Wie können wir dir weiterhelfen?

  • Kann ich als US-Bürger:in ein Konto für mein in der EU ansässiges Unternehmen eröffnen, und ist hierfür die Einhaltung des FATCA-Abkommens erforderlich?

    Ja, US-Bürger:innen sind berechtigt, ein Geschäftskonto bei Finom für ihr in der EU ansässiges Unternehmen zu eröffnen. Anders als traditionelle Banken verlangt Finom als lizenziertes E-Geld-Institut mit einer Betriebserlaubnis für die Europäische Union (EU) und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für die Eröffnung eines Kontos nicht die Einhaltung des FATCA-Abkommens (Foreign Account Tax Compliance Act). Wir bemühen uns, allen natürlichen Personen, die ihr Gewerbe rechtmäßig innerhalb der EU betreiben, Finanzdienstleistungen unter Einhaltung der für unseren Geschäftsbetrieb geltenden Rechtsvorschriften anzubieten. Daher können US-Bürger:innen unsere Plattform bedenkenlos nutzen, ohne eine FATCA-Dokumentation vorlegen zu müssen.

  • Gibt es eine Obergrenze für kostenlose Karten, die ich ausgeben kann?

    Du kannst pro Nutzer unbegrenzt viele virtuelle und bis zu 3 physische VISA-Karte ausgeben. Alle Karten sind kostenlos und gewähren exakt den prozentualen Anteil des Cashback, der dem gewählten Tarif entspricht. Weitere Karten, die über diese Obergrenze hinausgehen, sind nur bei (physischem) Verlust, Verfall oder Sperrung verfügbar. In diesen Fällen kannst Du eine kostenlose Ersatzkarte anfordern.

  • Können Unternehmer:innen aus allen Ländern ein Konto bei Finom eröffnen?

    Zurzeit bieten wir Geschäftskonten für Unternehmen an, die in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Belgien und Spanien ansässig oder vertreten sind. Unser Invoicing-Tarif ist auch in Polen verfügbar, während Freelancer- und maßgeschneiderte Corporate-Tarife von Unternehmer:innen aus dem gesamten EWR in Anspruch genommen werden können.

    Der gesetzliche Vertreter (die einzige Person, die berechtigt ist, ein Geschäftskonto im Namen eines Unternehmens zu eröffnen) und die wirtschaftlich Berechtigten müssen über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem der oben genannten Länder verfügen, unabhängig davon, in welchem Land ihr Reisepass/Personalausweis ausgestellt wurde. Daneben freuen wir uns über Anträge von in den USA ansässigen Personen und von Bürgern, die ein Unternehmen in der EU gründen.

  • Wie kann ich Geld von meinem Konto abheben oder auf mein Konto einzahlen?

    Ein Finom-Geschäftskonto bietet alle wichtigen Dienstleistungen einer herkömmlichen Bank, wie etwa Geldabhebungen vom Konto und Geldeinzahlungen auf das Konto. Per SEPA-Überweisung kannst Du von Deinem Bankkonto auf andere Konten einzahlen. Um Geld abzuheben, kannst Du unsere physische Karte an allen europäischen Geldautomaten benutzen, wobei das gebührenfreie monatliche Limit von Deinem gewählten Tarif abhängig ist.

  • Welche Dokumente benötige ich, um ein Konto eröffnen zu können?

    Ob Freiberufler:in oder Unternehmer:in: die Eröffnung Deines Geschäftskontos bei Finom dauert nur wenige Minuten.

    Du benötigst dafür nur drei Dinge:
    - Die E-Mail-Adresse und das Passwort, die Du bei der Vorregistrierung verwendet hast (wenn Du sie vergessen haben solltest, klicke auf „Passwort vergessen“)
    - Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um Deine Identität zu bestätigen
    - Alle Informationen zu Deinem Unternehmen.

  • Was ist ein gesetzlicher Vertreter?

    Um ein Geschäftskonto bei Finom zu eröffnen, musst Du der gesetzliche Vertreter Deines Unternehmens sein. Der gesetzliche Vertreter ist diejenige natürliche Person, die dazu befugt und ermächtigt ist, namens und im Auftrag des Unternehmens zu handeln und alle mit der Führung der Geschäfte verbundenen rechtsgeschäftlichen Handlungen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand vorzunehmen, z.B. der Geschäftsführer (CEO).

  • Kann ich SEPA- und andere Auslandsüberweisungen (wie SWIFT) vornehmen?

    Ja, mit Finom kannst Du Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums und Auslandszahlungen weltweit vornehmen.

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