Ein Gewerbe in Hamburg anzumelden ist der erste offizielle Schritt in die Selbstständigkeit, wenn Du dort eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchtest . Ob online oder persönlich: Hier erfährst Du, welche Unterlagen Du brauchst, welche Kosten anfallen und wie die Anmeldung reibungslos gelingt.

Inhalt

Wer muss in Hamburg ein Gewerbe anmelden?

Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist automatisch ein Gewerbe. Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, richtet sich nach der Art Deiner Tätigkeit.

Eine Gewerbeanmeldung benötigen grundsätzlich alle, die in Hamburg eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Das betrifft sowohl Einzelunternehmer als auch gewerblich tätige Personen- und Kapitalgesellschaften.

Wann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Grundsätzlich musst Du Dein Gewerbe anmelden, sobald Du in Hamburg eine selbstständige, dauerhaft angelegte und auf Gewinnerzielung ausgerichtete gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Das gilt unabhängig davon, ob Du im Haupt- oder Nebenerwerb gründest oder eine Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle eröffnest.

Bei Personengesellschaften wie einer GbR, OHG oder KG muss jede:r anzeigepflichtige Gesellschafter:in eine eigene Gewerbeanmeldung abgeben.

Welche Tätigkeiten sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen?

In der Regel benötigst Du in folgenden Fällen keine Gewerbeanmeldung:

  • freiberufliche Tätigkeit, beispielsweise als Ärzt:in, Rechtsanwält:in, Architekt:in oder Journalist:in
  • Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft 
  • Tätigkeit der Urproduktion 
  • ausschließliche Verwaltung eigenen Vermögens

Bist Du unsicher, ob Deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, solltest Du das vor der Anmeldung klären. Eine falsche Einordnung kann dazu führen, dass Du unnötig ein Gewerbe anmeldest oder eine erforderliche Anmeldung versäumst. Im Zweifel helfen das Finanzamt oder eine Steuerberatung bei der Einordnung Deiner Tätigkeit.

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Wo kannst Du ein Gewerbe in Hamburg anmelden?

Welche Anlaufstelle sich für Deine Gewerbeanmeldung in Hamburg eignet, hängt von Deiner Tätigkeit und der gewählten Anmeldeart ab.

Möchtest Du ein Gewerbe online anmelden, kannst Du den Antrag über den Hamburg Service vollständig digital einreichen. Dort kannst Du die erforderlichen Angaben machen und Deine Unterlagen direkt hochladen.

Bevorzugst Du eine persönliche Vorsprache oder möchtest Du den Antrag schriftlich einreichen, ist das Bezirksamt zuständig, in dessen Bezirk sich Deine Betriebsstätte befindet. Für persönliche Termine ist in der Regel eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Übst Du ein zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies Handwerk aus, solltest Du prüfen, ob vor der Gewerbeanmeldung eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. In diesem Fall kann die Handwerkskammer Hamburg auf Wunsch auch die Gewerbeanmeldung für Dich übernehmen. Auflagenfreie gewerbliche Tätigkeiten können zudem über die Handelskammer Hamburg angemeldet werden, die auch Informationen und Beratung bietet.

Welche Unterlagen brauchst Du für die Gewerbeanmeldung in Hamburg?

Welche Unterlagen Du für die Gewerbeanmeldung in Hamburg benötigst, hängt von Deiner Rechtsform und der Art Deiner Tätigkeit ab. In den meisten Fällen brauchst Du Folgendes:

UnterlageZweck
Personalausweis oder ReisepassIdentitätsnachweis
Aufenthaltstitelfalls für die selbstständige Tätigkeit erforderlich
Formular GewA 1schriftliche Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszugbei eingetragenen Unternehmen
VollmachtAnmeldung durch eine bevollmächtigte Person
Erlaubnisse oder Genehmigungenbei erlaubnispflichtigen Gewerben
Nachweis der Handwerksrollebei zulassungspflichtigen Handwerken

Je nach Tätigkeit können weitere Nachweise wie ein Führungszeugnis oder fachliche Qualifikationsnachweise erforderlich sein. Prüfe deshalb vor der Anmeldung, welche Unterlagen Du in Deinem Fall benötigst.

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Wie kannst Du ein Gewerbe in Hamburg anmelden?

