Ein Einzelunternehmen zu gründen, ist bei Existenzgründern in Deutschland die mit Abstand beliebteste Rechtsform. In den meisten Fällen machen sich Gründer wenig Gedanken über ihren rechtlichen Status. Dies gilt insbesondere für kleine Unternehmen. Sie melden einfach ein Gewerbe an, eröffnen einen Shop und werden dann automatisch Einzelunternehmer. Für Anfänger ist dies oft genug.

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Betreiber von Einzelunternehmen können Unternehmer, Kaufleute oder Freiberufler sein. Als Einzelunternehmer haften Sie persönlich für all Ihre Geschäftsschulden. Ein Einzelunternehmer zu sein, hindert Sie jedoch nicht daran, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen.

Hauptmerkmale eines Einzelunternehmens

Hier sind die Eigenschaften eines Einzelunternehmens im Überblick:

Einzelunternehmen-Gründung: Anmeldung beim Gewerbeamt (nur für Gewerbetreibende)

Kapital: Kein Startkapital erforderlich

Führung: Eigentümer oder autorisierter Mitarbeiter

Haftung: Unbeschränkt mit Privat- und Betriebsvermögen des Eigentümers

Besteuerung: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer (gilt nicht für Freiberufler); einige Einzelunternehmer zahlen auch Mehrwertsteuer

Wie gründe ich ein Einzelunternehmen?

Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Mindestkapital erforderlich, allerdings benötigen Sie ausreichende Mittel, um das Unternehmen selbst zu finanzieren (und müssen möglicherweise einen Unternehmenszuschuss oder ein Darlehen für die Gründung aufnehmen). Je nachdem, ob Ihr Betrieb als „Kleingewerbebetrieb“ oder als Gewerbebetrieb anzusehen ist, kann eine Handelsregistereintragung erforderlich sein.

Kleingewerbe oder eingetragener Kaufmann?

Das deutsche Recht unterscheidet zwei Arten von Einzelunternehmen: Kleingewerbe und den eingetragenen Kaufmann. Ein Kleingewerbe muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, ein Unternehmen hingegen muss eingetragen sein und den Zusatz „eK“ (eingetragener Kaufmann) tragen. Eine Ausnahme bildet eine freiberufliche Tätigkeit, die niemals als Gewerbebetrieb eingestuft wird.

Später, wenn ein guter Erfolg und steigende Einnahmen zu verzeichnen sind, ziehen viele in Erwägung, ihr Einzelunternehmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Nach Gründung der GmbH wird das Einzelunternehmen (oder Teile davon) in Form einer konstruktiven Einlage in die Gesellschaft eingebracht. Dem Einzelunternehmen werden keine Aktien gewährt und kein Kaufpreis gezahlt. Eine andere Möglichkeit ist die Gründung durch Barzeichnung mit anschließender Kapitalerhöhung durch Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH (zu Buchwerten).

Lesen Sie auch unseren Artikel: Freiberufler oder Kleingewerbe – der Unterschied.

So melden Sie ein Einzelunternehmen in Deutschland an

Je nachdem, ob Sie Kleinunternehmer, Freiberufler oder ein Gewerbebetrieb sind, gibt es unterschiedliche Prozesse für die Gründung eines Einzelunternehmens. Wenn Sie als Kleinunternehmer gelten, müssen Sie sich nur beim Gewerbeamt anmelden, das für Sie das Finanzamt informiert. Nachdem Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten, ausgefüllt und abgeschickt haben, entsteht Ihr Unternehmen.

Freiberufler benötigen eine direkte Anmeldung beim Finanzamt und nicht beim Gewerbeamt. Gewerbebetriebe müssen über einen Notar in das Handelsregister eingetragen werden, bevor sie sich beim Gewerbeamt anmelden können. Viele Arten von Unternehmen müssen sich möglicherweise auch bei der zuständigen Kammer registrieren.

