Ohne Schanklizenz ist kein Gaststättenbetrieb mit Alkoholgetränken möglich. Schanklizenz: Wie man eine beantragt und welche Pflichten und Rechte sein Besitzer hat

Inhalt

Die Schanklizenz gehört zur Tätigkeitsvoraussetzung von Gaststättenbetreibern mit Ausschank alkoholischer Getränke. Um eine Ausschankgenehmigung zu erhalten, müssen Unternehmen in Deutschland ein bestimmtes Paket an Dokumenten der zuständigen Behörde vorlegen und eine Reihe von Bedingungen in Bezug auf den Gaststättenbetrieb erfüllen.

Definition der Schanklizenz 

Unter Schanklizenz versteht man eine Lizenz zum Ausschank von Alkohol-Getränken in der Öffentlichkeit.

Diese Schankerlaubnis wird von den offiziellen Behörden erteilt. Sie gibt dem Gaststättenbesitzer das Recht des Verkaufs alkoholischer Getränke in seinem Lokal. Die Bedingungen dieser Schankgenehmigung variieren je nach dem Standort der Gaststätte. In der Regel werden dabei Arten und Menge der verkauften Alkohol-Getränke sowie die Öffnungszeiten der Gaststätte angegeben. 

Alkohol ausschenken, ohne Konzession darf man nur im Rahmen von privaten Veranstaltungen.

Voraussetzungen für eine Ausschankgenehmigung

Die Erfüllung folgender Bedingungen ist für die Erteilung einer Schankerlaubnis erforderlich. 

  • Mindestalter des Antragstellers zum Schanklizenz beantragen: Eine der Voraussetzungen für den Antragsteller ist seine Volljährigkeit. Nur eine Person ab 18 Jahren kann sie beantragen. 
  • fachliche Eignung: Der Antragsteller muss seine fachliche Eignung nachweisen. Der einfachste und zuverlässigste Weg ist eine Schulung. Informationen zum entsprechenden Seminar stehen bei der regionalen Industrie- und Handelskammer zur Verfügung. Nach Abschluss der Schulung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es ist unbegrenzt gültig und kann überall in Deutschland vorgelegt werden. 
    • Das Seminar widmet sich den Grundlagen der Lebensmittelhygiene und des Lebensmittelrechts. Die voraussichtlichen Kosten für das Seminar betragen 60 Euro.
    • Fehlt der Nachweis, dass der Antragsteller über Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügt, kann die zuständige Behörde die Erteilung einer Ausschanklizenz verweigern (gemäß § 4 Gaststättengesetz (GastG)).
  • persönliche Zuverlässigkeit: Neben dem Alter und der fachlichen Eignung muss der Gewerbetreibende seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu ist ein polizeiliches Führungszeugnis nötig. Diese staatliche Dienstleistung kostet 13 Euro. Damit bestätigt der Antragsteller, dass gegen ihn keine gerichtlichen oder strafrechtlichen Verfahren eingeleitet wurden und dass er nicht gegen das Gewerberecht in der Vergangenheit verstoßen hat. Darüber hinaus benötigt man eine Bescheinigung über die Unbedenklichkeit des Gewerbetreibenden aus dem Finanzamt und eine Bescheinigung über die Schuldenfreiheit des zuständigen Amtsgerichts.
  • geeignete Räumlichkeiten: Für die Erlaubnis zum Ausschank von Alkohol muss der Inhaber der Gaststätte über Unterlagen zu den Gewerberäumen verfügen. Das Dokumentenpaket kann je nach regionalen Anforderungen Folgendes umfassen:
    • Grundriss der Verkaufsstelle
    • Lageplan
    • Beschreibung der Plan- und Flächendaten
    • Größen von Fenstern und Türen
    • Sitzmöglichkeiten für Kunden
    • Daten zur Küchenausstattung
    • Nachweis des Nutzungsrechts an der Immobilie (Original und Kopie des Mietvertrages, Eintragung im Grundbuch)
    • Verzichtserklärung des vorherigen Inhabers der Gaststätte im Falle der Übernahme eines bestehenden Lokals

Verfahren, um eine Ausschankgenehmigung zu erhalten

Die Gaststättenerlaubnis Beantragung ist ein einfaches Verfahren, falls ein volles Dokumentenpaket vorhanden ist. Trotzdem kann es bis zu einigen Wochen dauern.

Antragstellung beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt

Ein Antrag auf Erteilung einer Lizenz ist bei der zuständigen Behörde einzureichen. Diesen muss ein vollständiges Paket der erforderlichen Unterlagen beiliegen sowie alle Angaben zum Inhaber der öffentlichen Veranstaltung enthalten, einschließlich des Ortes, wo man alkoholische Getränke verkaufen kann.

Informationen zur zuständigen Behörde, die den Antrag prüft, sind bei der örtlichen Industire- und Handelskammer erhältlich.

Überprüfung und Genehmigung

Nach Einreichung des Antrags beginnt die Phase der Dokumentenprüfung. Die Behörde kontrolliert, ob alle Anforderungen an den Gewerbetreibenden und die Ausstattung der Gaststätte gesetzeskonform erfüllt sind. Sie begutachtet die Zuverlässigkeit des Inhabers und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. 

