Eingetragener Kaufmann (e.K.) – dies ist eine beliebte Rechtsform in Deutschland, die Einzelunternehmern zahlreiche Vorteile bietet. Doch was genau verbirgt sich dahinter? 

Inhalt

Ein e.K. ist keine juristische Person, sondern eine natürliche Person. Die Rechtsform ähnelt dem Einzelunternehmer, jedoch unterscheiden die zwei sich in einigen Aspekten. Anders als der klassische Einzelunternehmer ist der e.K. im Handelsregister eingetragen und kann unter einem frei wählbaren Firmennamen auftreten – dies ist ideal für Branding und professionelles Auftreten. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, einen Geschäfts- oder Fantasienamen zu verwenden, den Sie z.B. mit Hilfe eine Namensgenerator für Firmen erstellen können. Die Vorgaben für eingetragene Kaufleute sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. 

In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte über den e.K., darunter rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen, Vor- und Nachteile sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Gründung und Führung eines e.K. So können Sie fundiert entscheiden, ob diese Rechtsform die richtige Wahl für Ihr Unternehmen ist. 

Definition des Begriffs "Eingetragener Kaufmann" (e.K.)

Ein Eingetragener Kaufmann (e. Kfm.) bzw. eine Eingetragene Kauffrau (e. Kfr.), im Plural auch Eingetragenen Kaufleute genannt, verkörpern eine deutsche Variante der Rechtsform, die auf dem Einzelunternehmen (EU) basiert. Dies bedeutet, dass das Unternehmen von einer Person gegründet und geleitet und zudem im Handelsregister eingetragen wird. 

Es handelt sich um einen Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt und aufgrund dessen im Handelsregister eingetragen ist. Beachten Sie, dass jeder e.K. ein Einzelunternehmer ist. Aber nicht jeder Einzelunternehmer ist ein e.K.

Der Eingetragene Kaufmann wird oft mit dem Kleingewerbe verglichen. Beide sind Rechtsformen für gewerbliche Einzelunternehmen. Aber es gibt Unterschiede zwischen ihnen. Lassen Sie uns herausfinden, welche das sind:

  • Das Kleingewerbe ist nicht nur keine offizielle Rechtsform, sondern es handelt sich dabei um Gewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind und nicht im Handelsgesetzbuch genannten Pflichten nachkommen müssen. Das Hauptmerkmal des Kleingewerbes ist die Befreiung von der Buchführungspflicht, sofern bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden. Diese Befreiung hängt von der Einhaltung bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen ab.
  • Kaufleute sind kaufmännische Selbständige, die ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches betreiben.

Eingetragener Kaufmann: Kriterien und Voraussetzungen für die Einstufung als Handelsgeschäft 

Ob ein gewerbliches Unternehmen die Merkmale eines Handelsunternehmens erfüllt, wird anhand der Art des Betriebs festgestellt. Das Hauptkriterium hierfür ist die Natur und Größe des Geschäfts. Für verschiedene Geschäftsbereiche gibt es unterschiedliche jährliche Einkommensschwellen, anhand derer ein Unternehmen als Handelsgeschäft eingestuft wird.

Zur Bestimmung der Art eines gewerblichen Einzelunternehmens werden aber auch folgende andere Kriterien herangezogen:

  • Menge der angebotenen Waren und Dienstleistungen
  • Angebot im Land und/oder Ausland
  • Anzahl der Geschäftsbeziehungen
  • Höhe der Vermögenswerte des Unternehmens, wobei der Schwellenwert bei 100.000 Euro liegt
  • Höhe des Jahresumsatzes, wobei der Schwellenwert bei 250.000 Euro liegt
  • Höhe der Anleihen, falls zutreffend
  • Anzahl der Vertriebszentren
  • Anzahl der Mitarbeiter

Wenn eine dieser Schwellen überschritten wird, können Sie weiterhin als Kleinunternehmer*in arbeiten. Werden jedoch alle oder fast alle Schwellen überschritten, müssen Sie Einzelkaufmann bzw. -frau werden. 

