Wir informieren Sie über die Rentenversicherung für Selbstständige, welche Arten der Rentenversicherung es gibt und wie hoch die Beiträge sind

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Rentenversicherung für Selbstständige: privat oder gesetzlich? Wie funktioniert die deutsche Altersvorsorge für Selbstständige bei so vielen unterschiedlichen Systemen weltweit?

Im Gegensatz zur Krankenversicherung sind Sie als Selbstständiger in Deutschland nicht verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen. Sie haben die Wahl zwischen einer privaten Rentenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Ergänzung Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung durch eine private Rentenversicherung. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch auch gar keine Vorsorge für Ihr Rentenalter treffen. In Wirklichkeit ist die Rente das Geld, um das wir unsere Existenz planen, wenn wir in unseren Berufen kein Geld mehr verdienen können - vorausgesetzt, dass der Ruhestand etwas ist, das wir uns alle wünschen und verdienen.

Die deutsche Altersvorsorge

Das deutsche Altersvorsorgesystem besteht aus mehreren Säulen, die zusammenarbeiten, um den Bürgern nach dem Renteneintritt ein angemessenes Einkommen zu gewährleisten:

  1. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Dies ist die erste Säule des deutschen Rentensystems und eine obligatorische Versicherung für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland. Der Beitrag basiert auf dem Einkommen der Versicherten und wird in der Regel zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Die Höhe der Rente hängt von der Höhe der eingezahlten Beiträge und der Anzahl der Beitragsjahre ab.
  2. Betriebliche Altersvorsorge (BAV): Dies ist die zweite Säule. Sie beinhaltet eine Reihe von Möglichkeiten für Arbeitnehmer, zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente vorzusorgen. Dazu gehören betriebliche Rentenpläne, Direktversicherungen und Pensionsfonds. Die Beiträge werden in der Regel vom Arbeitnehmer gezahlt, oft mit zusätzlichen Beiträgen vom Arbeitgeber.
  3. Private Altersvorsorge: Die dritte Säule umfasst individuell abgeschlossene private Renten- oder Lebensversicherungsverträge. Diese ermöglichen es den Bürgern, zusätzlich zu ihrer gesetzlichen und betrieblichen Rente vorzusorgen. Zu den gängigen Produkten gehören die Riester-Rente und die Rürup-Rente (Basisrente), die auch steuerliche Vorteile bieten.

Jede dieser Säulen bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile und unterschiedliche Grade an Flexibilität und Sicherheit. Die Wahl der besten Strategie zur Altersvorsorge hängt von den individuellen Umständen, Zielen und Prioritäten des Einzelnen ab. Es ist jedoch wichtig, eine gut informierte Entscheidung zu treffen und ggf. professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wann beginnt die Rentenzahlung?

Die Auszahlung erfolgt in der Regel ab einem Alter von 66 Jahren und 7 Monaten (2023). Das Rentenalter wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die maximale Auszahlung beträgt derzeit rund 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens während des Erwerbslebens des Versicherten. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Personen Rentenzahlungen aus zwei oder mehr Ländern beziehen.

Dinge wie Urlaub oder Krankenstand sind Dinge, die wir als selbstständig Tätige selbst kalkulieren müssen – ohne Gesetze, die diese Lücke schließen könnten. So auch Ruhestand und Zukunftsplanung. Da Renten mit Regierungen und Unternehmen verbunden sind, bringt dies natürlich Papierkram und Bürokratie mit sich. Als Arbeitnehmer ist dies erst einmal kein Problem, da alles über Ihren Arbeitgeber geregelt ist, d.h. alle Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Wie die Beitragszahlung funktioniert, erfahren Sie weiter unten.

Selbstständigkeit und Rentenversicherung

Ein Großteil der Selbständigen in Deutschland ist bisher nicht verpflichtet, für das Alter, die Gefahr der Erwerbsminderung oder den eigenen Tod vorzusorgen. Bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind dagegen bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst, beispielsweise selbstständige Handwerker, Künstler und Publizisten. Allen anderen Selbstständigen steht die Rentenversicherung optional zur Verfügung: über die Pflichtversicherung auf Antrag oder über die freiwillige Versicherung. Welche Absicherungsform im Einzelfall die beste ist, erfahren Selbstständige am besten in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung.

Bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Für sie geht der Gesetzgeber von einer besonderen Schutzbedürftigkeit aus. Alle anderen Selbstständigen können eine Rentenversicherungspflicht beantragen.

Wenn Sie keiner Versicherungspflicht unterstehen möchten, sollten Sie sich für eine freiwillige Versicherung entscheiden. Selbstständige Handwerker gehören traditionell zum Kreis der in der Rentenversicherung Pflichtversicherten. Dazu gehören alle Gewerbetreibenden, die im Handwerk eingetragen sind und tatsächlich selbstständig arbeiten.

Rentenversicherungspflichtig sind folgende Berufsgruppen, zu denen zum Teil auch die Freien Berufe gehören:

  • Lehrer und Erzieher, wenn sie ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer arbeiten
  • Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Beschäftigte und weisungsabhängige Physiotherapeuten
  • Hebammen
  • Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
  • Inhaber von Eigentumswohnungen
  • Küstenschiffer und Küstenfischer
  • bestimmte Handwerker
  • Selbstständige ohne versicherungspflichtige Beschäftigte, die dauerhaft für überwiegend einen Auftraggeber beschäftigt sind

Wenn Sie nicht zu diesen Pflichtmitgliedern gehören oder nur geringfügig beschäftigt sind (Erwerbseinkommen unter 450 Euro im Monat), sind Sie nicht rentenversicherungspflichtig und können sich pflichtversichern oder freiwillig versichern. Dies stellt den Unterschied – Freiberufler & Selbstständiger bei der Rentenversicherung dar.

