Zuschüsse für Selbstständige können Dir helfen, finanzielle Hindernisse bei der Gründung oder dem Ausbau Deines Unternehmens zu überwinden. Um sie in Anspruch nehmen zu können, musst Du jedoch wissen, welche Zuschüsse für Selbstständige es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Förderung zu erhalten. In diesem Artikel erhältst Du alle wichtigen und aktuellen Informationen über Zuschüsse für Selbstständige. 

Inhalt

Zuschüsse für Selbstständige: Förderungen von Bund und Ländern

Es gibt zahlreiche Förderprogramme für die Gründung eines eigenen Unternehmens. Die Förderungen können von der Landes- und Bundesregierung, von Entwicklungsbanken oder privaten Organisationen bereitgestellt werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ziel dieser Existenzgründer-Zuschüsse ist es, Selbstständige finanziell zu unterstützen und ihnen einen erfolgreichen Einstieg in die Geschäftswelt zu ermöglichen.

Es gibt auch Start-up-Förderungen auf Bund- und Landesebene. Mit bundesweiten Förderprogrammen kannst Du unabhängig von Niederlassung, Wohnsitz und Unternehmenshauptsitz eine Gründungsförderung beanspruchen. Mit Fördermitteln der Länder greifst Du wiederum auf die Unterstützung regionaler Start-ups zurück.

Bundesweite Zuschüsse für Selbstständige

Der deutsche Staat versucht, Unternehmensgründungen zu unterstützen. Für Selbstständige gibt es verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Mittel vom Staat zu erhalten. Hier sind einige der wichtigsten derzeitigen Fördermaßnahmen für Selbstständige:

  • Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss ist für Empfänger von Arbeitslosengeld bestimmt, die sich selbständig machen wollen. Die Unterstützung durch den Gründungszuschuss gliedert sich in zwei Stufen. Auf Stufe 1 erhältst Du sechs Monate lang einen monatlichen Zuschuss, der sich wie folgt zusammensetzt: Die Höhe des Arbeitslosengeldes, das Du zuletzt erhalten hast, zuzüglich 300 € für die Sozialversicherung. Auf Stufe 2 wird die finanzielle Unterstützung schließlich reduziert. Du erhältst zur Sicherstellung Deiner Liquidität neun Monate lang einen Zuschuss von 300 € pro Monat für die Sozialversicherung. Die meisten Gründer erhalten in der Regel einen Gründungszuschuss zwischen 10.000 und 15.000 €; der Höchstbetrag liegt bei 20.000 €. Der Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses muss nach § 93 SGB III ausgefüllt werden. 
  • Einstiegsgeld. Wer Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, bezieht, kann beim Start in die Selbstständigkeit das sogenannte Einstiegsgeld als Fördermittel für Gründer erhalten. Du erhältst im Rahmen dieses Förderangebots Einstiegsgeld für maximal 24 Monate. Der Betrag wird dabei von Fall zu Fall festgelegt. Du kannst beim Jobcenter einen formlosen Antrag auf Einstiegsgeld stellen.
  • Beratungsförderung. Diese finanzielle Unterstützung deckt einen Teil der Kosten für professionelle Beratung, die Du für die Gründung und Förderung Deines Unternehmens in Anspruch nehmen kannst. Je nach Förderung und individueller Situation können zwischen 50 und 80 Prozent der geschätzten Kosten von bis zu 4.000 € bezuschusst werden, d. h. die maximale Förderung für Gründer beträgt 3.200 €.

Alle diese Maßnahmen zur Unterstützung von Selbstständigen haben einen großen Vorteil: Die gewährte Finanzierung muss nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen für Zuschüsse

Wer hat Anspruch auf Zuschüsse? Wenn Du planst, dich selbstständig zu machen, ein Start-up zu gründen oder dich für kleine oder mittlere Unternehmen interessierst, hast Du höchstwahrscheinlich Anspruch auf eine der zahlreichen Fördermaßnahmen.