Ist-, Kann- und Schein-Kaufleute

Im deutschen Handelsrecht gibt es verschiedene Arten von Kaufleuten, derer Sie sich bewusst sein sollten:

  • Istkaufmann: Ein Istkaufmann ist die natürliche Person oder Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Ist-Kaufmann betreibt ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB . Istkaufleute sind zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet.
  • Kannkaufmann: Dies ist ein Gewerbetreibender, dessen Gewerbe nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, der sich aber dennoch freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt (§ 2 HGB).
  • Formkaufmann: Ein Kaufmann, der aufgrund seiner Rechtsform (z.B. GmbH, AG) diesen Titel trägt. Hierzu zählen im Wesentlichen Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften. Diese sind kraft Gesetzes Kaufleute und müssen ins Handelsregister eingetragen werden.
  • Scheinkaufmann: Jemand, der kein Kaufmann im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuchs ist, aber durch sein Auftreten im Geschäftsverkehr den Eindruck erweckt, Kaufmann zu sein. Er wird im Rechtsverkehr wie ein Kaufmann behandelt, obwohl er nicht im Handelsregister eingetragen ist.

Nebenberufliche Gründung als e.K.

Wenn Sie eine feste Anstellung haben, aber gleichzeitig ein Unternehmen gründen wollen, können Sie den Status des eingetragenen Kaufmanns auch problemlos auf Teilzeitbasis erwerben. Auch als nebenberufliche Gründung ist der e.K. eine gute und praktikable Option, um ein eigenes Unternehmen auf die Beine zu stellen. 

Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie zwei Geschäftsbereiche miteinander verbinden können, oder wenn Sie befürchten, dass Sie mit der Buchhaltung überfordert sein könnten, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. 

Heutzutage gibt es viele Unternehmen, die Sie kompetent beraten und Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens oder der Verwaltung Ihrer Ausgaben helfen. Finom ist ein solches Unternehmen. Finom bietet Online-Finanzdienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige an. Alles ist auf einer Website mit innovativen Diensten vereint, die Buchhaltung, elektronische Rechnungsstellung, Finanzmanagement und Bankgeschäfte umfassen. 

Wenn Sie die Dienste von Finom in Anspruch nehmen, können Sie unter anderem mit folgendem rechnen:

Vor- und Nachteile der e.K.-Rechtsform

Es gibt viele eingetragener Kaufmann Vorteile, die junge Geschäftsleute ermutigen, diese Rechtsform für ihr Unternehmen zu wählen. Lassen Sie uns auf die wichtigsten eingehen:

  • unkomplizierter Gründungsprozess;
  • keine erforderliches Mindestkapital;
  • keine Partner, Mitgründer oder Aktionäre, was bedeutet, dass der Unternehmensinhaber jederzeit Entscheidungen treffen kann, ohne sich mit anderen Eigentümern abstimmen zu müssen;
  • Möglichkeit, dem Unternehmen einen fiktiven Namen zu geben. Der e.K. kann unter einem frei wählbaren Firmennamen auftreten, der jedoch einen Zusatz enthalten muss, der auf die Rechtsform hinweist (z.B. "e.K.", "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau");
  • positiver Einfluss auf den Ruf durch die Eintragung in das Handelsregister;
  • Keine Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses: Der e.K. muss seinen Jahresabschluss nicht öffentlich machen. Allerdings müssen bestimmte Änderungen, wie z.B. ein Wechsel des Inhabers oder der Geschäftsanschrift, im Handelsregister veröffentlicht werden.
  • Möglichkeit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Kleine eingetragene Kaufleute mit einem Jahresumsatz von weniger als 600.000 Euro und einem Jahresgewinn von weniger als 60.000 Euro können die vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) anstelle der doppelten Buchführung nutzen.
  • Schutz durch Rügepflicht: Geschäftspartner müssen den e.K. auf bestimmte Rechtsverstöße hinweisen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten können.

Zu den wichtigsten Nachteilen gehören die folgenden:

  • Unbeschränkte persönliche Haftung. Sie tragen das gesamte Risiko. Im Falle eines Konkurses müssen Sie die Haftung auch mit Ihrem Privatvermögen tragen.
  • eingetragene Kaufleute, die einen Umsatz und Gewinn von über 600.000 Euro bzw. 60.000 Euro erwirtschaften, müssen eine doppelte Buchführung betreiben. Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist obligatorisch.
  • Die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten sind eingeschränkt.
  • Gewerbesteuerpflicht, sofern der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt.

Wenn wir über Unternehmensformen sprechen, dann hat jede davon immer ihre Vor- und Nachteile und Besonderheiten. Wir haben eine visuelle Tabelle erstellt, damit Sie die Unterschiede erkennen können. Schau sie an.

