Ein Nebengewerbe anzumelden, ist eine besondere Form der Registration von Kleinstunternehmen. Der Unternehmer arbeitet in diesem Fall beispielsweise in Vollzeit als Angestellter und wird nebenberuflich tätig. Eine andere Form der Gründung eines Nebengewerbes liegt vor, wenn es sich bei dem gegründeten Unternehmen nicht um eine hauptberufliche Existenzgründung handelt. Das bedeutet, dass die Erträge nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt des Unternehmers vollständig zu finanzieren.
Viele von uns träumen davon, die Chance zu bekommen, von 9 bis 17 Uhr im Büro zu sein und dann den eigenen Weg zu gehen. Es ist ein attraktiver Lebensstil, aber auf diesem Weg gibt es ein paar Hürden. Eine Möglichkeit, diese Hürden zu überwinden, besteht darin, sie schrittweise anzugehen. Anstatt zu hoffen, dass Sie mit Ihrer Idee in einem großen Sprung in völlige finanzielle Unabhängigkeit schaffen, sollten Sie außerhalb Ihrer normalen Arbeitszeiten darauf hinarbeiten – mit einem Nebengewerbe.
Was ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe ist eine unternehmerische Tätigkeit, die neben einer Haupttätigkeit - wie einer Vollzeitbeschäftigung - ausgeübt wird. Dies ermöglicht es Einzelpersonen, ein Geschäft zu gründen, während sie weiterhin ein regelmäßiges Einkommen aus ihrer Haupttätigkeit beziehen.
Im rechtlichen Sinne gibt es in Deutschland kaum Unterschiede zwischen einem Haupt- und einem Nebengewerbe. Beide müssen beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden und unterliegen den gleichen Steuervorschriften.
Es gibt jedoch einige Besonderheiten für Nebengewerbe:
- Arbeitszeit: Im Allgemeinen sollte die Arbeitszeit für ein Nebengewerbe die Arbeitszeit für die Haupttätigkeit nicht überschreiten und nicht mehr als 18 Stunden pro Woche betragen.
- Einkommen: Das Einkommen aus dem Nebengewerbe sollte nicht höher sein als das Einkommen aus der Haupttätigkeit.
- Sozialversicherung: Die Sozialversicherungsbeiträge können sich erhöhen, wenn das Einkommen aus dem Nebengewerbe eine bestimmte Grenze überschreitet.
- Arbeitslosengeld: Falls man arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bezieht, darf man weiterhin ein Nebengewerbe betreiben, solange man nicht mehr als 15 Stunden pro Woche darin arbeitet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen variieren können und es immer ratsam ist, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, und um sich mögliche Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge und Steuern erklären zu lassen.
Vor- und Nachteile eines Nebengewerbes
Die Gründung eines Nebengewerbes bietet Unternehmern viele Chancen, ist aber nicht ohne Risiken. Das Abwägen der Vor- und Nachteile eines geplanten Geschäftsvorhaben ist der erste Schritt, den jeder angehende Sidepreneur unternehmen sollte. Werfen Sie einen Blick auf unsere Liste der Vor- und Nachteile, um Ratschläge zu erhalten, wie Sie Ihr Nebengewerbe angehen können.
Vorteile:
- Zusätzliches Einkommen: Ein Nebengewerbe kann eine gute Möglichkeit sein, zusätzliches Einkommen zu generieren.
- Flexibilität: Ein Nebengewerbe bietet die Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten und kann oft rund um die Hauptbeschäftigung geplant werden.
- Unternehmerische Erfahrung: Ein Nebengewerbe bietet die Möglichkeit, unternehmerische Erfahrung zu sammeln und neue Fähigkeiten zu erwerben.
- Risikominderung: Da man ein reguläres Einkommen aus der Haupttätigkeit hat, ist das finanzielle Risiko geringer als bei einer vollständigen Selbstständigkeit.
Nachteile:
- Zeitmanagement: Ein Nebengewerbe kann sehr zeitaufwändig sein und es kann schwierig sein, Arbeit und Privatleben in Einklang zu bringen.
- Sozialversicherungsbeiträge und Steuern: Abhängig vom Einkommen aus dem Nebengewerbe können sich die Sozialversicherungsbeiträge erhöhen und zusätzliche Steuern anfallen.
- Potenzieller Konflikt mit dem Hauptarbeitgeber: Manche Arbeitgeber haben bestimmte Regeln für Nebentätigkeiten ihrer Mitarbeiter. Es ist wichtig, dies vorab zu klären.