Selbstständige können auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit werden, wenn sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen oder einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen und Mitglied einer Berufskammer sind (z.B. Ärzte).

Freiwillige Versicherung

Das komplette Leistungspaket der Rentenversicherung steht auch Selbstständigen durch freiwillige Beiträge zur Verfügung. Dazu kann neben dem Anspruch auf Altersrente auch der Anspruch auf Rehabilitationsgeld und eine Invaliden- oder Hinterbliebenenrente gehören – allerdings nur, wenn zuvor eine ausreichende Pflichtversicherung besteht. Wichtig zu beachten ist, dass Sie auch als freiwillig Versicherter regelmäßig nachzahlen müssen, um Ihre Ansprüche zu erhalten. Es darf keine Zahlungslücke entstehen. Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der ständige Wohnsitz in Deutschland. Zu diesen privaten Plänen gehören (ohne darauf beschränkt zu sein) die Riester- und Rürup-Pläne.

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Freiberufler in Deutschland, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können eine Riester-Rente anlegen. Während die Riester-Rente nur für Selbstständige gedacht ist, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, eignet sich die Rürup-Rente (ebenfalls staatlich gefördert) eher für diejenigen, die in keiner gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Rürup-Rente ist daher die einzige Möglichkeit für Selbstständige, mit staatlicher Unterstützung eine private Altersvorsorge aufzubauen. Einmalzahlungen und flexible Zahlungen geben ihnen zudem die Freiheit, die Beitragshöhe ihrem schwankenden Einkommen anzupassen. Die Rürup-Rente richtet sich an alle, die ab Eintritt ins Rentenalter finanziell unabhängig bleiben, ihre Rente aufstocken und gleichzeitig von steuerlichen Vergünstigungen profitieren wollen.

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit anmelden, können Sie wählen, ob Sie sich für die gesetzliche Rentenversicherung entscheiden oder eine private Altersvorsorge beginnen möchten.

Versicherungsbeiträge

Versicherungspflichtige Selbstständige zahlen in der Regel den sogenannten Regelbeitrag. Wenn Sie möchten, können Sie auch einen Beitrag zahlen, der von Ihrem persönlichen Einkommen abhängt.

Regelbeitrag

Dies ist die häufigste Beitragsform. Unter Berücksichtigung des aktuellen Beitragssatzes der Rentenversicherung (18,6 Prozent) ergibt dies einen regelmäßigen monatlichen Beitrag von 631,47 Euro im Westen und 611,94 Euro im Osten, basierend auf der aktuellen Bezugsgröße von 3395 Euro monatlich in den alten beziehungsweise 3290 Euro in den neuen Ländern.

Halber Regelbeitrag

In den ersten drei Jahren nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit müssen Unternehmer auf Antrag nur die Hälfte des Regelbeitrags entrichten. In diesem Fall nur 306 Euro im Osten und 315,70 Euro im Westen. Selbständige können jedoch beantragen, in den ersten drei Jahren den vollen Regelbeitrag zu zahlen.

Einkommensgerechter Beitrag

Auf Wunsch kann der Rentenversicherungsbeitrag des Selbstständigen auch niedriger oder höher sein als der Regelbeitrag. Voraussetzung: Sie können anhand des letzten Steuerbescheids ein entsprechend abweichendes Erwerbseinkommen nachweisen oder schätzen lassen (dies gilt insbesondere für neue Selbstständige).

Der Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt als Arbeitseinkunft. Dies kann die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des abgelaufenen und des vorangegangenen Kalenderjahres sein, aber auch der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Außerdem berücksichtigt die Rentenversicherung Zeiten, in denen Versicherte während der Schutzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz nicht versicherungspflichtig oder selbstständig waren und daher keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen konnten. Die zuständige Krankenkasse wird dem zuständigen Rentenversicherungsträger den Zahlungszeitraum Ihres Mutterschaftsgeldes für Selbstständige als Anrechnungszeit melden.

Formel zur Beitragsberechnung

Die Formel zur Ermittlung des monatlichen Rentenbeitrags lautet:

  • Jährliches Erwerbseinkommen x Dynamikfaktor x Beitragssatz (für 2023: 18,6 %): 12 Monate = Monatsbeitrag
  • Der oben genannte Dynamikfaktor gilt für das Jahr, für das der letzte Einkommensteuerbescheid vorliegt.

Häufigkeit der Beiträge

Der Rentenbeitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Wer am Lastschriftverfahren teilnimmt, vermeidet etwaige Säumniszuschläge. Bis Ende Februar jeden Jahres übermittelt die Rentenversicherung einen Nachweis über die gezahlten Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr.

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Fazit

Generell ist es nicht so, dass es für Selbstständige auf Anhieb tolle Sofortüberlegungen gibt – irgendwann müssen wir diese Beiträge leisten! Aber es geht um die selbstbestimmten oder freiwilligen Beiträge, etwas, das am besten mit Experten oder einem Steuerberater besprochen wird, oder, für die Ehrgeizigeren unter Ihnen… viel recherchiert wird!

Bei komplizierteren Systemen müssen Sie umfangreiche Nachforschungen anstellen, um zu verstehen, ob es für Sie am besten geeignet ist, aber wenn Sie jetzt letztendlich eine Entscheidung über Ihren Ruhestand und Ihre Rente treffen, kann sich Ihr Geschäftsmodell oder Ihre Umsatzstrategie heute ändern. Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, einige der anfänglichen Grundlagen darzulegen, damit Sie loslegen können!

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