 FreiberuflerKleingewerbeKaufleuteUGGmbH
gewerblichneinjajajaja
Registrierung im Handelsregisterneinneinjajaja
Persönliche Verantwortungjajajaneinnein
Startkapitalkeinskeinskeins1 Euro25.000 Euro
GewerbesteuerGewerbesteuer BefreitJa, der 24.500 Euro überschreitende Betrag ist steuerpflichtigJa, der 24.500 Euro überschreitende Betrag ist steuerpflichtigJaJa

Eingetragener Kaufmann Haftung

Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt, d. h. sowohl mit Ihrem Geschäftsvermögen als auch mit Ihrem Privatvermögen. Wenn Sie nicht zur vollen Haftung bereit sind, sollten Sie andere Rechtsformen mit beschränkter Haftung in Betracht ziehen.

Anforderungen an die Buchführung eines*r Eingetragenen*r Kaufmann/-frau

Nach der Eintragung (wenn Umsatz und Gewinn von über 600.000 Euro bzw. 60.000 Euro erwirtschaften) sind Sie verpflichtet, doppelte Buchführung zu betreiben und regelmäßig Bilanzen und Bestandsaufnahmen für Ihr Unternehmen zu erstellen. Eingetragene Kaufleute sind nicht zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet, solange sie bestimmte Größenkriterien nicht überschreiten.

Eingetragener Kaufmann Steuern

Ein Einzelunternehmer ist immer eine natürliche Person. Folglich sind eingetragene Kaufleute als natürliche Personen in erster Linie einkommensteuerpflichtig, wobei ihr gesamtes Einkommen besteuert wird. 

Es gibt jedoch auch andere Steuern, die für diese Unternehmensform relevant sind, wie zum Beispiel die Gewerbesteuer. Der zugehörige Steuersatz wird dabei nicht auf das gesamte Einkommen, sondern auf den Gewerbeertrag des Unternehmens angewandt, welcher der Betriebsgewinn vor Abzug der Gewerbesteuer ist.

Einzelunternehmer mit einem Gewerbeertrag von weniger als 24.500 Euro sind von der Gewerbesteuer befreit. Es geht eigentlich um einen Gewerbesteuerfreibetrag, der auf den Gewerbeertrag angewendet wird, nicht direkt auf das Einkommen des Unternehmers.

Die folgenden Steuern müssen ebenfalls gezahlt werden:

  • Einkommensteuer: Deutschland hat einen progressiven Einkommensteuertarif mit einem Höchstsatz von 45 %.
  • Umsatzsteuer. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 19 %, für bestimmte Arten von Waren/Dienstleistungen gilt jedoch ein ermäßigte Steuersatz von 7 %. Kleingewerbe, die unter die Kategorie des Kleinunternehmens fallen, sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
  • Lohnsteuer, wenn Sie Ihr eigenes Personal beschäftigen. Wenn ein Selbstständiger Angestellte beschäftigt, muss er außerdem Sozialversicherungsbeiträge zahlen. 

Wenn ein Selbstständiger Angestellte beschäftigt, muss er außerdem Sozialversicherungsbeiträge zahlen. 

Beschäftigung von Mitarbeiter*innen

Eingetragene Kaufleute können auch Mitarbeiter*innen für ihr Unternehmen einstellen. Dabei gelten die gleichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften wie für andere Unternehmen. Eine Anmeldung bei der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse und den Sozialversicherungsträgern ist erforderlich.

Sie müssen die Steuer-Identifikationsnummer des zukünftigen Arbeitnehmers erfragen, um die Lohnsteuer korrekt abzuführen. Bei der Agentur für Arbeit benötigen Sie eine Betriebsnummer. Sie müssen nun jeden Monat die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Angestellten direkt an das Finanzamt oder die Krankenkasse und die Sozialversicherungsträger zahlen.

Gewerbliche Einzelunternehmer haben das Recht, sowohl festangestellte als auch freiberufliche Mitarbeiter zu beschäftigen. Als Einzelunternehmer müssen Sie also nicht alles alleine machen.