- Administrativer Aufwand: Die Führung eines Nebengewerbes bringt auch einen administrativen Aufwand mit sich, z. B. bei der Buchhaltung oder der Steuererklärung.
Diese Liste ist nicht abschließend und es können weitere Aspekte hinzukommen, die je nach Art des Nebengewerbes und den individuellen Umständen variieren können.
7 Schritte zum Nebengewerbe
Nun, da wir die allgemeineren Dinge aus dem Weg geräumt haben, ist es an der Zeit, die spezifischen Aufgaben einzugrenzen und in Angriff zu nehmen, um ein Sidepreneur in Deutschland zu werden. Dies sind die 7 Schritte, die Sie unternehmen müssen, um das gewünschte Ziel zu erreichen:
- Geschäftsidee und Businessplan: Die erste Stufe ist die Entwicklung einer Geschäftsidee und eines Geschäftsplans. Man muss überlegen, welche Art von Geschäft man gründen möchte, wie man Kunden gewinnen kann und wie man seine Produkte oder Dienstleistungen vermarkten wird.
- Marktanalyse: Analysieren Sie Ihren Zielmarkt einschließlich potenzieller Kunden und Konkurrenten. Verstehen Sie, was Ihre Kunden wollen und wie Sie sich von der Konkurrenz abheben können.
- Überprüfung der Vereinbarkeit mit der Hauptbeschäftigung: Man sollte überprüfen, ob die geplante Nebentätigkeit mit dem Arbeitsvertrag der Hauptbeschäftigung vereinbar ist. Manche Arbeitgeber haben spezifische Klauseln bezüglich Nebentätigkeiten. Es ist wichtig, diese vorab zu klären.
- Gewerbeanmeldung: Das Nebengewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung kostet in der Regel eine Gebühr. Nach der Anmeldung erhält man einen Gewerbeschein.
- Anmeldung beim Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt automatisch eine Benachrichtigung und sendet einem einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nach dessen Bearbeitung und Rücksendung erhält man eine Steuernummer für das Nebengewerbe.
- Versicherungen und Rechtliches: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Versicherungen wie Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht etc. haben und dass Sie alle relevanten Rechtsvorschriften einhalten. Hier kann es hilfreich sein, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Buchführung und Steuererklärung: Richten Sie ein System für Ihre Buchführung ein, um Einnahmen und Ausgaben zu verfolgen. Sie müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder, je nach Umsatz, eine Bilanz erstellen und eine jährliche Steuererklärung abgeben.
Da dies nur die grundlegenden Schritte für die meisten Menschen sind, kann Ihre Situation anders sein, je nachdem, welches Rechtsformular Sie ausfüllen müssen. Wenn Sie beispielsweise als Freiberufler tätig sind, brauchen Sie das Gewerbeamt nicht zu benachrichtigen.
Es ist immer ratsam, professionellen Rat einzuholen, wenn Sie ein Geschäft gründen.
Nebengewerbe-Anmeldung
Wie oben erwähnt, hängt dies davon ab, ob Ihr Nebengewerbe es erfordert, dass Sie nebenberuflich selbstständig werden oder ein Gewerbe anmelden.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel im jeweiligen Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung. Außerdem besteht heutzutage die Möglichkeit, online Ihr Nebengewerbe anzumelden. Ein weiteres Plus bei der Online-Anmeldung ist, dass Ihre Angaben automatisch an andere Stellen wie das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer weitergeleitet werden. Die Gewerbeanmeldung ist relativ einfach und kostet nicht viel Geld. Normalerweise stellt die Behörde eine Schritt-für-Schritt-Online-Anleitung zur Verfügung, um den Prozess zu erleichtern. Das spart wirklich viel Zeit, da Sie sonst einen Termin beim Gewerbeamt vereinbaren müssten. Dort geben Sie an, ob Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden möchten.
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Finanzamt automatisch einen Fragebogen, mit dem Sie sich steuerlich anmelden. Dieser Schritt bildet die Grundlage für Ihre Anmeldung als Selbständiger und ist verpflichtend. Auch hier sollte in den meisten Fällen eine Anleitung bereitgestellt werden.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre Steuer-ID, mit denen Sie Geschäfte tätigen werden. Übrigens: Eine Umsatzsteuer-ID muss separat beantragt werden. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie am sogenannten innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Rechtsformen für ein Nebengewerbe
Der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bestimmt, wie Sie Ihre Steuern zahlen, daher ist es entscheidend, dass Sie das Richtige auswählen und ihn korrekt ausfüllen. Ihre Wahl hängt davon ab, was am besten zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Aktivität passt.
