Von Ursula Meyer

Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe ist eine attraktive Option für viele deutsche Gründer. Diese besondere Form des Gewerbes ermöglicht es dir, dich ohne den hohen administrativen Aufwand und die Kosten, die mit größeren Unternehmensformen verbunden sind, selbstständig zu machen.

In diesem Artikel erfährst Du, was ein Kleingewerbe genau ist, welche Umsätze erzielt werden müssen, damit es als solches gilt, und wie es sich von mittleren und großen Unternehmen unterscheidet. Außerdem bieten wir Dir eine detaillierte Anleitung zur Anmeldung Deines Kleingewerbes sowie umfassende Informationen zu Steuern und Buchhaltung.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der aufgrund seines geringen wirtschaftlichen Umfangs von bestimmten handelsrechtlichen Pflichten befreit ist und vereinfachte steuerliche Regelungen in Anspruch nehmen kann. Es umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, von Handwerk und Handel bis hin zu Dienstleistungen und freien Berufen, und kann sowohl hauptberuflich als auch nebenberuflich ausgeübt werden. 

Kleingewerbetreibende gelten nicht als Kaufleute und unterliegen daher nicht den strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Stattdessen finden primär die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie weitere relevante Gesetze Anwendung.

Kleingewerbe: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der aufgrund seines geringen wirtschaftlichen Umfangs Erleichterungen und Vereinfachungen in Anspruch nehmen kann.
  • Umsatzgrenze: Bis zu 800.000 Euro Jahresumsatz (ab 2024).
  • Gewinngrenze: Bis zu 80.000 Euro Jahresgewinn (ab 2024).
  • Keine Kaufmannseigenschaft: Kleingewerbetreibende gelten nicht als Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).
  • Keine Eintragung ins Handelsregister: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ausreichend.
  • Keine doppelte Buchführungspflicht: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) genügt in der Regel.
  • Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuerbefreiung bei Erfüllung folgender Voraussetzungen: Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 Euro. Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Kalenderjahr nicht höher als 50.000 Euro.
  • Einkommensteuer: Gewinne aus dem Kleingewerbe unterliegen der Einkommensteuer.
  • Gewerbesteuer: Fällig bei Gewerbeertrag über 24.500 Euro (Freibetrag).
  • Umsatzsteuer: Bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenzen oder Verzicht auf die Regelung fällt Umsatzsteuer an.
  • Gewerbeanmeldung: Pflicht beim örtlichen Gewerbeamt.
  • Meldungen: Automatische Meldung an IHK/HWK und ggf. Berufsgenossenschaft.
  • Mitarbeiter: Anmeldung bei der Arbeitsagentur erforderlich.
  • Rechtsformen: Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  • Kleingewerbe können haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden.
  • Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden, unterliegen aber anderen Regelungen.
  • Bestimmte Tätigkeiten erfordern eine Erlaubnis, auch als Kleingewerbe.

Weiter unten in diesem Artikel werden wir mehr ins Detail gehen.

Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?

Meistens wird ein Kleingewerbe als Einzelunternehmung oder als GbR gegründet. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst, wie Du haftest und welche steuerlichen Pflichten Du erfüllen musst. Ein Kleingewerbe hat in der Regel keine Buchführungspflicht nach HGB, sondern nutzt die einfache Buchführung, bei der lediglich die Einnahmen und Ausgaben dokumentiert werden.

Überschreitet ein Kleingewerbe einen Jahresumsatz von 800.000 Euro oder erzielt einen Jahresgewinn von über 80.000 Euro, so ist eine Anpassung der Rechtsform erforderlich. Ein Einzelunternehmen wird dann zu einem eingetragenen Kaufmann (e.K.), während eine GbR zur OHG (Offene Handelsgesellschaft) wird. Dies bringt auch die Verpflichtung zur Bilanzierung gemäß § 141 AO mit sich. Es ist zu beachten, dass bei der Berechnung des Umsatzes der Bruttoumsatz, einschließlich der gezahlten Mehrwertsteuer, herangezogen wird. Für Saisonbetriebe können abweichende, saisonale Schwellenwerte relevant sein.

