüberschreitenden Einkünften prüfen, ob ein Teil der gezahlten Quellensteuer angerechnet oder zurückgefordert werden kann.
Welche Rolle spielen Doppelbesteuerungsabkommen?
Bei Einkünften aus dem Ausland kann es passieren, dass Quellensteuer sowohl im Ausland als auch in Deutschland anfällt. Damit dieselben Einkünfte nicht doppelt besteuert werden, hat Deutschland mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Diese Abkommen legen fest, welcher Staat Einkünfte besteuern darf und in welcher Höhe Quellensteuer erhoben werden kann. Sie regeln außerdem, ob und in welchem Umfang bereits gezahlte Quellensteuer angerechnet oder erstattet werden kann.
Wurde im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten, kannst Du sie in vielen Fällen ganz oder teilweise auf Deine deutsche Steuer anrechnen lassen oder eine Erstattung beantragen. Welche Regelungen gelten, hängt vom jeweiligen Staat und dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.
KI-Buchhaltung entdeckenWas bedeutet keine Quellensteuer?
Keine Quellensteuer bedeutet, dass beim Auszahlen der Einkünfte zunächst keine Steuer direkt einbehalten wird. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel weil die Einkünfte nicht der Quellenbesteuerung unterliegen oder gesetzliche Ausnahmen gelten.
Wird keine Quellensteuer erhoben, bedeutet das außerdem nicht automatisch, dass die Einkünfte steuerfrei sind. Je nach Einkunftsart musst Du sie trotzdem in Deiner Steuererklärung angeben und nach den geltenden Vorschriften in Deutschland versteuern.
FAQ
Kann man Quellensteuer zurückfordern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wurde auf Kapitalerträge im Ausland Quellensteuer einbehalten, kannst Du je nach Doppelbesteuerungsabkommen eine Anrechnung oder Erstattung beantragen. Ob und in welcher Höhe das möglich ist, hängt vom jeweiligen Staat und den geltenden steuerlichen Regelungen ab.
Muss Quellensteuer in der Steuererklärung angegeben werden?
Das kommt auf die Art der Einkünfte an. Wurde die Steuer bereits vollständig abgeführt, müssen die Einkünfte nicht in jedem Fall in der Steuererklärung angegeben werden. In anderen Fällen, etwa bei ausländischen Kapitalerträgen oder wenn Du eine Anrechnung oder Erstattung beantragen möchtest, musst Du die Einkünfte und die bereits gezahlte Quellensteuer angeben.
Sind Quellensteuer und Kapitalertragsteuer dasselbe?
Nein. Die Quellensteuer ist eine Methode der Steuererhebung, bei der die Steuer direkt bei der Auszahlung einbehalten wird. Die Kapitalertragsteuer ist dagegen eine konkrete Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden. Sie wird in Deutschland als Quellensteuer erhoben und ist damit eine Form der Quellenbesteuerung.
Gibt es einen Freibetrag bei der Quellensteuer?
Für Kapitalerträge in Deutschland gilt der Sparer-Pauschbetrag. Liegt Deiner Bank ein Freistellungsauftrag vor, bleiben Kapitalerträge bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei. Für ausländische Quellensteuer gibt es hingegen keinen allgemeinen Freibetrag. Hier gelten die steuerlichen Regelungen des jeweiligen Staates.
Wo ist die einbehaltene Quellensteuer ausgewiesen?
Die einbehaltene Quellensteuer findest Du meist auf der Steuerbescheinigung Deiner Bank oder in der Abrechnung zu Deinen Kapitalerträgen. Bei ausländischen Kapitalerträgen weisen häufig die depotführende Bank oder der ausländische Finanzdienstleister den einbehaltenen Steuerbetrag aus.
Ist die Quellensteuer immer endgültig?
Nein, die Quellensteuer ist nicht immer endgültig. Ob sie die endgültige Steuerbelastung darstellt oder auf die später festgesetzte Steuer angerechnet wird, hängt von der Art der Einkünfte und den geltenden Steuervorschriften ab.
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