Die Anmeldung folgt unabhängig vom gewählten Antragsweg demselben Ablauf:

  1. Wähle die passende Anlaufstelle.
  2. Entscheide, ob Du Dein Gewerbe online, schriftlich oder persönlich anmelden möchtest.
  3. Fülle den Antrag vollständig aus, indem Du alle Angaben zu Deiner Person, Deinem Unternehmen und Deiner Tätigkeit angibst.
  4. Reiche die erforderlichen Unterlagen ein.
  5. Bezahle die Anmeldegebühr.
  6. Erhalte die Bestätigung Deiner Gewerbeanmeldung.

Bei der Online-Gewerbeanmeldung machst Du dieselben Angaben und reichst dieselben Nachweise ein wie bei einer persönlichen Anmeldung. Nur ein separates Papierformular oder eine handschriftliche Unterschrift sind dabei nicht erforderlich.

Beschreibe Deine Tätigkeit außerdem möglichst genau. Statt allgemeiner Angaben wie „Handel“ solltest Du konkret angeben, welche Waren oder Dienstleistungen Du anbietest. Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung erleichtert der Behörde die Zuordnung und hilft, Rückfragen zu vermeiden.

Bei vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in Hamburg in der Regel innerhalb von etwa zwei Wochen. Die tatsächliche Dauer kann je nach zuständigem Bezirksamt und Auslastung variieren.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Hamburg?

Die Kosten einer Gewerbeanmeldung in Hamburg richten sich nach der geltenden Gebührenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg. Neben der eigentlichen Anmeldung können, je nach Tätigkeit, weitere Kosten für Genehmigungen oder Nachweise entstehen.

LeistungGebühr
Gewerbeanmeldung25 €
Zweitschrift der Gewerbeanmeldung15 €
Erlaubnisse oder Genehmigungenje nach Tätigkeit
Registerauszüge oder weitere Nachweiseje nach Einzelfall

Bei Personengesellschaften wie einer GbR, OHG oder KG fällt die Gebühr für jede:n anzeigepflichtige:n Gesellschafter:in an. Gründest Du beispielsweise eine GbR mit zwei geschäftsführenden Personen, wird die Anmeldegebühr zweimal erhoben.

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Du für Deine Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis benötigst oder weitere Nachweise wie einen Handelsregisterauszug oder ein Führungszeugnis vorlegen musst.

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Welche Änderungen kannst Du nach der Gewerbeanmeldung in Hamburg vornehmen?

Auch nach der Gründung musst Du Änderungen gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Welche Meldung erforderlich ist, hängt davon ab, was sich in Deinem Unternehmen ändert.

ÄnderungWann ist sie erforderlich?
Gewerbeummeldungbei Änderungen der Tätigkeit, des Betriebsnamens oder des Standorts innerhalb Hamburgs
Gewerbeerweiterungbei der Ergänzung Deiner gewerblichen Tätigkeit um weitere Bereiche
Gewerbeabmeldungbei dauerhafter Beendigung Deiner gewerblichen Tätigkeit

Prüfe Änderungen möglichst frühzeitig. So stellst Du sicher, dass Deine Angaben bei Behörden und Kammern aktuell bleiben.

FAQ

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach Deiner Gewerbeanmeldung informiert die Behörde unter anderem das Finanzamt, die Handelskammer Hamburg beziehungsweise die Handwerkskammer sowie, sofern erforderlich, die zuständige Berufsgenossenschaft. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung reichst Du anschließend selbst über ELSTER ein.

Gibt es Besonderheiten, wenn Du ein Kleingewerbe in Hamburg anmelden möchtest?

Möchtest Du ein Kleingewerbe anmelden, erfolgt die Gewerbeanmeldung grundsätzlich auf demselben Weg wie bei anderen Gewerben. Für die Anmeldung selbst gelten keine besonderen Vorgaben.

Gibt es Besonderheiten, wenn Du ein Nebengewerbe in Hamburg anmelden möchtest?

Auch wenn Du ein Nebengewerbe anmelden möchtest, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Gewerbe im Haupterwerb. Im Anmeldeformular gibst Du an, dass Du die Tätigkeit nebenberuflich ausübst. Je nach Arbeitsvertrag kann außerdem die Zustimmung Deines/Deiner Arbeitgeber:in erforderlich sein.

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