Vorteile und Nachteile eines Kleingewerbes

Ein Kleingewerbe bietet den Vorteil niedrigerer Kosten und weniger Bürokratie. Du hast keine Pflicht zur doppelten Buchführung, somit ist der Aufwand für die Buchhaltung insgesamt geringer. Ein Nachteil kann jedoch sein, dass Du als Einzelunternehmer persönlich haftest und die Möglichkeiten zur Finanzierung über Kredite eingeschränkt sind.

Voraussetzungen zur Gründung eines Kleingewerbes

Die Gründung eines Kleingewerbes in Deutschland ist grundsätzlich einfach, aber du musst einige Voraussetzungen erfüllen:

Finanzielle Voraussetzungen:

  • Gewinngrenze: Dein jährlicher Gewinn darf 80.000 Euro nicht überschreiten.
  • Umsatzgrenze: Dein jährlicher Gesamtumsatz darf 800.000 Euro nicht überschreiten.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Geschäftsfähigkeit: Du musst geschäftsfähig sein, d.h. in der Lage sein, rechtlich bindende Geschäfte abzuschließen.
  • Wohnsitz/Aufenthaltsrecht: Du benötigst eine Meldeadresse in Deutschland. Wenn du keine EU-Bürgerin bist, benötigst du zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbständige Tätigkeit erlaubt.

Weitere Voraussetzungen:

  • Keine Gewerbeerlaubnispflicht: für die meisten Tätigkeiten ist keine spezielle Erlaubnis erforderlich. Ausnahmen bestehen für bestimmte reglementierte Berufe oder Tätigkeiten, die eine besondere Sachkunde erfordern (z.B. Gastronomie, Handwerk, Gesundheitswesen).
  • Keine Gewerbeuntersagung: gegen dich darf kein Gewerbeverbot vorliegen.
  • Branchenspezifische Anforderungen: je nach Branche können weitere Voraussetzungen gelten, wie z.B. der Nachweis einer Meisterprüfung im Handwerk oder ein polizeiliches Führungszeugnis für bestimmte Tätigkeiten.

Kleingewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist einfacher als die Gründung anderer Unternehmensformen, doch es gibt einige Schritte, die Du beachten solltest:

  1. Vorbereitung und notwendige Dokumente: um Dein Kleingewerbe anzumelden, benötigst Du einige Unterlagen. Dazu gehören Dein Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und eventuell Nachweise über Deine Qualifikationen, falls Dein Gewerbe eine Genehmigung erfordert.
  2. Wo melde ich ein Kleingewerbe an? Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt, das in der Regel in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu finden ist. Einige Städte bieten auch die Möglichkeit, die Anmeldung online durchzuführen.
  3. Wie melde ich ein Kleingewerbe an? Die Anmeldung Deines Kleingewerbes erfolgt durch das Ausfüllen eines Formulars, das Du beim Gewerbeamt einreichst. Du erhältst anschließend eine Gewerbeanmeldung, die als Nachweis Deiner Tätigkeit dient.
  4. Anmeldegebühren und Kosten: die Kosten für die Anmeldung variieren je nach Kommune und liegen in der Regel zwischen 10 und 60 Euro. Diese Anmeldegebühr ist einmalig und deckt die Bearbeitungskosten der Behörde ab.

Lesen Sie mehr über die Eintragung eines Kleingewerbes in unserem Artikel: “Kleingewerbe Anmeldung: Der erste Schritt in die Selbstständigkeit”.

Kleingewerbe und Steuern

Wenn Du ein Kleingewerbe betreibst, musst Du Dich mit verschiedenen steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. Dazu gehören die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und unter Umständen die Umsatzsteuer.

Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Dir, von der Erhebung der Umsatzsteuer abzusehen, solange Dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Das bedeutet, dass Du auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen darfst.

Grenzwerte für die Kleinunternehmerregelung:

  • Umsatz im Vorjahr: Dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 22.000 Euro nicht übersteigen.
  • Umsatz im laufenden Jahr: Dein Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

Lesen Sie mehr über die Kleinunternehmerregelung in unserem Artikel: “Kleinunternehmer nach 19 UStG einfach erklärt".

