Sie erfahren, wie sich die Steuerlast in der Regel zusammensetzt, welche Arten von Steuern für wen wichtig sind und die gängigen bzw. Regelsteuerarten, mit denen Selbstständige rechnen müssen. Außerdem erfahren Sie mehr über das Sparen von Steuern.
Was muss man als Selbstständiger alles zahlen?
Um sich für das deutsche Steuersystem anzumelden, benötigen Selbständige und Freiberufler eine Steuernummer von ihrem zuständigen Finanzamt. Sobald Sie registriert sind, müssen Sie eine jährliche Steuererklärung ausfüllen.
Die Arten von Steuern, die Sie zahlen, hängen auch davon ab, welche Art von Geschäft oder Dienstleistung Sie anbieten. Die Rechtsform Ihres Unternehmens bestimmt die Steuerarten, die Sie zu zahlen haben. Beispielsweise haben Personen- oder Kapitalgesellschaften ganz andere Steuerpflichten als Freiberufler und Einzelunternehmen. Hier sind die Steuern, die in Deutschland gelten:
- Einkommensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Körperschaftsteuer
- Kirchensteuer
- Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Gewerbesteuer
Einkommensteuer für selbstständig erwerbstätige Personen
Die Einkommensteuer bezieht sich auf die Einkünfte von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie Freiberuflern. Unternehmen zahlen diese Steuer nicht.
Das steuerpflichtige Einkommen umfasst Einkünfte aus einer der folgenden Kategorien:
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Kapitalanlagen
- Geschäftliches Einkommen
- Unbewegliches Vermögen und bestimmtes bewegliches Sachvermögen
- Lizenzgebühren
- Gewinne aus privaten Transaktionen, Unterhaltszahlungen oder Renten
Die Bundesregierung überprüft jährlich die Einkommensteuerstufen. Die Steuersätze für 2023 sind die folgenden:
- Bis 10.908 € (Alleinstehende) oder 21.816 € (Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner) wird nicht besteuert.
- 10.909 € bis 62.809 € werden mit einem Steuersatz von 14 % bis 42 % besteuert.
- 62.810 € bis 277.825 € werden mit einem Steuersatz von 42 % besteuert.
- 277.826 € oder mehr werden mit einem Steuersatz von 45 % besteuert.
Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie die Einkommensteuer in Deutschland berechnen:
Einkommensteuerbelastung = zu versteuerndes Einkommen × Einkommensteuersatz
Solidaritätszuschlag und Selbstständige
Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Steuer in Deutschland, die zur Finanzierung der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland eingeführt wurde. Der Zuschlag wird derzeit mit einem Satz von 5,5 % der Einkommensteuer erhoben.
Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag für etwa 90 % der Steuerpflichtigen abgeschafft, da die nicht steuerpflichtigen Beträge der Lohn- und Einkommensteuer erhöht werden. Im Jahr 2023 wird die bisherige Einkommensteuergrenze für den Solidaritätszuschlag von 16.956 Euro auf 17.543 Euro angehoben. Im Jahr 2024 wird sie nochmals auf 18.130 Euro angehoben. Zusammen mit diesen Anpassungen wird auch der Solidaritätszuschlag an die Inflation angepasst.
Das bedeutet, dass die meisten Steuerzahler, darunter auch viele Selbstständige, dann keinen Solidaritätszuschlag zahlen müssen, solange ihr Einkommen die Freigrenze nicht übersteigt.
Körperschaftsteuer in Deutschland und Selbstständige
Selbständige müssen in Deutschland in der Regel keine Körperschaftsteuer zahlen.
Körperschaftsteuerpflichtig sind Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, juristische Personen wie Vereine und Trusts sowie Handelsunternehmen juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Die Steuer wird auf die Gewerbeeinkünfte des Steuerpflichtigen erhoben, wobei pauschal eine kommunale Gewerbesteuer erhoben wird, die auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.
Der bundeseinheitliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt 15% (zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5%). Die Kommunen legen dann zusätzliche Gewerbesteuersätze fest, die zwischen 8% und 20% liegen. Dies bedeutet, dass die gesamte Körperschaftsteuer laut KPMG in der Regel im Bereich von 23% bis 37% liegt.