Die Förderungswürdigkeit sowie die spezifischen Anforderungen hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab und variieren je nach Förderprogramm. Die Anforderungen umfassen oft eine Kombination aus persönlichen Qualifikationen, Geschäftsplan und finanziellem Bedarf:

  • Der Antragsteller muss in der Regel als Einzelunternehmer, Freiberufler oder in einer anderen anerkannten Rechtsform tätig sein.
  • Der Antrag muss in dem Bundesland gestellt werden, in dem die Selbstständigkeit ausgeübt wird.
  • Oftmals müssen die Antragsteller nachweisen, dass die Förderung für die Umsetzung eines bestimmten Projekts oder zur Sicherung der Existenz notwendig ist.
  • Einige Programme setzen eine Prüfung der finanziellen Situation voraus, um sicherzustellen, dass die Zuschüsse gerechtfertigt sind.
  • Anträge müssen innerhalb festgelegter Fristen eingereicht werden, die je nach Programm variieren können.

Einige Programme richten sich auch an bestimmte Gruppen, z. B. Gründerinnen, junge Unternehmen im Technologiesektor und andere. Einige Zuschüsse sind nur für Unternehmen mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern verfügbar.

Es ist daher wichtig, das richtige Finanzierungsprogramm auszuwählen und das Antragsformular richtig auszufüllen. Dazu musst Du möglicherweise einen Experten konsultieren, der Dir bei der Planung hilft und die Kostenrechnung erstellt.

Der optimale Zeitpunkt für die Beantragung von Zuschüssen

Der optimale Zeitpunkt für die Beantragung von Zuschüssen kann je nach Art des Zuschusses und des Anbieters variieren. Es gibt jedoch einige allgemeine Tipps für diejenigen, die einen Antrag auf Zuschüsse für Selbstständige stellen wollen:

  • Der Antrag auf Finanzierung sollte immer vor Beginn des Projekts gestellt werden. Erst nach Einreichung des Antrags kann mit der Durchführung begonnen werden. Die Projektkosten dürfen zum Zeitpunkt des Förderantrags noch nicht angefallen sein.
  • Es ist wichtig, dass Du Dich rechtzeitig um Fördermittel bewirbst . Viele Zuschüsse sind befristet oder mit einem begrenzten Budget versehen.
  • Plane genügend Zeit für die Vorbereitung Deines Finanzierungsantrags ein. Dies kann recht zeitaufwendig sein, vor allem, wenn Du den Antrag zum ersten Mal stellst.
  • Vergewissere Dich, dass Du alle Zulassungsbedingungen erfüllst. Es ist wichtig, dass Du die Anforderungen sorgfältig liest und verstehst, bevor Du Dich bewirbst. Dadurch wird sichergestellt, dass Du keine Zeit mit der Beantragung eines Zuschusses verschwendest, den Du nicht in Anspruch nehmen kannst.

Darüber hinaus spielt auch das aktuelle Stadium der Gründung eine große Rolle. Einige Zuschüsse richten sich ausschließlich an Personen, die kurz vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit stehen, aber es gibt auch Zuschüsse für Selbstständige, die bereits ein Unternehmen führen. Fördermittel und Zuschüsse für Selbstständige gibt es in den folgenden Phasen: 

  • Existenzgründung
  • Wachstumsphase
  • Nachfolge
  • Modernisierung

Förderungen durch die Arbeitsagentur

Die Arbeitsagentur fördert dich, wenn Du aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit machen möchtest. Hierfür gibt es einige Gründungszuschüsse, die Du in Anspruch nehmen kannst.

Dazu zählen das Einstiegsgeld, der Gründungszuschuss und der AVGS, eine kostenfreie Beratung für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2. Gefördert werden nur Existenzgründungen, die Teil Deiner Haupttätigkeit sind und mindestens 15 Stunden Arbeit pro Woche erfordern.

Bevor Du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellst, kannst Du Dich von einem Sachbearbeiter beraten lassen, wie dieser zu stellen ist. Es ist jedoch nicht von vornherein bekannt, ob Du letztendlich eine Förderung erhältst oder nicht.

