Welche Rechtsformen werden von Finom in Deutschland unterstützt?
Zurzeit akzeptieren wir deutsche Unternehmen mit folgenden Rechtsformen:
Freiberufler
Nicht eingetragenes Einzelunternehmen
Selbständige
Gesamthandsgemeinschaft
LV (Landschaftsverband)
SoGem (Sonstige Gemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit)
e.V. (eingetragener Verein)
V (Verein)
WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
EWIV (Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung)
SCE (Europäische Genossenschaft)
BRG (Bergrechtliche Gewerkschaft)
eG (eingetragene Genossenschaft)
Re (Reederei)
JPpR (Juristische Person des privaten Rechts)
NaV (Nachlassverwalter)
RAR (Rechtsform ausländischen Rechts)
KöR (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
EGB (Eigenbetrieb)
St (Stiftung)
StbR (Stiftung des bürgerlichen Rechts)
St+Co OHG (Stiftung & Co. OHG)
oHG (offene Handelsgesellschaft)
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
GmbH+Co OHG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co.Offene Handelsgesellschaft)
AG+Co OHG (Aktiengesellschaft & Co. OHG)
eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
PartG (Partnerschaftsgesellschaft)
gGmbH (Gemeinnützige GmbH)
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
GmbH i.G. (GmbH in Gründung)
KG (Kommanditgesellschaft)
St+Co KG (Stiftung & Co. KG)
GmbH & Co. KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
AG+Co KG (Aktiengesellschaft & Co. KG)
UG+Co KG (Unternehmergesellschaft & Co. KG)
GmbH & Co KG (GmbH & Co. Kommanditgesellschaft)
SRG (Seerechtliche Gesellschaft)
UG (Unternehmergesellschaft)Kann ich als US-Bürger:in ein Konto für mein in der EU ansässiges Unternehmen eröffnen, und ist hierfür die Einhaltung des FATCA-Abkommens erforderlich?
Ja, US-Bürger:innen sind berechtigt, ein Geschäftskonto bei Finom für ihr in der EU ansässiges Unternehmen zu eröffnen. Anders als traditionelle Banken verlangt Finom als lizenziertes E-Geld-Institut mit einer Betriebserlaubnis für die Europäische Union (EU) und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für die Eröffnung eines Kontos nicht die Einhaltung des FATCA-Abkommens (Foreign Account Tax Compliance Act). Wir bemühen uns, allen natürlichen Personen, die ihr Gewerbe rechtmäßig innerhalb der EU betreiben, Finanzdienstleistungen unter Einhaltung der für unseren Geschäftsbetrieb geltenden Rechtsvorschriften anzubieten. Daher können US-Bürger:innen unsere Plattform bedenkenlos nutzen, ohne eine FATCA-Dokumentation vorlegen zu müssen.
Gibt es eine Obergrenze für kostenlose Karten, die ich ausgeben kann?
Du kannst pro Nutzer unbegrenzt viele virtuelle und bis zu 3 physische VISA-Karte ausgeben. Alle Karten sind kostenlos und gewähren exakt den prozentualen Anteil des Cashback, der dem gewählten Tarif entspricht. Weitere Karten, die über diese Obergrenze hinausgehen, sind nur bei (physischem) Verlust, Verfall oder Sperrung verfügbar. In diesen Fällen kannst Du eine kostenlose Ersatzkarte anfordern.
Gibt es einen festen Cashback bei Finom?
Nein, die Höhe des Cashback (2-3%) richtet sich nach dem gewählten Tarif. Er wird jedoch auf alle geschäftsbezogenen Ausgaben im stationären oder im Online-Handel angerechnet, die Du mit physischen oder virtuellen Finom-Karten tätigst. Je höher Dein Tarif ist, desto mehr Cashback erhältst Du. Allerdings gibt es einige Regeln, wie z.B. ein monatliches Cashback-Limit je nach Tarif (zwischen 10 € und 20 €). Da die VISA-Karten von Finom für interne VISA-Aktionen und -Sonderangebote gültig sind, kannst Du außerdem von weiteren exklusiven Angeboten profitieren.
Ist es einfach, ein Geschäftskonto bei Finom zu eröffnen?
Ja! Das geht alles online in weniger als 15 Minuten. Melde Dich mit Deiner E-Mail-Adresse an, gib Deine Firmendaten an, lass Dich kurz verifizieren, fülle den Antrag aus und installiere unsere App. Sobald Dein Konto verifiziert ist (in der Regel in 1 bis 3 Geschäftstagen), hast Du sofort Zugriff auf eine deutsche IBAN, bis zu 3% Cashback und alle anderen Funktionen.
Können Unternehmer:innen aus allen Ländern ein Konto bei Finom eröffnen?
Zurzeit bieten wir Geschäftskonten für Unternehmen an, die in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Belgien und Spanien ansässig oder vertreten sind. Unser Invoicing-Tarif ist auch in Polen verfügbar, während Freelancer- und maßgeschneiderte Corporate-Tarife von Unternehmer:innen aus dem gesamten EWR in Anspruch genommen werden können.
Der gesetzliche Vertreter (die einzige Person, die berechtigt ist, ein Geschäftskonto im Namen eines Unternehmens zu eröffnen) und die wirtschaftlich Berechtigten müssen über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem der oben genannten Länder verfügen, unabhängig davon, in welchem Land ihr Reisepass/Personalausweis ausgestellt wurde. Daneben freuen wir uns über Anträge von in den USA ansässigen Personen und von Bürgern, die ein Unternehmen in der EU gründen.Wie kann ich Geld von meinem Konto abheben oder auf mein Konto einzahlen?