Wie berechnet man also die Körperschaftsteuer?
Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag = zu versteuerndes Einkommen x 15,825%
Kirchensteuer und Selbstständige
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften in Deutschland entrichten müssen. Sie ist eine Ergänzung zur Einkommensteuer und wird für die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben verwendet. Die Mitgliedschaft in einer solchen Religionsgemeinschaft wird in der Regel bei der Taufe erworben und kann nur durch einen formalen Austritt beendet werden.
Die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Bundesland, beträgt aber in der Regel 8 % oder 9 % der Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %.
Für Selbstständige wird die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung berechnet und zusammen mit der Einkommensteuer an das Finanzamt gezahlt. Das Finanzamt leitet die Kirchensteuer dann an die entsprechende Religionsgemeinschaft weiter.
Wichtig zu wissen ist, dass die Kirchensteuer steuerlich absetzbar ist. Sie kann als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, was die zu zahlende Einkommensteuer reduziert.
Abgaben im Zusammenhang mit Umsatzsteuer und Vorsteuer für Selbständige
Die Umsatzsteuer und die Vorsteuer sind wichtige steuerliche Aspekte für Selbstständige in Deutschland.
Umsatzsteuer: Selbstständige und Unternehmen in Deutschland müssen in der Regel auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen Umsatzsteuer erheben. Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 19 %, für einige Waren und Dienstleistungen gibt es einen ermäßigten Satz von 7 %. Die eingenommene Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden.
Vorsteuer: Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen kauft, die für betriebliche Zwecke verwendet werden, und dabei Umsatzsteuer zahlt, wird diese Umsatzsteuer als Vorsteuer bezeichnet. Selbstständige können die gezahlte Vorsteuer von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen. Dies wird als Vorsteuerabzug bezeichnet und reduziert die Steuerlast des Unternehmens.
Ein Beispiel: Wenn ein Selbstständiger in einem Quartal 5.000 Euro Umsatzsteuer eingenommen hat und im gleichen Quartal Waren für das Unternehmen gekauft hat, für die 1.000 Euro Umsatzsteuer gezahlt wurden, dann muss der Selbstständige nur 4.000 Euro (5.000 Euro - 1.000 Euro) an das Finanzamt abführen.
Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Umsatzsteuerbeträge, die ein Unternehmen zahlt, als Vorsteuer abgezogen werden können. Es gibt bestimmte Regeln und Einschränkungen, die festlegen, welche Umsatzsteuerbeträge für den Vorsteuerabzug in Frage kommen.
Kleinunternehmerregelung: Selbstständige mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 22.000 Euro können sich dafür entscheiden, keine Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Dies wird als Kleinunternehmerregelung bezeichnet. Wenn ein Selbstständiger diese Regelung in Anspruch nimmt, kann er jedoch auch keine Vorsteuer abziehen.
Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?
Umsatz × Mehrwertsteuersatz = Mehrwertsteuer
Die Vorsteuer bezieht sich auf die Mehrwertsteuer. Sie ist in § 15 UStG definiert. Sie ist Teil des Verkaufs; ein Unternehmer zahlt sie, bevor er seine eigenen Produkte und Dienstleistungen verkauft.
Kapitalertragsteuer und Selbstständige
Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer und bezieht sich auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu zählen zum Beispiel Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.
Die Kapitalertragsteuer beträgt in der Regel 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie wird normalerweise direkt an der Quelle einbehalten, d.h. die Bank oder das Kreditinstitut, über das die Kapitalerträge erzielt werden, behält die Steuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Dieses Konzept nennt man auch "Abgeltungsteuer".
