Warum der Finom Einkommensteuer-Rechner?
- Einfach und intuitiv: Unser Rechner ist benutzerfreundlich gestaltet, sodass Du Deine Einkommensteuer ohne großen Aufwand berechnen kannst.
- Schnelle Ergebnisse: Gib einfach Deine Einnahmen und Ausgaben ein und erhalte sofort eine genaue Schätzung Deiner Steuerverpflichtungen.
- Individuelle Anpassungen: Du kannst verschiedene Faktoren wie Sonderausgaben und Freibeträge berücksichtigen, um eine präzise Berechnung zu erhalten.
- Kostenlose Nutzung: Der Finom Einkommensteuer-Rechner steht Dir kostenlos zur Verfügung.
Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige und Freiberufler
So funktioniert der Finom Einkommensteuer-Rechner
Um die Einkommensteuer mit unserem Einkommensteuer-Rechner online zu berechnen, sind folgende Schritte notwendig:
- Schritt 1: Wähle Dein Bundesland.
- Schritt 2: Gib Dein zu versteuerndes Einkommen ein.
- Schritt 3: Gib eventuelle Entgeltersatzleistungen an, die Du erhalten hast.
- Schritt 4: Nimmst Du das Ehegattensplitting in Anspruch? Wähle Ja oder Nein.
- Schritt 5: Trage Deine außerordentlichen Einkünfte ein.
- Schritt 6: Musst Du Kirchensteuer zahlen? Wähle Ja oder Nein.
- Schritt 7: Klicke auf "Berechnung" und erhalte die voraussichtliche Steuerlast als Ergebnis.
Finom steht für transparentes und effizientes Finanzmanagement. Unser Einkommensteuer-Rechner ist nur eines von vielen Tools, die Dir das Leben als Selbstständiger oder Freiberufler erleichtern. Probiere ihn aus und überzeuge dich selbst von seiner einfachen Benutzung und den präzisen Ergebnissen.
Berechne noch heute Deine Einkommensteuer mit dem Finom Einkommensteuer-Rechner und gewinne Klarheit über Deine finanzielle Zukunft!
Was ist die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates und dient der Finanzierung öffentlicher Angelegenheiten. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Einkommensteuer bildet das Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Einkommensteuertarif in Deutschland ist progressiv gestaltet, was bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt. Der Steuersatz beginnt bei 0% (Grundfreibetrag) und kann bis zu 45% (Reichensteuer) erreichen. Dies soll eine gerechte Verteilung der Steuerlast sicherstellen. Für zu versteuernde Jahreseinkommen unter der Grenze des Grundfreibetrages von 11.604 Euro (2024) fällt keine Einkommensteuer an.
Einkommensteuertabelle 2024
Einkommen (2024) | Steuersatz (2024) |
bis 11.604 Euro | 0% |
bis 17.005 Euro | 14 - 24% |
bis 66.760 Euro | 24 - 42% |
bis 277.825 Euro | 42% |
ab 277.826 Euro | 45% |
Wer zahlt die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuerpflicht betrifft grundsätzlich alle natürlichen Personen, die in Deutschland wohnen oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Angestellten: Sie erhalten ihr Einkommen in der Regel durch ein Arbeitsverhältnis und ihre Steuer wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt.
- Selbstständigen und Freiberuflern: Sie sind für die Abführung ihrer Steuer selbst verantwortlich und müssen regelmäßig Vorauszahlungen leisten.
Nutzen Sie die digitale Plattform von Finom für Selbstständige und Freiberufler sowie für KMU.
Daneben sind auch Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die in Deutschland Einkünfte erzielen, beschränkt steuerpflichtig. Dies betrifft insbesondere Einkünfte aus deutschen Quellen wie Vermietung und Verpachtung oder Tätigkeiten als Künstler und Berater.
Freibeträge und Sonderausgaben können die Steuerlast mindern, was besonders für Selbstständige und Freiberufler von Bedeutung ist.
Welche Einkünfte unterliegen der Einkommensteuerpflicht?