 

Umsatzsteuer für Kleingewerbe

Solltest Du Dich dafür entscheiden, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, oder überschreitest die Umsatzgrenzen überschreiten, musst Du die Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. In diesem Fall kannst Du auch die Vorsteuer geltend machen.

Einkommensteuer und Gewerbesteuer für Kleingewerbe

Als Kleingewerbetreibender bist Du in der Regel verpflichtet, auf Deinen Gewinn Einkommensteuer zu zahlen. Die Höhe der Einkommensteuer wird auf Basis Deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) berechnet, welche Deine Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenüberstellt.

Wichtig: Auch wenn Dein Gewinn gering ist, musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Kleingewerbe Steuerfreibetrag

Grundfreibetrag (Einkommensteuer)

Es gibt einen jährlichen Grundfreibetrag, der 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete liegt. Erst wenn Dein gesamtes Einkommen (also nicht nur der Gewinn aus dem Kleingewerbe) diesen Freibetrag übersteigt, musst Du Einkommensteuer zahlen.

Freibetrag (Gewerbesteuer)

Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für die Gewerbesteuer von 24.500 Euro. Liegt Dein Gewinn aus dem Kleingewerbe unter diesem Betrag, fällt keine Gewerbesteuer an.

Auch wenn Dein Kleingewerbe unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag liegt, bist Du nicht automatisch von allen Steuern befreit. Du musst weiterhin eine Einkommensteuererklärung abgeben und ggf. Einkommensteuer zahlen, wenn Dein gesamtes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.

Beispiel: Anwendung der steuerlichen Regelungen auf ein Kleingewerbe

Stell Dir vor, Du betreibst ein kleines Webdesign-Geschäft als Kleingewerbe. Hier sind die relevanten Daten:

  • Umsatz im Jahr 2023: 20.000 Euro
  • Geplanter Umsatz im Jahr 2024: 45.000 Euro
  • Betriebsausgaben im Jahr 2024: 35.000 Euro
  • Gewinn im Jahr 2024: 10.000 Euro (Umsatz - Betriebsausgaben)
  • Grundfreibetrag für Einkommensteuer (2024): 11.604 Euro
  • Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 Euro

Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG
Da Dein Umsatz im Vorjahr (2023) unter 22.000 Euro lag und der erwartete Umsatz für 2024 unter 50.000 Euro liegt, kannst Du die Kleinunternehmerregelung anwenden. Das bedeutet, dass Du auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen darfst. Diese Regelung vereinfacht die Buchführung und kann Dir helfen, wettbewerbsfähigere Preise anzubieten, da Deine Kunden keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Einkommensteuer
Dein Gewinn aus dem Webdesign-Geschäft wird durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt. Angenommen, Deine Betriebsausgaben betragen 35.000 Euro, dann ergibt sich ein Gewinn von 10.000 Euro (45.000 Euro Umsatz minus 35.000 Euro Betriebsausgaben). Dieser Gewinn liegt unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro für 2024. Das bedeutet, Du musst keine Einkommensteuer auf diesen Gewinn zahlen. Du bist jedoch weiterhin verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Gewerbesteuer
Da Dein Gewinn von 10.000 Euro auch unter dem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro liegt, fällt keine Gewerbesteuer an.

In diesem Beispiel genießt Du als Kleingewerbetreibender mehrere steuerliche Vorteile: Du musst keine Umsatzsteuer erheben, keine Einkommensteuer zahlen (da Dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt), und auch keine Gewerbesteuer fällt an. Dennoch ist es wichtig, alle steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen, indem Du beispielsweise eine Steuererklärung abgibst.

Buchhaltung und Rechnungsstellung für Kleingewerbe

Auch wenn die Buchhaltung für ein Kleingewerbe einfacher ist als für größere Unternehmen, gibt es dennoch wichtige Pflichten, die Du beachten musst.

Anstelle der doppelten Buchführung reicht für Kleingewerbetreibende eine einfache Buchführung, bei der Du Deine Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gegenüberstellst. Diese muss jedes Jahr beim Finanzamt eingereicht werden.