Hinweis: Es ist ratsam, sich bei der Einstellung von Mitarbeitern von einem Steuerberater oder einem Experten für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

e.K. werden: Schritt für Schritt

Um ein e.K. zu werden, sind folgende Schritte nötig:

  1. Gewerbeanmeldung: Sie können die Eintragung persönlich beim Gewerbeamt beantragen oder sie online vornehmen. Die Eintragung in das Gewerberegister ist eine Voraussetzung für weitere Schritte.
  2. Eintragung ins HandelsregisterDie Eintragung ins Handelsregister erfolgt nur noch elektronisch. Die Eintragung selbst wird von dem Notar vorgenommen, bei dem Sie den Antrag einreichen. Er muss die Dokumente beglaubigen - eine vollständige Liste der erforderlichen Dokumente wird Ihnen hierbei vom Notar zur Verfügung gestellt - und sie dann beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Dies wird Sie etwa 170 Euro kosten; 70 Euro für das Handelsregister selbst und 100 Euro für die Dienstleistungen des Notars.
  3. Registrierung beim Finanzamt: Um ein Einzelunternehmen anzumelden, müssen Sie innerhalb des ersten Monats nach der Unternehmensgründung auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wenn Sie einen Steuerberater haben, kann dieser Ihnen beim Ausfüllen eines elektronischen Steuerformulars helfen. Neben der Art Ihrer Tätigkeit geben Sie dabei Informationen wie Ihr voraussichtliches Jahreseinkommen an. Die Anmeldung beim Finanzamt ist kostenlos.
  4. Anmeldung bei der IHK: Je nach Art des Unternehmens müssen Sie sich auch bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder bei der HWK (Handwerkskammer) anmelden. Die Gebühren richten sich nach dem Umsatzvolumen. In der Regel wird Ihr Steuerberater Sie auch in diesen Fragen beraten.

Sobald Sie im Handelsregister eingetragen sind, können Sie Ihr Geschäftsleben als e.K. offiziell beginnen. Wichtig ist, dass Sie auf Geschäftsbriefen, Bestellscheinen, Preislisten etc. den Zusatz e.K. (oder e.Kfm. oder e.Kfr.) hinter Ihrem Firmennamen angeben. Nach § 14 Abs. 1 UStG müssen diese Unterlagen außerdem folgende Angaben enthalten:

  • den Sitz Ihres Unternehmens
  • das Registergericht
  • die Handelsregisternummer
  • entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Fazit

Viele Menschen glauben, dass die Gründung eines eigenen Unternehmens in Deutschland schwierig ist. Aber tatsächlich sind einige Rechtsformen nicht schwer zu registrieren. Ein eingetragener Kaufmann zu werden ist ganz einfach. Sie brauchen dafür keine Partner und kein Startkapital. Es ist jedoch zu bedenken, dass die e.K. eine Rechtsform mit unbeschränkter Haftung ist. 

Das bedeutet, dass im Falle von Verbindlichkeiten des Unternehmens Sie nicht nur mit dem Vermögen des Unternehmens, sondern auch mit Ihrem eigenen Privatvermögen haften. Dies kann insbesondere bei hohen Verbindlichkeiten des Unternehmens erhebliche finanzielle Risiken für den Einzelunternehmer bedeuten. Bevor Sie Ihr Unternehmen gründen und eine Rechtsform wählen, sollten Sie daher alle Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die Abkürzung "e.K." hinter einem Firmennamen?

e.K. steht für Eingetragener Kaufmann. Dies sind Einzelunternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind.

Wann ist man ein eingetragener Kaufmann?

Nicht jeder Gewerbetreibende wird automatisch zum eingetragener Kaufmann. Ein Gewerbetreibende wird zum eingetragenen Kaufmann, wenn er verpflichtet ist.

Ein Gewerbetreibender muss sich in das Handelsregister eintragen lassen, wenn er ein Handelsgewerbe als Selbständiger betreibt (ausgenommen kleine Gewerbebetriebe).

Ein eingetragener Kaufmann ist auch ein Gewerbetreibender, der sich freiwillig in das Handelsregister eingetragen hat.

Wie haftet ein eingetragener Kaufmann?

Eingetragene Kaufleute haften unbegrenzt. Das bedeutet, dass sie im Falle der Insolvenz ihres Unternehmens auch mit ihrem Privatvermögen haften.

Was ist der Unterschied zwischen einem Einzelunternehmen und einem eingetragenen Kaufmann (e.K.)?

Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist immer ein Einzelunternehmen. Das bedeutet, dass Sie alleiniger Inhaber sind und keine Partner haben. Wenn sich mehrere Gewerbetreibende zu einem Unternehmen zusammenschließen, bilden sie eine OHG, eine offene Handelsgesellschaft.

Ist ein eingetragener Kaufmann eine juristische Person?

Ein eingetragener Kaufmann ist eine natürliche Person, die im Handelsregister eingetragen ist.

Benötige ich ein Mindestkapital, um mich als eingetragener Kaufmann (e.K.) eintragen zu lassen?

Zwar ist ein Handelsregistereintrag erforderlich, aber Sie benötigen kein Mindestkapital.

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