Für Selbstständige gelten grundsätzlich dieselben Regeln hinsichtlich der Kapitalertragsteuer wie für andere Steuerzahler. Das bedeutet, wenn ein Selbstständiger Kapitalerträge erzielt, werden diese in der Regel direkt an der Quelle besteuert.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn der persönliche Einkommensteuersatz des Selbstständigen niedriger als 25 % ist, kann es günstiger sein, die Kapitalerträge nicht pauschal zu versteuern, sondern in die Einkommensteuererklärung einzubeziehen und nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dazu muss der Selbstständige eine "Günstigerprüfung" beantragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Kapitalerträge, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Zinsen aus Geschäftskonten oder Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen, nicht als Kapitalerträge im Sinne der Kapitalertragsteuer gelten. Diese Einkünfte müssen als Betriebseinnahmen in der Gewinnermittlung erfasst und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Selbstständigen versteuert werden.
So berechnen Sie die Kapitalertragsteuer:
Kapitalertragsteuer = Kapitalerträge × Steuersatz
Gewerbesteuer und Selbstständige
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, müssen Sie die Gewerbesteuer zahlen, die im Steuergesetz geregelt ist. Für Einzelpersonengesellschaften und Unternehmen gilt eine steuerfreie Schwelle von bis zu 24.500 Euro für alle ihre Einnahmen. Die Gemeinde legt den Umlagesatz bei der Gewerbesteuer fest. Außerdem wird ein fester Steuersatz von 3,5% zur Multiplikation hinzugefügt.
So berechnen Sie die Gewerbesteuer:
Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x Umlagesatz x 3,5%
Die meisten Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, da sie keine Gewerbetreibenden sind. Allerdings ist jeder Freiberufler, der in einer Personengesellschaft oder als großer Einzelunternehmer tätig ist, bei Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig.
Steuerliche Anmeldung der Selbstständigen
Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit anmelden, müssen Sie sich auch beim örtlichen Finanzamt, der zuständigen Berufsgenossenschaft und der zugehörigen Unfallversicherung anmelden.
Die Anmeldung beim örtlichen Finanzamt ist relativ einfach. In der Regel können Sie dort einen formlosen Brief einsenden, in dem Sie Informationen wie Ihren Namen, den Namen und die Art Ihres Unternehmens sowie Ihre Kontaktdaten angeben.
Die Steuerbehörden senden Ihnen dann einen Fragebogen, in dem Sie nach Details wie Ihrem geschätzten Einkommen im laufenden Steuerjahr gefragt werden und ob Sie sich für die Mehrwertsteuer entscheiden möchten.
Die Steuerbehörden stützen dann Ihre geschätzten Einkommensteuerraten auf die von Ihnen bereitgestellte Einkommensschätzung.
Sie zahlen die geschätzte Steuer im Laufe des Jahres, bevor Ihre Steuererklärung fällig ist. Wenn Sie mehr oder weniger als das geschätzte Einkommen verdienen, zahlen Sie entweder einen Steueraufschlag oder erhalten eine Rückerstattung.
Steuererklärung für Selbstständige
Selbstständige sind in Deutschland in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist generell der 31. Juli des Folgejahres. Also muss beispielsweise die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 31. Juli 2024 eingereicht werden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Regel: Wenn Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragen, Ihre Steuererklärung zu erstellen, verlängert sich die Frist bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Die Steuererklärung für 2023 müsste in diesem Fall also bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden.
Zwei bis sechs Monate nach Abgabe der Steuererklärung erhalten Sie vom Finanzamt einen Steuerbescheid, aus dem hervorgeht, ob Sie mit einer Erstattung oder Steuernachzahlung rechnen müssen.
Sie können Ihre Steuererklärung online mit der amtlichen Software des Bundeszentralamts für Steuern ausfüllen. Sie müssen einen allgemeinen Steuerbogen (Mantelbogen) ausfüllen. Abhängig von Ihren individuellen Umständen müssen Sie noch eine Reihe weiterer Formulare ausfüllen, wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Ermittlung des Gewinns aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Zur Vereinfachung gibt es in Deutschland eine wachsende Zahl von Online-Plattformen, die Ihnen bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung helfen können.
Diese Dienstleistungen können dazu beitragen, den Prozess Ihrer Steuererklärung erheblich zu vereinfachen und Ihnen dabei zu helfen, eventuell fällige Steuerrückerstattungen zu erhalten.