Das Formular für Einzelunternehmen ist das einfachste. Es ist wesentlich unbürokratischer als die anderen; Sie müssen lediglich Ihre Selbständigkeit anmelden.
Die Gründung eines Unternehmens mit mehreren Personen erfordert die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dafür ist kein Stammkapital erforderlich. Sie brauchen nur eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Gründern vorzulegen. Obwohl es für die Registrierung nicht erforderlich ist, ist es eine gute Idee, einen Partnerschaftsvertrag zu erstellen, in dem die zugewiesenen Aufgaben und die voraussichtlichen Gewinne und Verluste aufgeführt sind.
Eine GmbH zu gründen, ist auch für Privatpersonen möglich und erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro. Die Eintragung als GmbH ist mit gewissen Buchhaltungspflichten verbunden, Sie sind jedoch geschützt, da Sie nicht mehr mit Ihrem gesamten Vermögen für die Gesellschaft haften.
Ähnlich wie bei der GmbH hat die UG-Gründung einen weniger komplizierten Prozess und erfordert nur 1 Euro Stammkapital. Die Idee ist, dass dieses Kapital durch Reserven erhöht wird.
Nebengewerbe als Freiberufler?
Wenn Sie planen, sich als Freiberufler zu registrieren, müssen Sie zunächst einige Dinge mit den deutschen Steuerbehörden klären. Es ist wichtig zu beachten, dass das deutsche Steuerrecht zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden unterscheidet. Während Freiberufler direkt beim Finanzamt gemeldet werden, müssen Gewerbetreibende ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und sind in der Regel gewerbesteuerpflichtig.
In Deutschland sind Freiberufler eine spezielle Kategorie von Selbstständigen, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind und nicht im Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Freien Berufe sind im deutschen Einkommensteuergesetz § 18 Abs. 1 Nr. 1 aufgeführt und umfassen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten.
Die Katalogberufe, also Berufe, die explizit im Gesetz genannt werden, umfassen unter anderem:
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer
- Ingenieure, Architekten
- Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
- Künstler, Schriftsteller
Es gibt auch sogenannte ähnliche Berufe, die nicht explizit im Gesetz aufgeführt sind, aber aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu den Katalogberufen ebenfalls als Freie Berufe anerkannt werden können.
Um als Freiberufler arbeiten zu können, muss man normalerweise eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen können. In einigen Fällen, wie bei Künstlern oder Schriftstellern, wird allerdings auch künstlerisches oder literarisches Schaffen anerkannt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich eingestuft werden kann, sollten Sie professionellen Rat einholen.
Was ist bei einem Nebengewerbe zu beachten?
Jeder Selbstständige in Deutschland zahlt Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Liegt Ihr Jahresverdienst jedoch unter 22.000 Euro, fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und sind von der Umsatzsteuer befreit. Ob Sie auch Gewerbesteuer zahlen, hängt davon ab, welches Rechtsformular Sie ausfüllen. Wenn Sie diesbezüglich Zweifel haben, konsultieren Sie einen Steuerberater, bevor Sie große Entscheidungen treffen.
Versicherungstechnisch sind Sie als Sidepreneur weiterhin wegen Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit über Ihren Arbeitgeber versichert. Die Leistungen, die Sie im Nebenberuf erbringen, sollten Sie dennoch über eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Arbeitnehmer, die ein Nebengewerbe betreiben, zahlen wie alle Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte tragen die Arbeitgeber. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslose. Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht, aber die Auswahl ist groß: es gibt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung; für Letztere gibt es dutzende Anbieter. Um sich für eine private Krankenversicherung zu qualifizieren, müssen Sie jedoch mehr als 59.400 Euro pro Jahr verdienen oder selbstständig sein und sich einem Gesundheitscheck unterziehen – der Sie bei Vorerkrankungen aus der privaten Krankenversicherung ausschließen kann.
Auch bei den Kammerbeiträgen gibt es Besonderheiten. Unterschreiten Sie einen bestimmten Jahresgewinn oder Jahresgewerbeertrag, können Sie sich von der Zahlung des verdienstabhängigen Kostenanteils an die Industrie- und Handelskammer und von der Zahlung des Mehrbetrags an die Spurenkammer befreien lassen.
Auch Personen, die ein Nebengewerbe gründen, müssen Aufzeichnungen führen:
- Die mit dem Unternehmen verbundenen grundlegenden Geschäftsvorfälle (Einnahmen und Ausgaben) sollten alle täglich in einem Kassenbuch erfasst werden. Die aus dem Kassenbuch errechnete Barreserve muss mit dem tatsächlichen Kassenbestand übereinstimmen.