Die Einkommensteuer umfasst verschiedene Einkommensarten, die in sechs Einkommensarten unterteilt werden:
- Gehalt: Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
- Lohn und Gehalt: Regelmäßige Zahlungen vom Arbeitgeber
- Sachbezüge: Firmenwagen, Wohnung, geldwerte Vorteile
- Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni
- Mieteinnahmen: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Wohnungsmiete: Vermietung von Wohnraum
- Gewerbemiete: Vermietung von Gewerbeimmobilien
- Pacht: Verpachtung von landwirtschaftlichen oder gewerblichen Flächen
- Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Kapitalvermögen
- Zinsen: Erträge aus Sparguthaben oder Anleihen
- Dividenden: Gewinnbeteiligungen aus Aktien
- Kapitalgewinne: Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren
- Selbstständige Einkünfte: Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit oder freiberuflicher Arbeit
- Gewerbliche Einkünfte: Gewinne aus Gewerbebetrieben
- Freiberufliche Einkünfte: Einnahmen von z. B. Ärzten, Anwälten, Architekten
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Es umfasst das gesamte steuerpflichtige Einkommen einer Person abzüglich der Steuerabzüge und Freibeträge.
- Gewerbliche Einkünfte: Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit
- Handel: Verkauf von Waren
- Produktion: Herstellung von Gütern
- Dienstleistungen: Erbringung gewerblicher Dienstleistungen
- Sonstige Einkünfte: Renten, Unterhaltsleistungen und ähnliche Einkünfte
- Renten: Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Unterhaltsleistungen: Gesetzlich verpflichtende Zahlungen
- Abgeordnetenbezüge: Einkommen von Abgeordneten
Das Netto-Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich aller Abgaben und Steuern. Es ist der Betrag, den eine Person am Ende tatsächlich zur Verfügung hat. Du kannst diesen Betrag mit Hilfe eines Brutto-Netto-Rechners berechnen.
Wie hoch ist die Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler in Deutschland?
Die Höhe der Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Sie wird folgendermaßen berechnet.
Zu versteuerndes Einkommen als “hauptberuflich Selbstständiger”:
Wichtig: Berücksichtige lediglich die Positionen, die auch tatsächlich anfallen! Hast Du beispielsweise keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kannst Du diese Position auslassen.
Summe aller Einkünfte =
- Einkünfte aus selbstständiger gewerblicher Tätigkeit
- Einkünfte aus selbstständiger Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbstständiger freiberuflicher Tätigkeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (sofern keine Abgeltungssteuer anfällt, z. B. Zinsen, Beteiligungsgewinn)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Zu versteuerndes Einkommen =
- Vorsorgeaufwendungen
- Freibeträge (nicht Grundfreibetrag, sondern bspw. Kinderfreibeträge)
- Anrechenbare Verluste aus den Vorjahren
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen / Aufwendungen (bspw. Unterhaltszahlungen oder Spenden)
Zu versteuerndes Einkommen als “nebenberuflich Selbstständiger”:
Wichtig: Berücksichtige lediglich die Positionen, die auch tatsächlich anfallen! Hast Du beispielsweise keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kannst Du diese Position auslassen.
Summe aller Einkünfte =
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Brutto-Gehalt oder -Lohn)
- Einkünfte aus selbstständiger gewerblicher Tätigkeit
- Einkünfte aus selbstständiger Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbstständiger freiberuflicher Tätigkeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (sofern keine Abgeltungssteuer anfällt, z. B. Zinsen, Beteiligungsgewinn)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Zu versteuerndes Einkommen =
- Vorsorgeaufwendungen
- Freibeträge (nicht Grundfreibetrag, sondern bspw. Kinderfreibeträge)
- Anrechenbare Verluste aus den Vorjahren
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen / Aufwendungen (bspw. Unterhaltszahlungen oder Spenden)
Einkommensteuerberechnung: Beispiel
- Hauptberuflich Selbstständiger: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro beträgt die Einkommensteuer nach aktuellen Steuersätzen etwa 12.328 Euro.
- Nebenberuflich Selbstständiger: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro liegt die Einkommensteuer bei etwa 1.858 Euro.