Um Deine Erfolgsaussichten zu erhöhen, solltest Du einen gut ausgearbeiteten Geschäftsplan haben. Die richtige Strategie ist ein wichtiger Schlüssel zu einem erfolgreichen Antrag.

EU-Zuschüsse für Selbstständige

Neben vielen Unterstützungsprogrammen auf Bundes- und Länderebene besteht eine weitere Möglichkeit darin, auf Finanzierungen durch die Europäische Union zurückzugreifen. Die Europäische Union bietet eine Reihe von Fördermaßnahmen für Selbstständige an.

In den meisten Fällen vergibt die Europäische Union die Mittel nicht selbst. Stattdessen stellt sie in der Regel Garantien für regionale Kreditgeber wie Banken, Business Angels oder Risikokapitalgeber, die dann entscheiden, ob die EU-Mittel den antragstellenden Unternehmen in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt werden.

Die EU-Förderung hilft Start-ups und jungen Unternehmen, ihre Chancen auf Kredite zu erhöhen. Die regionalen Finanzinstitute bestimmen jedoch ihre eigenen Finanzierungsbedingungen, den Zinssatz, Provisionen, Kreditbeträge und Laufzeiten. 

Hier findest Du einige der wichtigsten EU-Förderprogramme für Selbstständige in Deutschland:

KfW-Förderkredite für Selbstständige

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet günstige Darlehen an, die sich durch niedrige Zinssätze, flexible Rückzahlungsmöglichkeiten und günstige Anlaufjahre auszeichnen. 

Diese können Gründerinnen und Gründer bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln unterstützen. Die Antragstellung erfolgt häufig über die Hausbank des Gründers, die dann als Vermittler zwischen dem Gründer und der KfW fungiert.

Geförderte Kredite der KfW, die speziell für Existenzgründer konzipiert sind, konzentrieren sich auf die finanziellen Besonderheiten, die mit der Gründung eines Unternehmens verbunden sind. Gründer haben in der Regel kein oder nur wenig Eigenkapital, das sie als Sicherheiten einbringen können. Die folgenden Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten sind je nach Förderhöhe möglich und werden laufend angepasst und aktualisiert:

  1. ERP-Gründerkredit – StartGeld. Der Kreditrahmen ist hier auf einen Höchstbetrag von 125.000 € begrenzt.
  2. KfW-Förderkredit. Darlehen für große mittelständische Unternehmen. Die Darlehensobergrenze beträgt 25 Millionen €.
  3. ERP-Förderkredit KMU. Geeignet für KMU und Freiberufler. Die Darlehensobergrenze beträgt 25 Millionen €.

Das ERP-Kapital für Neugründungen mit einer Finanzierung von bis zu 500.000 € ist derzeit nicht verfügbar.

Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen

Unter der Vielzahl von Fördermaßnahmen für Selbstständige gibt es auch Leistungen, die nur für einen bestimmten Zweck gewährt werden. Diese Zuschüsse sind nicht rückzahlbar und werden für unterschiedliche Empfänger, Unternehmensphasen oder Branchen konzipiert. Auf einige davon sind wir in unserem Artikel bereits näher eingegangen. 

Zu den beliebtesten Zuschüssen ohne Rückzahlung für Existenzgründer und Selbstständige in Deutschland gehören:

  • Gründungszuschuss
  • Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
  • Zuschüsse für die Gründungsberatung
  • EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation.