Jede Rechnung, die Du ausstellst, muss bestimmte Angaben enthalten. Dazu gehören Dein Name und Deine Adresse, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer sowie eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistung.

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nimmst, darfst Du keine Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen ausweisen. Zusätzlich musst Du auf der Rechnung explizit darauf hinweisen, dass Du gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer erhebst. Eine typische Formulierung wäre: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst, musst Du die Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen ausweisen und die eingenommene Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Gleichzeitig kannst Du die Vorsteuer, die Du selbst gezahlt hast, vom Finanzamt zurückfordern.

Wie bereits erwähnt, darf der Umsatz eines Kleingewerbes im Vorjahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten, wenn Du die Vorteile der Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.

Versicherungen für Kleingewerbe

Der Schutz Deines Kleingewerbes durch geeignete Versicherungen ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, den Du nicht vernachlässigen solltest.

Einige Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, wie beispielsweise die Krankenversicherung. Darüber hinaus gibt es freiwillige Versicherungen, die Dir zusätzlichen Schutz bieten, etwa eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Berufshaftpflichtversicherung:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen, falls Du oder Deine Mitarbeiter bei der Ausübung eurer Tätigkeit Schäden an Dritten verursachen.
  • Berufshaftpflichtversicherungen: Für einige Branchen ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um eine Zulassung zur Berufsausübung zu erhalten. Dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Hebammen, Ingenieure und Heilpraktiker.
  • Kosten der Krankenversicherung: Die Kosten der Krankenversicherung richten sich nach Deinem Einkommen und der gewählten Krankenkasse. Es gibt spezielle Tarife für Selbstständige, die Du in Anspruch nehmen kannst.

Weitere wichtige Versicherungen für Kleingewerbe sind:

  • Sachversicherung zum Schutz der Geschäfts- und Verkaufsräume sowie der Ausstattung
  • Elektronikversicherung für Computer, Handys und andere digitale Arbeitsmittel
  • Rechtsschutzversicherung, um Kosten für gerichtliche Verfahren abzudecken.

Fördermöglichkeiten und Unterstützung für Kleingewerbe

In Deutschland gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote für Kleingewerbetreibende.

Staatliche Förderprogramme

Verschiedene staatliche Programme unterstützen die Gründung und den Betrieb von Kleingewerben durch Zuschüsse oder günstige Kredite. Diese Förderungen können durch die KfW-Bank, das BAFA oder andere staatliche Stellen bereitgestellt werden.

Beratungs- und Unterstützungsangebote

Neben finanzieller Unterstützung gibt es auch zahlreiche Beratungsangebote, die dir bei der Führung und Gründung eines kleingewerblichen Unternehmens helfen können. Die IHK oder HWK bieten beispielsweise Schulungen, Seminare und individuelle Beratung an.

Fördermöglichkeiten auf regionaler Ebene

Neben den bundesweiten Programmen gibt es auch zahlreiche Fördermöglichkeiten auf regionaler Ebene, die von den einzelnen Bundesländern oder Kommunen angeboten werden. Diese regionalen Förderprogramme können branchenspezifische Zuschüsse, Mikrokredite oder Unterstützung bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen umfassen. Es lohnt sich, bei den örtlichen Wirtschaftsförderungen oder den regionalen IHKs nachzufragen, welche spezifischen Förderungen in deiner Region zur Verfügung stehen.

Was kommt nach Kleingewerbe?

Der Übergang vom Kleingewerbe zu einem größeren Unternehmen kann neue Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich bringen.

Möglichkeiten zur Expansion

Wenn Dein Kleingewerbe wächst, kannst Du überlegen, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten oder Deine Produktpalette zu erweitern. Eine weitere Möglichkeit ist, neue Märkte zu erschließen oder deine Mitarbeiterzahl zu erhöhen.

Mit dem Wachstum Deines Unternehmens steigen allerdings auch die administrativen Anforderungen. Beispielsweise ergibt sich die Pflicht zur doppelten Buchführung, wenn Du die Umsatzgrenze überschreitest.