Einzelunternehmen & Haftung

Als Inhaber eines Einzelunternehmens haften Sie vollumfänglich mit Privat- und Betriebsvermögen für alle Schulden, die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen entstehen. Beachten Sie, dass dies nicht nur Kapital umfasst, sondern auch andere private Vermögenswerte wie Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen usw. Diese unbeschränkte Haftung macht es besonders wichtig, dass Sie die richtige Art der Betriebsversicherung haben, um Sie gegen mögliche Risiken abzusichern.

Wie darf ich mein Einzelunternehmen nennen?

Auch bei der Namensgebung wird zwischen Klein- und Gewerbebetrieben unterschieden. Nur im Handelsregister eingetragene Unternehmen haben das Recht, ihren Firmennamen zu wählen. Dieser muss mit der Kennung „eK“ (eingetragener Kaufmann) versehen werden.

Kleinere, nicht eingetragene Unternehmen hingegen firmieren unter eigenem Nachnamen und mindestens einem geschriebenen Vornamen, der durch einen Hinweis auf das Geschäftsfeld des Unternehmens ergänzt werden kann.

Wir haben Artikel zu diesem Thema: "Firmennamen finden – nützliche Tipps für den perfekten Namen" und "Firmennamen-Generator – finden Sie Ihren unter den 15 besten Diensten".

Führung von Einzelunternehmen

Da es sich hierbei nicht um eine Gesellschaft handelt und das gesamte Betriebsvermögen Eigentum einer einzigen natürlichen Person ist, wird das Einzelunternehmen immer vom Inhaber geführt, d.h. alle endgültigen Entscheidungen werden von ihm getroffen. Es ist jedoch möglich, nicht nur „normale“ Mitarbeiter einzustellen, sondern auch Führungskräfte oder Prokuristen, die dann mit (Teilen) der Unternehmensleitung betraut werden können.

Einzelunternehmen & Rechnungswesen

Private und geschäftliche Finanzen sollten strikt getrennt werden. Es wird daher empfohlen, ab Beginn der Selbstständigkeit ein Geschäftskonto zu eröffnen. Dies erleichtert auch die Buchführung am Jahresende. Die Kontoführungsgebühren variieren zum Teil erheblich, weshalb es ratsam ist, unterschiedliche Angebote einzuholen.

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinunternehmen oder sind Sie Freiberufler, sind Sie weder zur doppelten Buchführung noch zur Veröffentlichung Ihrer Konten verpflichtet. Sobald jedoch die Umsatzgrenze überschritten ist und Sie als Gewerbetreibender eingestuft werden können, sind Sie zur Einhaltung der handelsrechtlichen Buchführungsvorschriften verpflichtet, die die Aufbewahrung aller Geschäftsunterlagen für 10 Jahre, die Veröffentlichung von Gewinn- und Verlustdaten und die Verwendung der doppelten Buchführung vorschreiben.

Startkapital und andere Faktoren bei der Gründung eines Einzelunternehmens

Die Führung eines Einzelunternehmens hat viele Vorteile. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile des Einzelunternehmens für neue Unternehmer:

  • EINFACHE GRÜNDUNG

Jeder kann ein Einzelunternehmen gründen. Es gibt keine Hürden und kaum Formalitäten. Eine Gewerbe anzumelden, ist in der Regel ausreichend.

  • KEIN GRUNDKAPITAL

Anders als beispielsweise bei einer GmbH-Gründung gibt es bei einem Einzelunternehmen kein Mindestkapital.

  • KEINE GRÜNDUNGSKOSTEN

Abgesehen von der Gewerbeanmeldung ist die Gründung eines Einzelunternehmens kostenlos. Dies gilt zumindest für kleine Händler. Wenn Sie als Kaufmann ein Einzelunternehmen anmelden oder Ihr Gewerbe erweitert wird, ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich (§ 29 HGB). In diesem Fall entstehen Ihnen Notar- und Gerichtskosten in Höhe von 200 – 300 Euro.