Um die Einkommensteuer für verschiedene Einkommensstufen zu berechnen, wird in Deutschland ein progressiver Steuersatz verwendet. Dies bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Dabei wird kein einzelner Steuersatz auf das gesamte Einkommen angewendet, sondern das Einkommen in verschiedene Stufen aufgeteilt, die dann unterschiedlich besteuert werden. Hier ist eine vereinfachte Erklärung und Berechnung der Einkommensteuer für die gegebenen Beispiele:
1. Hauptberuflich Selbstständiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro:
- Bis 11.604 Euro: Steuersatz von 0%
- Von 11.605 bis 17.005 Euro: Progressiver Steuersatz von 14% bis 24%
- Von 17.005 bis 50.000 Euro: Progressiver Steuersatz von 24% bis 42%
2. Berechnung:
- Auf die ersten 11.604 Euro: 0 Euro Steuer
- Auf die nächsten 5.400 Euro (11.605 bis 17.005): ca. 945 Euro Steuer (angenommener Durchschnitt eines Steuersatzes von 17,5%)
- Auf die nächsten 32.994 Euro (17.006 bis 50.000): ca. 11.383 Euro Steuer (angenommener Durchschnitt eines Steuersatzes von 34,5%)
3. Gesamte Steuer: 0 + 945 + 11.383 = 12.328 Euro
4. Nebenberuflich Selbstständiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro:
- Bis 11.604 Euro: Steuersatz von 0%
- Von 11.605 bis 17.005 Euro: Progressiver Steuersatz von 14% bis 24%
- Von 17.005 bis 20.000 Euro: Progressiver Steuersatz von 24% bis 42%
5. Berechnung:
- Auf die ersten 11.604 Euro: 0 Euro Steuer
- Auf die nächsten 5.400 Euro (11.605 bis 17.005): ca. 945 Euro Steuer (angenommener Durchschnitt eines Steuersatzes von 17,5%)
- Auf die nächsten 2.994 Euro (17.006 bis 20.000): ca. 913 Euro Steuer (angenommener Durchschnitt eines Steuersatzes von 30,5%)
6. Gesamte Steuer: 0 + 945 + 913 = 1.858 Euro
Diese Berechnungen sind vereinfacht und dienen nur zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Steuer wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, einschließlich spezieller Steuersätze und möglicher Abzüge.
Für die Kalkulation kann man die Einkommensteuertabellen für Einkommensteuerberechnungen benutzen.
Hauptberuflich Selbstständiger:
Zu versteuerndes Einkommen (€) | Einkommensteuer (€) |
10.000 | 0 |
20.000 | 1.938 |
30.000 | 5.506 |
40.000 | 9.919 |
50.000 | 14.665 |
60.000 | 19.855 |
70.000 | 25.582 |
80.000 | 31.455 |
90.000 | 37.530 |
100.000 | 43.825 |
Nebenberuflich Selbstständiger:
Zu versteuerndes Einkommen (€) | Einkommensteuer (€) |
5.000 | 0 |
10.000 | 0 |
15.000 | 463 |
20.000 | 1.937 |
25.000 | 3.950 |
30.000 | 6.493 |
35.000 | 9.579 |
40.000 | 13.231 |
45.000 | 17.474 |
50.000 | 22.337 |
Hinweis: Die angegebenen Beträge sind Schätzungen und können je nach individuellen Umständen variieren. Verwende für eine präzise Berechnung den Einkommensteuerrechner.
Selbstständige und Freiberufler sollten zudem zwei zusätzliche Aspekte beachten:
- Vorauszahlungen: Selbstständige müssen quartalsweise Vorauszahlungen auf ihre Einkommensteuer leisten.
- Betriebsausgaben: Diese können von den Einkünften abgezogen werden, was die Steuerlast reduziert.
Steuerfreibeträge zur Verringerung der Steuerlast
Es gibt auch Steuerfreibeträge, die Du beachten solltest:
- Kinderfreibetrag: Eltern können pro Kind einen Freibetrag von 8.388 Euro geltend machen. Dieser Freibetrag setzt sich aus dem Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag sowie dem Kinderfreibetrag zusammen.
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag: Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro absetzen. Dieser Freibetrag soll die besondere Belastung von Alleinerziehenden berücksichtigen und sie steuerlich entlasten.
Wichtige steuerliche Aspekte und ihre Auswirkungen
Die steuerlichen Aspekte sind von größter Bedeutung und Du solltest prüfen, ob sie sich auf Deinen Fall auswirken:
- Das Steuerjahr und seine Bedeutung: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Für Unternehmen kann ein abweichendes Wirtschaftsjahr gelten.
- Außerordentliche Einkünfte: Einkünfte wie Abfindungen oder Veräußerungsgewinne unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen und können die Steuerlast erheblich beeinflussen.
- Entgeltersatzleistungen: Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, wodurch sie die Steuerbelastung erhöhen können.
- Kirchensteuer: Diese beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer.
- Ehegattensplitting: Ehepaare können vom Splittingtarif profitieren, der oft zu einer geringeren Steuerlast führt.