Übergang zu einem Vollgewerbe

Wenn Du die Umsatzgrenze eines Kleingewerbes überschreitest oder dich entscheidest, Dein Unternehmen auf eine neue Ebene zu heben, musst Du es in ein Vollgewerbe umwandeln. Dies bedeutet in der Regel, dass Du Dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lässt und somit die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) befolgen musst.

Ein weiterer Schritt könnte die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH sein.

Abmeldung eines Kleingewerbes

Manchmal kommt es vor, dass ein Kleingewerbe aus verschiedenen Gründen abgemeldet werden muss. Dies kann aufgrund eines Wechsels zu einer anderen Unternehmensform, eines Umzugs oder einfach aufgrund der Beendigung deiner Tätigkeit geschehen.

Kleingewerbe abmelden: Wie und wann?

Wenn Du Dein Kleingewerbe nicht mehr weiterführen möchtest, musst Du es offiziell abmelden. Dies ist ebenfalls beim zuständigen Gewerbeamt möglich.

Du musst ein Abmeldeformular ausfüllen und dieses beim Gewerbeamt einreichen. Zusätzlich solltest Du auch das Finanzamt und die jeweiligen Krankenkassen über die Abmeldung informieren, um sicherzustellen, dass alle administrativen Pflichten erfüllt werden.

Kosten

In der Regel fallen keine zusätzlichen Kosten für die Abmeldung Deines Kleingewerbes an. Es handelt sich hierbei um einen einfachen Prozess, der in wenigen Schritten abgeschlossen ist.

Wir haben hier mehr über die Abmeldung von Kleingewerbe geschrieben.

Fazit

Ein Kleingewerbe ist eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, in die Selbstständigkeit zu starten. Es bietet Dir die Chance, Dein eigenes Unternehmen zu führen, ohne dem bürokratischen Aufwand und den finanziellen Verpflichtungen eines größeren Unternehmens nachkommen zu müssen. 

Die richtige Planung und Kenntnis der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei entscheidend. Wenn Du Dein Kleingewerbe sorgfältig führst und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst, kannst Du erfolgreich in die Selbstständigkeit starten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Du musst Dein Kleingewerbe anmelden, sobald Du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst, die auf eine dauerhafte Gewinnerzielung ausgelegt ist. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird. Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Eine verspätete Anmeldung kann zu Bußgeldern führen.

Welche Steuern fallen für ein Kleingewerbe an?

Für ein Kleingewerbe fallen unter anderem die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und möglicherweise die Umsatzsteuer an. Durch die Kleinunternehmerregelung kannst Du jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden.

Wie viel darf man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Mit einem Kleingewerbe dürfen Sie bis zu 22.000 Euro Umsatz im ersten Jahr und bis zu 50.000 Euro im Folgejahr verdienen, ohne den Status als Kleinunternehmer zu verlieren. Wenn Sie jedoch mehr verdienen, verlieren Sie den Kleinunternehmerstatus und müssen Umsatzsteuer abführen. Allerdings bleibt Ihr Gewerbe formal ein Kleingewerbe, es sei denn, Sie überschreiten deutlich höhere Schwellen wie 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn, wodurch Sie buchführungspflichtig nach der Abgabenordnung (AO) werden könnten.

Wie viele Kleingewerbe darf man haben?

Du kannst mehrere Kleingewerbe gleichzeitig betreiben, musst aber für jedes eine separate Gewerbeanmeldung einreichen.

Welche Nachteile hat ein Kleingewerbe?

Ein Nachteil des Kleingewerbes ist die persönliche Haftung des Inhabers. Außerdem gibt es Beschränkungen beim Umsatz, und es kann schwieriger sein, Kredite zu erhalten.

Wie viel Umsatz darf ein Kleingewerbe machen?

Ein Kleingewerbe darf im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von maximal 22.000 Euro und im laufenden Jahr von voraussichtlich maximal 50.000 Euro machen, um die Vorteile der Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Ihr Gewerbe bleibt aber weiterhin ein Kleingewerbe, solange Sie bestimmte Schwellenwerte, wie z. B. 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn, nicht überschreiten, die zur Buchführungspflicht nach der Abgabenordnung führen würden.