Es ist schwierig, den genauen Zeitrahmen für die Bearbeitung des Antrags anzugeben. Im Durchschnitt kann es zwei bis zehn Wochen dauern.

Ausschankgenehmigung Kosten

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Kosten für eine Schanklizenz. Sie werden von den Regionen unabhängig festgelegt und hängen von vielen Faktoren ab: dem Standort der Einrichtung, ihrer Größe, dem Umfang der geplanten Tätigkeit. Dabei wird unter anderem berücksichtigt, ob es sich um eine neue Gaststätte handelt oder ob ein Vertreter für eine zeitlich befristete Periode die Gaststättengewerbe betreiben wird. Im zweiten Fall erteilt man einen vorläufigen Stellvertretungserlaubnis. Im Allgemeinen liegen die Lizenzkosten zwischen 100 und 4.000 Euro.

Die Tabelle zeigt Beispiele für Lizenzkosten in einigen deutschen Großstädten.

StadtSchanklizenz Kosten
Reutlingen

151 – 3.020 Euro für neue Gaststätten

113 – 339 Euro für eine vorläufige Erlaubnis

Ingolstadt50 – 5.000 Euro
München50 – 5.000 Euro (Größe und Ort der Gaststätte werden berücksichtigt)
Berlin 100 – 1.500 Euro
Bremen128 Euro
Frankfurt am MainMin. 360 Euro
Düsseldorf100 – 3.000 Euro

Rechte und Pflichten in Bezug auf die Schanklizenz

Lizenzinhaber haben bestimmte Rechte und Pflichten. Bei Pflichtverstößen kann die Lizenz entzogen und Strafen verhängt werden.

  • Recht, alkoholische Getränke auszuschenken: Das Gaststättengesetz gilt für alle Lizenzinhaber und legt seine Rechte fest. Mit der Lizenz erhält der Gewerbetreibende das Recht, Alkoholgetränke in seiner Einrichtung den Gästen zu verkaufen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, neben dem Alkoholgetränken den Ausschank von alkoholfreien Getränken den Besuchern zu gewährleisten.
  • Pflicht zur Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen: Der Hauptzweck einer Schanklizenz besteht darin, den Jugendschutz und die Einhaltung des Gaststättengesetzes sicherzustellen. Ihre Erteilung setzt voraus, dass der Lizenzinhaber die rechtlichen Anforderungen für den Verkauf von Alkohol kennt. Er muss in dieser Frage geschult werden. Weiter ist er dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter ebenfalls die Gesetze kennen und einhalten. Die Gewerbetreibenden müssen die gesetzlichen Altersgrenzen laut § 9 JuSchG in Bezug auf den Alkoholverkauf einhalten. 
  • Pflicht zur Aushändigung von Informationen über alkoholische Getränke: In der im Rahmen einer Schanklizenz arbeitenden Gaststätte muss die gesetzlich vorgeschriebene Information über den Alkoholverkauf mit Angabe der zulässigen Altersgrenzen ausgehändigt werden. Dazu gehören entsprechende Regelungen des Jugendschutzgesetzes.

Gültigkeitsdauer der Ausschankgenehmigungen

Bei der Erteilung der Schanklizenz wird ihre Gültigkeitsdauer bestimmt. Lizenzen können auf einer bestimmten Frist oder als unbefristet ausgegeben werden.

Befristete Lizenzen

Das Gaststättengesetz macht keine klaren Vorgaben zur Gültigkeitsdauer der Schanklizenz. Sie haben oft eine begrenzte Dauer. Ihre Dauer hängt von vielen Indikatoren ab, einschließlich der jeweiligen Region. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie ggf. eine Lizenzverlängerung beantragen. Varianten der Gültigkeitsdauer einer befristeten Lizenz: ein Jahr, zwei Jahre, mehrere Tage – beispielsweise für eine Veranstaltung wie eine Messe.

Unbefristete Lizenzen

In den meisten Fällen ist eine Schanklizenz zeitlich unbegrenzt gültig. Der Inhaber muss keine Verlängerung beantragen. Eine solche Lizenz kann in folgenden Fällen gekündigt werden:

  • Der Lizenzinhaber stellt seine Tätigkeit ein.
  • Behörden entziehen eine Lizenz aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz und die Nutzungsbedingungen der Lizenz.

Diese Art von Lizenz bezieht sich auf einen bestimmten Inhaber und eine bestimmte Einrichtung. Sollte sich eine Information dazu ändern, muss man einen neuen Lizenzantrag stellen.

Verstöße und Konsequenzen

Wer eine Schankerlaubnis umgehen möchte, sollte bedenken, dass das Gesetz dafür Strafen vorsieht. Daher sollte jeder Lokalbesitzer die Antwort auf die Frage „Wann braucht man keine Ausschankgenehmigung?“ kennen. Normalerweise gilt dies nur für private Feiern.