Alternativ können Sie Ihre Steuererklärung auch über Mein ELSTER einreichen.
Finom für Selbstständige und Freiberufler
Finom hilft Ihnen, ein Unternehmen zu gründen, sich beim Finanzamt anzumelden und eine Steuernummer zu erhalten. Sie müssen lediglich das Formular über unsere Website ausfüllen und absenden. Wir helfen Ihnen auch bei der Bestimmung, welche Steuern Sie zahlen müssen. Wir bieten Bankdienstleistungen für Selbstständige und Freiberufler in Deutschland an. Sie können unsere App kostenlos herunterladen und alle Zahlungen verwalten, Rechnungen scannen, Ihre Buchhaltung führen, sich professionell beraten lassen und Steuern direkt ans Finanzamt abführen.
Tipps zum Steuernsparen für Selbständige
Geschäftsbezogene Kosten, die während des Kalenderjahres angefallen sind, in dem Sie besteuert werden, können von Ihren Gewinnen aus der selbstständigen Tätigkeit abgezogen werden, wodurch sich Ihre Gesamtsteuerbelastung verringert. Käufe dürfen nur für geschäftliche Zwecke erfolgen. Bei Telefon- oder Internetkosten – zum Beispiel wenn Sie Ihr Internet nur für eine bestimmte Zeit beruflich nutzen – sollten Sie den beruflich genutzten Anteil Ihrer Rechnung berechnen und entsprechend ausweisen.
Die Abschreibung bestimmter Vermögenswerte kann die Steuerbelastung verringern, ist jedoch nicht immer steuerlich absetzbar.
Es gibt drei Arten der Abschreibung: die konventionelle Abschreibung, einen Sammelposten oder die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (Anschaffungen bis zum Wert von 800 Euro).
Geringwertige Wirtschaftsgüter können einmalig und sofort abgesetzt werden, während höherwertige Anschaffungen in der Regel über mehrere Jahre abgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht regelmäßig Abschreibungsbeträge, die bei der Ermittlung der üblichen Absetzungsdauer für verschiedene Wirtschaftsgüter helfen können. Laptops können beispielsweise nach dreijähriger Nutzung voll abgeschrieben werden.
Bußgelder für Selbständige in Deutschland
Arbeitnehmer, die ihre deutsche Einkommensteuererklärung nicht rechtzeitig abgeben, müssen möglicherweise Gebühren für die verspätete Einreichung zahlen.
Für jeden Monat, um den sich Ihre Steuererklärung verspätet, werden Sie mit einer Geldstrafe von 0,25% der gesamten veranlagten Steuer belegt. Wenn Ihre Steuersumme also 10.000 Euro beträgt, zahlen Sie 25 Euro pro Monat an Verzugsgebühren.
Wenn Sie die geschuldete Steuer zu spät zahlen, wird Ihnen jeden Monat, in dem Sie sie nicht zahlen, eine Geldstrafe von 1% des unbezahlten Betrags auferlegt.
Fazit
War dieser Artikel darüber, wie viel Steuern Sie als Selbstständiger voraussichtlich zahlen müssen, hilfreich? Wir glauben, dass Sie jetzt alles zum Thema Steuern erfahren haben. Deutsche Selbstständige sind mit einer Reihe verschiedener Steuerarten konfrontiert – von der Einkommensteuer über die Umsatzsteuer bis hin zur Gewerbesteuer. Darüber hinaus kann je nach individueller Situation auch die Kapitalertragsteuer anfallen. Der Schlüssel, um immer auf steuerliche Verpflichtungen vorbereitet zu sein, besteht darin, Ihre Ausgaben das ganze Jahr über im Auge zu behalten. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, um alle Ihre Geschäftsausgaben zusammenzurechnen. Nutzen Sie auch die Tipps zum Steuernsparen. Mit einer strategischen Planung und regelmäßigen Steuervorauszahlungen kann man sowohl Geld sparen als auch Strafzahlungen vermeiden. Es ist ratsam, sich professionellen Rat einzuholen oder immer die aktuellsten Informationen von den zuständigen Behörden zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Steuern korrekt abgeführt werden.
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