Ein Finom-Geschäftskonto bietet alle wichtigen Dienstleistungen einer herkömmlichen Bank, wie etwa Geldabhebungen vom Konto und Geldeinzahlungen auf das Konto. Per SEPA-Überweisung kannst Du von Deinem Bankkonto auf andere Konten einzahlen. Um Geld abzuheben, kannst Du unsere physische Karte an allen europäischen Geldautomaten benutzen, wobei das gebührenfreie monatliche Limit von Deinem gewählten Tarif abhängig ist.
Empfehlungsprämien-Programm
Finom belohnt Dich und Deine Freunde für Deine Treue zu uns!
Diese Seite enthält das aktuelle prämienbasierte Empfehlungsprogramm, das gegenüber den Prämienregeln in dem hier angegebenen Maß Vorrang hat. Im Fall nicht widersprechender Bestimmungen geben die Prämienregeln den Ausschlag.
DU erhältst:
- 50 € für jeden Freund, der sich über Deinen Einladungslink bei Finom anmeldet und ein zahlungspflichtiges Geschäftskonto bei Finom als Firma eröffnet, oder
- 5 € für jeden Freund eines Einzelunternehmens, der sich über Deinen Einladungslink bei Finom anmeldet, ein Geschäftskonto eröffnet und ein beliebiges Zahlungsdienstepaket abonniert oder ein Abrechnungskonto eröffnet und den Tarif Invoicing Start abonniert.
DEIN:E FREUND:IN erhält:
- 3 kostenlose Monate eines beliebigen Finom-Geschäftskontotarifs zu schenken
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Prämienregeln von Finom.
So funktioniert es:
Deine Freund:innen können den von Dir geteilten persönlichen Link nutzen, um ihr Geschäfts- oder Rechnungsstellungskonto direkt zu eröffnen!
Kopiere den Link von Deiner Empfehlungsseite.
Teile ihn mit all Deinen Freund:innen, Deiner Familie und Deinen Geschäftspartner:innen (es gibt keine Begrenzung).
Zur Erinnerung: Du erhältst Deine Prämie nur, wenn die von Dir empfohlene Person erfolgreich entweder ein Finom-Geschäftskonto eröffnet oder ein Rechnungsstellungskonto eröffnet und einen berechtigten „All-in-one“- oder „Rechnungsstellung“-Tarif abonniert.
Je mehr Freund:innen Du einlädst, desto mehr Geld kannst Du verdienen!
Verfolge Deine Empfehlungsaktivitäten, indem Du oben auf dem Dashboard auf die Schaltfläche „Freund:innen einladen“ klickst. Unten auf der Seite gibt es ein detailliertes Diagramm, das einen Überblick über die Gesamtzahl der eingeladenen Personen und die verdienten Prämien gibt.
Du kannst Deine Prämie einlösen, indem Du sie auf Dein Finom-Geschäftskonto überweist, sobald Du es eröffnet hast. Klicke einfach auf die Schaltfläche „Meine Prämie erhalten“ und gib sie nach Belieben aus!
Wenn Du den Tarif Invoicing Start nutzt (d.h. ein Finom-Geschäftskonto hast), wird die Prämie auf Deine Abo-Gebühr angerechnet.
Indem Du den Empfehlungslink teilst, akzeptierst Du die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Prämienregeln von Finom.
Welche Dokumente benötige ich, um ein Konto eröffnen zu können?
Ob Freiberufler:in oder Unternehmer:in: die Eröffnung Deines Geschäftskontos bei Finom dauert nur wenige Minuten.
Du benötigst dafür nur drei Dinge:
- Die E-Mail-Adresse und das Passwort, die Du bei der Vorregistrierung verwendet hast (wenn Du sie vergessen haben solltest, klicke auf „Passwort vergessen“)
- Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um Deine Identität zu bestätigen
- Alle Informationen zu Deinem Unternehmen.Was ist ein gesetzlicher Vertreter?
Um ein Geschäftskonto bei Finom zu eröffnen, musst Du der gesetzliche Vertreter Deines Unternehmens sein. Der gesetzliche Vertreter ist diejenige natürliche Person, die dazu befugt und ermächtigt ist, namens und im Auftrag des Unternehmens zu handeln und alle mit der Führung der Geschäfte verbundenen rechtsgeschäftlichen Handlungen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand vorzunehmen, z.B. der Geschäftsführer (CEO).
Kann ich SEPA- und andere Auslandsüberweisungen (wie SWIFT) vornehmen?
Ja, mit Finom kannst Du Zahlungen innerhalb des gesamten SEPA-Raums sowie Auslandszahlungen weltweit vornehmen, wenn das Konto mit einer Finom-eigenen Banklizenz eröffnet wurde. Konten, die mit einer Lizenz von Solaris SE eröffnet wurden, unterstützen zurzeit keine Auslandsüberweisungen.
Wie können wir dir weiterhelfen?
Kontaktiere uns, wir antworten Dir innerhalb weniger Minuten
Chat
Wir antworten innerhalb von 2 Minuten
Wir antworten innerhalb von 10 Minuten