Bußgelder

Das Bußgeld ist in § 28 Abs. 3 GastG festgelegt. Es kann bis zu 5.000 Euro betragen. Außerdem kann die Behörde dem Zuwiderhandelnden künftig die Erteilung einer Schanklizenz verweigern. Darüber hinaus ist der Verkauf von Alkohol an stark alkoholisierte Personen verboten.

Entzug der Lizenz

Eine weitere Strafmaßnahme ist der Entzug einer Schankerlaubnis. Darauf greifen die Behörden zurück, wenn sich der Lizenzinhaber als unzuverlässig erweist. Sie können sich einer Konzession auch entziehen, wenn der Verdacht besteht, dass die Einrichtung mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung steht. Der Lizenzinhaber kann diese Maßnahme anfechten. Dazu muss man eine Beschwerde bei den Justizbehörden einreichen.

Weitere Gründe für den Entzug einer Lizenz können sein:

  • wiederholte Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
  • Nichteinhaltung von Hygienevorschriften
  • unzureichende Lärmschutzmaßnahmen
  • Nichtzahlung von Steuern

Strafrechtliche Konsequenzen

Wiederholte Verstöße von Gewerbetreibenden gegen die Regeln zur Erlangung und Nutzung einer Schanklizenz ziehen härtere Strafen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung nach sich.

Daher wird empfohlen, die gesetzlichen Vorschriften zur Lizenzierung des Verkaufs von Alkoholgetränken sorgfältig zu lesen und zu erfüllen, damit es bei der Geschäftstätigkeit nicht zu Problemen kommt.

Einige Besonderheiten der Erteilung einer Schanklizenz

Es gibt Situationen und Fragen in Bezug auf Schanklizenzen, bei denen bestimmte Nuancen zu berücksichtigen sind. 

Schanklizenzen für die öffentlichen Veranstaltungen 

Sehr oft stellt sich die Frage, wie der Ausschank von Alkohol bei öffentlichen Veranstaltungen geregelt ist. Hierzu ist eine Schankerlaubnis für Veranstaltungen erforderlich. Wenn gemeinnützige Vereine beispielsweise Versammlungen organisieren, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, muss man bei der zuständigen Behörde einen Antrag über den geplanten Alkoholkonsum an einem öffentlichen Ort stellen. Der Antrag wird geprüft und eine Schanklizenz für Vereine wird erteilt. 

Um rechtzeitig und problemlos diese Schankgenehmigung für Vereine zu erhalten, empfiehlt es sich, vorab alle notwendigen Informationen bei den Behörden einzureichen. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Beschäftigung der Mitarbeiter und Antragsart variieren.

Regional unterschiedliche Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen zur Schanklizenz sind im Gaststättengesetz festgelegt. Doch die konkreten Anforderungen an den Antragsteller, das Dokumentenpaket, die Kosten für Schulungsseminare und Lizenzgebühren unterscheiden sich je nach Region und konkreter Situation erheblich. So können die durchschnittlichen Kosten für die Bearbeitung eines Lizenzvertrags bundesweit zwischen 50 und mehreren 1.000 Euro variieren. 

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Kontaktdaten der zuständigen Behörden

In jeder Region Deutschlands beschäftigen sich bestimmte Behörden mit der Schanklizenzerteilung. Unten sind Kontaktdaten einiger Ordnungsämter angeführt.

StadtZuständige Behörde
Berlin

Bezirksamt Mitte

Ordnungsamt Mitte – Arbeitsgruppe Gewerbe

Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

Telefon: (030) 9018-22010

Fax: (030) 9018-23781

Bayern (Albertshofen)

Hausanschrift

Kirchstr. 6

97320 Albertshofen

Postanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 5

97318 Kitzingen

Telefon: +49 9321 31236

Fax: +49 9321 9166-150

Bremen

Gaststättenangelegenheiten – Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Behördeninformation

Dienstleistungen

Katharinenklosterhof 3

28195 Bremen

Telefon: +49 421 361-6929 oder -15072

Fax: +49 421 496-6929 oder -15072

Hamburg

Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht

Caffamacherreihe 1-3

20355 Hamburg

Telefon:+49 40 42854-3187

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Fazit

Eine Schanklizenz ist ein wichtiges Instrument zur Einhaltung des Gaststättengesetzes und des Jugendschutzgesetzes. Ein Antrag auf Lizenzerteilung wird bei der zuständigen Behörde gestellt. Dabei werden die beigelegten Dokumente geprüft, die als Nachweis der Kompetenz des Inhabers der Einrichtung und des Vorliegens der erforderlichen Voraussetzungen für den Verkauf von Alkohol dienen. Kenntnisse der gesetzlichen und hygienischen Grundsätze über den Verkauf von alkoholischen Getränken durch den Antragsteller sind unerlässlich. Dies ist ein Garant für die Gesetzeseinhaltung in seiner Gaststätte. Möchte jemand die Schanklizenz umgehen und Getränke ohne Genehmigung verkaufen, drohen Strafe und Schließung des Lokals als Folge dieses Verstoßes.

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