Fazit
Die Nutzung eines Einkommensteuerrechners für Selbstständige und Freiberufler ist unerlässlich. Er ermöglicht es ihnen, ihre Steuerlast effizienter zu planen und finanzielle Engpässe zu vermeiden. Unser Rechner berücksichtigt alle Einkünfte und Freibeträge und wendet den progressiven Steuersatz an, um die zu erwartende Steuer präzise zu berechnen.
Handlungsempfehlungen:
- Nutze regelmäßig den Einkommensteuerrechner, um Deine Steuerlast im Blick zu behalten.
- Achte auf die quartalsweisen Vorauszahlungen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
- Nutze alle verfügbaren Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten, um Deine Steuerlast zu minimieren.
FAQ
Was ist ein Einkommensteuer-Rechner und warum sollte ich ihn nutzen?
Ein Einkommensteuer-Rechner berechnet das zu versteuernde Einkommen und die voraussichtliche Einkommensteuer anhand eingegebener Daten. Er hilft dabei, eine genaue Schätzung der Steuerlast zu erhalten, bevor die offizielle Steuererklärung eingereicht wird. Dies erleichtert die finanzielle Planung und verhindert mögliche Fehler bei der Steuererklärung.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler?
Für Selbstständige und Freiberufler gelten spezifische steuerliche Regelungen. Beispielsweise kannst Du Betriebsausgaben wie Büromaterial, Reisekosten und Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherungsbeiträge steuermindernd geltend machen. Zusätzlich sind Selbstständige und Freiberufler oft zur Vorauszahlung der Einkommensteuer verpflichtet, um Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Steuerlast zu leisten. Das Ehegattensplitting kann genutzt werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen.
Was kann man von der Einkommensteuer absetzen?
Absetzbar sind verschiedene Ausgaben wie Vorsorgeaufwendungen (z. B. Krankenversicherungsbeiträge), außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten), Sonderausgaben (z. B. Spenden) und Betriebsausgaben von Selbstständigen. Diese Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und können die Steuerlast senken.
Wie berechne ich die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer errechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen, das sich wiederum aus allen Einkunftsarten abzüglich Freibeträge und abzugsfähige Ausgaben ergibt. Die Steuerprogression sorgt dafür, dass höhere Einkommen höher besteuert werden.
Wann muss ich Einkommensteuer zahlen?
Die Einkommensteuer wird fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2024 beträgt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende 11.604 Euro. Liegt das Einkommen darüber, muss die Steuer gezahlt werden.
Wann ist die Einkommensteuer-Vorauszahlung fällig?
Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen basieren auf einer Schätzung der Steuerschuld und müssen quartalsweise im Voraus gezahlt werden. Dies betrifft vor allem Selbstständige und Freiberufler, um eine gleichmäßige Steuerbelastung über das Jahr zu gewährleisten.
Wie lange kann das Finanzamt Einkommensteuer nachfordern?
Das Finanzamt hat das Recht, Einkommensteuer bis zu vier Jahre rückwirkend nachzufordern. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann diese Frist auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Diese Regelungen ermöglichen es dem Finanzamt, Steuerhinterziehung oder Fehler über einen längeren Zeitraum zu verfolgen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?
Die Einkommensteuer wird auf das gesamte zu versteuernde Einkommen erhoben, während die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber vom Arbeitseinkommen abgezogen und abgeführt wird. Die Einkommensteuer betrifft alle Einkunftsarten, während die Lohnsteuer nur auf das Arbeitsentgelt anwendbar ist.
Was bedeutet “verbleibender Betrag der Einkommensteuer”?
Die endgültige Einkommensteuerschuld ergibt sich nach Abzug von Vorauszahlungen, Steuerabzügen und Vergünstigungen. Sie gibt an, wie viel Steuer zum Ende des Steuerjahres oder nach der Steuererklärung tatsächlich zu entrichten ist. Dieser Betrag ist entscheidend für die finale Berechnung der persönlichen Steuerlast und zeigt die effektive finanzielle Verpflichtung an.
Wie lange muss man Belege für die Einkommensteuer aufbewahren?
Selbstständige und Steuerpflichtige sollten Belege für die Einkommensteuer mindestens sieben Jahre lang aufbewahren. Dazu gehören Einkommensnachweise, Ausgabenbelege, Quittungen für Sonderausgaben und relevante Steuerbescheide. Diese Dokumente sind entscheidend, falls das Finanzamt eine Prüfung durchführt oder Rückfragen zu den Angaben in der Steuererklärung hat. Die Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren gewährleistet die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit aller steuerlich relevanten Transaktionen und Einkünfte.