Regionale Zuschüsse der Bundesländer

Neben den zahlreichen staatlichen Förderprogrammen gibt es auch Förderprogramme, die von den einzelnen Bundesländern initiiert werden. Hier sind einige Beispiele für solche Förderprogramme:

  1. Baden-Württemberg. Hier gibt es ein Finanzierungsprogramm für KMU, die ein neues Produkt oder Produktionsverfahren entwickeln. Es ist von der L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW aufgelegt. Der Höchstbetrag liegt bei 5 Millionen €.
  2. Bayern. Ein Zuschuss für ein Vorgründungscoaching, bspw. zur Businessplanerstellung, den gewerbliche Gründer bei der IHK oder HWK und Freiberufler beim Institut für freie Berufe beantragen können.
  3. Berlin. Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister werden bei Neugründung oder Übernahme mit einer Basisförderung von einmalig 7.000 € gefördert, für Start-ups gibt es ein Darlehen für die Eröffnung eines neuen Unternehmens in Höhe von 10.000 bis 10 Millionen €.

Jedes Bundesland bietet mehr als eine Fördermaßnahme für Selbstständige an. Denk daran, dass Du alle Voraussetzungen erfüllen musst, bevor Du die Förderung beantragen kannst. 

Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA ist das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es realisiert die BEG-EM-Förderung, die Bundesförderung für den effizienten Aufbau von Einzelmaßnahmen. Das BAFA unterstützt die folgenden gesonderten Fördermaßnahmen des Bundes für effiziente Gebäude (BEG):

  • Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Gebäudenetz
  • Heizungsoptimierung: Verbesserung der Anlageneffizienz
  • Heizungsoptimierung: Emissionsminderung von Biomasseheizungen.

Die BAFA-Finanzierung hat mehrere wichtige Vorteile, darunter die folgenden:

  • verringert den finanziellen Aufwand für energetische Sanierungsprojekte.
  • Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden
  • Antragstellung über das BAFA-Online-Portal
  • unter bestimmten Voraussetzungen Kombination der BAFA-Förderung mit anderen Förderprogrammen möglich

Denk daran, dass die Finanzierungsoptionen ständig überarbeitet werden, was zu Änderungen führt. Halte Dich über die aktuellen Anforderungen auf dem Laufenden. 

Der High-Tech-Gründerfonds

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) ist ein Beteiligungsfonds, der vom BMWi, der staatlichen KfW und derzeit 28 privaten Unternehmen finanziert wird. Der High-Tech-Gründerfonds investiert in junge und vielversprechende Technologieunternehmen, die vielversprechende Forschungsergebnisse umsetzen können.

Der HTGF stellt bis zu 1.000.000 € Eigenkapital als Startfinanzierung zur Verfügung. Für weitere Finanzierungsrunden stehen bis zu 2 Millionen € zur Verfügung. Neben dem Beteiligungskapital unterstützt der High-Tech Gründerfonds die Gründer mit Know-how und einem starken Beziehungsnetz. 

Zuschüsse für selbstständige Studierende

Auch für Studierende gibt es verschiedene spezielle Förderprogramme, die helfen können, die eigene Geschäftsidee frühzeitig umzusetzen.

Eines der beliebtesten Förderprogramme für den Übergang vom Studium zur Unternehmensgründung ist EXIST. Dieses Programm wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiert, das auch mehrere andere Förderprogramme für verschiedene Branchen empfiehlt. EXIST gliedert sich im Wesentlichen in zwei Bereiche: den EXIST-Forschungstransfer und das EXIST-Gründerstipendium.

Das Stipendium bietet akademischen Mitarbeitern und Absolventen von Fachstudiengängen finanzielle Unterstützung bei der Gründung eines eigenen Unternehmens. Wenn sich ein dreiköpfiges Team erfolgreich um die Förderung bewirbt, erhält jeder Teilnehmer ein Jahr lang 3.000 € pro Monat.

Die Förderung der Forschung mit EXIST hat auch noch einen anderen Zweck. Eventuell hast Du ein teures Entwicklungsprojekt, das ein hohes finanzielles Risiko birgt. Dieses wird in zwei Phasen gefördert. In der ersten Phase erhältst Du über 18 Monate verteilt bis zu 250.000 €. In der zweiten Phase können bis zu 180.000 € in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise können besonders innovative und ehrgeizige Projekte, deren wirtschaftlicher Erfolg schwer vorhersehbar ist, realisiert werden.

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