- Jeder Handelsbetrieb ist verpflichtet, Daten zu eingekauften Halb- und Fertigwaren, aber auch zu Roh- und Hilfsstoffen (Datum, Lieferant, Warenbezeichnung, Preis, Beleg) zu erfassen. Wenn keine doppelte Buchführung eingerichtet ist, muss ein Einkaufsjournal verwendet werden.
- Ein Warenausgangsbuch muss nur unter bestimmten Umständen geführt werden. Beispielsweise liefern Sie als Großhändler Waren an andere Handelsunternehmen. Datum, Kunde, Warenbezeichnung, Preis und Wareneingang sind zu protokollieren.
Dauerhafte Verluste akzeptiert das Finanzamt bei einer selbstständigen Tätigkeit im Nebengewerbe nicht. Anstelle einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wird dann davon ausgegangen, dass es sich bei der Tätigkeit um ein Hobby handelt, für das es keine Steuerentlastung gibt. Betriebsausgaben können erstattet werden, wenn sie steuerlich absetzbar sind. Natürliche Personen, die ein Nebengewerbe betreiben, müssen den gemeinsamen Wert beider Einkünfte versteuern. Folgende Punkte sollten Sie bei der Planung der Gründung eines Nebengewerbes beachten:
- Das Geschäftskonzept sollte mit geringen laufenden Kosten (z.B. Miete) und Investitionen (z.B. Büroausstattung) tragfähig sein.
- Eine solide Kalkulation und Preisfestsetzung ist zu beachten.
- Es muss sichergestellt werden, dass das Unternehmen mit diesem Geschäftskonzept auch tatsächlich im Stundentakt betrieben werden kann (Die Obergrenze beträgt 20 Stunden). Dies ist beispielsweise bei einem Einzelhandelsgeschäft unrealistisch.
- Das Geschäftskonzept sollte Weiterentwicklungspotential aufzeigen.
- Auch neu gegründete Nebengewerbe müssen die Anmeldung beim Gewerbeamt regeln und weitere gesetzliche Vorschriften beachten.
- Ob und in welchem Umfang Sie neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine selbstständige Tätigkeit ausüben dürfen, regelt Ihr Arbeitgeber. Bitte informieren Sie sich hierzu.
- In einigen Fällen muss der Arbeitgeber der zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit zustimmen.
Müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihr Nebengewerbe informieren?
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen die Arbeit als Freiberufler nicht verbieten, aber es gibt ein paar Vorbehalte:
- Ihre selbstständige Tätigkeit darf nicht in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen
- Die Qualität Ihrer Arbeit im Hauptberuf darf nicht unter Ihrem Nebenberuf leiden
- Während einer Krankschreibung dürfen Sie nicht für Ihr eigenes Unternehmen arbeiten
- Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber sicherheitshalber über Ihren Nebenjob informieren
Die ersten Schritte einer Gründung müssen sehr genau befolgt werden – dieser Grundsatz gilt besonders für eine Unternehmensgründung. Es geht um die zukünftige Steuerbelastung, die Wahl der Rechtsform, die Liquiditätsplanung und viele weitere Entscheidungen.
Gerne unterstützen wir bei Finom Sie bereits im Vorfeld bei den ersten Überlegungen vor der Gründung. Steht die Entscheidung für eine bestimmte Eigentümerstruktur und Rechtsform [z.B. GmbH, gGmbH, UG, Einzelunternehmen, Freiberufler oder Selbstständiger] bereits fest, übernehmen und verwalten wir die steuerliche Anmeldung für Sie.
Fazit
Die Anmeldung eines Nebengewerbes ist ein einfacher, aber bedeutender Schritt für angehende deutsche Unternehmer. Trotz der zusätzlichen Verantwortung und des Arbeitsaufwands bietet ein Nebengewerbe die Möglichkeit, unternehmerische Fähigkeiten zu entwickeln und zusätzliches Einkommen zu generieren, ohne das finanzielle Risiko einer Vollzeit-Selbstständigkeit einzugehen. Vor der Gründung ist es wichtig, die Vereinbarkeit des Nebengewerbes mit der Hauptbeschäftigung zu überprüfen. Nach erfolgreicher Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt ist eine sorgfältige Buchführung sowie die Abgabe von Steuererklärungen erforderlich. Zudem sollte man sich über mögliche Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge informieren. Insgesamt bietet ein Nebengewerbe eine attraktive Option für Unternehmer, die ihre Ideen in die Tat umsetzen möchten.
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