  • STEUERVORTEILE DURCH KLEINUNTERNEHMERREGELUNG

Viele Einzelunternehmen können von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Erwirtschaftet ein Gewerbebetrieb im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro, ist er von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG). Wenn auch für das Folgejahr ein Umsatz von weniger als 50.000 Euro erwartet wird, gilt ebenfalls keine Umsatzsteuerpflicht. Die Kleinunternehmerregelung gilt für viele Kleinunternehmen.

  • KEINE GEWINNVERTEILUNG

Anders als bei einer Gesellschaft muss der Gewinn eines Einzelunternehmens nicht unter den Aktionären aufgeteilt werden. Als Einzelunternehmer können Sie zudem frei entscheiden, wie viel Kapital Sie im Unternehmen belassen und wofür es verwendet werden soll.

Diese Rechtsform bringt jedoch einige Nachteile mit sich:

  • PERSÖNLICHE HAFTUNG

Gegenüber der GmbH oder UG besteht der Hauptnachteil in der Haftung des Einzelunternehmers für alle Geschäftsverbindlichkeiten. Der Einzelunternehmer haftet persönlich für alle Schulden seines Unternehmens mit seinem Vermögen. Dies ist der Hauptnachteil gegenüber der UG haftungsbeschränkt, die auch von einer Einzelperson gegründet werden kann und Ihre persönliche Haftung einschränkt. Im schlimmsten Fall kann eine ungünstige Geschäftsentwicklung daher auch Ihre private Zahlungsfähigkeit gefährden.

  • KÖRPERSCHAFTSTEUER

Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen kann die Gründung einer GmbH oder UG in bestimmten Fällen zu Steuerersparnissen führen. Körperschaften müssen auf Gewinne, solange sie im Unternehmen verbleiben, keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer zahlen. Diese beträgt nur 15,6% und liegt damit deutlich unter der Einkommensteuer, die einen Spitzensteuersatz von 45% hat.

  • BEGRENZTE MÖGLICHKEITEN DER KAPITALAUFNAHME

Wer seinen Gewinn nicht mit anderen teilen muss, muss auch Verluste alleine verkraften. In kritischen Situationen könnte ein Unternehmen eine Finanzspritze benötigen, aber der Einzelunternehmer kann sich nur auf seine eigenen Ressourcen verlassen. Unternehmen haben in solchen Angelegenheiten den Vorteil, dass der Gläubiger immer auf mehrere Schuldner zurückgreifen kann und somit das Risiko gestreut wird.

  • RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHT (FÜR REGISTRIERTE HÄNDLER)

Wer als Kaufmann (e.K.) im Handelsregister eingetragen ist, ist verpflichtet, seine Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen und eine Handelsbilanz aufzustellen. Dies erfordert in der Regel einen höheren administrativen Aufwand.

Sie überlegen, in Deutschland selbstständig tätig zu werden? Dann haben Sie bestimmt viele Fragen und stehen vor wichtigen Entscheidungen. Finom unterstützt Sie gerne bei der Auswahl und Gründung Ihres Unternehmens. Bei Fragen hilft Ihnen gerne eines unserer Mitglieder des Customer Care Teams. Bei Unternehmensgründungen in Deutschland helfen wir von Anfang an, d. h. von der Überprüfung des Namens bei der IHK bis zur Erlangung Ihrer Steuernummer.

Fazit

Eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie für Ihr neues Unternehmen treffen können, ist die Festlegung der richtigen Unternehmensstruktur. Dies ist wichtig, da sie die Höhe der Steuern bestimmt, die Ihr Unternehmen zahlen wird, sowie die Art und Weise, wie die Haftung funktioniert. Egal ob Sie eine UG, ein Einzelunternehmen oder eine GmbH gründen wollen, jede der Hauptstrukturen hat eine Handvoll Variationen. Stellen Sie sicher, dass Sie mit einem Juristen sprechen, um Ihnen bei der Auswahl der Unternehmensform zu helfen, die Ihrer Situation entspricht.

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